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Mélange KW 40–41/24 (Teil 2): „Unser seliger Adolf“ & wieder kein Prozess

Ein Ber­li­ner, der vor mehr als drei Jah­ren „unse­rem seli­gen Adolf“ in Brau­nau gehul­digt hat­te, zog es vor, nun­mehr zum zwei­ten Mal nicht vor Gericht zu erschei­nen. Nach­dem sich in Inns­bruck ein Ange­klag­ter ziem­lich erbost dar­über zeig­te, dass er vor Gericht auf­mar­schie­ren muss­te, „bedank­ten“ sich die Geschwo­re­nen nach dem Thea­ter im Gerichts­saal mit einem Freispruch.

17. Okt. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Braunau-Ried/OÖ: Feiger Berliner Adolf Hitler-Fan
Straßwalchen-Salzburg: Hitlergruß mit Alkohol

Seefeld-Innsbruck: Freispruch für renitenten Reichsbürger mit Nazi-Tattoo
Wien: Französische Literatur am Landesgericht & Verhetzung

 

Braunau-Ried/OÖ: Feiger Berliner Adolf Hitler-Fan

Am 1. Okto­ber hät­te eigent­lich der 57-jäh­ri­ge Ber­li­ner, der am 20. April 2021 vor Hit­lers Geburts­haus nie­der­ge­legt hat­te, vor dem Lan­des­ge­richt Ried im Inn­kreis wegen der Ankla­ge auf NS-Wie­der­be­tä­ti­gung erschei­nen müs­sen. Gekom­men ist er nicht. „Aus beruf­li­chen Grün­den“ (meinbezirk.at, 1.10.24) habe er nicht erschei­nen kön­nen, erklär­te sein Ver­tei­di­ger, war­um der Ange­klag­te nach dem ers­ten Ver­such im Mai zum zwei­ten Mal nicht auf­tauch­te. Die Geschwo­re­nen muss­ten unver­rich­te­ter Din­ge wie­der nach Hau­se geschickt wer­den. Der Rich­ter ver­sprach dies­mal einen Aus­lie­fe­rungs­an­trag zu stel­len und: „Wir las­sen uns hier nicht an der Nase her­um­füh­ren.“ (meinbezirk.at)

Der Hit­ler-Fan aus Ber­lin hat­te vor der Kame­ra des Film­teams von Gün­ter Schwai­ger sei­nen Kranz beim Hit­ler­haus mit der Inschrift auf der Schlei­fe „RIP USA“ depo­niert. Das „Rest In Peace“ war schnell dechif­friert, aber was bedeu­te­te „USA“ in die­sem Kon­text? „Unser seli­ger Adolf“, erklär­te der Ber­li­ner Nazi auf Nach­fra­ge dem Filmteam.

Straßwalchen-Salzburg: Hitlergruß mit Alkohol

Ein Klas­si­ker wur­de vor dem Lan­des­ge­richt Salz­burg am 1. Okto­ber ver­han­delt: In einem Bier­zelt beim Straß­wal­che­ner Mai­fest hat der bis­lang unbe­schol­te­ne Instal­la­teur (26), bestärkt durch etli­che Alko­hol­gra­de, den inne­ren Drang ver­spürt, mehr­mals „Heil Hit­ler“ zu brül­len und dazu auch die rech­te Hand zu heben. Selbst als er auf­ge­for­dert wur­de, mach­te der Alko­ho­li­sier­te mit Trei­ben wei­ter. Der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor­aus­ge­gan­gen war ein hef­ti­ger Streit mit dem Per­so­nal, weil er sich zu lang­sam bedient gefühlt und das Per­so­nal dar­auf­hin die wei­te­re Belie­fe­rung mit Alko­hol gänz­lich ein­ge­stellt hat­te. Das Resul­tat der Geschwo­re­nen: Schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge und sechs Mona­te bedingt, die bereits rechts­kräf­tig sind, berich­ten die „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (2.10.24).

