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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Erste Verfahren gegen homophobe Hassverbrecher

In Graz und Linz wur­den in der letz­ten Woche erst­in­stanz­lich zwei Ver­fah­ren gegen jene Hass­ver­bre­cher abge­schlos­sen, die homo­se­xu­el­le Män­ner ter­ro­ri­siert hatten.

9. Juli 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Im März berich­te­te die Medi­en­sze­ne breit über die Ermitt­lun­gen der poli­zei­li­chen Arbeits­grup­pe „Vena­tor“ (lat. für Jäger) und zwan­zig Fest­nah­men von Per­so­nen, die quer durch Öster­reich angeb­li­che Kin­der­schän­der zu Dates lock­te, miss­han­del­te und erpress­te. Pädo­phi­le waren nicht unter den Opfern, aber eini­ge schwu­le Män­ner. Die homo­pho­ben Täter, dar­un­ter etli­che Rechts­extre­me, gin­gen zumeist plan­mä­ßig vor. Jetzt stan­den drei von ihnen in Graz vor Gericht – und in Linz zwei so genann­te „Nach­ah­mungs­tä­ter“.

Als am 21. März rund 400 Polizist*innen von Cobra und Wega mit Haus­durch­su­chun­gen die mut­maß­li­che Täter­grup­pe auf­misch­ten und dabei auch auf rechts­extre­mes Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­al und Nazi-Devo­tio­na­li­en stie­ßen, hat­ten drei Ver­däch­ti­ge ihre ers­te Pro­zess­run­de bereits hin­ter sich. Die „Klei­ne Zei­tung“ (1.4.25) berich­te­te, dass der Pro­zess gegen drei Jugend­li­che, die süd­lich von Graz schwu­le Män­ner über­fal­len und miss­han­delt hat­ten, ver­tagt wer­den muss­te, um einen wich­ti­gen Zeu­gen befra­gen zu können.

Das Hassverbrecher-Trio aus der Südsteiermark

Ob die­ses Trio ident ist mit jenen drei Jugend­li­chen, die sich am 1. Juli wegen „Kör­per­ver­let­zung, Nöti­gung, Raub und ver­such­tem schwe­ren Raub in Mureck und ande­ren Orten“ vor dem Lan­des­ge­richt Graz ein­fin­den muss­ten, ist nicht klar. Nur die „Kro­nen Zei­tung“ (2.7.25) berich­te­te – lei­der sehr lücken­haft – über die­sen Pro­zess, der in Details (Bade­teich) Über­ein­stim­mun­gen mit den Beschrei­bun­gen der drei Jugend­li­chen vom März aufweist.

Nicht klar ist, ob die Ermitt­lun­gen orga­ni­sier­te Ver­bin­dun­gen des Tri­os erge­ben haben und ob die in der Ver­hand­lung ange­spro­chen wur­den. Ein klei­nes Indiz dafür lie­fer­te der „Krone“-Bericht: Das Trio hat­te sei­ne kri­mi­nel­len Aktio­nen gefilmt und in der Tele­gram-Grup­pe „Pedo Hun­ting Aus­tria“ online gestellt. Das Urteil gegen die drei jugend­li­chen Ange­klag­ten, „Haft­stra­fen zwi­schen zwölf Mona­ten auf Bewäh­rung und 18 Mona­ten teil­be­dingt“ (krone.at), ist noch nicht rechtskräftig.

Noch im März war die Staats­an­walt­schaft Graz der Ansicht, dass wegen der arbeits­tei­li­gen und plan­vol­len Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten der Täter­grup­pen in den sozia­len Netz­wer­ken und Mes­sen­ger­diens­ten der Ver­dacht der Bil­dung einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung geprüft wer­den müs­se. Davon scheint mitt­ler­wei­le nicht mehr die Rede zu sein. In der TG-Grup­pe „Pedo Hun­ting Aus­tria“, die nach den Recher­chen von „Öster­reich Rechts­au­ßen“ von einem dekla­rier­ten Neo­na­zi gelei­tet wur­de, haben sich zwar rund 400 Mit­glie­der befun­den, die eigent­li­che Rekru­tie­rung und Akti­vie­rung der über­wie­gend jugend­li­chen Täter*innen (dar­un­ter auch eini­ge weni­ge Frau­en) fand nach Fil­te­rung in ande­ren Foren und Diens­ten statt. Einen wei­te­ren Hin­weis gibt der „Krone“-Bericht noch: „Der­zeit wird gegen 31 Beschul­dig­te und (noch) unbe­kann­te Täter ermit­telt.“

„Trittbrettfahrer“ aus dem Mühlviertel

Die bei­den Ange­klag­ten, gegen die in Linz am 2. Juli ver­han­delt wur­de, wer­den als „Nach­ah­mungs­tä­ter“ bezeich­net, die erst nach der media­len Bericht­erstat­tung im März ins­ge­samt drei Män­ner über eine Dating-Platt­form für Schwu­le zu Treff­punk­ten gelockt und dort über­fal­len, bedroht und aus­ge­raubt haben.

