Am 27.10.2013 – es war der Tag des Wiener Fußball-Derbys zwischen Austria und Rapid – haben einige Dutzend rechtsextreme Hooligans das linke Ernst-Kirchweger-Haus (EKH) in Wien-Favoriten überfallen. Im Verlauf des Überfalls auf das EKH wurde ein Gewerkschafter der Kommunistischen Gewerkschaftsinitiative (Komintern) schwer verletzt. Die Angreifer wurden von im EKH Anwesenden aus dem Haus gedrängt. Dabei wurde einer der Angreifer ebenfalls verletzt.
Soweit der einigermaßen unbestreitbare Ablauf. Doch selbst da gab es schon Widerspruch der Nazi-Hooligans. Nach der Attacke versuchten sie noch den Ermittlern zu verklickern, dass „die Gewalt nicht von ihnen aus gegangen sei“ (Standard, 29.10. 2013). Gegen neun Hooligans wurde ursprünglich ermittelt, sieben von ihnen waren vorbestraft, zwei davon wegen NS-Wiederbetätigung.
Apropos Wiederbetätigung: Der Verdacht der Wiederbetätigung war anscheinend noch in einem Zwischenbericht zu den Ermittlungen enthalten, in der Anklageschrift war er dann verschwunden. Verschwunden waren dann auch zwei Hooligans: In der Anklage waren’s nur noch sieben. Wir rekapitulieren: Am Überfall beteiligt waren je nach Version im Minimum 20, maximal aber 50 Hooligans. Die plausibelste Variante, die auch ein Neonazi bestätigt: Es waren 30.
Andi Eisern Wien bestätigt 30 …
Ermittelt wurde gegen neun, vor Gericht standen dann sieben, verurteilt wurden zwei Nazi-Hooligans. Das deutet auf ein ziemlich gewaltiges Problem bei den Ermittlungen bzw. deren Ergebnissen hin.
Die meisten der Angreifer kamen von der Neonazi-Fan-Gruppe „Unsterblich“, einige dürften aber auf das Konto des Zusammenschlusses von Nazi-Hools „Eisern Wien“ gegangen sein. Mit dem Gericht spielten die Angeklagten, zum überwiegenden Teil der Hardcore-Bereich von „Unsterblich“, jedenfalls Katz und Maus: nein, nicht Mitglied von „Unsterblich“, auch kein Fan von Austria Wien, sondern von Rapid Wien usw..
… und löscht „sicherheitshalber” seine Beiträge
Dann die Anklage selbst, die sich nicht nur gegen die Angreifer richtete, sondern auch gegen zwei der Verteidiger. So, als ob das Ganze ein Raufhandel gewesen sei. Nicht genug damit: Als Zeugen Schwierigkeiten hatten, die zwei angeklagten Verteidiger als Täter für die Körperverletzung an eine der Nazi-Hools zu identifizieren und andere Personen ins Spiel brachten, erweiterte die Staatsanwaltschaft die Anklage um einen dritten unbekannten Täter, was den Nebeneffekt hatte, dass aus einer „normalen“ Körperverletzung eine „schwere“ (§ 84 StGB) werden konnte, weil von mindestens drei Personen „in verabredeter Verbindung“ begangen.
Ja, und dann gab es schon die den Prozess einleitende Erklärung des Richters, es handle sich um ein „unpolitisches Verfahren“. Vermutlich hatte er zu Prozessbeginn noch keine Ahnung davon, dass vor 50 Jahren das Verfahren, bei dem der Tod des Antifaschisten Ernst Kirchweger abgehandelt wurde, vom damaligen Richter auch ganz explizit als unpolitisches Verfahren bezeichnet wurde. Möglicherweise hatte der Richter auch wenige Tage nach den Gedenkfeierlicheiten für Ernst Kirchweger nichts mitbekommen von dem Skandalurteil damals. Der Angeklagte Günther Kümel, der den alten Mann Kirchweger mit einem Faustschlag so zu Boden gestreckt hatte, dass dieser drei Tage später an den Folgen starb, war damals wegen putativer Notwehrüberschreitung zu skandalös niedrigen zehn Monaten Haft verurteilt worden.
Man vergleiche das mit den Urteilen jetzt im Verfahren um das Ernst-Kirchweger-Haus. Der Richter muss das alles nicht wissen, aber wir wissen es und bilden uns dazu eine Meinung.
➡️ derstandard.at: Urteil: Zwei Unsterblich-Fans und zwei Gewerkschafter verurteilt
➡️ prozess.report: Unsterblich-Prozess