Es ist gar nicht so einfach, den Überblick über die Vorstrafen und Delikte zu behalten, die Marco H. in den letzten Jahren in immer schnellerer Taktzahl begangen hat. Am 25. November hätte er eigentlich vor dem OLG Linz stehen sollen, weil er gegen die Strafe der Erstinstanz berufen hat. Doch H., „Vater eines nicht unbekannten FP-Funktionärs“ (nachrichten.at, 25.11.25), den die „Kronen Zeitung“ (25.11.25) einen „amtsbekannten Neonazi“ nennt, ist nicht erschienen.
Die Erstinstanz, das Landesgericht Wels, hatte ihn Anfang Oktober wegen NS-Wiederbetätigung und Verhetzung in etlichen Fällen zu einer Haftstrafe von 24 Monaten, davon sechs unbedingt, verurteilt. Sein Pflichtverteidiger hatte H. dazu geraten, das Urteil anzunehmen.
Der 54-jährige Oberösterreicher teilte zwischen 2020 und 2023 in diversen Chats Bilder von Personen mit Hitlergruß, das Foto einer Hakenkreuzfahne, wiederholt abwertende, rassistische Nachrichten, Tötungsfantasien und Bildmontagen mit Beschimpfungen wie „Drecksviehzeug“. In seinem Büro soll sich ein Hakenkreuz samt Reichsadler befunden haben.
Diese wenigen Beispiele machen deutlich, wie tiefbraun die Gesinnung des Angeklagten ist. Insgesamt waren es 29 Delikte, darunter auch ein schwarzes T‑Shirt mit dem Aufdruck „88“, das er laut den „Oberösterreichischen Nachrichten“ (25.11.25) für ein „Turnier der FP-Jugend zur Verfügung gestellt“ hatte und ein weiteres „88„er-T-Shirt für den Fußballverein Goldwörth.
Marco H. war die erstinstanzliche Strafe zu hoch, der Staatsanwaltschaft war sie hingegen zu niedrig – beide legten Berufung ein. Die Berufung der Staatsanwaltschaft ist nachvollziehbar, denn erst im Dezember 2023 war H. wegen Verhetzung zu einer bedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Kurz darauf folgte eine weitere Verurteilung wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, weil H. eine Gerichtsvollzieherin damit bedroht hatte, sie umzubringen. Eine Verurteilung hatte er bereits 2020 ausgefasst.
2018 durfte er sich in der Rechtsaußen-Postille „Info-Direkt“ noch über seine rechtsextreme Gesinnung auslassen: „Ich mache aus meinen Ansichten kein Geheimnis.“ In dem rechtsextremen Magazin hatte er für seine Firma zuvor schon mehrmals inseriert. Mit Inseraten für rechtsextreme Journale dürfte er sich auf absehbare Zeit etwas schwerer tun. Nicht nur wegen der Insolvenz seiner Firma, sondern auch wegen der drei Jahre unbedingt, die er am Linzer Oberlandesgericht abkassierte, weil ihm der Berufungssenat eine manifeste kriminelle Neigung bescheinigte: „Der gesamte Kontext zeigt eine tief verwurzelte habituelle Neigung zu solchen Taten.“

Termin beim Verfassungsschutz
Am Dienstagabend schrieb H. auf seinem Facebook-Profil: „Eine Hommage an unsere Drecksjustiz! XXX YYY, man sieht sich immer 2x im Leben!“ Darunter ein Foto mit einem Zitat von Che Guevara: „Es gibt nur eine Sache die größer ist als die Liebe zur Freiheit: Der Hass auf die Person, die sie dir wegnimmt.“ (Name des Richters, den H. nennt, anonymisiert von SdR)

Am 25.11. hatte H. auch einen Termin beim Landesamt für Staatsschutz und Terrorismusbekämpfung – wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung, weil er ein IS-Propagandavideo verschickt hatte. Ob er diesen Termin wahrgenommen hat, wissen wir nicht. Seinen Kommentar dazu kennen wir jedoch: „Die Narren unserer Idiotenjustiz sollten sich mal entscheiden, ob sie mich in die rechte oder linke Ecke platzieren wollen.“ Es besteht keinerlei Zweifel, in welcher Ecke Marco H. zu Hause ist.
Danke an unsere Prozessbeobachter!
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »
