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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 39/25 (Teil 1): „Weil ich deppert bin!“

Was es alles gibt: Ein aus­ge­bil­de­ter arbeits­lo­ser Deutsch­leh­rer für Geflüch­te­te hetzt gegen arbeits­lo­se Geflüch­te­te, Taschen­tü­cher des Rich­ters für einen erst 14-Jäh­ri­gen, der vor Gericht weint und ein Ange­klag­ter mit Selbst­ein­sicht, der sich als „dep­pert“ bezeichnet.

30. Sep. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Ein het­ze­ri­scher Deutschlehrer
  • Blu­denz-Feld­kir­ch/V: Ein wei­nen­der Jungnazi
  • Unter­wart-Alsóőr-Eisen­stadt: Ein dep­per­ter Neonazi
  • Vöck­la­bruck-Wels/OÖ: Ein feh­len­der Prozessbericht

Wien: Ein hetzerischer Deutschlehrer

Eigent­lich hät­te schon am 19.8. ver­han­delt wer­den sol­len, aber damals war der Ange­klag­te nicht am Lan­des­ge­richt Wien auf­ge­taucht. Am 23.9. war es dann doch soweit. Herr P. (27) war erschie­nen, der Rich­ter gut vor­be­rei­tet und der Vor­wurf der Ankla­ge sehr eindeutig.

Am 20.1.25 hat­te sich eine freie Jour­na­lis­tin zur damals noch dro­hen­den FPÖ-Regie­rungs­be­tei­li­gung geäu­ßert, was den Ange­klag­ten auf sei­nem Insta­gram-Account zu einer wil­den Het­ze gegen die Frau veranlasste.

Du dum­me zugeu­nie­rin ver­piss dich. Ver­ge­wal­ti­gun­gen und Mor­de wer­den von Lin­ken ver­tuscht! Ver­ge­wal­ti­ger wer­den frei­ge­spro­chen. Kri­mi­nel­le Akte von Flücht­lin­gen wer­den gericht­lich frei­ge­spro­chen. Du Unge­bil­de­te dürf­test dei­ne Mei­nung gar nicht äußern!!! Oder sol­len die Flücht­lin­ge die wei­ter­hin seit 5 Jah­ren Min­dest­si­che­rung, die­se wei­ter­hin bis an ihr Lebens­en­de kas­sie­ren??? Uns das obwohl sie nie­mals für den Arbeits­markt auch nur ansatz­wei­se geeig­net wären??. NEIN DEFINITIV NEIN DAZU. Schon gar nicht bei 3000€ net­to Mindestsicherung!!!

Der Mann hat­te nach der Matu­ra eine Aus­bil­dung als Deutsch­trai­ner für Geflüch­te­te absol­viert. Der­zeit ist er arbeits­los. Auf die Fra­ge, ob er das inkri­mi­nier­te Pos­ting ver­fasst habe, fal­len ihm zunächst eini­ge Aus­re­den ein:

Im Pro­zess im Landl liest er vor­be­rei­te­te Ant­wor­ten von sei­nem Han­dy vor. Die eben­falls sehr kon­fus sind. Von: „Mein Account ist gehackt wor­den“ bis „Ich kann das gar nicht geschrie­ben haben, weil so vie­le Recht­schreib­feh­ler drin sind“, reicht die Band­brei­te. Rich­ter Gerald Wag­ner kon­tert: „Haben Sie eine Ahnung, was Aka­de­mi­ker so alles pos­ten – im Zorn oder im Rausch. Das ist kein Kri­te­ri­um. (krone.at, 24.9.25)

Als ihn der Rich­ter fragt, ob er die Jour­na­lis­tin, gegen die er gehetzt hat, ken­ne, ent­schlüpft dem Ange­klag­ten nach einem trot­zi­gen „Nein. Abso­lut nicht“ doch noch die Wahrheit:

„Ich habe ihren Insta­gram-Account bis zu die­sem Tag nie gese­hen.” – „Wel­chen Tag mei­nen Sie?” – „Als das Pos­ting erschie­nen ist.” – „Hmmm, ich dach­te, Sie sagen jetzt viel­leicht bis zum Tag Ihrer poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me, aber gut”, merkt Wag­ner an, dass P. sich gera­de in einen ziem­li­chen Wir­bel hin­ein­ge­re­det hat.“ (derstandard.at, 23.9.25)