Seefeld-Innsbruck: Freispruch für renitenten Reichsbürger mit Nazi-Tattoo

„Der 1993 gebo­re­ne Ange­klag­te soll in Inns­bruck und See­feld im Mai 2024 sei­nen auf dem Unter­arm täto­wier­ten Schrift­zug ‚Blut und Ehre‘ mehr­fach zur Schau gestellt haben“, hieß es in der Vor­ankün­di­gung des Lan­des­ge­richts Inns­bruck zu dem Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen Patrick J. am 7. Okto­ber. Der Ange­klag­te hat­te bereits mehr­mals Kon­takt mit dem Straf­recht: Sucht­gift, Kör­per­ver­let­zung und eine Sach­be­schä­di­gung 2011, die ver­mut­lich mit einer Haken­kreuz-Schmie­re­rei zusam­men­hing und in einer Diver­si­on mündete.

Die eigent­li­che Über­ra­schung war dann aber der Auf­tritt des Ange­klag­ten, der sich als wasch­ech­ter Staats­ver­wei­ge­rer ent­pupp­te und die übli­che schar­fe Num­mer gegen­über dem Gericht abzog: „Spre­chen Sie mich mit mei­nem Vor­na­men an. Ich bin nicht die Per­son des hier heu­te Ange­klag­ten, son­dern ein Mensch und Sou­ve­rän. Beant­wor­ten Sie mir erst drei Fra­gen, bevor der Pro­zess begin­nen kann – sonst müs­sen Sie sich selbst an einem inter­na­tio­na­len Gerichts­hof ver­ant­wor­ten“, zitiert ihn die „Tiro­ler Tages­zei­tung“ (8.10.24, S. 5)

Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung berich­tet, dass der Ange­klag­te immer wie­der den Vor­trag der Ankla­ge durch die Staats­an­walt­schaft unter­bricht, dabei ziem­lich laut wird, sodass ihm die Rich­te­rin die Ent­fer­nung aus dem Saal androht. Patrick J. ver­spricht lei­se zu wer­den – auch sein Ver­tei­di­ger wirkt auf ihn ein, der es aber nicht leicht hat mit sei­nem Kli­en­ten. Er spricht von einer schwie­ri­gen Vor­be­rei­tung, führt dann aber inhalt­lich ins Tref­fen, dass zwar der Spruch „Blut und Ehre“ ein­deu­tig auf den Natio­nal­so­zia­lis­mus und die Hit­ler­ju­gend hin­wei­se, das Tat­too aber eine Ergän­zung durch „und Treue für das Vater­land“ habe und somit einer frü­he­ren Zeit, näm­lich dem Kai­ser­reich zuge­ord­net wer­den müsse.

Es folgt ein etwas län­ge­rer und wir­rer Vor­trag des Ange­klag­ten, der von der Adop­ti­on eines Kin­des, über eine Rama­dam-Fei­er mit Mus­li­men in sei­ner Woh­nung bis hin zum Kai­ser­reich und der Ehre sehr umfas­send ist. 2011 habe er sich das Tat­too ste­chen las­sen, jetzt habe er es jedoch ent­fer­nen las­sen. Als ihn der Staats­an­walt zu dem Haken­kreuz-Pul­li befragt, der bei der Haus­durch­su­chung gefun­den wur­de, ver­gisst J. kurz­fris­tig sein Ver­spre­chen und beginnt laut zu schrei­en, dass er den Pul­li nicht gekauft habe und der Ver­fas­sungs­schutz, der das so ins Ver­neh­mungs­pro­to­koll geschrie­ben habe, Betrug began­gen habe. In die­sem Pro­to­koll wur­de auch fest­ge­hal­ten, dass er Kla­mot­ten mit „Blood & Honour“ und „C 18“ (Com­bat 18 = Kampf­trup­pe Adolf Hit­ler) getra­gen habe. Stel­len­wei­se wirkt die Befra­gung unorganisiert.

