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Lesezeit: 12 Minuten

Mélange KW 28–33/25 (Teil 4): Blauer Postenschacher, gerichtliche Niederlagen und ein Ex-Funktionär in München vor Gericht

Zwei Nie­der­la­gen für FPÖ-Poli­ti­ker vor Gericht, ein Ex-Funk­tio­när muss­te sich in Mün­chen wegen Haus­frie­dens­bruch, Dieb­stahl und Sach­be­schä­di­gung ver­ant­wor­ten. Die FPÖ Wien hat mit der Ber­li­ner AfD einen Pakt geschlos­sen und belegt, wie Insze­nie­rung Kom­pe­tenz schlägt. Die Blau­en in Nie­der­ös­ter­reich zei­gen, wo ihre vor­ran­gi­ge Kom­pe­tenz liegt: im Pos­ten­scha­cher und Abkassieren.

23. Aug. 2025
Rückblick FPÖ
Rückblick FPÖ

Inhalt

Togg­le
  • Frastanz/V‑Malta: Gor­bach fällt auf Fake-Orden rein
  • Wien-Strass­burg: Auf­he­bung von Vilims­kys Immu­ni­tät beantragt
  • Wien: Bela­ko­witsch im Natio­nal­rat mit tie­fem Sager
  • FPÖ Wien – AfD Ber­lin: Insze­nie­rung schlägt Kompetenz
  • NÖ: Wor­in die FPÖ am bes­ten ist: Postenschacher
  • Wien-OÖ: Zwei gericht­li­che Niederlagen
  • B: Bume­rang für FPÖ-Landtagsabgeordneten?
  • Wien: Drei­fa­che FPÖ-Klub­di­rek­ti­on und ein Salzburg-Abstecher
  • München/D: Ex-RFJ- und RFS-Funk­tio­när vor Gericht

Frastanz/V‑Malta: Gorbach fällt auf Fake-Orden rein

Es ist schon lan­ge her, dass Hubert Gor­bach (FPÖ/BZÖ) ein poli­ti­sches Amt beklei­de­te. Der ehe­ma­li­ge Ver­kehrs­mi­nis­ter und Vize­kanz­ler ist 2006 nach sei­nem zwangs­wei­sen Aus­schei­den aus der Regie­rung durch teil­wei­se skur­ri­le Eska­pa­den immer wie­der in den Medi­en auf­ge­taucht – etwa 2007, als er sich beim bri­ti­schen Ver­kehrs­mi­nis­ter um ein Amt bewarb und dies mit „The world in Vor­arl­berg ist too small“ begrün­det hat­te. Oder2011, als er mit 1,9 Pro­mil­le Alko­hol am Steu­er sei­nes PKW erwischt wurde.

Nun sorg­te der Fras­tan­zer Gor­bach erneut für Schlag­zei­len, nach­dem Vor­arl­ber­ger Medi­en berich­te­ten, er sei zum Rit­ter des Mal­te­ser­or­dens geschla­gen wor­den – eine Aus­zeich­nung, die laut Gor­bach eine beson­de­re Ehre dar­stel­le. Recher­chen des Fal­ter (7.7.25) erga­ben jedoch, dass der offi­zi­el­le, inter­na­tio­nal aner­kann­te Mal­te­ser­or­den von die­sem Rit­ter­schlag nichts weiß und Gor­bach kein Mit­glied ist.

Der Haken an der Geschich­te: Auch Gor­bach wur­de die Ehre nicht zuteil. Denn der offi­zi­el­le Mal­te­ser­or­den – völ­ker­recht­lich aner­kannt, 13.000 Mit­glie­der und Sitz in Rom – weiß vom Rit­ter­schlag Gor­bachs nichts. „Hubert Gor­bach ist kein Rit­ter des Mal­te­ser­or­dens”, sagt Spre­cher Jochen Res­sel zum Fal­ter.
Gor­bach sei nicht von ech­ten Mal­te­sern geadelt wor­den, son­dern von einer Art „Faschings­or­den“, der nur so tut, als wäre auch drin­nen, was drauf steht – ver­mut­lich gegrün­det, um Geld zu ver­die­nen, mit gefak­ten Mal­te­ser-Rit­ter­schlä­gen, wie jenem von Hubert Gor­bach.
(falter.at)

