Wien: Ein hetzerischer Deutschlehrer
Eigentlich hätte schon am 19.8. verhandelt werden sollen, aber damals war der Angeklagte nicht am Landesgericht Wien aufgetaucht. Am 23.9. war es dann doch soweit. Herr P. (27) war erschienen, der Richter gut vorbereitet und der Vorwurf der Anklage sehr eindeutig.
Am 20.1.25 hatte sich eine freie Journalistin zur damals noch drohenden FPÖ-Regierungsbeteiligung geäußert, was den Angeklagten auf seinem Instagram-Account zu einer wilden Hetze gegen die Frau veranlasste.
Du dumme zugeunierin verpiss dich. Vergewaltigungen und Morde werden von Linken vertuscht! Vergewaltiger werden freigesprochen. Kriminelle Akte von Flüchtlingen werden gerichtlich freigesprochen. Du Ungebildete dürftest deine Meinung gar nicht äußern!!! Oder sollen die Flüchtlinge die weiterhin seit 5 Jahren Mindestsicherung, diese weiterhin bis an ihr Lebensende kassieren??? Uns das obwohl sie niemals für den Arbeitsmarkt auch nur ansatzweise geeignet wären??. NEIN DEFINITIV NEIN DAZU. Schon gar nicht bei 3000€ netto Mindestsicherung!!!
Der Mann hatte nach der Matura eine Ausbildung als Deutschtrainer für Geflüchtete absolviert. Derzeit ist er arbeitslos. Auf die Frage, ob er das inkriminierte Posting verfasst habe, fallen ihm zunächst einige Ausreden ein:
Im Prozess im Landl liest er vorbereitete Antworten von seinem Handy vor. Die ebenfalls sehr konfus sind. Von: „Mein Account ist gehackt worden“ bis „Ich kann das gar nicht geschrieben haben, weil so viele Rechtschreibfehler drin sind“, reicht die Bandbreite. Richter Gerald Wagner kontert: „Haben Sie eine Ahnung, was Akademiker so alles posten – im Zorn oder im Rausch. Das ist kein Kriterium. (krone.at, 24.9.25)
Als ihn der Richter fragt, ob er die Journalistin, gegen die er gehetzt hat, kenne, entschlüpft dem Angeklagten nach einem trotzigen „Nein. Absolut nicht“ doch noch die Wahrheit:
„Ich habe ihren Instagram-Account bis zu diesem Tag nie gesehen.” – „Welchen Tag meinen Sie?” – „Als das Posting erschienen ist.” – „Hmmm, ich dachte, Sie sagen jetzt vielleicht bis zum Tag Ihrer polizeilichen Einvernahme, aber gut”, merkt Wagner an, dass P. sich gerade in einen ziemlichen Wirbel hineingeredet hat.“ (derstandard.at, 23.9.25)
Neben der Anklage wegen Verhetzung und Beleidigung wurde dem verhinderten Deutschtrainer auch noch vorgeworfen, seine elektronische Strafregisterbescheinigung verfälscht zu haben, obwohl der Leumund ohnehin makellos gewesen wäre. Das Ergebnis der Verhandlung ist eine Verurteilung zu drei Monaten bedingt wegen Datenfälschung, Verhetzung und Beleidigung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Bludenz-Feldkirch/V: Ein weinender Jungnazi
Es ist ein deprimierender Fall: Der Angeklagte, der sich am 23.9. vor dem Landesgericht Feldkirch wegen NS-Wiederbetätigung in sieben Fällen verantworten musste, ist laut „Kronen Zeitung“ (24.9.25) und „Neue Vorarlberger Tageszeitung“ (23.9.25) 14 Jahre alt, also erst seit kurzer Zeit strafmündig. Dennoch hat er bereits eine teilbedingte Verurteilung zu neun Monaten wegen diverser Einbruchsdiebstähle und anderer Delikte aufzuweisen.
Mein Mandant hatte es im Leben immer schwer“, eröffnet Verteidigerin Anna Katharina Wirth mit fester Stimme die Verteidigung ihres Mandanten. Die Mutter im Gefängnis, ein Jahr im Kinderheim, kein stabiles Zuhause – ein Kind ohne Halt. Auf der Suche nach Anerkennung geriet der heute 14-Jährige schnell an die falschen Freunde. Statt Lernen und Schulbüchern bestimmten Einbrüche und extremistische Parolen seinen Alltag. Von Herbst 2024 bis April 2025 soll der Jugendliche gleich mehrfach gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben: Er zeigte Passanten den Hitlergruß und rief „Heil Hitler“, tanzte auf TikTok im T‑Shirt mit verbotener Symbolik. (krone.at)
Der Jungnazi ist noch ein halbes Kind. Bei Verlesung der Anklage weint er. „Krokodilstränen“, schreibt die „Krone“ aber auch: „Ein Richter schiebt ihm wortlos ein Päckchen Taschentücher zu – ein kurzer Moment Menschlichkeit im kühlen Saal.“
Der Staatsanwalt warnt vor falschem Mitleid. Die Ausreden des Jugendlichen bei der polizeilichen Einvernahme ziehen nicht, die Geschworenen kommen einstimmig zum Urteil: schuldig. Die Zusatzstrafe von fünf Monaten bedingt ist bereits rechtskräftig. Bewährungshilfe und eine betreute Wohngemeinschaft werden ebenfalls angeordnet.
