Ausgangspunkt des Prozesses waren Eiernockerl, die alle drei nach dem Verbotsgesetz Angeklagten über mehrere Jahre hinweg ausgerechnet am 20. April verzehrten und deren Fotos sie auf Facebook veröffentlichten. Beim Erstangeklagten kamen weitere problematische Inhalte hinzu: 2020 ein Kommentar zum damaligen Gesundheitsminister Rudi Anschober („Ab in die Gaskammer, wir sind das freie Volk“) sowie ein Video, das auf dem Profil des Drittangeklagten landete. Dieses zeigte eine Collage mit möglichst abstoßenden Bildern schwarzer Menschen, unterlegt mit dem Song der Neonazi-Band „Erschießungskommando „Ist uns doch egal, ob der N… [N‑Wort, Anmk. SdR] verreckt“. Der Drittangeklagte muss sich auch mit dem Vorwurf der Holocaustleugnung herumschlagen. „Stoppt die Rechten“ erstattete im Dezember 2024 Anzeige.
Große Hackerverschwörung
Hitler interessiere ihn nicht, behauptet der Erstangeklagte P.O.. Er habe schlicht keine Zeit dafür gehabt, da er ständig auf den Baustellen der von ihm als Immobilienmakler verkauften Häuser präsent sein musste. Seine Facebook-Accounts seien regelmäßig gehackt worden; immer dann, wenn Facebook eine Passworteingabe verlangt habe, seien am anderen Ende die Hacker gewesen – also große Verschwörung! Ob er denn so viele Feinde habe, fragt die vorsitzende Richterin den 66-Jährigen. „In so einem Geschäft immer“, meint der seit letztem August pensionierte Mann, der mit seinem Unternehmen in Konkurs gegangen ist und satte 1,2 Millionen Euro Schulden hinterlassen hat. Manche Häuser, die er verkauft hatte, brachten ihn vor einigen Jahren sogar in die ATV-Sendung „Pfusch am Bau“, aber das war nicht Thema in der gestrigen Verhandlung. 1.228 Euro Pension beziehe er nun, was nach 35 Jahren Tätigkeit als Immobilienmakler und Bauträger recht wenig erscheint.
Eiernockerl am 20. April, um zu provozieren
Auch seine Ehefrau, die Zweitangeklagte, 1987 aus Polen nach Deutschland eingewandert und seit 2018 in Österreich lebend, klagt über angebliche Hackerangriffe auf ihre Facebook-Profile. Sie räumt ein, die Eiernockerl-Postings selbst veröffentlicht zu haben – das von 2019 zufällig am 20. April, wie sie sagt. In einer anderen Version erklärt sie, sie habe bewusst provozieren wollen, weil sie weder in Polen, noch in Deutschland mitbekommen hätte, wann Hitlers Geburtstag sei und mit ihren (insgesamt drei) Eiernockerl-Postings nur „kritisch hinterfragen (wollte), was in Österreich strafbar ist“. Warum sie ihr angebliches Ansinnen im Posting nicht erklärt habe, wird Frau O. gefragt: „Ich habe gedacht, man kann meine Gedanken lesen.“
„Frau Richter, ich hab jetzt Angst, Eiernockerl zu kochen.“
Sie poste viele Speisen, auch immer wieder Eiernockerl, argumentiert sie im Gerichtssaal – nun aber sei ihr die Lust auf Eiernockerl vergangen, sie habe sogar Angst, jetzt Eiernockerl zu kochen. Überhaupt, argumentiert sie mehr als wackelig, könne sie als Polin (mit astreinem deutschen Vornamen) keine Nazi sein, denn Polen habe Auschwitz, und ihre Familie hätte unter dem Krieg gelitten. Sachlich festgestellt: In Österreich ist sie nun das, was ihre Partei, die FPÖ, oft als migrantische Sozialschmarotzer diffamiert. Die 61-Jährige erhält nur 130 Euro Pension und bezieht über 600 Euro als staatliche Ausgleichszulage. Auf dem Firmenschuldenberg sitzt sie genauso wie ihr Ehemann.