Hin­ter dem Ver­ein steht San­dor Habs­burg-Loth­rin­gen, der auch ande­re frag­wür­di­ge Rit­ter­or­den betreibt. Die Zere­mo­nie, bei der Gor­bach zum „Knight of Honor“ ernannt wur­de, fand auf Mal­ta statt und wur­de von Medi­en emo­tio­nal insze­niert. Beglei­tet wur­de Gor­bach unter ande­rem aus­ge­rech­net vom baye­ri­schen Staats­mi­nis­ter Eric Beiß­wen­ger (CSU). Laut Mal­te­ser­or­den hät­te Gor­bach den Schwin­del erken­nen kön­nen, da die Lis­te der Pseu­do-Orden öffent­lich ein­seh­bar ist und der Begriff „Orden“ recht­lich nicht geschützt ist. Gor­bach selbst sei für eine Stel­lung­nah­me nicht erreich­bar gewe­sen, schreibt der „Fal­ter“.

Update 25.8.25: Hubert Gor­bach hat uns via Mail eine Ant­wort über­mit­telt, die wir hier voll­stän­dig und kom­men­tar­los wiedergeben.

Mei­ne Damen und Her­ren von  obge­nann­ter Plattform!
Manch­mal kann man etwas nicht ste­hen las­sen, wenn es nur so von Feh­ler und Unwah­rem strotzt, wie in Ihrem Bei­trag unter dem Titel „Frastanz/V‑Malta: Gor­bach fällt auf Fake-Orden rein“. Dazu darf ich Ihnen mit­tei­len, dass Sie

  1. auf eine Fake-Mel­dung und eine Zei­tungs­en­te des „Fal­ters“ rein­ge­fal­len sind.
  2. dass Sie offen­sicht­lich sehr schlecht oder gar nicht recher­chiert haben, wie dies übri­gens auch der „Fal­ter“ getan hat. Er hat ledig­lich mit dem Orden in Wien (haupt­an­säs­sig in Rom) gespro­chen und die­se nen­nen sich selbst­herr­lich „die ein­zig wah­ren Mal­te­ser­or­dens­trä­ger“. Das ist geschicht­lich wider­leg­bar und ein­fach unrichtig!
  3. Neh­men Sie zur Kennt­nis, dass sogar Ver­tre­ter die­ses Ordens von Rom (kor­rekt „ÖMO – in Rom ansäs­si­ger Sou­ve­rä­ner Mal­te­ser­or­den“) durch Ver­tre­ter beim Fest­akt bzw. der Inves­ti­tur am 21.06.2025 in Mal­ta als Ehren­gäs­te mit dabei waren – und zwar in ihrem typi­schen schwar­zen Man­tel mit Mal­te­ser Orden. Das wäre wohl nicht der Fall, wür­de es sich um einen Fake-Orden han­deln! Lach­haft, was die Wie­ner da von sich geben!
  4. Mit San­dor Habs­burg-Loth­rin­gen hat jener Orden, dem ich bei­getre­ten bin bzw. am 21.06.2025 auf­ge­nom­men wur­de, dem OSJ (Order of St. John of Jeru­sa­lem, Knights Hos­pi­tal­ler in Mal­ta), mit jenem Orden, der sich hier wohl etwas selbst­herr­lich „auf­plus­tert“ nichts zu tun. Eben­so wenig mit San­dor Habsburg-Lothringen.
  5. Nicht nur Sie haben schlecht oder gar nicht recher­chiert, es ist auch unwahr, dass ich für den „Fal­ter“ nicht erreich­bar war. Eine Frech­heit und glat­te Lüge, wenn so etwas behaup­tet wird! Die Qua­li­tät die­ses Medi­ums rich­tet sich durch sol­che Akti­vi­tä­ten selbst!
  6. Neh­men Sie eben­so zur Kennt­nis, dass ich im klei­nen und fami­liä­ren Kreis schon 1993, als ich von einem guten Job in der pri­va­ten Wirt­schaft in die haupt­be­ruf­li­che Poli­tik gewech­selt bin, ver­spro­chen habe, damit mit 50 Lebens­jah­ren wie­der auf­zu­hö­ren – egal, wo ich dann in wel­cher Funk­ti­on sein wer­de! Von „aus­schei­den müs­sen“ weit ent­fernt und schon wie­der eine Fake-Mel­dung von Ihnen bzw. Ihrer Publi­ka­ti­on. 2006, als ich auf kei­ner Lis­te mehr kan­di­tier­te, war ich näm­lich genau 50 Lebens­jah­re alt und habe mein Ver­spre­chen eingehalten!

