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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 14 Minuten

Mélange KW 30–33/26 (Teil 2): „Unser seliger Adolf“ liegt auf Eis

Ein einschlägig Vorbestrafter kassiert wegen neuerlicher NS-Wiederbetätigung 18 Monate unbedingt, ein Jurist tauscht sich über „Heil Zyklon B“ aus, und ein Berliner entzieht sich weiter seinem Prozess um einen Hitler-Kranz in Braunau, was bedeutet: „Unser seliger Adolf“ liegt auf Eis.

19. Aug. 2026
Philipp L. vor dem Prozess in Steyr (Foto: Phil G.)
Philipp L. vor dem Prozess in Steyr (Foto: Phil G.)

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  • Steyr/OÖ: Nur falsche Freunde?
  • Wels/OÖ: Ein alter Bekannter wiederholt sich
  • Eisenstadt: Magister Jekyll und Mr. Hyde?
  • Wien: Trotz Urteil keine Löschung
  • Graz: Ein Nazi-Leben in Tattoos
  • Graz-Langenwang: Sprengstoff, Waffen und Kriegsnotizen
  • Salzburg: Zwölf Monate für „Sieg Heil“ und Himmler-Lob
  • Feldkirch/V: Halbe Kiste Bier, Hitlergruß und drei Schlagringe
  • Leoben/Stmk: Nazi-Kommentar unter Auschwitz-Posting
  • Ried/OÖ: „Unser seliger Adolf“ – ein Prozess liegt auf Eis

Steyr/OÖ: Nur falsche Freunde?

Ein Blick auf die Facebook-Freundschaftsliste kann die Ausführungen der Verteidigerin von Philipp L. nicht unterstreichen. Der Angeklagte sei früher in einer falschen Freundesgruppe unterwegs gewesen, die habe er aber beim Wohnsitzwechsel hinter sich gelassen. Weil er seinem Freund Josef D. Bilder geschickt hat, ist L. aufgeflogen und wurde wegen NS-Wiederbetätigung und der Verbreitung von bildlich sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial angeklagt. Freund Josef D. aus Wels stand deshalb schon im Vorjahr vor Gericht und war auch für schuldig befunden und verurteilt worden. Ob Philipp L. wie Josef D. auch zeitweise in der falschen Freundesgruppe von „Defend Austria“ unterwegs war, wurde in der Verhandlung vom 30.7.26 am Landesgericht Steyr nicht erörtert.

Da stand nur seine umfangreiche Sammlung von einschlägigen Bildern zur Debatte. Philipp L. (24), der gerade seine gescheiterte Lehrausbildung nachholt, bekannte sich in vollem Umfang für schuldig: „Er habe damals mitgemacht, weil er keine Spaßbremse sein wollte – wie andere Mitglieder betitelt wurden die Kritik an den Inhalten äußerten“, ist im Prozess zu hören Auf die Frage, wie er jetzt damit umgehen würde, antwortet L., dass er mittlerweile nur mehr in harmlosen Gruppen unterwegs sei und es sofort melden bzw. die Versender darauf hinweisen würde, dass eine Nachricht „unter aller Sau“ sei.

Wobei: Am Anfang sei in den betroffenen WhatsApp-Gruppen immer alles harmlos gewesen, aber dann hätten sich immer deutlicher und stärker „stupide Inhalte“ durchgesetzt. Auf die Frage einer Geschworenen, wie gebräuchlich kinderpornografische Inhalte in diesen Gruppen gewesen seien, bestätigten nicht nur der Angeklagte deren starke Verbreitung, sondern auch Staatsanwaltschaft und die Berufsrichter:innen.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten in beiden Hauptfragen (§ 3g Verbotsgesetz und § 207a StGB) für schuldig. Weil sich L. aber selbsttätig (wenn auch erst kurz vor der Verhandlung) einen Rundgang durch die Gedenkstätte KZ Mauthausen organisiert hatte, fiel das Urteil relativ milde aus: Die zwölf Monate auf Bewährung, verbunden mit einem begleiteten Rundgang durch die Gedenkstätte und Bewährungshilfe, sind bereits rechtskräftig.

Wels/OÖ: Ein alter Bekannter wiederholt sich

Die fragende Feststellung des vorsitzenden Richters zu den Personalien des Angeklagten („Haben sich eh nicht geändert?“) hätte sich durchaus auf dessen generelle Einstellung zu Wiederbetätigung und Verbotsgesetz beziehen können. Der Angeklagte, Marco H. (55), der am 28. Juli aus der Haft zur Verhandlung wegen neuerlicher Wiederbetätigung vorgeführt wurde, hatte sich trotz der drei Jahre Freiheitsstrafe, die er gerade verbüßt, nicht geändert.

Im November des Vorjahres hatte er die drei Jahre ausgefasst. Kurz vor seinem Haftantritt Anfang Mai dieses Jahres hat er sich zu Hitlers Geburtstag auf Facebook mit Text und Emoji zustimmend zu dessen Lieblingsspeise geäußert, was Stoppt die Rechten zu einer Anzeige veranlasste.

Kurz danach folgte eine zweite Anzeige – diesmal wegen eines grob antisemitischen Postings. „Am 21.4.26 soll er auf seinem Facebook Profil ferner Juden in einer verächtlichen Weise herabgewürdigt bzw. implizit sogar einen neuerlichen Holocaust herbeigesehnt haben“, schreibt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage. H.s Posting bestand aus einer wüsten Beschimpfung und, dass es wieder Zeit würde. Den Text änderte er mehrfach ab, was über den Bearbeitungsverlauf ersichtlich war.

Seine Vorliebe für Eiernockerl an Führers Geburtstag hatte Marco H. zudem via E-Mails an Beamte des Landesverfassungsschutzes verschickt. Da wollte es einer also unbedingt wieder wissen!

Bei der Hausdurchsuchung (die ebenfalls nicht die erste war) wurde neuerlich etwas gefunden: ein Werbeplakat mit Hakenkreuz, ein Hitler-Porträt und eine Messingtafel mit dem passenden Hitler-Spruch aus „Mein Kampf“: „Widerstände sind nicht da, daß man vor ihnen kapituliert, sondern daß man sie bricht.“

Der Verteidiger versucht seine Erklärungen mit Alkoholkonsum, kaputter Ehe und einem Privatkonkurs, die den Angeklagten völlig zerrüttet hätten. Er verspricht sogar einen Rundgang des Angeklagten durch die Gedenkstätte KZ Mauthausen, was sich der Staatsanwalt verbittet: „Das wäre ein Affront gegenüber den Opfern!“ Zudem sei seine Läuterung an den Gottesdienstbesuchen und an der Arbeit in der Buchbinderei der Haftanstalt erkennbar.

Der vorsitzende Richter dampft die drei Vorwürfe der Anklage auf eine einzige Hauptfrage an die Geschworenen ein. Die hatten keinen Zweifel und befanden einstimmig: Ja, der mehrfach einschlägig vorbestrafte Marco H. aus Eferding hat sich neuerlich wiederbetätigt. Im Ergebnis macht das zusätzlich 18 Monate unbedingt. Vom Widerruf einer bedingten Haftstrafe von 2023 (wegen Verhetzung) wird freundlicherweise nun bereits zum zweiten Mal abgesehen, obwohl er damals den deutschen Publizisten Michel Friedmann fast wortgleich beschimpft hatte wie in dem aktuell verurteilten gegen Juden und Jüdinnen im Allegmeinen gerichteteten Posting.

Weil beide Seiten dem Urteil die Zustimmung verweigern, ist es nicht rechtskräftig.

Eisenstadt: Magister Jekyll und Mr. Hyde?

Tagsüber agierte Magister K. (53) als anerkannter und geschätzter Bürger in seiner burgenländischen Gemeinde, der sich rege am kulturellen Leben beteiligte, auf Facebook Beiträge mit historischen Informationen über seine Gemeinde verfasste, ja sogar an der Errichtung eines Mahnmals für die ermordeten jüdischen Bürger:innen mitwirkte.

Dann fand die Staatsanwaltschaft im Vorjahr bei der Auswertung der Daten eines Wieners, der verdächtig war, eine erschreckend hohe Anzahl an Wiederbetätigungsdelikten begangen zu haben, auch den Namen des burgenländischen Angeklagten.

Über einen Zeitraum von zumindest einem halben Jahr hatte sich der bislang unbescholtene Burgenländer über Telegram und Threema mit Gleichgesinnten im nationalsozialistischen Sinne ausgetauscht, warf ihm die Anklage vor, die am 10. August vor einem Geschworenengericht in Eisenstadt verhandelt wurde. Auch der Besitz von bildlich sexualbezogenem Kindesmissbrauchsmaterial wurde ihm in der Anklage noch vorgeworfen, der Vorwurf wurde aber von der Staatsanwaltschaft wieder zurückgezogen.

K. ist Jurist. Das NS-Verbotsgesetz ist ihm also geläufig, was er auch eingesteht. Er bekennt sich bei seiner Einvernahme zwar schuldig, bestreitet aber, sich nationalsozialistisch betätigt zu haben. Er unterstreicht das mit dem Satz: „Ich habe auch jüdische Kollegen und Freunde.“

Die „Kronen Zeitung“ (10.8.26) zitiert nicht bloß diesen Satz, sondern schildert im Groben auch das, was dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehandelt wurde:

Es ging um Lampenschirme, Mäntel und Handschuhe aus Menschenhaut. Um das brutale Abschlachten von Tieren. Um Hakenkreuz-Tattoos auf den Oberschenkeln. Um das Euthanasieprogramm T1, in dem beeinträchtigte Kinder ermordet worden waren. Um Rassenhygiene. Es fielen Sätze wie „Im Geiste sind wir SS-Männer“, „Wir sind stolze Arier“, „Heil Zyklon B.“

Gemeint ist zwar die „Aktion T4“, das Mordprogramm der Nazis an kranken und behinderten Menschen, aber für die Beschreibung der Scheußlichkeiten, die erwachsene Männer ausgetauscht haben, um sich angeblich und ausschließlich sexuell zu erregen, ist die Bezeichnung unerheblich.

Wie groß der Kreis der Personen war, die so ihre braunen Phantasien auslebten, wurde nicht deutlich. Es dürften etliche gewesen sein, wie der Angeklagte in seiner Einvernahme ausführte: „Man fand schnell solche, die auf solche Chats warteten.“ Bei der Hausdurchsuchung, die bei K. stattgefunden hat, wurden an die einhundert einschlägige Chat-Nachrichten gefunden.

Der Angeklagte hat wenige Tage nach der Hausdurchsuchung mit einer Therapie begonnen. Sein Verteidiger versucht, ihn und seine Handlungen ausschließlich als „sexuell fehlgeleitet“ darzustellen. Der Staatsanwalt hält dagegen du besteht auf eine Verurteilung nach dem Verbotsgesetz.

Auch die Geschworenen sind von der NS-Wiederbetätigung überzeugt. Einstimmig wird K. für schuldig befunden, zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten, einer unbedingten Geldstrafe von 18.000 Euro und der Fortsetzung seiner Therapie verurteilt. Die relativ hohe Geldstrafe erklärt sich aus dem sehr guten Gehalt des Verurteilten. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Wien: Trotz Urteil keine Löschung

Die zahlreichen Anklagepunkte gegen Peter G., der sich nach einer Anzeige von Stoppt die Rechten am 10. August vor dem Landesgericht Wien wegen Verbrechen nach § 3g (2) verantworten musste, erinnern überdeutlich an die zweimalige Anklage gegen den mittlerweile pensionierten Polizisten Franz M. Teilweise wurden sogar die gleichen Fakten angeklagt: So hatte Franz M. 2016 einen Text wiedergegeben, in dem der Holocaust an 6 Millionen Juden mit dem Hinweis darauf bezweifelt wurde, dass die Zahl von 6 Millionen Juden schon in alten Zeitungsberichten ab 1915 erschienen sei. Peter G., der Wiener Angeklagte, hatte diesen Beitrag ebenfalls 2016 veröffentlicht. Auch ein anderes Posting, in dem behauptet wurde, dass deutsche Leichen in den Rheinwiesenlagern als jüdische Leichen ausgegeben worden seien, haben beide geteilt. Ebenfalls 2016. Antisemitisch hatten sich auch beide geäußert. Vielfach.

