Seine Postings zum 20. April seien nur „Dummheit“ gewesen, meinte der 52-Jährige LKW-Fahrer aus dem Bezirk Gänserndorf am 27. Oktober vor dem Geschworenengericht am Landesgericht Korneuburg, als er erklären sollte, warum er über drei Jahre hinweg am 20. April Eiernockerl-Postings und auch an anderen Tagen Hitler-huldigende Meldungen veröffentlichte. Es sei „ein depperter Scherz“ gewesen, fügte sein Verteidiger an. F. hatte mehr als 1.100 Follower, er bekannte sich schuldig.

Keinen Scherz sah Stoppt die Rechten und zeigte Hans F. für seine Facebook-Postings nach dem Verbotsgesetz an. 2023 am 20. April: „Mahlzeit gewünscht“, dazu ein Foto mit Eiernockerl und grünem Salat. Darunter zustimmende Kommentare, auch von F.; 2024 am 20. April: wieder Eiernockerl und „Mahlzeit gewünscht und einen schönen Samstag Abend“ Darunter wieder zustimmende Kommentare, auch ein Hitlergruß-Emoji; 18. August 2024: Foto einer Hitler-ähnlichen Person in einem LKW und der Text: „Der F.…. im F.…. hauptquatier Er kommt um uns zu retten“; 2025, erneut 20. April: Kochgeschirr und Zutaten für Eiernockerl, Text: „Mahlzeit – das Ergebnis sollte jeder kennen – in diesem Sinne frohe Ostern“, dazu drei Hitlergruß-Emojis. In den Kommentaren Zustimmung samt Eiernockerl-Fotos und Hitlergruß-Emojis; sechs Tage später eine Hitler-ähnliche Figur auf einem Fitnessgerät: „Er trainiert grad für Comeback“

Warum haben sie das gemacht?”, wollte die vorsitzende Richterin Lydia Rada wissen. „Aus Dummheit”, kam die kurze Antwort. Er wisse, wann Hitlers Geburtstag sei und dass Eiernockerl mit grünem Salat angeblich seine Lieblingsspeise gewesen sind, gab der Angeklagte auf Nachfrage der Richterin zu. Was er sich von den Postings erwartet habe? „Nix. Ich hab’ nicht gewusst, dass es solche Ausmaße annimmt.” Das Foto vom „Führerhauptquartier, der kommt, um uns zu retten” habe er gepostet, weil er sich über die damalige Regierung geärgert habe. „Und er soll der Heiland sein? Er soll’s besser machen?”, fragte die Richterin. Die Antwort des Angeklagten war ein Nein. „Ich bin ratlos, warum sie so etwas dazu schreiben”, gab Rada zu.
Die Verteidigung betonte, der Angeklagte sei „kein Kellernazi“, sondern habe naiv und dumm gehandelt. Der Staatsanwalt widersprach der Darstellung von Unwissenheit und forderte eine harte Strafe als Generalprävention: „Wir haben kein reumütiges Geständnis, davon sind wir weit entfernt.“
Die Geschworenen befanden den Angeklagten in allen fünf Anklagepunkten für schuldig: 15 Monate bedingt (nicht rechtskräftig). Das mildernde Geständnis und die bisherige Unbescholtenheit wirkten sich auf das Strafmaß aus, doch die Richterin stellte klar: „Aber es ist eben keine Dummheit. Mit den 15 Monaten wird der Bevölkerung gezeigt, dass es so nicht geht.“ Sein Facebook-Profil „hansivandenzwergen“ hat F. mittlerweile gelöscht. Es ist kein Verlust, von ihm nichts mehr lesen zu können.
(Alle Zitate aus kurier.at, 27.10.25)
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »

