Eiernockerl am 20. April sind kein „Zufall“, sondern ein Code – seit Jahren vor österreichischen Gerichten Thema. Stoppt die Rechten hat sich vor zehn Jahren auf die Suche nach dem Ursprung dieses Neonazi-Codes gemacht und ist beim Holocaustleugner Wolfgang Fröhlich gelandet – übrigens lange, bevor es soziale Medien gab. In der letzten Woche landeten zwei von uns angezeigte Fälle vor Geschworenengerichten: am 1.10. in St. Pölten, am 3.10. in Korneuburg. Die Ergebnisse könnten gegensätzlicher nicht sein.
St. Pölten: der schnelle, klare Schuldspruch
Angeklagt war Stefan L.. Der 41-Jährige hatte am 20.4.2022 auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil unter einem Pseudonym gepostet: „Ja wohl heute gibt es Eiernockal mit grünen Salat“ – flankiert von zwei roten Herz-Emojis.

Das Gericht arbeitete in der Befragung heraus, dass L. Datum, Code und Reichweite kannte. Auf die Standardausrede „war ein Blödsinn“, „nicht nachgedacht“ reagierte der Vorsitzende trocken: Ein bewusst gestaltetes Posting (mit Hintergrundbild) entstehe nicht gedankenlos. Schließlich räumte L. selbst ein, der Code vermittle, „dass ich seinen Geburtstag feiere“ und damit den Bedeutungsgehalt. Die Verteidigung versuchte, mit „kein Bezug zu rechtsextremen Organisationen“, „keine Bereicherung”, „kein Vorteil“-Bausteinen zu relativieren. Das sei rechtlich irrelevant, konterte der Richter.
Befragt wurde der Niederösterreicher auch nach seinem Cousin, der als Identitärer beim Staatsschutz vorgemerkt sei und dem der Account, auf dem L. sein Eiernockerl-Posting platzierte, ursprünglich zugeordnet worden sei. „Den sehe ich fast nie“, antworte L..
Nach nur 30 Minuten Verhandlungsdauer und einer einstündigen Beratung durch die Geschworenen kam das Urteil: einstimmig schuldig nach § 3g Abs 1 und 2 VerbotsG, acht Monate bedingt, 240 Tagessätze à 16 Euro (3.840 Euro) und die Übernahme einer Pauschale für die Verfahrenskosten. Verteidiger und Staatsanwalt äußerten sich nicht, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Das Gericht ordnete die Einziehung (also Löschung) des Postings an – es ist aber bis heute (7.10.25) online.
Korneuburg: Freispruch für den FPÖ-Gemeinderat
Schauplatzwechsel ins nicht weit entfernte Korneuburg. Am 20. April 2021 erklärte Gisela O. – damals nicht zum ersten Mal – ihre Affinität zu Eiernockerl am 20. April. René Lorenz kommentierte: „Hatten wir auch, is ja Pflicht an so einen Ehrentag“ Stoppt die Rechten dokumentierte die Postings und schickte im Jänner 2025 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Lorenz kandidierte damals für die FPÖ Gänserndorf auf Listenplatz 7. Nach der Wahl und dem Mandatsverzicht des Ehepaars O., das weit vorne kandidiert hatte, rückte Lorenz nach und ist heute Gemeinderat – zuständig u.a. für Kulturangelegenheiten.

Vor Gericht bestätigte Lorenz die Urheberschaft des Kommentars, fuhr aber Zickzack: Er habe „erst durch die Medien gewusst“, dass er das geschrieben habe. „Es war ein Blödsinn, ich hab mich hinreißen lassen“, „weiß nicht, warum“, „kann mich nicht erinnern“, mäanderte er vor Gericht herum.
Was er schon wusste: dass am 20. April Hitlers Geburtstag ist und Eiernockerl als dessen „Lieblingsspeise“ gelten. Als Entlastung für seinen braunen Kulinarikkommentar brachte er Privates vor, etwa den Tod seiner Großmutter im Jahr 2023, die er gepflegt habe – wie das im Zusammenhang mit einem zwei Jahre früher veröffentlichten Kommentar steht, wurde vor Gericht nicht klar. Für seinen ehemals angeblich labilen psychischen Zustand wurde auch seine Ehefrau als Zeugin aufgeboten, die zwar zum Kommentar nichts sagen konnte, aber meinte, sie sprächen über „solche Sachen“ – gemeint war der Nationalsozialismus – nicht.
Außerdem kam das uralte „Ich habe doch Ausländer in meinem Umfeld“-Persilschein-Modul: Lorenz war mit einer Rumänin verheiratet, habe mit Ausländern in seiner Arbeit zu tun und mit niemandem Probleme. Seine politische Haltung als Mandatar der xenophoben FPÖ war genauso wenig Thema wie seine Bekanntschaften in einer Facebook-Runde, in der alle Beteiligten die Vorzüglichkeit von Eiernockerl am 20. April betonten.
Nach knapp zwei Stunden zogen sich die Geschworenen zur Beratung zurück und kamen mit einem Freispruch retour: 2:6 nicht schuldig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.
Welche Tat ist im Sinn des Verbotsgesetzes klarer?
Sprachlich ist Lorenz’ Kommentar der deutlichere Fall: „Ehrentag“ und „Pflicht“ beziehen sich unmissverständlich positiv auf Hitlers Geburtstag. L.s Posting arbeitet „nur“ mit dem Code plus zwei Herzen – das ist in der Szene lesbar, jedoch weniger explizit. Juristisch kann zweifellos beides § 3g des Verbotsgesetzes erfüllen, aber in der Textklarheit liegt Lorenz vorne. Dass in Korneuburg ein Freispruch erfolgte, hat jedenfalls nichts mit der fehlenden Erkennbarkeit des Codes zu tun. Die beiden unterschiedlichen Urteile in einem sehr ähnlich gelagerten Setting werfen wohl Fragen zur Konsistenz der Rechtspraxis, insbesondere der Geschworenengerichtsbarkeit auf.
FPÖ: Einzelfälle am Fließband und keine Distanzierung
Als Stoppt die Rechten die Eiernockerl-Postings im Jänner öffentlich machte, waren Gisela und Peter O. sowie René Lorenz Kandidat*innen der FPÖ Gänserndorf. Die Eiernockerl-Postings über mehrere Jahre sind dokumentiert, ebenso ein „Gaskammer“-Kommentar und rechtsextreme Musikbezüge.
Beim Prozessauftakt im Juli präsentierten die O.s die „große Hackerverschwörung“ – von „regelmäßig gehackt“ bis „nur provozieren wollen“. Auf die Frage, ob die Partei Distanz geübt oder den Rücktritt nahegelegt habe, kam sinngemäß: „im Gegenteil“. Von einer parteiinternen Distanzierung oder gar Aufarbeitung ist bis heute nichts erkennbar. Das wurde auch in der Causa Lorenz deutlich.
Wir danken prozess.report für die Beobachtung der beiden Verhandlungen!
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