Der Unterschied: Franz M., der Polizist, ist in zwei Verhandlungen – eine nach § 3g Verbotsgesetz, die andere nach § 3h Verbotsgesetz – rechtskräftig freigesprochen worden. Peter G., der Pensionist (69), wurde in seiner Verhandlung rechtskräftig zu 18 Monaten Haft, bedingt auf drei Jahre, schuldig gesprochen.

G., der sich im Prozess ziemlich wirr zu rechtfertigen versuchte und unter anderem von einem Schlaganfall sprach, ließ wie Franz M. die angeklagten Postings auf Facebook über zehn Jahre öffentlich auf Facebook stehen.

Im Urteil trug ihm das Geschworenengericht die umgehende Löschung der verurteilten Postings auf. Unsere Nachschau am 17.8. ergibt: Nichts ist gelöscht. Auf G.s Facebook-Profil ist nach wie vor eine Unmenge an antisemitischen, Holocaust-leugnenden Postings (weit mehr als die in der Anklage genannten) zu finden – also jede Menge Material für eine neuerliche Anklage.

Wir danken für die vier Prozessbeobachtungen!

Graz: Ein Nazi-Leben in Tattoos

Ein SS-Totenkopf quer über den Rücken, ein Hakenkreuz im Nacken und eine Rune am Finger: Ein 53-jähriger Steirer präsentierte seine NS-Tätowierungen oben ohne in einem vollen Fußballstadion und außerdem auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil. Am 21. Juli musste er sich deshalb am Landesgericht Graz wegen NS-Wiederbetätigung verantworten.

Der Staatsanwalt sah darin eine Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts. Der Angeklagte habe sich die Symbole „nicht nur stechen lassen“, er habe sie auch öffentlich zur Schau gestellt. Selbst die Verteidigung bestritt diesen Punkt nicht. Sie verwies allerdings auf die schwierige Kindheit des Mannes, seinen früheren Einstieg in die Skinhead-Szene und darauf, dass seine letzte von insgesamt 18 Vorstrafen aus dem Jahr 2017 stamme.

Der Angeklagte selbst lieferte eine eigenwillige Erklärung: „Das war ein Blödsinn. Ich hab mir leider nichts dabei gedacht. Das war fahrlässig von mir.“ Gleich darauf folgte der Satz: „Ich wusste ja, dass ich sie nicht zeigen darf.“ Die Tätowierungen seien Teil seiner Lebensgeschichte; nach dem Erhalt einer Heimopferrente habe er beschlossen, sich „mein Leben stechen zu lassen“. Mit der Skinhead-Szene habe er eigentlich abschließen wollen. Auf die Frage des Richters, ob er Nazi sei, bezeichnete er sich als „Patriot“.

Die Geschworenen befanden ihn schuldig. Das Gericht verhängte zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt. Der 53-Jährige meldete Berufung an, weil er bei einem Haftantritt nach eigener Darstellung seine Wohnung verlieren würde. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

(Quelle: krone.at, 21.7.26)

Graz-Langenwang: Sprengstoff, Waffen und Kriegsnotizen

Eine heruntergefallene Pistole brachte im März die Ermittlungen ins Rollen. Wie bereits berichtet, fiel einem damals 31-Jährigen beim Aussteigen aus einem Taxi vor dem LKH Graz II eine Schusswaffe zu Boden. Ein Taxifahrer alarmierte die Polizei. Bei der anschließenden Hausdurchsuchung in Langenwang fanden die Ermittler eine Langwaffe, NS-Literatur und mehrere zunächst als „bedenklich“ bezeichnete Substanzen.

Was damals noch reichlich rätselhaft war, führte am 22. Juli vor das Landesgericht Graz. Der Mann muss sich wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines Verbrechens durch Sprengmittel verantworten. In seiner Wohnung waren laut Anklage unter anderem Schwarzpulver sowie Stoffe gefunden worden, die zur Sprengstoffherstellung verwendet werden können. Hinzu kamen umfangreiche handschriftliche Aufzeichnungen über Kriegsführung, Bunkerbau, Pyrotechnik, verstärkte Türen, Schutzwesten und Verdunkelungsmaßnahmen.

