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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 21/24 (Teil 2): Viele Prozesse, zu wenig Beobachtung

Über eini­ge der Pro­zes­se wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in der Vor­wo­che kön­nen wir nichts berich­ten, weil – etwa in Ried im Inn­kreis bei vier von fünf Pro­zes­sen – kei­ne Pro­zess­be­ob­ach­tung statt­ge­fun­den hat. Der ein­zi­ge Rie­der Ver­hand­lungs­ter­min, der medi­al beob­ach­tet wor­den wäre, muss­te wegen Nicht­er­schei­nens des Ange­klag­ten ver­tagt werden.

31. Mai 2024
Rückblick
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Ried/OÖ-Berlin/D: Feignazi?
Wien: Freispruch für Gaskammer-Kommentar
Graz: Diversion für ehemaligen FPÖ-Mitarbeiter
Wien: Anwältin wegen Verhetzung angezeigt
SS-Sager: Kickl vor Krah

 

Ried/OÖ-Berlin/D: Feignazi?

Der Ange­klag­te (57) aus Ber­lin, der es vor drei Jah­ren mit sei­nem Hit­ler-Kranz bei Hit­lers Geburts­haus zu des­sen Geburts­tag nicht nur zu einem Auf­tritt in Gün­ter Schwai­gers Doku „Wer hat Angst vor Brau­nau“, son­dern auch zu einer Ankla­ge wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung geschafft hat, war zu sei­ner Ver­hand­lung vor einem Rie­der Geschwo­re­nen­ge­richt am 21. Mai nicht erschie­nen. „Aus beruf­li­chen Grün­den“, erklär­te sein Ver­tei­di­ger und warb um Ver­ständ­nis, weil er ja nicht um die Ecke woh­ne, wor­auf der Staats­an­walt kon­ter­te: „Na ja, am 20. April 2021 hat er es offen­bar auch geschafft, für eine Kranz­nie­der­le­gung bis nach Brau­nau zu fah­ren.“ (nachrichten.at, 21.5.24)

Der Ver­tei­di­ger behaup­te­te, dass sich sein Man­dant dem Ver­fah­ren stel­len wol­le. Wir haben da unse­re Zweifel …

Wien: Freispruch für Gaskammer-Kommentar

Wie soll man das ver­ste­hen? Obwohl er zu einem Bei­trag von oe24 auf Face­book über die Hamas pos­te­te „Wird Zeit, dass man wie­der anfängt, ver­mehrt ein paar Dusch­räu­me zu bau­en #Free­Pal­es­ti­ne“, wur­de der Ange­klag­te, Chris­to­pher M. (36), vom Vor­wurf der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung von Geschwo­re­nen am Lan­des­ge­richt Wien frei­ge­spro­chen. In der Ver­hand­lung am 22. Mai wur­de klar, dass sich das inkri­mi­nier­te Pos­ting nicht auf den Bei­trag von oe24 selbst, son­dern auf das Pos­ting eines Micha­el B. bezog, in dem die­ser den Ein­satz von Phos­phor­bom­ben gegen Kin­der behaup­te­te, wor­auf der Ange­klag­te mit sei­nem Kom­men­tar reagier­te. Der „ver­mehr­te“ Bau von „Dusch­räu­men“, womit wohl ein­deu­tig Gas­kam­mern gemeint waren, soll­te also nicht der Hamas, son­dern den Israe­lis gel­ten. Ein codier­tes anti­se­mi­ti­sches Ver­nich­tungs­pos­ting also?

Der Ange­klag­te und sei­ne Ver­tei­di­gung bestrit­ten den Vor­wurf. Es sei „nur“ um die israe­li­sche Regie­rung gegan­gen, für die der „ver­mehr­te“ Bau von ein paar Dusch­räu­men gefor­dert wor­den sei und außer­dem sei das Pos­ting im Zustand höchs­ter Erre­gung und weil er vor­her etwas getrun­ken habe, geschrie­ben wor­den. Sogar die krebs­kran­ke Mut­ter und sei­ne Frau aus Thai­land wur­den in Stel­lung gebracht, um den Kom­men­tar zu erklä­ren. Der Ange­klag­te selbst bezeich­ne­te sich als unpo­li­tisch, leh­ne aber den NS ab. Das Pos­ting sei ihm sehr pein­lich, er ent­schul­di­ge sich für sein dum­mes Han­deln: Frei­spruch. Die Reak­ti­on der Staats­an­walt­schaft dar­auf ist uns nicht bekannt.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Graz: Diversion für ehemaligen FPÖ-Mitarbeiter

Der Ange­klag­te Sieg­fried W., über den am 22.5. wegen des Ver­dachts des schwe­ren Dieb­stahls am Lan­des­ge­richt Graz von einem Ein­zel­rich­ter ver­han­delt wur­de, ist uns bes­tens bekannt: als Freund der Iden­ti­tä­ren und auch deren För­de­rer, als ehe­ma­li­ger Par­la­men­ta­ri­scher Mit­ar­bei­ter des FPÖ-Abge­ord­ne­ten Axel Kas­seg­ger und auch ehe­ma­li­ger Mit­ar­bei­ter des ehe­ma­li­gen FPÖ-Klubs im Gra­zer Gemein­de­rat. Weil es die­sen FPÖ-Klub wegen Kor­rup­ti­on zer­ris­sen hat, wur­de er auch dort ein „Ehe­ma­li­ger“. Das Delikt des schwe­ren Dieb­stahls setz­te der Ange­klag­te, weil er sei­ne Teil­zeit­be­schäf­ti­gung bei die­sem Klub gegen­über dem AMS ver­schwie­gen, aber Arbeits­lo­sen­geld bezo­gen hat­te. Ins­ge­samt sei eine Scha­dens­sum­me von 6.000 Euro ent­stan­den, also im Ver­gleich mit den heim­li­chen Gagen, die sich die Gra­zer FPÖ-Spit­zen geräusch­los ein­ge­sackt haben, sehr wenig.

