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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Eiernockerl- und andere Postings: Große Hackerverschwörung

Mehr­fach Eier­no­ckerl am 20. April, wei­te­re ver­stö­ren­de Face­book-Pos­tings und der Ver­weis auf angeb­li­che Hacker: Ein Pro­zess am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg gab Ein­blick in das digi­ta­le Ver­hal­ten drei­er FPÖ-Kandidat*innen und in ihre skur­ril wir­ken­den Erklä­rungs­stra­te­gien vor Gericht.

15. Juli 2025
Im Inneren des Landesgerichts Korneuburg (© SdR)
Im Inneren des Landesgerichts Korneuburg (© SdR)

Aus­gangs­punkt des Pro­zes­ses waren Eier­no­ckerl, die alle drei nach dem Ver­bots­ge­setz Ange­klag­ten über meh­re­re Jah­re hin­weg aus­ge­rech­net am 20. April ver­zehr­ten und deren Fotos sie auf Face­book ver­öf­fent­lich­ten. Beim Erst­an­ge­klag­ten kamen wei­te­re pro­ble­ma­ti­sche Inhal­te hin­zu: 2020 ein Kom­men­tar zum dama­li­gen Gesund­heits­mi­nis­ter Rudi Anscho­ber („Ab in die Gas­kam­mer, wir sind das freie Volk“) sowie ein Video, das auf dem Pro­fil des Dritt­an­ge­klag­ten lan­de­te. Die­ses zeig­te eine Col­la­ge mit mög­lichst absto­ßen­den Bil­dern schwar­zer Men­schen, unter­legt mit dem Song der Neo­na­zi-Band „Erschie­ßungs­kom­man­do „Ist uns doch egal, ob der N… [N‑Wort, Anmk. SdR] ver­reckt“. Der Dritt­an­ge­klag­te muss sich auch mit dem Vor­wurf der Holo­caust­leug­nung her­um­schla­gen. „Stoppt die Rech­ten“ erstat­te­te im Dezem­ber 2024 Anzeige.

Große Hackerverschwörung

Hit­ler inter­es­sie­re ihn nicht, behaup­tet der Erst­an­ge­klag­te P.O.. Er habe schlicht kei­ne Zeit dafür gehabt, da er stän­dig auf den Bau­stel­len der von ihm als Immo­bi­li­en­mak­ler ver­kauf­ten Häu­ser prä­sent sein muss­te. Sei­ne Face­book-Accounts sei­en regel­mä­ßig gehackt wor­den; immer dann, wenn Face­book eine Pass­wort­ein­ga­be ver­langt habe, sei­en am ande­ren Ende die Hacker gewe­sen – also gro­ße Ver­schwö­rung! Ob er denn so vie­le Fein­de habe, fragt die vor­sit­zen­de Rich­te­rin den 66-Jäh­ri­gen. „In so einem Geschäft immer“, meint der seit letz­tem August pen­sio­nier­te Mann, der mit sei­nem Unter­neh­men in Kon­kurs gegan­gen ist und sat­te 1,2 Mil­lio­nen Euro Schul­den hin­ter­las­sen hat. Man­che Häu­ser, die er ver­kauft hat­te, brach­ten ihn vor eini­gen Jah­ren sogar in die ATV-Sen­dung „Pfusch am Bau“, aber das war nicht The­ma in der gest­ri­gen Ver­hand­lung. 1.228 Euro Pen­si­on bezie­he er nun, was nach 35 Jah­ren Tätig­keit als Immo­bi­li­en­mak­ler und Bau­trä­ger recht wenig erscheint.

Eiernockerl am 20. April, um zu provozieren

Auch sei­ne Ehe­frau, die Zweit­an­ge­klag­te, 1987 aus Polen nach Deutsch­land ein­ge­wan­dert und seit 2018 in Öster­reich lebend, klagt über angeb­li­che Hacker­an­grif­fe auf ihre Face­book-Pro­fi­le. Sie räumt ein, die Eier­no­ckerl-Pos­tings selbst ver­öf­fent­licht zu haben – das von 2019 zufäl­lig am 20. April, wie sie sagt. In einer ande­ren Ver­si­on erklärt sie, sie habe bewusst pro­vo­zie­ren wol­len, weil sie weder in Polen, noch in Deutsch­land mit­be­kom­men hät­te, wann Hit­lers Geburts­tag sei und mit ihren (ins­ge­samt drei) Eier­no­ckerl-Pos­tings nur „kri­tisch hin­ter­fra­gen (woll­te), was in Öster­reich straf­bar ist“. War­um sie ihr angeb­li­ches Ansin­nen im Pos­ting nicht erklärt habe, wird Frau O. gefragt: „Ich habe gedacht, man kann mei­ne Gedan­ken lesen.“

