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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Urteil zu Neonazi-Überfall auf EKH

Schwer zu sagen, was der eigent­li­che Skan­dal ist: die Ermitt­lun­gen, die Ver­hand­lung oder das Urteil. Ges­tern wur­den im Pro­zess zum Über­fall der neo­na­zis­ti­schen Hoo­li­gans auf das Ernst-Kirch­we­ger-Haus (EKH) am 27.10. 2013 zwei Angrei­fer und zwei Ver­tei­di­ger schul­dig gespro­chen und zu beding­ten Haft­stra­fen verurteilt.

21. Apr. 2015

Am 27.10.2013 – es war der Tag des Wie­ner Fuß­ball-Der­bys zwi­schen Aus­tria und Rapid – haben eini­ge Dut­zend rechts­extre­me Hoo­li­gans das lin­ke Ernst-Kirch­we­ger-Haus (EKH) in Wien-Favo­ri­ten über­fal­len. Im Ver­lauf des Über­falls auf das EKH wur­de ein Gewerk­schaf­ter der Kom­mu­nis­ti­schen Gewerk­schafts­in­itia­ti­ve (Kom­in­tern) schwer ver­letzt. Die Angrei­fer wur­den von im EKH Anwe­sen­den aus dem Haus gedrängt. Dabei wur­de einer der Angrei­fer eben­falls verletzt.

Soweit der eini­ger­ma­ßen unbe­streit­ba­re Ablauf. Doch selbst da gab es schon Wider­spruch der Nazi-Hoo­li­gans. Nach der Atta­cke ver­such­ten sie noch den Ermitt­lern zu ver­kli­ckern, dass „die Gewalt nicht von ihnen aus gegan­gen sei“ (Stan­dard, 29.10. 2013). Gegen neun Hoo­li­gans wur­de ursprüng­lich ermit­telt, sie­ben von ihnen waren vor­be­straft, zwei davon wegen NS-Wiederbetätigung.

Apro­pos Wie­der­be­tä­ti­gung: Der Ver­dacht der Wie­der­be­tä­ti­gung war anschei­nend noch in einem Zwi­schen­be­richt zu den Ermitt­lun­gen ent­hal­ten, in der Ankla­ge­schrift war er dann ver­schwun­den. Ver­schwun­den waren dann auch zwei Hoo­li­gans: In der Ankla­ge waren’s nur noch sie­ben. Wir reka­pi­tu­lie­ren: Am Über­fall betei­ligt waren je nach Ver­si­on im Mini­mum 20, maxi­mal aber 50 Hoo­li­gans. Die plau­si­bels­te Vari­an­te, die auch ein Neo­na­zi bestä­tigt: Es waren 30.


Andi Eisern Wien bestä­tigt 30 …

Ermit­telt wur­de gegen neun, vor Gericht stan­den dann sie­ben, ver­ur­teilt wur­den zwei Nazi-Hoo­li­gans. Das deu­tet auf ein ziem­lich gewal­ti­ges Pro­blem bei den Ermitt­lun­gen bzw. deren Ergeb­nis­sen hin.

Die meis­ten der Angrei­fer kamen von der Neo­na­zi-Fan-Grup­pe „Unsterb­lich“, eini­ge dürf­ten aber auf das Kon­to des Zusam­men­schlus­ses von Nazi-Hools „Eisern Wien“ gegan­gen sein. Mit dem Gericht spiel­ten die Ange­klag­ten, zum über­wie­gen­den Teil der Hard­core-Bereich von „Unsterb­lich“, jeden­falls Katz und Maus: nein, nicht Mit­glied von „Unsterb­lich“, auch kein Fan von Aus­tria Wien, son­dern von Rapid Wien usw..


… und löscht „sicher­heits­hal­ber” sei­ne Beiträge

Dann die Ankla­ge selbst, die sich nicht nur gegen die Angrei­fer rich­te­te, son­dern auch gegen zwei der Ver­tei­di­ger. So, als ob das Gan­ze ein Rauf­han­del gewe­sen sei. Nicht genug damit: Als Zeu­gen Schwie­rig­kei­ten hat­ten, die zwei ange­klag­ten Ver­tei­di­ger als Täter für die Kör­per­ver­let­zung an eine der Nazi-Hools zu iden­ti­fi­zie­ren und ande­re Per­so­nen ins Spiel brach­ten, erwei­ter­te die Staats­an­walt­schaft die Ankla­ge um einen drit­ten unbe­kann­ten Täter, was den Neben­ef­fekt hat­te, dass aus einer „nor­ma­len“ Kör­per­ver­let­zung eine „schwe­re“ (§ 84 StGB) wer­den konn­te, weil von min­des­tens drei Per­so­nen „in ver­ab­re­de­ter Ver­bin­dung“ begangen.

Ja, und dann gab es schon die den Pro­zess ein­lei­ten­de Erklä­rung des Rich­ters, es hand­le sich um ein „unpo­li­ti­sches Ver­fah­ren“. Ver­mut­lich hat­te er zu Pro­zess­be­ginn noch kei­ne Ahnung davon, dass vor 50 Jah­ren das Ver­fah­ren, bei dem der Tod des Anti­fa­schis­ten Ernst Kirch­we­ger abge­han­delt wur­de, vom dama­li­gen Rich­ter auch ganz expli­zit als unpo­li­ti­sches Ver­fah­ren bezeich­net wur­de. Mög­li­cher­wei­se hat­te der Rich­ter auch weni­ge Tage nach den Gedenk­fei­er­lichei­ten für Ernst Kirch­we­ger nichts mit­be­kom­men von dem Skan­dal­ur­teil damals. Der Ange­klag­te Gün­ther Kümel, der den alten Mann Kirch­we­ger mit einem Faust­schlag so zu Boden gestreckt hat­te, dass die­ser drei Tage spä­ter an den Fol­gen starb, war damals wegen puta­ti­ver Not­wehr­über­schrei­tung zu skan­da­lös nied­ri­gen zehn Mona­ten Haft ver­ur­teilt worden.

Man ver­glei­che das mit den Urtei­len jetzt im Ver­fah­ren um das Ernst-Kirch­we­ger-Haus. Der Rich­ter muss das alles nicht wis­sen, aber wir wis­sen es und bil­den uns dazu eine Meinung.

➡️ derstandard.at: Urteil: Zwei Unsterb­lich-Fans und zwei Gewerk­schaf­ter verurteilt
➡️ prozess.report: Unsterb­lich-Pro­zess

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Schlagwörter: Fußball/Hooligans | Körperverletzung | Neonazismus/Neofaschismus | Wiederbetätigung | Wien

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