Es ist unge­heu­er­lich, dem Orden, dem ich ange­hö­re, ver­mut­li­che Geld­ver­die­ne­rei mit gefak­ten Mal­te­ser Rit­ter­schlä­gen wie jenem von Hubert Gor­bach anzu­dich­ten und zu unter­stel­len. Es han­delt sich dabei um einen straf­recht­lich rele­van­ten Vor­wurf und ich behal­te mir grund­sätz­lich recht­li­che Schrit­te gegen Ihr Medi­um und auch ande­re vor!
Ich könn­te Ihnen noch lan­ge argu­men­tie­ren, was es mit der Ent­ste­hung der von den Johan­ni­ter abstam­men­den Orden (viel­fach der Ein­fach­heit hal­ber als „Mal­te­ser­or­den“ genannt) an sich hat. Ver­mut­lich wer­den Sie das aber nicht ver­ste­hen oder ver­ste­hen wol­len und schon gar nicht dru­cken bzw. Ihrer Platt­form ein­fü­gen! Der alt­ehr­wür­di­ge Ex-Kanz­ler Bru­no Krei­sky wür­de sagen: „Herr Redak­teur, ler­nen Sie Geschichte!“
Gehen Sie ein­mal in sich und über­le­gen, wer hier auf „Fake News“ her­ein­ge­fal­len ist!
In der Hoff­nung, kei­ne sol­chen Unwahr­hei­ten mehr lesen zu müs­sen, ver­blei­be ich
Hubert Gor­bach

Wien-Strassburg: Aufhebung von Vilimskys Immunität beantragt

Das EU-Par­la­ment hat einen Antrag auf Auf­he­bung der Immu­ni­tät des FPÖ-Dele­ga­ti­ons­lei­ters Harald Vilims­ky erhal­ten und die­sen an den Rechts­aus­schuss wei­ter­ge­lei­tet. Hin­ter­grund ist die Finan­zie­rung einer Sicher­heits­ein­gangs­tür für sei­ne Pri­vat­woh­nung vor 13 Jah­ren durch die FPÖ, nach­dem Poli­zei­be­hör­den auf eine Bedro­hungs­la­ge hin­ge­wie­sen hatten.

Nun wird geprüft, ob ihm dadurch ein Vor­teil ent­stan­den ist; von wem die Prü­fung aus­geht, ist unklar. Das Euro­päi­sche Par­la­ment und öster­rei­chi­sche Behör­den äußer­ten sich nicht zu Details. Bereits 2021 war Vilims­kys Immu­ni­tät wegen des Ver­dachts auf Untreue und För­de­rungs­miss­brauch im Zuge der Ermitt­lun­gen zum Wie­ner Spe­sen­skan­dal auf­ge­ho­ben wor­den. (Quel­le: APA via kurier.at, 9.7.25)

Wien: Belakowitsch im Nationalrat mit tiefem Sager

Die noto­risch auf­fäl­li­ge FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­te Dag­mar Bela­ko­witsch ver­ab­schie­de­te sich die Som­mer­pau­se mit einem bemer­kens­wer­ten Hetz-Sager im Ple­num: „[D]ie SPÖ ist nicht mehr die Par­tei der Arbei­ter, die SPÖ ist nur noch die Par­tei der nicht arbei­ten­den Mus­li­me.“ (Ste­no­graf. Pro­to­koll 9.7.25) Sie ern­te­te dafür den Bei­fall ihrer Frak­ti­on. Die FPÖ scheint einer Regel zu fol­gen: Je inten­si­ver ihre eige­ne Jam­me­rei über die angeb­li­che Dif­fa­mie­rung von FPÖ-Wähler*innen aus­fällt, des­to tie­fer schlägt sie gegen ande­re Par­tei­en um sich.

