Hunderte Dateien wurden bei Herbert A. (62) sichergestellt, 98 kamen letztendlich nach § 3g (1) Verbotsgesetz zur Anklage. Am 20.11.25 wurde am Landesgericht Wien darüber verhandelt. Die Geschworenen hatte etwa Frage 50 zu beurteilen, ob ein Bildsujet mit dem KZ-Arzt Josef Mengele und dem Text „Trust the Doctor“ eine Verhöhnung der Opfer des Nationalsozialismus bzw. dessen Glorifizierung darstelle. Unerträgliche Fotomontagen, zynische Texte, Bilder aller Nazi-Größen, „Mailadressen wie [email protected], sowie regelmäßige Geburtstagswünsche zum Führergeburtstag“. All das über einen langen Zeitraum hinweg – immer wieder.
So einer will kein Nazi sein? Das war zumindest anfänglich die Verteidigungslinie. Der Verteidiger betont, dass er schon für „jüdische Kanzleien“ gearbeitet habe und sicher keinen Nazi verteidigen würde. Sein Mandant sei kein Nazi, sondern ein „Dummkopf“, dem nicht bewusst gewesen sei, dass er mit seinen Mails und Nachrichten gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen könne.
Herbert A. bekennt sich zunächst einmal „nicht schuldig“ im Sinne der Anklage. Ein Nazi sei er sicher nicht, habe auch keinen Kontakt mit der einschlägigen Szene gehabt, und die von ihm weitergeleiteten Sujets habe er zugeschickt bekommen.
Darauf werden die 98 Punkte der Anklage verlesen. Nach Punkt 20, ein Sujet mit einem Reisepass von Hitler, ersucht der Verteidiger um eine Pause. Bis zu diesem Punkt haben Richter und Geschworene schon einige kluge Fragen an den Angeklagten gestellt. Aus ihnen ergibt sich, dass Herbert A. Sujets von seinen Arbeitskollegen erhalten und auch an diese versendet haben will. Das trübt das Bild vom einsamen „Dummkopf“ doch etwas ein.
Nach der Sitzungsunterbrechung erklärt der Verteidiger, der Angeklagte wolle sich „in der niedrigsten Form“ geständig erklären. Herbert A. bezeichnet die braunen Aktionen aus 13 Jahren als „Fehler“. Die vorsitzende Richterin antwortet ihm: „Das ist kein Geständnis.“ Herbert A. versucht sich noch einmal an einer Erklärung, gibt den Versand erneut zu, distanziert sich auch von ihm, aber nicht von den Inhalten, weil er ja nicht gewusst habe, dass die verboten seien.
Daraufhin die Richterin: „Versuchen Sie es noch einmal!“ Herbert A.: „Bis ans Lebensende werde ich nichts mehr versenden.“ Der Staatsanwalt fragt noch, von wem die Mailsignatur „Gauleiter Herbert A.“ aus einer Mail mit dem Titel „Reichsdienstanweisung“ (an einen Arbeitskollegen von Herbert A.) stamme. A. gibt zu, dass er sie so gezeichnet habe. Einige der Mails, die er weiterversendet hat, tragen allerdings die Signatur eines Arbeitskollegen.
Im Verlauf der Verhandlung werden es immer mehr. Seine Arbeitskolleg*innen tauchen in Sujets als „NSDAP-Crew“ auf. Herbert A. will diese Mails nur weitergeschickt haben. Wurden sie gelesen, stillschweigend hingenommen, oder gab es auch Zustimmung? Es tauchen auch weitere Namen auf, ein „Dominik“ wird genannt und ein weiterer „Herbert“, beide Arbeitskollegen, aber von dem anderen Herbert will er partout den Nachnamen vergessen haben. Die vorsitzende Richterin will weitere Namen wissen, denen er braune Nachrichten geschickt oder von denen er solche erhalten hat, aber es fällt ihm nur mehr eine Urlaubsbekanntschaft aus Deutschland ein, der „hin und wieder“ was geschickt hat. Manchmal schicke der noch was, aber jetzt lösche er es gleich.
In seinem Schlusswort erklärt Herbert A., dass es ihm sehr leidtue und dieser Riesenfehler nie mehr vorkommen werde. Der Schuldspruch der Geschworenen, die sehr aktiv mit Fragen die Verhandlung begleitet haben, ist klar und bringt eine Strafe von 18 Monaten, bedingt auf drei Jahre. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Auf die unzähligen Posts von Herbert A. ist man übrigens nur zufällig gestoßen, wie im Flur vor dem Gerichtssaal berichtet wird. Im Zuge einer Hausdurchsuchung wegen anderer Vorwürfe sei der braune Dreck bei A. entdeckt worden.
Alle Zitate stammen aus dem Prozessbericht.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
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