Bez. Mattersburg-Eisenstadt: Unpolitischer Ex-FPÖler nach dem Verbotsgesetz verurteilt
Da dürfte in der FPÖ schon zuvor die Notbremse gezogen worden sein: Die BVZ (29.9.25) berichtet über ein mittlerweile ehemaliges FPÖ-Parteimitglied aus dem Bezirk Mattersburg, das sich am 29. September wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung vor einem Schwurgericht Eisenstadt verantworten musste.
Zwischen 2021 und 2024 hatte der 55-jährige Burgenländer 43 einschlägige Mediendateien mit nationalsozialistischen Inhalten gesammelt und auf seinem Handy gespeichert und teilweise in WhatsApp-Gruppen verschickt. Einige dieser Bilder verharmlosten laut Staatsanwältin das nationalsozialistische Gedankengut oder stellten eine Rückkehr zum Nationalsozialismus als wünschenswert dar.
Der Angeklagte, der sich ironischerweise als nicht politisch bezeichnete, bekannte sich teilweise schuldig und gab an, nur ein Jahr Mitglied einer FPÖ-Ortsgruppe gewesen zu sein. Das Verschicken der Bilder sei nur ein „blöder Schmäh“ gewesen.
Er hatte sich fotografieren lassen, als er den Hitlergruß zeigte. Auf einem weiteren Bild trägt der Angeklagte einen aufgeklebten „Hitlerbart“. Diese Fotos seien „in der Arbeit“ entstanden, so der Angeklagte. „Es schaut so aus, als ob Sie sich damit identifizieren“, stellte eine der Richterinnen fest. „Sonst würde man sich ja nicht so fotografieren lassen.“ (bvz.at)
Die Polizei wurde durch Ermittlungen gegen eine andere Person auf ihn aufmerksam und beschlagnahmte im November 2024 sein Handy. Ein ermittelnder Beamter betonte, der Angeklagte sei kein „Extrem-Neo-Nazi“. Die Geschworenen sprachen ihn mit sechs zu zwei Stimmen schuldig. Das Urteil: acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 2.400 Euro Geldstrafe. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab – daher noch nicht rechtskräftig.
Eisenstadt: FPÖ-Mandatar vor Aufhebung seiner Immunität
Der Immunitäts- und Unvereinbarkeitsausschuss des burgenländischen Landtags hat nach intensiver Beratung empfohlen, die Immunität des FPÖ-Abgeordneten Sandro Waldmann aufzuheben. Hintergrund ist ein Vorfall auf dem Waldfest der Burschenschaft Langeck in Lockenhaus, bei dem Waldmann mit einem Organisationshelfer in einen Streit geraten war.
Beide Parteien schildern unterschiedliche Versionen des Geschehens, jedoch sind die Verletzungen des Festmitarbeiters von der Polizei dokumentiert worden. Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt sieht den Verdacht der Körperverletzung und benötigt zur weiteren Klärung die Aufhebung von Waldmanns Immunität, da sich der blaue Politiker auf sein Mandat berufen hat. Der Landtag wird am 16. Oktober über Waldmanns Auslieferung entscheiden.
(Quelle: krone.at, 1.10.25)
Update 17.10.25: Erwartungsgemäß hat der Landtag Waldmanns Immunität aufgehoben.
Update 15.1.26: Waldmann hat eine von der Staatsanwaltschaft angebotene Diversion angenommen.
Wien: Gudenus scheitert mit Klage gegen „Standard“
Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat die Berichterstattung des „Standard“ über die Beerdigung des Olympen Walter Sucher, bei der das historisch belastete „Treuelied” – die Hymne der SS – angestimmt wurde, erneut für zulässig erklärt. Unter den Trauergästen hatten sich die FPÖ-Politiker und Burschenschafter Martin Graf, Norbert Nemeth, Harald Stefan und der 2018 nach der Ibiza-Affäre zurückgetretene Ex-FPÖ-Abgeordnete Johann Gudenus befunden. Keiner der Anwesenden verließ die Feier beim Absingen des Liedes. Alle vier klagten den „Standard“ und bekamen erstinstanzlich recht. Der „Standard“ legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Wien entschied Ende Juli zu Ungunsten von Graf, Nemeth und Stefan und wies nun auch die Klage von Gudenus ab.
„Das OLG stellte nun klar, dass der STANDARD weder Gudenus noch den anderen Politikern unterstellt habe, das Lied gesungen zu haben.“ (derstandard.at, 2.10.25)
RFS-Wien behördlich aufgelöst
Wie dem Vereinsregisterauszug zu entnehmen ist, wurde der hinter dem „Ring freiheitlicher Studenten – Wien“ stehende, 1974 gegründete Verein am 18.3.25 – also knapp vor den Hochschüler*innenschaftswahlen 2025 – behördlich aufgelöst. Das ist insofern bemerkenswert, als dass nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofs „nur schwerwiegende Gründe eine Vereinsauflösung“ (wien.gv.at) rechtfertigen.
Eine Auflösung des Vereins durch die Behörde erfolgt, wenn
der Verein gegen Strafgesetze verstößt,
der Verein seinen statutenmäßigen Wirkungsbereich überschreitet oder
überhaupt den Bedingungen seines rechtlichen (Fort-)Bestands nicht mehr entspricht. (oesterreich.gv.at)

Unsere Frage an die Vereinspolizei Wien nach dem Grund für die Auflösung blieb unbeantwortet.
Der RFS hält sich auf seiner Website, was seine Personalia betrifft, ziemlich bedeckt. Genannt sind ausschließlich der Bundesvorsitzende Wolfgang Gaiswinkler und sieben Landesvorsitzende. Das könnte auch darauf zurückzuführen sein, dass der RFS nicht (viel) mehr Personal aufweisen kann.
Als Wiener Landesvorsitzender wird der identitären-nahe Burschenschafter Gerwin Kowarik, auch parlamentarischer Mitarbeiter des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Manuel Litzke, angeführt. Kowarik fiel im November 2023 auf, als er an der Uni-Rampe anlässlich eines Auftritts des Rechtsextremen Götz Kubitschek via Megafon den Anheizer spielte.
Update 29.10.25: Das Magazin „zackzack” (29.10.25) hat bei der LPD Wien nach dem Grund der Auflösung nachgefragt.
Die LPD Wien teilt auf Anfrage mit, dass im Zuge einer “Bestandserhebung” im Vereinsregister auch die Eintragung des RFS Wien aufgefallen ist. Dabei wurde wohl festgestellt, dass der zweiköpfige, eingetragene Vorstand schon Ende 2023 seine Wirkungsdauer verloren hatte und offensichtlich auch niemand nachbesetzt worden war.
Damit erhärtet sich die These, dass der RFS Wien über kein Personal verfügt, das den Vorstand besetzen hätte können.
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