FPÖ Wien – AfD Berlin: Inszenierung schlägt Kompetenz

Die FPÖ hat wie­der ein­mal einen Pakt unter­zeich­net – dies­mal sind es die FPÖ Wien, die im Juli eine gemein­sa­me Klau­sur mit der Ber­li­ner AfD abge­hal­ten hat. Ziel­n­ar­ra­tiv des Pro­pa­gan­da­bünd­nis­ses ist wenig über­ra­schend eine ras­sis­ti­sche Law-and-Order-Poli­tik. Insze­niert wird dabei Kom­pe­tenz, aber über­prüf­ba­re kom­mu­nal­po­li­ti­sche Wege und Zie­le bleibt man schul­dig. Im Vor­der­grund ste­hen Kom­mu­ni­ka­ti­ons­macht und Kam­pa­gnen­fä­hig­keit. Ein Foto­ter­min in der blau­en No-Go-Area Favo­ri­ten wur­de als Nega­tiv­fo­lie dazu benützt, um zu trans­por­tie­ren, was dro­he, wenn in Wien Ber­li­ner Zustän­de ein­keh­ren würden.

NÖ: Worin die FPÖ am besten ist: Postenschacher

Die SPÖ fasst in ihrem Medi­um „Nie­der­ös­ter­reich aktu­ell“ (17.7.25) den Pos­ten­scha­cher und die Zusatz­ver­diens­te der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen FPÖ zusam­men. Fazit: Zahl­rei­che Schlüs­sel­po­si­tio­nen in lan­des­ei­ge­nen Gesell­schaf­ten wur­den mit Parteifreund*innen oder ‑mitarbeiter*innen besetzt (u. a. NÖGUS, NÖVOG, VOR, Not­ruf NÖ, MAG).

Bei­spie­le:
• NÖGUS-Geschäfts­füh­rung mit dem frü­he­ren FPÖ-Kabi­netts- bzw. Büro­chef Vol­ker Knes­tel und Jörg Hausberger
• NÖVOG-Auf­sichts­rat mit LAbg. Hubert Keyl, NR-Abg. Arnold Schie­fer und Geor­gia Pokor­ny, die als Mode­ra­to­rin von FPÖ-TV nur sehr kurz wir­ken durf­te, nun aber in Nie­der­ös­ter­reich ver­sorgt wurde
• VOR-Geschäfts­füh­rer Alex­an­der Schier­hu­ber (ehe­mals RFS-Bun­des­vor­sit­zen­der); die Stel­le sei nicht öffent­lich aus­ge­schrie­ben gewesen
• Not­ruf NÖ: Pro­ku­rist ist der FPÖ-Stadt­rat Klaus Otzel­ber­ger und Auf­sichts­rats­vor­sit­zen­der Wal­ter Dos­tal (FPÖ-Bezirks­rat in Wien)
• MAG: Geschäfts­füh­rer Robert Lag­ler (ehem. Klub­di­rek­tor der FPÖ NÖ)

The­ma sind auch die teils exor­bi­tan­ten Neben­ein­künf­te der selbst­er­nann­ten Ver­tre­ter der „klei­nen Leu­te“: Im Natio­nal­rat führt die FPÖ laut ver­öf­fent­lich­ten Daten das Ran­king bei Neben­jobs an. Meh­re­re Man­da­ta­re (es sind nur Män­ner) erzie­len monat­lich über 12.000 € zusätz­lich zum Abgeordnetengehalt.

Auch im nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Land­tag kas­sie­ren die FPÖ-Man­da­ta­re beträcht­li­che Neben­ein­künf­te neben ihren Abge­ord­ne­ten­ge­häl­tern. Klub­chef Rein­hard Teu­fel war­tet schon seit Jah­ren mit meh­re­ren zusätz­li­chen Funk­tio­nen auf (u.a. Auf­sichts­rä­te, Dele­gier­ter einer Ver­si­che­rung, land­wirt­schaft­li­cher Betrieb/Agrargemeinschaft, Kick­ls rech­te Hand im Natio­nal­rats­klub). Wei­te­re Top-Ver­die­ner sind Hubert Keyl und Die­ter Dorner.

Wien-OÖ: Zwei gerichtliche Niederlagen

Das Doku­men­ta­ti­ons­ar­chiv des öster­rei­chi­schen Wider­stan­des (DÖW) hat vor dem Han­dels­ge­richt Wien eine Kla­ge gegen den ober­ös­ter­rei­chi­schen FPÖ-Lan­des­par­tei­se­kre­tär Micha­el Gru­ber gewon­nen. Gru­ber hat­te in einer Pres­se­aus­sendung 2023 behaup­tet, das DÖW habe mit wis­sen­schaft­li­cher Arbeit nichts zu tun und sei laut einem Urteil des Ober­lan­des­ge­richts Wien von 1998 eine poli­tisch agi­tie­ren­de, nicht neu­tra­le Institution.

Das Gericht urteil­te am 21. Juli 2025 mit einer aus­führ­li­chen Begrün­dung, dass es außer Zwei­fel ste­he, dass das DÖW eine wis­sen­schaft­li­che Ein­rich­tung sei und nach stren­gen wis­sen­schaft­li­chen Kri­te­ri­en arbei­te. Aus­füh­run­gen des DÖW zum Rechts­extre­mis­mus oder zur FPÖ erfol­gen auch nicht in einem poli­ti­schen Mei­nungs­streit, son­dern in einer wis­sen­schaft­li­chen Dis­kus­si­on. Die Äuße­run­gen des Beklag­ten sei­en unwah­re Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen, die in den guten Ruf des DÖW ein­grei­fen und kre­dit­schä­di­gend sei­en. Die von Gru­ber vor­ge­tra­ge­ne Behaup­tung, das OLG Wien habe im Jahr 1998 die Unwis­sen­schaft­lich­keit des DÖW fest­ge­stellt, sei unrich­tig und falsch. Das Han­dels­ge­richt urteil­te nun, dass Gru­ber sei­ne getä­tig­ten sowie sinn­glei­che Behaup­tun­gen bei sons­ti­ger Exe­ku­ti­on unter­las­sen muss, zudem muss er via APA-OTS einen Wider­ruf ver­öf­fent­li­chen sowie die Gerichts­kos­ten des DÖW tra­gen. (doew.at, 23.7.25)

Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig; Gru­ber kann inner­halb von vier Wochen Rechts­mit­tel einlegen.

Am 30. Juli hat das Ober­lan­des­ge­richt Wien ein erst­in­stanz­li­ches Urteil auf­ge­ho­ben, das den „Stan­dard“ für sei­ne Bericht­erstat­tung über das Absin­gen des „SS-Treu­e­lieds“ wäh­rend des Begräb­nis­ses des Olym­pen Wal­ter Sucher kri­ti­sier­te. Die Kla­gen der drei FPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Mar­tin Graf, Nor­bert Neme­th und Harald Ste­fan, die sich durch den Arti­kel dif­fa­miert fühl­ten, wur­den nun abge­wie­sen. (Quel­le: derstandard.at, 30.7.25)

„Zufäl­lig“ gab die FPÖ nur weni­ge Stun­den nach der Nie­der­la­ge am OLG bekannt, dass die Ermitt­lun­gen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen die drei Abge­ord­ne­ten ein­ge­stellt wur­den. Die Ent­schei­dung des OLG wur­de damit in allen Medi­en mit Aus­nah­me des „Stan­dard“ kom­mu­ni­ka­tiv overruled.

B: Bumerang für FPÖ-Landtagsabgeordneten?