FPÖ-Kandidatur hat nicht gutgetan
Im Oktober 2024 sei sie von der FPÖ ihres Wohnortes gefragt worden, ob sie als Spitzenkandidatin bei der Gemeinderatswahl 2025 antreten wolle, weil, so habe die FPÖ zu ihr gesagt: „Bei dir passt alles!“ Ihre Kandidatur habe ihr nicht gutgetan, „der Familiensegen lag in dieser Zeit schief“. Gleich nach der Wahl wollten beide wieder zurücktreten, angeblich unabhängig von der Anzeige. Ob die Partei ihr den Rücktritt nahegelegt habe, fragt der beisitzende Richter: „Nein, im Gegenteil“, repliziert G.O. – was Heiterkeit im Saal auslöst. Auch ihr Mann meint auf die Frage, ob er ebenfalls kandidiert hat: „Leider!“
Tatsächlich hatte „Stoppt die Rechten“ das Verhalten des Paares auf Facebook schon Jahre zuvor beobachtet. So auch 2021, als die Frau mit Beweisfoto postete: „Wer arbeitet muss auch essen .…heute bei uns Eiernockerl mit grünem Salat. Mahlzeit.“ Der beisitzende Richter vermutet darin eine zynische Anspielung auf die Toraufschrift des KZ Auschwitz „Arbeit macht frei“.
Eine Schulung in die Funktionsweise von Facebook hätte dem Gericht gutgetan, um unnötige Längen, Missverständnisse und Falschbehauptungen zu vermeiden. So dreht sich die Diskussion immer wieder um die diversen Facebook-Profile, welche wann unter welchem Namen bedient und angeblich gehackt worden seien. Den Kommentar in einer Team-Strache-Fan-Facebook-Gruppe, dass Rudi Anschober ins Gas geschickt werden solle, habe P.O. nicht geschrieben. Er sei der Gruppe nie beigetreten, und mit Strache habe er nichts zu tun gehabt. Fotos belegen freilich das Gegenteil.

Auch das Video mit dem Erschießungskommando-Song habe er nicht in die Chronik des Drittangeklagten R.B. gepostet. Ob B. ihn auf das Posting angesprochen hätte, fragt die vorsitzende Richterin. „Na, hob i goar net gwusst“, antwortet P.O..
Den Linken einen Spiegel vorhalten
Der 53-jährige derzeit arbeitslose R.B. wiederum kann dieses Facebook-Profil nicht mehr nutzen, da mit einem Handy-Tausch auch die Zugangsdaten verloren gegangen seien. B., der in einem anderen Ort weit hinten gereiht ebenfalls für die FPÖ kandidiert hatte, variiert seine Erklärung, warum er in ein Zweitprofil am 20. April 2024 ebenfalls mit einem Eiernockerl-Posting aufgewartet hat – allerdings nur für seine FB-Freunde sichtbar. Er habe provozieren wollen, lautet auch seine Antwort, er wollte den Linken einen Spiegel vorhalten, „die, wos Ungeimpfte ins Gas schicken wollten“. Auf die Frage, ob er denn viele Linke unter seinen Facebook-Freunden habe, folgt ein verlegenes „Nein“ und Gestammel.
Den Kommentar in einer antisemitisch durchsetzten Diskussion mit „Denny” und „Heinzi” auf seinem nicht mehr zugänglichen Account, dass es „leider Gottes Menschen (sind), die den Holocaust noch glauben“, will B. nicht kennen, die beiden Angesprochenen „Denny“ und „Heinzi“ aber schon. Den Vogel schießt er ab, als er die Verantwortung für den Kommentar „Stoppt die Rechten“ zuschiebt, denn die hätten ein Interesse, sowas bei ihm zu posten. Er habe erfahren, dass „die“ 700 Anzeigen gemacht hätten – was die Realität nicht einmal annähernd trifft.

… dass das Handy dann nicht zufällig in den Pool fällt
Am Ende der Beweisaufnahme beantragt Niki Hass, Anwalt des Ehepaars, die Zuziehung eines Sachverständigen, um zu prüfen, ob die angeklagten Postings tatsächlich von P.O. stammen. Auch der Anwalt von B. stellt diesen Antrag für seinen Mandanten. Das Gericht gibt beiden Anträgen statt. Die Richterin vertagt den Prozess und mahnt die Angeklagten, ihre Handys dem Sachverständigen auszuhändigen: „Sie müssen schauen, dass das Handy dann nicht zufällig in den Pool fällt.“
Für alle drei Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung!
➡️ derstandard.at (14.7.25): NS-Prozess gegen drei blaue Kandidaten mit Faible für Eiernockerln
➡️ Fortsetzung des Prozesses: Der „Hacker“ im Urlaubshotel oder: Wie ein Gutachten nach hinten losging
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