Der Angeklagte bestritt Anschlagspläne und terroristische Absichten. Das Schwarzpulver habe er geschenkt bekommen, andere Chemikalien hätten harmlosen Zwecken gedient. Auch die Notizen seien teilweise gar nicht von ihm; seine eigenen Aufzeichnungen habe er als Material für ein Buch über moderne Kriegstaktiken verfasst.

Der psychiatrische Sachverständige sah weiteren Abklärungsbedarf. Der Angeklagte hatte eine psychiatrische Untersuchung bislang verweigert. Der Sachverständige regte deshalb eine vorläufige Unterbringung zur genaueren Untersuchung an und nannte eine paranoide Schizophrenie als mögliche Erklärung – ausdrücklich als vorläufige Einschätzung, nicht als gesicherte Diagnose. Der 31-Jährige reagierte im Gerichtssaal heftig, bestritt eine psychische Erkrankung und griff auch seinen Verteidiger verbal an. Der Prozess wurde vertagt.

(Quelle: 5min.at, 23.7.26)

Salzburg: Zwölf Monate für „Sieg Heil“ und Himmler-Lob

Weil ihm am 21. September 2025 sein E-Scooter am Salzburger Hauptbahnhof gestohlen worden war, rief ein 43-Jähriger selbst die Polizei. Mit deren Amtshandlung dürfte er wenig zufrieden gewesen sein. Vor den Beamten erklärte er laut Anklage: „Im Dritten Reich wäre das nicht passiert, Sieg Heil“, und legte mit „unter Himmler war alles besser“ nach. Er führte sich damit schließlich selbst vor Gericht.

Am 10. August bekannte sich der mehrfach wegen Diebstahls vorbestrafte Salzburger vor dem Landesgericht der NS-Wiederbetätigung schuldig. Er habe sich aus Wut hineingesteigert, sich „dumm benommen“ und wisse selbstverständlich, dass Heinrich Himmler ein Massenmörder gewesen sei. Der Staatsanwalt erinnerte ihn daran, dass gerade Diebe im NS-Staat als „Volksschädlinge“ beziehungsweise „Reichsschädlinge“ verfolgt und mit drakonischen Strafen bedroht worden waren.

Das Gericht verhängte rechtskräftig zwölf Monate bedingte Haft.

(Quellen: salzburg.ORF.at, 10.8.26, krone.at, 10.8.26)

Feldkirch/V: Halbe Kiste Bier, Hitlergruß und drei Schlagringe

Eine halbe Kiste Bier in etwa eineinhalb Stunden sollte vor dem Landesgericht Feldkirch die entscheidende Erklärung liefern. Ein 33-Jähriger hatte anschließend in einem Lokal bei einer Auseinandersetzung mit Mitgliedern eines Tiroler Fußballvereins Adolf Hitler verherrlicht, mehrmals den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil“ gerufen. Laut Aussage eines Beteiligten sprach er auch vom „Vergasen“ und äußerte Hass gegen Schwule, Lesben und Ausländer.

Der Angeklagte bestritt die Wiederbetätigung mit dem Argument, er sei im Vollrausch und damit unzurechnungsfähig gewesen. Den Besitz von drei Schlagringen, die bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren, gestand er hingegen ein. Der Sachverständige kam auf einen rechnerischen Wert von rund 2,67 Promille, betonte allerdings den hypothetischen Charakter dieser Berechnung. Ein Polizist erinnerte sich an einen alkoholisierten Mann, der noch deutlich gesprochen habe und nicht getorkelt sei. Für eine Unzurechnungsfähigkeit sah das Gericht letztlich keine Grundlage

Die Geschworenen befanden den 33-Jährigen einstimmig sowohl nach dem Verbotsgesetz als auch nach dem Waffengesetz für schuldig. Das Urteil: drei Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie 300 Tagessätze zu je vier Euro, insgesamt also 1.200 Euro Geldstrafe. Erschwerend wirkten unter anderem die drei verbotenen Waffen und länger zurückliegende einschlägige Vorstrafen. Das Urteil ist rechtskräftig.