Zumin­dest so viel steht fest: Nach einem Streit auf dem Wald­fest im bur­gen­län­di­schen Locken­haus zwi­schen dem FPÖ-Land­tags­ab­ge­ord­ne­ten San­dro Wald­mann und einem Mit­glied der Spaß-Bur­schen­schaft Lan­geck ermit­telt nun die Jus­tiz. Wald­mann hat­te ursprüng­lich in einem Face­book-Pos­ting behaup­tet, sei­ne Ehe­frau sei von einem Hel­fer der Bur­schen­schaft beschimpft und über eine Trep­pe hin­un­ter­ge­sto­ßen wor­den sein – dies, so Wald­mann, „nur, weil sie eine ‚Blaue‘ ist“.

Mitt­ler­wei­le wird der Ablauf auch anders dargestellt:

Die Orga­ni­sa­to­ren hat­ten beteu­ert, dass es kei­nen Angriff auf die Besu­che­rin gege­ben habe, ihr sei ledig­lich der Zutritt zum abge­schirm­ten DJ-Pult ver­wehrt wor­den. Die­se Ver­si­on der Ver­an­stal­ter bestä­ti­gen nun Zeu­gen: „Der Bur­schen­schaf­ter hat weder gesto­ßen noch Gewalt aus­ge­übt. Außer­dem gab es dort kei­ne Trep­pe.“ Statt­des­sen habe Wald­mann spä­ter den Bur­schen­schaf­ter über einen Abhang gesto­ßen, lau­tet die Sach­ver­halts­dar­stel­lung in einem anony­men Schrei­ben. „Beob­ach­ter eil­ten dem Ver­letz­ten zu Hil­fe, meh­re­re Män­ner muss­ten den Poli­ti­ker, der sehr aggres­siv war, zurück­hal­ten“, wird mit­ge­teilt. (krone.at, 5.8.25)

Die Zeu­gen­aus­sa­gen wider­spre­chen sich aller­dings: Eini­ge bestä­ti­gen einen Angriff Wald­manns, ande­re ver­tei­di­gen ihn und beto­nen, er habe sich und sei­ne Frau schüt­zen wol­len. Der genaue Ablauf des Vor­falls bleibt unklar. Die Staats­an­walt­schaft prüft nun, ob straf­recht­li­che Rele­vanz besteht.

Update 5.9.25: Der „Kurier” berich­tet, dass die Staats­an­walt­schaft gegen Wald­mann wegen des Ver­dachts auf Kör­per­ver­let­zung ermit­teln will und an den bur­gen­län­di­schen Land­tag ein Ansu­chen um Auf­he­bung der Immu­ni­tät von Wald­mann gerich­tet hat.

Wien: Dreifache FPÖ-Klubdirektion und ein Salzburg-Abstecher

Mit Beginn die­ser Legis­la­tur­pe­ri­ode hat der Olym­pia-Bur­schen­schaf­ter Nor­bert Neme­th sei­ne Rol­le gewech­selt. 18 Jah­re hat­te er im Hin­ter­grund als Klub­di­rek­tor der FPÖ im Par­la­ment gewerkt, bis er selbst in den Natio­nal­rat wech­sel­te. Klub­di­rek­tor ist er (ver­mut­lich mit einem guten Neben­ver­dienst) noch immer, jedoch nur for­mell. Mit Beginn 2025 wur­de Alex­an­der Höferl (Bur­schen­schaft Gothia Wien, bald Liber­tas Wien), Mit­grün­der von „unzen­su­riert“), zum „geschäfts­füh­ren­den Klub­di­rek­tor“ bestellt. Ein Pos­ten wur­de neu geschaf­fen: Der Jurist Eike Dohr ist nun „Natio­nal­rats­frak­ti­ons­di­rek­tor“.

Neme­th fand jeden­falls Zeit, im Juni von Wien nach Neumarkt/Wallersee zu gon­deln, um an der Sonn­wend­fei­er der Salz­bur­ger Kor­po­ra­tio­nen teil­zu­neh­men, wie die „Auto­no­me Anti­fa Frei­burg“ (13.8.25) berich­tet. Dort hat­ten sich am 21. Juni am Greisch­ber­ger Hof unter maß­geb­li­cher Orga­ni­sa­ti­on des Ex-FPÖ-Poli­ti­kers Rein­hard Reb­handl (Gothia Salz­burg) die rechts­extre­men AfD Poli­ti­ker Alexis Giersch (Ger­ma­nia Ham­burg), Chris­toph Birg­han (Gothia Ber­lin) und Joa­chim Paul (Rac­zeks zu Bonn) zu den öster­rei­chi­schen Teil­neh­mern gesellt – Giersch als Feuerredner.

