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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Der „Hacker“ im Urlaubshotel oder: Wie ein Gutachten nach hinten losging

Im Kor­neu­bur­ger Pro­zess gegen drei ehe­ma­li­ge FPÖ-Kandidat:innen woll­ten die Ver­tei­di­ger mit foren­si­schen Gut­ach­ten Ent­las­tung lie­fern. Am zwei­ten Pro­zess­tag pas­sier­te das Gegen­teil: Ein Sach­ver­stän­di­ger lie­fer­te belas­ten­des Material.

29. Jan. 2026
Landesgericht Korneuburg (Foto: SdR)
Landesgericht Korneuburg (Foto: SdR)

Am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg wur­de am 28. Jän­ner 2026 der Pro­zess gegen drei ehe­ma­li­ge FPÖ-Gemeinderatskandidat:innen fort­ge­setzt: den erst­an­ge­klag­ten P.O. (66), sei­ne zweit­an­ge­klag­te Ehe­frau G.O. (62) und den befreun­de­ten Dritt­an­ge­klag­ten R.B. (54). Alle drei hat­ten bei der nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Gemein­de­rats­wahl im Jän­ner 2025 für die FPÖ kan­di­diert; das Ehe­paar wur­de gewählt, trat die Man­da­te nach der Anzei­ge durch Stoppt die Rech­ten und der Bericht­erstat­tung dar­über jedoch nicht an. Bei­de Ehe­leu­te bedau­er­ten – weni­ger ihre Pos­tings, aber ihre Kan­di­da­tur, die zu einer Ehe­kri­se geführt habe.

Stoppt die Rech­ten brach­te im Dezem­ber 2024 Anzei­ge ein. Ange­klagt wur­de nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3g, beim Dritt­an­ge­klag­ten zusätz­lich § 3h wegen Holo­caust­leug­nung) und beim Erst­an­ge­klag­ten außer­dem wegen Ver­het­zung – kon­kret wegen einer ras­sis­ti­schen Video­mon­ta­ge, die über sei­nen Account in die Face­book-Chro­nik des Dritt­an­ge­klag­ten gelangt war.

„Provokation“, „Satire“, „gehackt“ und ein Gutachten als Bumerang

Schon am 14. Juli 2025 bekann­ten sich alle drei nicht schul­dig, G.O. gab aber noch im Lau­fe der Ver­hand­lung zu, die Eier­no­ckerl-Pos­tings am 20. April abge­setzt zu haben. Ihre Ver­tei­di­gungs­li­nie schwank­te zwi­schen Account gehackt, „Pro­vo­ka­ti­on“ und ihrer Vor­lie­be, Kuli­na­ri­sches auf ihrem FB-Pro­fil zu präsentieren.

Die Ver­tei­di­gung bean­trag­te ein foren­si­sches Gut­ach­ten zu den Handys/Accounts des Erst- und Dritt­an­ge­klag­ten. Am zwei­ten Pro­zess­tag wur­de das Gut­ach­ten Punkt für Punkt im Saal prä­sen­tiert und mit ihm die Aus­flüch­te. Beim 66-Jäh­ri­gen war der Befund beson­ders uner­quick­lich: Sein Han­dy war noch mit den Face­book-Accounts ver­bun­den, der Sach­ver­stän­di­ge konn­te daher ein Daten­pa­ket von Face­book anfor­dern. Ergeb­nis: kei­ne Hin­wei­se auf typi­sche Hack­ing-Spu­ren, kei­ne Auf­fäl­lig­kei­ten, die zu einem frem­den Täter pas­sen würden.

Das inkri­mi­nier­te Video mit einer Abfol­ge von wider­li­chen Hetz­dar­stel­lun­gen, unter­legt mit dem Song „Ist uns doch egal, ob der N* [Abk. SdR] ver­reckt“ der Neo­na­zi-Band „Erschie­ßungs­kom­man­do“, fand sich im Daten­pa­ket. Laut Sach­ver­stän­di­gem wur­de es „mit an Sicher­heit gren­zen­der Wahr­schein­lich­keit“ über den Account des Erst­an­ge­klag­ten gepostet.

Die „Hacker“-Erzählung kol­la­bier­te end­gül­tig bei der IP-Adres­se: Gepos­tet wur­de aus­ge­rech­net über die IP jenes Hotels in Kroa­ti­en, in dem P.O. damals Urlaub gemacht hat­te. Die Vor­sit­zen­de zeig­te sogar Urlaubs­fo­tos, die er selbst auf Face­book ver­öf­fent­licht hat­te. O.s Reak­ti­on blieb den­noch ein Drei­klang aus „kann mich nicht erin­nern“, das Video „ken­ne ich nicht“ und „bin öfters gehackt wor­den“.

Absur­di­tät ist manch­mal auch eine Fra­ge der Selbst­be­schrei­bung: Der Erst­an­ge­klag­te erklär­te, er stei­ge „immer nur übers Han­dy“ in Face­book ein, weil er „stän­dig auf da Baustöll“ sei. Sein Han­dy las­se er aber unge­sperrt herumliegen.

Und der Gas­kam­mer-Kom­men­tar? Der Erst­an­ge­klag­te woll­te auch den nicht ken­nen, er sei auch nicht in der Face­book-Grup­pe gewe­sen, in der der Kom­men­tar unter ein Pos­ting von Aloi­sia W. zum ehe­ma­li­gen Gesund­heits­mi­nis­ter Rudi Anscho­ber plat­ziert wor­den war. Der Kom­men­tar („Ab in die Gas­kam­mer, wir sind das freie Volk“) fand sich im Daten­pa­ket nicht – laut Sach­ver­stän­di­gem des­halb, weil es gelöscht wor­den war. Gleich­zei­tig kon­sta­tier­te er aber fast 80 Inter­ak­tio­nen mit der Face­book-Nut­ze­rin Aloi­sia W., die P.O. aber auch nicht ken­nen wollte.