(Quelle: neue.at, 12.8.26)

Leoben/Stmk: Nazi-Kommentar unter Auschwitz-Posting

„Ein Vergnügen für die ganze jüdische Familie“: Diesen widerlichen antisemitischen Kommentar soll ein Obersteirer Anfang 2026 unter einem Facebook-Beitrag hinterlassen haben, der über die Verbrechen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz informierte. Dazu postete der Account das Bild eines Mannes mit einem Pullover, auf dem ein Totenkopf sowie die Aufschrift „Camp Auschwitz – Arbeit macht Frei“ zu sehen waren. Am 13. August stand der vorbestrafte Mann deshalb am Landesgericht Leoben wegen NS-Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht.

Der Angeklagte bestritt allerdings, das Posting überhaupt verfasst zu haben. Er habe mit Rechtsextremismus und Judenhass nichts zu tun. Seine Verteidigerin verwies darauf, dass er zuvor in diesem Zusammenhang nie aufgefallen sei, und stellte die Zuordnung des Accounts infrage.

Die Staatsanwaltschaft zeichnete hingegen eine lückenlose digitale Spur nach: Eine Anfrage bei Facebook führte zu einer Google-E-Mail-Adresse, Google lieferte dazu eine Telefonnummer und der Mobilfunkanbieter wiederum die Zuordnung zum Angeklagten. „Die gesamte Beweiskette ist komplett nachvollziehbar“, argumentierte die Staatsanwältin. Dass der Mann zuvor nicht im rechtsextremen Milieu aufgefallen sei, räume den Vorwurf nicht aus: „Es gibt immer ein erstes Mal.“

Die Geschworenen folgten der Anklage und sprachen den Mann schuldig. Er erhielt 15 Monate Haft, bedingt auf drei Jahre. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, damit war das Urteil zu Prozessende nicht rechtskräftig.

(Quelle: kleinezeitung.at, 13.8.26)

Ried/OÖ: „Unser seliger Adolf“ – ein Prozess liegt auf Eis

Am 20. April 2021, Hitlers Geburtstag, soll ein Berliner vor dessen Geburtshaus in Braunau einen Trauerkranz mit der Aufschrift „RIP USA“ abgelegt haben. Mit den Vereinigten Staaten hatte das nichts zu tun: Auf Nachfrage des Filmteams der Dokumentation „Wer hat Angst vor Braunau?“ erklärte der Mann selbst, USA stehe für „Unser seliger Adolf“. Wegen NS-Wiederbetätigung wurde er deshalb in Österreich angeklagt.

Zu einem Prozess ist es bis heute nicht gekommen. Im Mai 2024 blieb der Berliner dem ersten Verhandlungstermin am Landesgericht Ried fern. Sein Verteidiger verwies auf berufliche Gründe und versicherte, der Mandant wolle sich dem Verfahren stellen. Beim zweiten Versuch im Oktober 2024 blieb der Angeklagte wieder in Berlin – erneut wegen der Arbeit. Richter Andreas Rumplmayr hatte danach genug: „Wir lassen uns hier nicht an der Nase herumführen.“ Ein Auslieferungsverfahren wurde eingeleitet.

Das Ergebnis liegt inzwischen vor: Deutschland liefert den Mann nicht aus. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin teilte nach Angaben des Landesgerichts Ried mit, dass durch den vorgeworfenen Sachverhalt kein Tatbestand nach deutschem Strafrecht verwirklicht sei. Der Angeklagte gilt aus Sicht des Rieder Gerichts als flüchtig, der Prozess wurde „vorerst abgebrochen“. Die österreichische Festnahmeanordnung und der Europäische Haftbefehl aus dem Jahr 2024 bleiben aufrecht. Verlässt der Berliner Deutschland und wird er aufgegriffen, droht ihm die Festnahme.

Damit ist die Farce fürs Erste komplett: Zwei angesetzte Geschworenenprozesse, zweimal kein Angeklagter, ein Haftbefehl und keine Auslieferung. Während das Verfahren in Ried auf Eis liegt, hat sich am Schauplatz selbst etwas getan: Hitlers Geburtshaus wurde am 22. Juli als Polizeizentrum eröffnet.

(Quelle: nachrichten.at, 20.7.26)

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