„Frau Richter, ich hab jetzt Angst, Eiernockerl zu kochen.“

Sie pos­te vie­le Spei­sen, auch immer wie­der Eier­no­ckerl, argu­men­tiert sie im Gerichts­saal – nun aber sei ihr die Lust auf Eier­no­ckerl ver­gan­gen, sie habe sogar Angst, jetzt Eier­no­ckerl zu kochen. Über­haupt, argu­men­tiert sie mehr als wacke­lig, kön­ne sie als Polin (mit ast­rei­nem deut­schen Vor­na­men) kei­ne Nazi sein, denn Polen habe Ausch­witz, und ihre Fami­lie hät­te unter dem Krieg gelit­ten. Sach­lich fest­ge­stellt: In Öster­reich ist sie nun das, was ihre Par­tei, die FPÖ, oft als migran­ti­sche Sozi­al­schma­rot­zer dif­fa­miert. Die 61-Jäh­ri­ge erhält nur 130 Euro Pen­si­on und bezieht über 600 Euro als staat­li­che Aus­gleichs­zu­la­ge. Auf dem Fir­men­schul­den­berg sitzt sie genau­so wie ihr Ehemann.

FPÖ-Kandidatur hat nicht gutgetan

Im Okto­ber 2024 sei sie von der FPÖ ihres Wohn­or­tes gefragt wor­den, ob sie als Spit­zen­kan­di­da­tin bei der Gemein­de­rats­wahl 2025 antre­ten wol­le, weil, so habe die FPÖ zu ihr gesagt: „Bei dir passt alles!“ Ihre Kan­di­da­tur habe ihr nicht gut­ge­tan, „der Fami­li­en­se­gen lag in die­ser Zeit schief“. Gleich nach der Wahl woll­ten bei­de wie­der zurück­tre­ten, angeb­lich unab­hän­gig von der Anzei­ge. Ob die Par­tei ihr den Rück­tritt nahe­ge­legt habe, fragt der bei­sit­zen­de Rich­ter: „Nein, im Gegen­teil“, repli­ziert G.O. – was Hei­ter­keit im Saal aus­löst. Auch ihr Mann meint auf die Fra­ge, ob er eben­falls kan­di­diert hat: „Lei­der!“

Tat­säch­lich hat­te „Stoppt die Rech­ten“ das Ver­hal­ten des Paa­res auf Face­book schon Jah­re zuvor beob­ach­tet. So auch 2021, als die Frau mit Beweis­fo­to pos­te­te: „Wer arbei­tet muss auch essen .…heu­te bei uns Eier­no­ckerl mit grü­nem Salat. Mahl­zeit.“ Der bei­sit­zen­de Rich­ter ver­mu­tet dar­in eine zyni­sche Anspie­lung auf die Tor­auf­schrift des KZ Ausch­witz „Arbeit macht frei“.

Eine Schu­lung in die Funk­ti­ons­wei­se von Face­book hät­te dem Gericht gut­ge­tan, um unnö­ti­ge Län­gen, Miss­ver­ständ­nis­se und Falsch­be­haup­tun­gen zu ver­mei­den. So dreht sich die Dis­kus­si­on immer wie­der um die diver­sen Face­book-Pro­fi­le, wel­che wann unter wel­chem Namen bedient und angeb­lich gehackt wor­den sei­en. Den Kom­men­tar in einer Team-Stra­che-Fan-Face­book-Grup­pe, dass Rudi Anscho­ber ins Gas geschickt wer­den sol­le, habe P.O. nicht geschrie­ben. Er sei der Grup­pe nie bei­getre­ten, und mit Stra­che habe er nichts zu tun gehabt. Fotos bele­gen frei­lich das Gegenteil.