Beim Dritt­an­ge­klag­ten ging das Gut­ach­ten in eine ande­re Rich­tung: Der Sach­ver­stän­di­ge konn­te sich in des­sen Account nicht ein­log­gen, weil der R.B. die nöti­gen Zugangs­da­ten nicht mehr wuss­te. Ein Neben­rich­ter kom­men­tier­te tro­cken, das klin­ge für ihn „nicht koope­ra­tiv“, die vor­sit­zen­de Rich­te­rin merk­te an, dass B. noch am ers­ten Tag der Haupt­ver­hand­lung Pos­tings abge­setzt hatte.

Die Ein­las­sun­gen von R.B. gerie­ten zuneh­mend zur Par­odie von Selbst­ver­tei­di­gung: Das Video, das der Erst­an­ge­klag­te in sei­ner Chro­nik hin­ter­las­sen hat­te, habe er nie gese­hen und den Holo­caust-leug­nen­den Kom­men­tar habe er nicht selbst gepos­tet, das war Hack­ing, mög­li­cher­wei­se von Stoppt die Rech­ten, raun­te er im Gerichtssaal.

Die Fragen an die Geschworenen

Nach Abschluss des Beweis­ver­fah­rens wur­den die Haupt­fra­gen for­mu­liert: Beim Erst­an­ge­klag­ten ging es um den „Eiernockerl“-Kommentar vom 20.4.2019 („Heu­te schme­cken sie am bes­ten“) unter dem Pos­ting sei­ner Ehe­frau, um den Gas­kam­mer-Kom­men­tar sowie um die Ver­het­zung durch das Video.

Bei der Zweit­an­ge­klag­ten waren drei „Eiernockerl“-Postings (2019, 2021, 2024) The­ma und zusätz­lich ihr Like auf den Kom­men­tar ihres Man­nes. Beim Dritt­an­ge­klag­ten: ein „Eiernockerl“-Posting am 20. April 2025 („Darf man das heu­te“) sowie ein Kom­men­tar aus 2018, der Holo­caust­leug­nung transportiert.

Plädoyers: „Hausverstand“ gegen „100 Prozent Sicherheit“

Der Staats­an­walt leg­te den Fin­ger dort­hin, wo es weh­tut: Es „gehört zum guten Ton“, zu behaup­ten, man sei gehackt wor­den. Er appel­lier­te an den „gesun­den Haus­ver­stand“ der Geschwo­re­nen und ver­wies dar­auf, dass G.O. gleich in drei Jah­ren am 20. April Eier­no­ckerl ver­öf­fent­licht hat. „Eier­no­ckerl“ als „Sati­re“ höre spä­tes­tens beim Gas­kam­mer-Pos­ting und beim Video auf, denn das sei „men­schen­ver­ach­tend“. Dem Dritt­an­ge­klag­ten emp­fahl er, KZ-Gedenk­stät­ten zu besuchen.

Die Ver­tei­di­gung ant­wor­te­te mit dem Klas­si­ker: kein Vor­satz, Zwei­fel („in dubio pro reo“). Der Ver­tei­di­ger des Ehe­paars argu­men­tier­te, das Ver­bots­ge­setz ver­lan­ge „hun­dert­pro­zen­ti­ge Sicher­heit“ – eine For­de­rung, die in die­ser Abso­lut­heit eher nach Nebel­ker­ze klang.

Auf­schluss­reich war das Schluss­plä­doy­er des Ver­tei­di­gers von R.B.: Er ver­stieg sich dar­in, an „Sil­ber­stein“ zu erin­nern und setz­te nach: „wenn dann schon Stoppt die Rech­ten drü­ber­steht …“ – also die Andeu­tung, SdR kön­ne dem Dritt­an­ge­klag­ten den holo­caust­leug­nen­den Kom­men­tar „unter­ge­scho­ben“ haben (der aber in der Anzei­ge von Stoppt die Rech­ten gar nicht ent­hal­ten war). Täter-Umkehr als Stra­te­gie, die bei den Geschwo­re­nen nicht ver­fan­gen hat.

Nach mehr als zwei Stun­den Bera­tung ver­kün­de­ten die Geschwo­re­nen ihren Wahr­spruch: Der Erst­an­ge­klag­te wur­de nach dem Ver­bots­ge­setz mehr­heit­lich (7:1) und wegen Ver­het­zung ein­stim­mig schul­dig gespro­chen. Der Dritt­an­ge­klag­te wur­de ein­stim­mig nach § 3g und § 3h schul­dig erkannt. Die Zweit­an­ge­klag­te wur­de ein­stim­mig freigesprochen.

Die Stra­fen blie­ben im beding­ten Bereich: 15 Mona­te für den Erst­an­ge­klag­ten, 14 Mona­te für den Dritt­an­ge­klag­ten und für bei­de die Über­nah­me der Ver­fah­rens­kos­ten. Nicht rechtskräftig.

Die Ehe­frau wur­de für ihre drei „Eiernockerl“-Postings frei­ge­spro­chen, obwohl ihr Mann aus­ge­rech­net für sei­nen Kom­men­tar unter einem ihrer Pos­tings ver­ur­teilt wur­de. Und obwohl ihr Like auf die­sen Kom­men­tar eben­falls ange­klagt war, ende­te auch das für sie mit Frei­spruch. Kom­men­tar schul­dig, Like unschul­dig – juris­tisch mög­lich, aber nicht nachvollziehbar.

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Schlagwörter: FPÖ | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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