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Lesezeit: 3 Minuten

13 Jahre Wiederbetätigung: Ein brauner Zufallsfund

Über 13 Jah­re hin­weg ver­schickt der Ange­klag­te Her­bert A. Nazi-Mails mit „Gauleiter“-Signatur und Sujets mit NS-Grö­ßen, doch vor Gericht gibt er nur den „Dumm­kopf“, der kein Nazi sein will. Die Ver­tei­di­gungs­li­nie bricht im Lau­fe der Ver­hand­lung jedoch zusammen.

26. Nov. 2025
Landesgericht Wien (© SdR)
Landesgericht Wien (© SdR)

Hun­der­te Datei­en wur­den bei Her­bert A. (62) sicher­ge­stellt, 98 kamen letzt­end­lich nach § 3g (1) Ver­bots­ge­setz zur Ankla­ge. Am 20.11.25 wur­de am Lan­des­ge­richt Wien dar­über ver­han­delt. Die Geschwo­re­nen hat­te etwa Fra­ge 50 zu beur­tei­len, ob ein Bild­su­jet mit dem KZ-Arzt Josef Men­ge­le und dem Text „Trust the Doc­tor“ eine Ver­höh­nung der Opfer des Natio­nal­so­zia­lis­mus bzw. des­sen Glo­ri­fi­zie­rung dar­stel­le. Uner­träg­li­che Foto­mon­ta­gen, zyni­sche Tex­te, Bil­der aller Nazi-Grö­ßen, „Mail­adres­sen wie [email protected], sowie regel­mä­ßi­ge Geburts­tags­wün­sche zum Füh­rer­ge­burts­tag“. All das über einen lan­gen Zeit­raum hin­weg – immer wieder.

So einer will kein Nazi sein? Das war zumin­dest anfäng­lich die Ver­tei­di­gungs­li­nie. Der Ver­tei­di­ger betont, dass er schon für „jüdi­sche Kanz­lei­en“ gear­bei­tet habe und sicher kei­nen Nazi ver­tei­di­gen wür­de. Sein Man­dant sei kein Nazi, son­dern ein „Dumm­kopf“, dem nicht bewusst gewe­sen sei, dass er mit sei­nen Mails und Nach­rich­ten gegen das NS-Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen könne.

Her­bert A. bekennt sich zunächst ein­mal „nicht schul­dig“ im Sin­ne der Ankla­ge. Ein Nazi sei er sicher nicht, habe auch kei­nen Kon­takt mit der ein­schlä­gi­gen Sze­ne gehabt, und die von ihm wei­ter­ge­lei­te­ten Sujets habe er zuge­schickt bekommen.

Dar­auf wer­den die 98 Punk­te der Ankla­ge ver­le­sen. Nach Punkt 20, ein Sujet mit einem Rei­se­pass von Hit­ler, ersucht der Ver­tei­di­ger um eine Pau­se. Bis zu die­sem Punkt haben Rich­ter und Geschwo­re­ne schon eini­ge klu­ge Fra­gen an den Ange­klag­ten gestellt. Aus ihnen ergibt sich, dass Her­bert A. Sujets von sei­nen Arbeits­kol­le­gen erhal­ten und auch an die­se ver­sen­det haben will. Das trübt das Bild vom ein­sa­men „Dumm­kopf“ doch etwas ein.

Nach der Sit­zungs­un­ter­bre­chung erklärt der Ver­tei­di­ger, der Ange­klag­te wol­le sich „in der nied­rigs­ten Form“ gestän­dig erklä­ren. Her­bert A. bezeich­net die brau­nen Aktio­nen aus 13 Jah­ren als „Feh­ler“. Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin ant­wor­tet ihm: „Das ist kein Geständ­nis.“ Her­bert A. ver­sucht sich noch ein­mal an einer Erklä­rung, gibt den Ver­sand erneut zu, distan­ziert sich auch von ihm, aber nicht von den Inhal­ten, weil er ja nicht gewusst habe, dass die ver­bo­ten seien.

Dar­auf­hin die Rich­te­rin: „Ver­su­chen Sie es noch ein­mal!“ Her­bert A.: „Bis ans Lebens­en­de wer­de ich nichts mehr ver­sen­den.“ Der Staats­an­walt fragt noch, von wem die Mail­si­gna­tur „Gau­lei­ter Her­bert A.“ aus einer Mail mit dem Titel „Reichs­dienst­an­wei­sung“ (an einen Arbeits­kol­le­gen von Her­bert A.) stam­me. A. gibt zu, dass er sie so gezeich­net habe. Eini­ge der Mails, die er wei­ter­ver­sen­det hat, tra­gen aller­dings die Signa­tur eines Arbeitskollegen.

Im Ver­lauf der Ver­hand­lung wer­den es immer mehr. Sei­ne Arbeitskolleg*innen tau­chen in Sujets als „NSDAP-Crew“ auf. Her­bert A. will die­se Mails nur wei­ter­ge­schickt haben. Wur­den sie gele­sen, still­schwei­gend hin­ge­nom­men, oder gab es auch Zustim­mung? Es tau­chen auch wei­te­re Namen auf, ein „Domi­nik“ wird genannt und ein wei­te­rer „Her­bert“, bei­de Arbeits­kol­le­gen, aber von dem ande­ren Her­bert will er par­tout den Nach­na­men ver­ges­sen haben. Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin will wei­te­re Namen wis­sen, denen er brau­ne Nach­rich­ten geschickt oder von denen er sol­che erhal­ten hat, aber es fällt ihm nur mehr eine Urlaubs­be­kannt­schaft aus Deutsch­land ein, der „hin und wie­der“ was geschickt hat. Manch­mal schi­cke der noch was, aber jetzt lösche er es gleich.

In sei­nem Schluss­wort erklärt Her­bert A., dass es ihm sehr leid­tue und die­ser Rie­sen­feh­ler nie mehr vor­kom­men wer­de. Der Schuld­spruch der Geschwo­re­nen, die sehr aktiv mit Fra­gen die Ver­hand­lung beglei­tet haben, ist klar und bringt eine Stra­fe von 18 Mona­ten, bedingt auf drei Jah­re. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Auf die unzäh­li­gen Posts von Her­bert A. ist man übri­gens nur zufäl­lig gesto­ßen, wie im Flur vor dem Gerichts­saal berich­tet wird. Im Zuge einer Haus­durch­su­chung wegen ande­rer Vor­wür­fe sei der brau­ne Dreck bei A. ent­deckt worden.

Alle Zita­te stam­men aus dem Prozessbericht.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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