Neben der Ankla­ge wegen Ver­het­zung und Belei­di­gung wur­de dem ver­hin­der­ten Deutsch­trai­ner auch noch vor­ge­wor­fen, sei­ne elek­tro­ni­sche Straf­re­gis­ter­be­schei­ni­gung ver­fälscht zu haben, obwohl der Leu­mund ohne­hin makel­los gewe­sen wäre. Das Ergeb­nis der Ver­hand­lung ist eine Ver­ur­tei­lung zu drei Mona­ten bedingt wegen Daten­fäl­schung, Ver­het­zung und Belei­di­gung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bludenz-Feldkirch/V: Ein weinender Jungnazi

Es ist ein depri­mie­ren­der Fall: Der Ange­klag­te, der sich am 23.9. vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in sie­ben Fäl­len ver­ant­wor­ten muss­te, ist laut „Kro­nen Zei­tung“ (24.9.25) und „Neue Vor­arl­ber­ger Tages­zei­tung“ (23.9.25) 14 Jah­re alt, also erst seit kur­zer Zeit straf­mün­dig. Den­noch hat er bereits eine teil­be­ding­te Ver­ur­tei­lung zu neun Mona­ten wegen diver­ser Ein­bruchs­dieb­stäh­le und ande­rer Delik­te aufzuweisen.

Mein Man­dant hat­te es im Leben immer schwer“, eröff­net Ver­tei­di­ge­rin Anna Katha­ri­na Wirth mit fes­ter Stim­me die Ver­tei­di­gung ihres Man­dan­ten. Die Mut­ter im Gefäng­nis, ein Jahr im Kin­der­heim, kein sta­bi­les Zuhau­se – ein Kind ohne Halt. Auf der Suche nach Aner­ken­nung geriet der heu­te 14-Jäh­ri­ge schnell an die fal­schen Freun­de. Statt Ler­nen und Schul­bü­chern bestimm­ten Ein­brü­che und extre­mis­ti­sche Paro­len sei­nen All­tag. Von Herbst 2024 bis April 2025 soll der Jugend­li­che gleich mehr­fach gegen das Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen haben: Er zeig­te Pas­san­ten den Hit­ler­gruß und rief „Heil Hit­ler“, tanz­te auf Tik­Tok im T‑Shirt mit ver­bo­te­ner Sym­bo­lik. (krone.at)

Der Jungna­zi ist noch ein hal­bes Kind. Bei Ver­le­sung der Ankla­ge weint er. „Kro­ko­dils­trä­nen“, schreibt die „Kro­ne“ aber auch: „Ein Rich­ter schiebt ihm wort­los ein Päck­chen Taschen­tü­cher zu – ein kur­zer Moment Mensch­lich­keit im küh­len Saal.“

Der Staats­an­walt warnt vor fal­schem Mit­leid. Die Aus­re­den des Jugend­li­chen bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me zie­hen nicht, die Geschwo­re­nen kom­men ein­stim­mig zum Urteil: schul­dig. Die Zusatz­stra­fe von fünf Mona­ten bedingt ist bereits rechts­kräf­tig. Bewäh­rungs­hil­fe und eine betreu­te Wohn­ge­mein­schaft wer­den eben­falls angeordnet.

Unterwart-Alsóőr-Eisenstadt: Ein depperter Neonazi

Die Ort­schaft Unter­wart, aus der der Ange­klag­te kommt, ist laut Wiki­pe­dia zu 75 Pro­zent unga­risch­spra­chig. Flo­ri­an B. muss­te sich am 24.9. wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor dem Lan­des­ge­richt Eisen­stadt verantworten.

Was bringt einen Men­schen aus die­sem Umfeld dazu, sich als Nazi auf­zu­füh­ren? B. behaup­te­te, im Febru­ar er eine Doku über Hit­ler und den Natio­nal­so­zia­lis­mus gese­hen zu haben, die ihn so begeis­ter­te, dass er sich ein Haken­kreuz auf sei­nen rech­ten Arm täto­wie­ren habe las­sen. Im April schau­te er sich eine Doku über die SS an, die zur Täto­wie­rung von SS-Runen – eben­falls am rech­ten Arm – führ­te. „Lus­tig“ fand er das damals. Jetzt nicht mehr. Auf die Fra­ge des Rich­ters, war­um, ant­wor­tet er: „Weil ich dep­pert bin.“