Auf­ge­flo­gen war J. mit sei­nem Tat­too bei einer Poli­zei­kon­trol­le. Sein Beglei­ter und er waren alko­ho­li­siert unter­wegs, wur­den auf­ge­hal­ten, wor­auf der Beglei­ter mit „Sieg Heil“ und dem Hit­ler­gruß auf­war­te­te, wäh­rend der Ange­klag­te rief: „Habt Ihr nichts Bes­se­res zu tun?“ Jetzt ist Patrick J. sau­er, weil sei­nem Beglei­ter für den Hit­ler­gruß angeb­lich kein Ver­fah­ren dro­he, wäh­rend er sich wegen sei­nes Tat­toos vor Gericht ver­ant­wor­ten müsse.

Die Ein­ver­nah­me der Zeug*innen bringt kei­nen Zuwachs an Erkennt­nis­sen, im Schluss­plä­doy­er erwähnt der Staats­an­walt dann jedoch, dass nach der Diver­si­on von 2010 auch bei einem Straf­ver­fah­ren 2017 NS-Wie­der­be­tä­ti­gung eine Rol­le gespielt habe.

Die Geschwo­re­nen wisch­ten das alles bei­sei­te und spra­chen den Ange­klag­ten in zwei Fra­gen, die ihnen gestellt wur­den, mehr­heit­lich von Schuld frei, bei einer Fra­ge urteil­ten sie unent­schie­den 4:4. Auch im Zwei­fel gilt aber: Frei­spruch. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Wien: Französische Literatur am Landesgericht & Verhetzung

Zu einem Dis­kurs über den fran­zö­si­schen Schrift­stel­ler Gust­ave Flau­bert arte­te eine Ver­hand­lung am 10. Okto­ber wegen des Vor­wurfs der Ver­het­zung am Wie­ner Lan­des­ge­richt aus. Der Anlass: Eugen G. hat­te im Jän­ner auf sei­nem Face­book-Account ein angeb­lich von Flau­bert stam­men­des Zitat gepos­tet: „Im Namen der Mensch­heit for­de­re ich, daß der schwar­ze Stein zer­mah­len, sein Staub in den Wind gestreut, daß Mek­ka ver­wüs­tet und das Grab von Moham­med ent­ehrt wird. Das ist der Weg, um gegen den Fana­tis­mus anzu­ge­hen. Gust­ave Flaubert”

Es folg­te eine lite­ra­risch deut­lich weni­ger hoch­ste­hen­de Ankla­ge, in der dem 30-jäh­ri­gen arbeits­lo­sen Wie­ner vor­ge­wor­fen wur­de, zu mit Stra­fe bedroh­ten Hand­lun­gen (Sach­be­schä­di­gung) auf­zu­for­dern und die Ver­ge­hen der Her­ab­wür­di­gung reli­giö­ser Leh­ren sowie der Ver­het­zung began­gen zu haben.

Die Ver­tei­di­ge­rin star­te­te mit einem Chrash­kurs über Flau­bert und frag­te, war­um ihr Kli­ent für ein auf diver­sen Platt­for­men ver­öf­fent­lich­tes Zitat vor einem Straf­ge­richt sit­zen müs­se und poch­te auf das Recht der Mei­nungs­frei­heit. Der Ange­klag­te selbst monier­te, er woll­te Kri­tik am reli­giö­sen Extre­mis­mus üben und kei­ne wei­te­ren Fra­gen beant­wor­ten zu wol­len. Eini­ge weni­ge Ein­las­sun­gen folg­ten dann noch, etwa dass sein Face­book-Pro­fil gesperrt sei, ansons­ten war oft „kein Kom­men­tar” zu hören. Es folg­te dafür ein Schlag­ab­tausch zwi­schen Rich­ter und Ver­tei­di­ge­rin, noch­mals der Hin­weis auf Per­so­nen, die die­ses Zitat öffent­lich ver­wen­det hätten.

Letzt­lich ende­te die Ver­hand­lung mit einem Frei­spruch, der aller­dings nicht rechts­kräf­tig ist, da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab.

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Schlagwörter: Hetze | Hitlergruß | Oberösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Salzburg | Staatsverweigerer*innen | Tirol | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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