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Lesezeit: 3 Minuten

Präfrontaler Kortex, mimetisches Verhalten und „Defend Austria“

NS-Pro­pa­gan­da, Miss­brauchs­bild, Tele­gram-Grup­pe: Vor dem Lan­des­ge­richt Wels gestand der 20-Jäh­ri­ge. Doch zu sei­nem Umfeld und der Neo­na­zi-Grup­pe „Defend Aus­tria“ blieb das Gericht erstaun­lich still. Zen­tra­le Fra­gen blei­ben daher offen.

10. Nov. 2025
Prozess gegen Josef D., 5.11.25 LG Wels (© SdR)
Prozess gegen Josef D., 5.11.25 LG Wels (© SdR)

Im Schwur­ge­richts­pro­zess am 5.11. beim Wel­ser Lan­des­ge­richt, in dem NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und die bild­li­che sexu­al­be­zo­ge­ne Dar­stel­lung min­der­jäh­ri­ger Per­so­nen und Kin­des­miss­brauchs­ma­te­ri­al (§ 207a StGB) ver­han­delt wur­de, war eigent­lich alles ange­rich­tet – und trotz­dem blie­ben wesent­li­che Fra­gen offen. Der Ange­klag­te, Josef D. (20) aus dem Bezirk Gmun­den, ist umfas­send gestän­dig, bekennt sich auch schul­dig. Alles palet­ti? Nicht ganz.

Im Jahr 2024 hat Josef D. in ver­schie­den Chat-Grup­pen auf Whats­App sehr typi­schen Nazi-Dreck ver­brei­tet. Haken­kreu­ze, Hit­ler­fo­to, Hit­ler­gruß und wider­li­che anti­se­mi­ti­sche „Memes“. Dazu fand man auf sei­nem Han­dy noch ein Bild, das die Ver­ge­wal­ti­gung eines Klein­kinds zeigt. Da reicht für die Straf­bar­keit schon das Abspei­chern von Bild­ma­te­ri­al am Han­dy, ja sogar der Zugriff.

Bemer­kens­wert ist das auch des­halb, weil sich Josef D. nach eige­nen Anga­ben damals in der Tele­gram-Grup­pe von „Defend Aus­tria“ bewegt hat. „Hat­te sich nicht schlecht ange­hört – die waren für die Ver­tei­di­gung und Öster­reich“, mein­te der Ange­klag­te auf die Fra­ge des Rich­ters nach dem Grund. Mitt­ler­wei­le wis­se er aber, dass es sich um eine rechts­extre­me Grup­pe gehan­delt hat. Das war’s dann schon mit dem Nach­fra­gen zu die­ser Gruppe.

Spä­ter kommt Josef D. noch kurz auf sei­nen Freun­des­kreis zu spre­chen. Als der sei­ne Ankla­ge mit­be­kom­men habe, sei jetzt nach Gesprä­chen „der gan­ze Freun­des­kreis anders gewor­den“. Wer war der Freun­des­kreis? Jene Adres­sa­ten, die D. mit sei­nen brau­nen Whats­App-Nach­rich­ten ver­sorgt hat? Oder waren es die Neo­na­zis aus der „Defend Austria“-Gruppe? Da wäre doch etwas mehr Nach­fra­gen sinn­voll gewe­sen, um die Glaub­wür­dig­keit der Wand­lung des Ange­klag­ten und der des „gan­zen Freun­des­krei­ses“ zu erhellen.

Akti­vis­ten von „Defend Aus­tria“ waren bei den „Pedo-Hunting“-Gruppen betei­ligt. Was hat Josef D. bei „Defend Aus­tria “gemacht? „Nur“ selbst gehetzt? Von ande­ren Het­ze geteilt? Auch dazu gab es bedau­er­li­cher­wei­se kei­ne Fragen.

Zu der von ihm geteil­ten Miss­brauchs­dar­stel­lung erklärt D., es sei dar­um gegan­gen, wer „das ärge­re Bild“ schickt. Man habe sich gegen­sei­tig hoch­ge­stei­gert. Auch die ande­ren Bil­der, die nicht straf­recht­lich rele­vant sind, sei­en kei­ne schö­nen Bil­der. Des­halb ist D. auf Nach­fra­ge des Rich­ters dafür, dass sein Han­dy „unbe­dingt“ kon­fis­ziert bleibt.

Sein Ver­tei­di­ger ver­sucht sich im Schluss­plä­doy­er an der Ablei­tung von „Memes“ aus „Mime­sis“, dem mime­ti­schen Ver­hal­ten, das beson­ders in Bubbles von Jugend­li­chen, bei denen der prä­fron­ta­le Kor­tex noch nicht so rich­tig aus­ge­bil­det sei, ver­brei­tet sei. So kann man eine Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie natür­lich auch anle­gen, aber „Defend Aus­tria“ oder die „Pedo-Hun­ter“ sind damit wohl nicht erklärt?

13 Fra­gen wer­den den Geschwo­re­nen gestellt. In fünf Tat­hand­lun­gen wird die Schuld des Ange­klag­ten bejaht. Das „reu­mü­ti­ge“ Schuld­ein­ge­ständ­nis des Ange­klag­ten wird vom Gericht hono­riert. Weil er bei der Haus­durch­su­chung in die­ser Cau­sa aus­ge­ras­tet und gegen die Poli­zis­ten gewalt­tä­tig war, hat­te er bereits eine Stra­fe aus­ge­fasst – das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil wird als Zusatz­stra­fe in der Höhe von zwei Mona­ten bedingt aus­ge­spro­chen. Damit scheint die Stra­fe nicht im Straf­re­gis­ter auf, erklärt der Rich­ter: „Das heißt, wenn jetzt ein Freund fragt, ob sie vor­be­straft sind, kön­nen sie Nein sagen.“

Er wol­le ab Jän­ner zum Mili­tär, zu den Gebirgs­jä­gern, erklärt D. sei­ne Vor­stel­lun­gen über sei­ne nähe­re Zukunft. Der Rich­ter kann ihm nicht garan­tie­ren, ob die nun­mehr aus­ge­spro­che­ne Stra­fe nicht ein Hin­der­nis für D.s Wunsch dar­stel­len würde.

Alle Zita­te stam­men von unse­rer Pro­zess­be­ob­ach­tung – dan­ke an prozess.report!

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Schlagwörter: Missbrauch/Missbrauchsdarstellungen | Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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