Als Poli­zis­ten bei ihm zuhau­se auf­ge­kreuzt waren – angeb­lich wegen Sucht­gift­ver­dacht bei sei­nem Bru­der –, fiel ihnen zwar nicht der (abwe­sen­de) Bru­der in die Arme, dafür aber der täto­wier­te Arm vom Flo­ri­an auf. Bei der poli­zei­li­chen Ein­ver­nah­me wur­de B. gefragt, ob er etwas gegen Aus­län­der habe. Sei­ne Ant­wort: „Nein, aber alle, die in unser Land kom­men und nix hackeln, für die gehört Maut­hau­sen wie­der auf­ge­sperrt.“ (bvz.at, 25.9.25)

Das ist ein wei­te­res Delikt nach dem Ver­bots­ge­setz, aber auch keck für einen, der selbst arbeits­los ist. Flo­ri­an B., der nicht nur wegen des Ver­bots­ge­set­zes vor dem Geschwo­re­nen­ge­richt steht, son­dern auch noch wegen Ver­ge­hen nach dem Sucht­mit­tel- und dem Waf­fen­ge­setz, ver­sucht es zunächst mit Aus­re­den. Schließ­lich ist er mit sei­nen sechs Vor­stra­fen gewis­ser­ma­ßen schon ein Gerichts­exper­te. In der Haft hat er sich aber sei­ne Tat­toos bereits selbst über­sto­chen und demons­triert das auch vor Gericht. Mitt­ler­wei­le habe er begrif­fen, was in Maut­hau­sen pas­siert sei. So eine Aus­sa­ge wür­de er daher auch nicht mehr wie­der­ho­len. Zum Vor­wurf des Han­dels mit Sucht­mit­teln erzählt er, dass er sein „Spi­ce“ im Dark­net geor­dert und sich einen tol­len Gewinn durch den Ver­kauf ver­spro­chen habe. War dann aber nicht so. Das „Spi­ce“ habe er dann ein­fach „im Kastl ver­ges­sen“. Erwerb und Ver­kaufs­ab­sicht gesteht er aber.

Zum Vor­wurf der Gefähr­dung von Verkehrsteilnehmer*innen führt B., der bis zu sei­ner Kün­di­gung einer schwe­ren Tätig­keit in der Stei­er­mark nach­ge­gan­gen ist, an, dass er sei­nen Arbeits­platz nicht mit Öffis errei­chen hät­te kön­nen, daher mehr­mals ohne Füh­rer­schein ange­trof­fen wur­de. In der Sum­me der Vor­wür­fe ist Flo­ri­an B. geständig.

Die Ver­ur­tei­lung ist klar, die Stra­fe hart: 18 Mona­te ohne Bewäh­rung. Außer­dem wur­den beding­te Haft­stra­fen aus frü­he­ren Ver­ur­tei­lun­gen wider­ru­fen, daher zusätz­lich noch drei Mona­te und 20 Tage. Das Urteil ist rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Vöcklabruck-Wels/OÖ: Ein fehlender Prozessbericht

Kein Medi­um hat über jenen Pro­zess am 25. Sep­tem­ber in Wels berich­tet, der sich durch­aus Öffent­lich­keit ver­dient hät­te. Laut Vor­aus­be­richt von meinbezirk.at (19.9.25) dürf­te es sich beim Ange­klag­ten um einen han­deln, der im Fach­jar­gon als gefes­tig­ter Neo­na­zi bezeich­net wer­den kann:

Der 43-Jäh­ri­ge soll seit 2016 auf Whats­App, sei­ner Home­page und sei­nem öffent­lich ein­seh­ba­ren Face­book-Pro­fil ein Sym­bol ver­wen­det haben, das an den SS-Toten­kopf erin­nert. Wei­ters soll er mehr­fach Fotos von NS-Devo­tio­na­li­en, Wehr­machts­hel­men, Abzei­chen und einem frisch gesto­che­nen Haken­kreuz-Tat­too via Nach­rich­ten­dienst an Mit­tä­ter über­mit­telt haben. Die Staats­an­walt­schaft wirft ihm vor, er habe bis März 2025 trotz Waf­fen­ver­bots Muni­ti­on beses­sen und Ende März Beweis­mit­tel ver­nich­tet, indem er sein Mobil­te­le­fon zurück­setz­te und die SIM-Kar­te ent­sorg­te, um die Ermitt­lun­gen zu behin­dern.

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