Von li nach re: die Zweitangeklagte G.O, Strache, der Erstangeklagte P.O. – Foto in der Team Strache-Fan-Facebook-Gruppe (Screenshot FB 20.6.20)
Von li nach re: die Zweit­an­ge­klag­te G.O, Stra­che, der Erst­an­ge­klag­te P.O. – Foto in der Team Stra­che-Fan-Face­book-Grup­pe (Screen­shot FB 20.6.20)

Auch das Video mit dem Erschie­ßungs­kom­man­do-Song habe er nicht in die Chro­nik des Dritt­an­ge­klag­ten R.B. gepos­tet. Ob B. ihn auf das Pos­ting ange­spro­chen hät­te, fragt die vor­sit­zen­de Rich­te­rin. „Na, hob i goar net gwusst“, ant­wor­tet P.O..

Den Linken einen Spiegel vorhalten

Der 53-jäh­ri­ge der­zeit arbeits­lo­se R.B. wie­der­um kann die­ses Face­book-Pro­fil nicht mehr nut­zen, da mit einem Han­dy-Tausch auch die Zugangs­da­ten ver­lo­ren gegan­gen sei­en. B., der in einem ande­ren Ort weit hin­ten gereiht eben­falls für die FPÖ kan­di­diert hat­te, vari­iert sei­ne Erklä­rung, war­um er in ein Zweit­pro­fil am 20. April 2024 eben­falls mit einem Eier­no­ckerl-Pos­ting auf­ge­war­tet hat – aller­dings nur für sei­ne FB-Freun­de sicht­bar. Er habe pro­vo­zie­ren wol­len, lau­tet auch sei­ne Ant­wort, er woll­te den Lin­ken einen Spie­gel vor­hal­ten, „die, wos Unge­impf­te ins Gas schi­cken woll­ten“. Auf die Fra­ge, ob er denn vie­le Lin­ke unter sei­nen Face­book-Freun­den habe, folgt ein ver­le­ge­nes „Nein“ und Gestammel.

Den Kom­men­tar in einer anti­se­mi­tisch durch­setz­ten Dis­kus­si­on mit „Den­ny” und „Hein­zi” auf sei­nem nicht mehr zugäng­li­chen Account, dass es „lei­der Got­tes Men­schen (sind), die den Holo­caust noch glau­ben“, will B. nicht ken­nen, die bei­den Ange­spro­che­nen „Den­ny“ und „Hein­zi“ aber schon. Den Vogel schießt er ab, als er die Ver­ant­wor­tung für den Kom­men­tar „Stoppt die Rech­ten“ zuschiebt, denn die hät­ten ein Inter­es­se, sowas bei ihm zu pos­ten. Er habe erfah­ren, dass „die“ 700 Anzei­gen gemacht hät­ten – was die Rea­li­tät nicht ein­mal annä­hernd trifft.

Kommentar R.B.: "Denny, das sind leider Gottes Menschen, die den Holocaust noch glauben. Gibt's leider auch in Österreich zu viele. Wenn man sich informiert, schreibt man soetwas nicht. Heinzi, nix gegen dich. Aber es ist nicht alles das, was uns seit 45 eingetrichtert wird. Warum braucht die Wahrheit ein verbotsgesetz?" (Screenshot FB 3.8.18)
Kom­men­tar R.B. mit Holo­caust­leug­nung (Screen­shot FB 3.8.18)

… dass das Handy dann nicht zufällig in den Pool fällt

Am Ende der Beweis­auf­nah­me bean­tragt Niki Hass, Anwalt des Ehe­paars, die Zuzie­hung eines Sach­ver­stän­di­gen, um zu prü­fen, ob die ange­klag­ten Pos­tings tat­säch­lich von P.O. stam­men. Auch der Anwalt von B. stellt die­sen Antrag für sei­nen Man­dan­ten. Das Gericht gibt bei­den Anträ­gen statt. Die Rich­te­rin ver­tagt den Pro­zess und mahnt die Ange­klag­ten, ihre Han­dys dem Sach­ver­stän­di­gen aus­zu­hän­di­gen: „Sie müs­sen schau­en, dass das Han­dy dann nicht zufäl­lig in den Pool fällt.“

Für alle drei Ange­klag­ten gilt die Unschuldsvermutung!

➡️ derstandard.at (14.7.25): NS-Pro­zess gegen drei blaue Kan­di­da­ten mit Fai­ble für Eiernockerln

➡️ Fort­set­zung des Pro­zes­ses: Der „Hacker“ im Urlaubs­ho­tel oder: Wie ein Gut­ach­ten nach hin­ten losging

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