München/D: Ex-RFJ- und RFS-Funktionär vor Gericht

„End­sta­ti­on Rechts“ (14.8.25) und Lina Dahm berich­ten von einem ver­stö­ren­den Pro­zess in Mün­chen. Dem­nach sind drei Mit­glie­der völ­ki­scher Bur­schen­schaf­ten vor Gericht gestan­den, weil sie am 25. März 2023 in das Zim­mer eines Münch­ner Wohn­heims ein­ge­drun­gen, eine Regen­bo­gen­flag­ge aus dem Fens­ter geris­sen, Wein­glä­ser gestoh­len und das Zim­mer ver­wüs­tet hin­ter­las­sen haben. Weil Gebäu­de und Zim­mer unver­sperrt waren, klag­te die Staats­an­walt­schaft die Beschul­dig­ten, die von rechts­extre­men Sze­ne­an­wäl­ten ver­tre­ten wur­den, nicht wegen Ein­bruchs, son­dern nur wegen Haus­frie­dens­bruchs, Sach­be­schä­di­gung und Dieb­stahls an.

Unter den Ange­klag­ten befand sich M.S., frü­her Schrift­füh­rer des RFJ Salz­burg, der ein­ein­halb Mona­te nach dem Vor­fall in Mün­chen als Spit­zen­kan­di­dat des Salz­bur­ger RFS bei der ÖH-Wahl antrat (und schei­ter­te) und auch bei iden­ti­tä­ren Demons­tra­tio­nen anzu­tref­fen war. S. ist Mit­glied der Salz­bur­ger Bur­schen­schaft Gothia.

Die drei Ange­klag­ten konn­ten den Gerichts­saal äußerst zufrie­den ver­las­sen: Gegen zwei, dar­un­ter S., wur­den die Ver­fah­ren gegen je 300 Euro Zah­lung an belie­bi­ge kari­ta­ti­ve Orga­ni­sa­tio­nen eingestellt.

Ein drit­ter Ange­klag­ter wur­de ledig­lich wegen Volks­ver­het­zung bzw. ver­bo­te­ner Kenn­zei­chen zu 120 Tages­sät­zen à 15 Euro ver­ur­teilt. Er und die Grup­pe sol­len im Eng­li­schen Gar­ten die zuvor aus dem Wohn­heim gestoh­le­ne Flag­ge zum Zer­tre­ten aus­ge­legt, „Heil Hit­ler“ geru­fen, ein Groß­deut­sches Reich beschwo­ren und anti­se­mi­ti­sche wie homof­eind­li­che Paro­len („Juden wür­den bren­nen“) geäu­ßert haben. Ein wei­te­rer Beschul­dig­ter muss­te man­gels Tat­ver­dachts erst gar nicht erst vor Gericht, ein Täter kam mit einer Ver­war­nung, 200 Euro und 20 Arbeits­stun­den als Wie­der­gut­ma­chung davon.

Es ver­wun­dert ange­sichts die­ser mil­den Urtei­le nicht, dass sich die geschä­dig­te Wohn­heim­be­woh­ne­rin „ent­täuscht und von der Jus­tiz allein­ge­las­sen [fühlt]. Ihr war auch etwa zwei­ein­halb Jah­re nach der Tat noch anzu­mer­ken, wie sehr sie das Gesche­hen mit­ge­nom­men hat.“ (endstation-rechts.de, 14.8.25)

Heu­te stan­den in Mün­chen drei Män­ner aus dem bur­schen­schaft­li­chen Milieu wegen schwe­rer Vor­wür­fe vor Gericht: Hit­ler­grü­ße, anti­se­mi­ti­sche und que­er­feind­li­che Hass­re­de, Haus­frie­dens­bruch, Sach­be­schä­di­gung und Diebstahl.

Ein Thread

— Lina Dahm (@linadahm.bsky.social) 12. August 2025 um 13:32

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