Ihnen wur­den in der Ankla­ge schwe­rer Raub, schwe­re Erpres­sung, schwe­re Sach­be­schä­di­gung, gefähr­li­che Dro­hung und betrü­ge­ri­scher Daten­ver­ar­bei­tungs­miss­brauch am 1. und 2. April in Maut­hau­sen vor­ge­hal­ten. Der Erst­an­ge­klag­te E.D. (23) ist wie der Zweit­an­ge­klag­te J.R. (21) einer von den ganz weni­gen unter den bis­her bekann­ten Tätern, die Migra­ti­ons­hin­ter­grund haben. Obwohl sich vor allem beim Erst­an­ge­klag­ten D. ein kri­mi­nel­les Motiv wegen sei­ner ein­schlä­gi­gen Vor­stra­fen (2019: gefähr­li­che Dro­hung, 2021 Dieb­stahl, 2022 Sach­be­schä­di­gung, Jän­ner 2025: betrü­ge­ri­scher Daten­ver­ar­bei­tungs­miss­brauch) anbie­tet, ist bei ihm und auch beim von ihm ange­wor­be­nen Zweit­an­ge­klag­ten (kei­ne Vor­stra­fen) zumin­dest ein deut­lich homo­pho­bes Motiv eben­falls gege­ben. „Um ihnen eine Abrei­bung zu ver­pas­sen“ (krone.at, 3.7.25), haben sie sich mit Mes­ser, Soft­gun und Base­ball­schlä­ger bewaff­net, schwarz geklei­det und mit Sturm­hau­be mas­kiert, ihre drei Opfer bedroht, gede­mü­tigt und beraubt.

Die Homo­pho­bie der bei­den wird vom Gericht nicht hin­ter­fragt. Dabei wäre das ange­sichts des jugend­li­chen Publi­kums – eine Schul­klas­se füll­te den Ver­hand­lungs­saal – wich­tig gewe­sen. Der Erst­an­ge­klag­te D. ver­leg­te sich näm­lich auf durch­gän­gi­ges Schwei­gen, was sein Ver­tei­di­ger gleich zu Beginn der Ver­hand­lung ankün­digt hat­te. Der Zweit­an­ge­klag­te sag­te zwar aus, aber nicht sehr viel. Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung ver­merk­te kritisch:

Weder Rich­ter noch Staats­an­walt­schaft woll­ten wis­sen, ob sich die Ange­klag­ten für Sex oder für Raub oder für Selbst­jus­tiz aus ideo­lo­gi­schen Grün­den tref­fen woll­ten. Wann sie das ver­ab­re­det haben, wie lan­ge inse­riert war, was sie davor getan hat­ten. Wie sie sich ken­nen­ge­lernt haben. Nichts, gar nichts.

„Weil bei­de Ange­klag­te gestän­dig waren und auch bereits Scha­den gut­ge­macht haben, wur­de auf die Ein­ver­nah­me der Opfer ver­zich­tet“, ist im Pro­zess­be­richt der „Ober­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (3.7.25) zu lesen. Irr­tum! Nach einer kur­zen Pau­se wur­den die drei Opfer als Zeu­gen doch noch befragt. Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung notier­te: „Man habe gespürt, dass die Klas­se sehr gespannt auf die Zeu­gen (Opfer) war. Ganz nor­ma­le Typen, aber die Sym­pa­thie des Publi­kums lag nicht bei ihnen, obwohl sie Furcht­ba­res durch­ge­macht haben.“

Dass die drei Opfer durch Über­fall und Bewaff­nung der bei­den Ange­klag­ten schwer geschockt wur­den, kam nur in der Befra­gung eines Opfers zum Vor­schein, der von sei­nen Panik­at­ta­cken, den schwe­ren Schlaf­stö­run­gen seit dem Über­fall und der fol­gen­den Been­di­gung sei­nes Arbeits­ver­hält­nis­ses erzähl­te. Im Urteil wur­den ihm dann dafür lächer­li­che 300 Euro Schmer­zens­geld zuge­spro­chen. Die ande­ren Schä­den – bei zwei Opfern wur­den die Rei­fen ihrer PKW durch­sto­chen, und auf ein Auto wur­de geschos­sen – sind über­wie­gend, aber nicht voll­stän­dig abge­gol­ten. Die geraub­ten Gel­der sind zurück­ge­zahlt, die bei­den Ange­klag­ten waren im Sinn der Ankla­ge voll geständig.

Der Erst­an­ge­klag­te fass­te ins­ge­samt 33 Mona­te unbe­dingt aus, der Zweit­an­ge­klag­te 21 Mona­te, davon aber 14 Mona­te bedingt. Bei­de erhal­ten Bewäh­rungs­hil­fe, waren mit den Urtei­len sehr zufrie­den und ver­zich­te­ten auf Ein­spruch. Die Staats­an­walt­schaft äußer­te sich nicht, daher waren die Urtei­le zu Ver­hand­lungs­en­de nicht rechtkräftig.

Dan­ke für die Pro­zess­be­ob­ach­tung in Linz!

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Schlagwörter: Körperverletzung | LGBTQIA+-Feindlichkeit | Oberösterreich | Steiermark

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