Sieg­fried W. war nicht nur vor Gericht gestän­dig, son­dern hat­te schon vor­her zur Auf­klä­rung bei­getra­gen, mitt­ler­wei­le mit dem AMS eine Raten­zah­lung ver­ein­bart und einen Teil­be­trag bereits zurück­be­zahlt. Der Rich­ter steu­er­te des­halb sehr schnell auf eine diver­sio­nel­le Erle­di­gung zu, wobei er die mit dem Höchst­maß an gemein­nüt­zi­gen Tätig­kei­ten (240 Stun­den) und natür­lich der erfolg­rei­chen Scha­dens­wie­der­gut­ma­chung bestimm­te. Damit wäre der Fall ohne Stra­fe nach sechs Mona­ten abge­schlos­sen, andern­falls wür­de das Ver­fah­ren wie­der aufgenommen.

Wir dan­ken „VON UNTEN – Das Nach­rich­ten­ma­ga­zin auf Radio Hel­sin­ki“ für die Prozessbeobachtung!

Wien: Anwältin wegen Verhetzung angezeigt

Die Anwäl­tin Astrid Wag­ner ist Medi­en­be­rich­ten zufol­ge von der Poli­zei zwecks Iden­ti­täts­fest­stel­lung nach ihrer Rede bei einer Pro-Paläs­ti­na-Demo zunächst ange­hal­ten und dann wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung ange­zeigt wor­den. Die Juris­tin hat nach eige­nen Anga­ben in ihrer Rede über den Spruch „From the River to the Sea, Pal­es­ti­ne will be free“ („Vom Fluss bis zum Meer wird Paläs­ti­na frei sein“) eine juris­ti­sche Erör­te­rung betrie­ben und ihn dabei als nicht grund­sätz­lich ille­gal bezeichnet.

Die Anwäl­tin, die zunächst eine Ent­schul­di­gung gefor­dert, aber nicht erhal­ten hat, will nun mit allen recht­li­chen Mög­lich­kei­ten gegen die Poli­zei vorgehen.

SS-Sager: Kickl vor Krah

Der SS-Sager von AFD-Mann Maxi­mi­li­an Krah ist von FPÖ-EP-Spit­zen­kan­di­dat Harald Vilims­ky zwar als „indis­ku­ta­bel“ ver­ur­teilt wor­den – in der gemein­sa­men Frak­ti­on ID (Iden­ti­tät und Demo­kra­tie) im Euro­päi­schen Par­la­ment hat er aber dann doch mit sei­nen bei­den FPÖ-Kame­ra­den gegen den Aus­schluss der AfD gestimmt.

Was für Vilims­ky bei Krah schein­bar „indis­ku­ta­bel“ und „abso­lut zu ver­ur­tei­len und nicht nach­zu­voll­zie­hen“ (puls24.at, 22.5.24) war, war ihm bei Kickl nicht ein­mal eine Sil­be wert. Der hat schon lan­ge vor Krah, näm­lich im Jahr 2010, einen Spruch getä­tigt, der dem von Krah nicht nach­steht: „Da wer­den wir uns nicht dar­auf ver­stän­di­gen kön­nen, dass ein Ver­ein als sol­cher [gemeint war die Waf­fen-SS-Vete­ra­nen-Orga­ni­sa­ti­on „Kame­rad­schaft IV“; Anmk. SdR] oder eine Ein­heit wie die Waf­fen SS kol­lek­tiv schul­dig zu spre­chen ist.”

Damals war Her­bert Kickl noch nicht Par­tei­chef der FPÖ, son­dern ihr Gene­ral­se­kre­tär – so wie Harald Vilims­ky, dem zu dem Spruch sei­nes Co damals gar nichts ein­fiel, nicht ein­mal eine müde For­mu­lie­rung wie „indis­ku­ta­bel“.

Die öster­rei­chi­schen Medi­en und Par­tei­en haben den Kickl-Spruch von damals am 24. Mai wie­der „ent­deckt“. „Stoppt die Rech­ten“ dürf­te bei der Ent­de­ckung die Vor­leis­tung erbracht haben: Wir haben dar­an bereits am 22. Mai auf Twit­ter erinnert.

Tweet SdR 22.5.24: Mit #Krah|s SS-Sager kann FPÖ-Parteichef Herbert #Kickl locker mithalten: "Da werden wir uns nicht darauf verständigen können, dass ein Verein als solcher oder eine Einheit wie die Waffen SS kollektiv schuldig zu sprechen ist." (2010)
Tweet SdR 22.5.24: Mit #Krah|s SS-Sager kann FPÖ-Par­tei­chef Her­bert #Kickl locker mit­hal­ten: „Da wer­den wir uns nicht dar­auf ver­stän­di­gen kön­nen, dass ein Ver­ein als sol­cher oder eine Ein­heit wie die Waf­fen SS kol­lek­tiv schul­dig zu spre­chen ist.” (2010)

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Schlagwörter: FPÖ | Hetze | Identitäre | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Weite Welt | Wiederbetätigung | Wien

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