Unterwart-Alsóőr-Eisenstadt: Ein depperter Neonazi
Die Ortschaft Unterwart, aus der der Angeklagte kommt, ist laut Wikipedia zu 75 Prozent ungarischsprachig. Florian B. musste sich am 24.9. wegen NS-Wiederbetätigung vor dem Landesgericht Eisenstadt verantworten.
Was bringt einen Menschen aus diesem Umfeld dazu, sich als Nazi aufzuführen? B. behauptete, im Februar er eine Doku über Hitler und den Nationalsozialismus gesehen zu haben, die ihn so begeisterte, dass er sich ein Hakenkreuz auf seinen rechten Arm tätowieren habe lassen. Im April schaute er sich eine Doku über die SS an, die zur Tätowierung von SS-Runen – ebenfalls am rechten Arm – führte. „Lustig“ fand er das damals. Jetzt nicht mehr. Auf die Frage des Richters, warum, antwortet er: „Weil ich deppert bin.“
Als Polizisten bei ihm zuhause aufgekreuzt waren – angeblich wegen Suchtgiftverdacht bei seinem Bruder –, fiel ihnen zwar nicht der (abwesende) Bruder in die Arme, dafür aber der tätowierte Arm vom Florian auf. Bei der polizeilichen Einvernahme wurde B. gefragt, ob er etwas gegen Ausländer habe. Seine Antwort: „Nein, aber alle, die in unser Land kommen und nix hackeln, für die gehört Mauthausen wieder aufgesperrt.“ (bvz.at, 25.9.25)
Das ist ein weiteres Delikt nach dem Verbotsgesetz, aber auch keck für einen, der selbst arbeitslos ist. Florian B., der nicht nur wegen des Verbotsgesetzes vor dem Geschworenengericht steht, sondern auch noch wegen Vergehen nach dem Suchtmittel- und dem Waffengesetz, versucht es zunächst mit Ausreden. Schließlich ist er mit seinen sechs Vorstrafen gewissermaßen schon ein Gerichtsexperte. In der Haft hat er sich aber seine Tattoos bereits selbst überstochen und demonstriert das auch vor Gericht. Mittlerweile habe er begriffen, was in Mauthausen passiert sei. So eine Aussage würde er daher auch nicht mehr wiederholen. Zum Vorwurf des Handels mit Suchtmitteln erzählt er, dass er sein „Spice“ im Darknet geordert und sich einen tollen Gewinn durch den Verkauf versprochen habe. War dann aber nicht so. Das „Spice“ habe er dann einfach „im Kastl vergessen“. Erwerb und Verkaufsabsicht gesteht er aber.
Zum Vorwurf der Gefährdung von Verkehrsteilnehmer*innen führt B., der bis zu seiner Kündigung einer schweren Tätigkeit in der Steiermark nachgegangen ist, an, dass er seinen Arbeitsplatz nicht mit Öffis erreichen hätte können, daher mehrmals ohne Führerschein angetroffen wurde. In der Summe der Vorwürfe ist Florian B. geständig.
Die Verurteilung ist klar, die Strafe hart: 18 Monate ohne Bewährung. Außerdem wurden bedingte Haftstrafen aus früheren Verurteilungen widerrufen, daher zusätzlich noch drei Monate und 20 Tage. Das Urteil ist rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Vöcklabruck-Wels/OÖ: Ein fehlender Prozessbericht
Kein Medium hat über jenen Prozess am 25. September in Wels berichtet, der sich durchaus Öffentlichkeit verdient hätte. Laut Vorausbericht von meinbezirk.at (19.9.25) dürfte es sich beim Angeklagten um einen handeln, der im Fachjargon als gefestigter Neonazi bezeichnet werden kann:
Der 43-Jährige soll seit 2016 auf WhatsApp, seiner Homepage und seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil ein Symbol verwendet haben, das an den SS-Totenkopf erinnert. Weiters soll er mehrfach Fotos von NS-Devotionalien, Wehrmachtshelmen, Abzeichen und einem frisch gestochenen Hakenkreuz-Tattoo via Nachrichtendienst an Mittäter übermittelt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe bis März 2025 trotz Waffenverbots Munition besessen und Ende März Beweismittel vernichtet, indem er sein Mobiltelefon zurücksetzte und die SIM-Karte entsorgte, um die Ermittlungen zu behindern.
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