Eisenkappel-Železna Kapla/K: War da nicht was?
Nach dem völlig überzogenen Polizeieinsatz vom 27. Juli gegen die Teilnehmer*innen eines antifaschistischen Camps am Peršmanhof hat Innenminister Karner eine Kommission zur Untersuchung des Polizeieinsatzes eingesetzt. Diese sollte eigentlich bis Ende September Ergebnisse präsentieren, aber der Bericht der Analysekommission verzögert sich.
Der Innenminister zieht eine bemerkenswerte erste Konsequenz:
Auf Grund dieser bisherigen internen Erkenntnisse sei der Einsatzleiter bis auf Weiteres „vor allem auch zur Wahrung seiner schutzwürdigen Interessen in Erfüllung der gesetzlichen Fürsorgeverpflichtung der Dienstbehörde — einer nicht unmittelbar operativ tätigen Organisationseinheit der Landespolizeidirektion Kärnten zugewiesen” worden, teilte das Innenministerium mit.“ (APA via diepresse.com, 30.9.25)
Schutzwürdig ist also zunächst der operative Einsatzleiter, der den Einsatz wegen angeblicher Verwaltungsübertretungen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz und dem Kärntner Campingplatzgesetz auch angeordnet haben soll. Als behördlicher Einsatzleiter war der Völkermarkter Bezirkshauptmann Gerd André-Klösch.
Zwei Monate nach dem polizeilichen Überfall auf das Camp gibt es noch immer keine einzige Verwaltungsstrafe wegen einer Übertretung dieser Kärntner Landesgesetze, für die die Bezirkshauptmannschaft zuständig wäre, berichtet „zackzack“ am 26.9.25.
Den Einsatz hatte die Kärntner Polizei vage mit einer anonymen Anzeige begründet, die Vergehen nach dem Kärntner Naturschutzgesetz und der Campingverordnung zum Inhalt gehabt hätte. Vor Ort wurde vom Einsatzleiter des LSE dann auch eine “Anstandsverletzung” in den Raum gestellt, was Vouk in der Anzeige als “geradezu pervers” bezeichnet. Immerhin hätten die Campteilnehmer die ausdrückliche Genehmigung von Betreiber, Besitzer und Nachkommen des Gedenkortes gehabt.
Gegenüber ZackZack sagt Vouk nun, dass ihm “bis heute keinerlei” der ursprünglich angegebenen Verwaltungsstrafen bekannt seien: “Ich habe bisher kein einziges derartiges Schriftstück bekommen.” Vouk hatte sich ja bereit erklärt, entsprechende Fälle zu übernehmen. Eine Nachfrage bei der Pressestelle der Kärntner Polizei dazu blieb bislang unbeantwortet.
Aufseiten der Campteilnehmer sei laut Vouk nur ein Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt, das gegen den Sekretär des Verbands der Kärntner Partisanen geführt wird. Dieser war bei einer Straßensperre am Rande des Einsatzes aufgehalten worden und habe – wie gesetzlich vorgeschrieben – auf eine Amtshandlung auf Slowenisch bestanden. Diese sei verwehrt worden, woraufhin er sich entfernte und von Polizisten gewaltsam zu Boden gebracht und verhaftet wurde. Daneben sei noch ein einzelner Fall wegen eines möglichen Verstoßes nach dem Fremdenpolizeigesetzes anhängig, der von einem Anwaltskollegen Vouks bearbeitet werde. Doch von jenen Vergehen, mit denen der Einsatz angeblich begründet wurde, fehlt bislang jede Spur.

Mönichkirchen/NÖ: ÖVP-Bürgermeister will Juden am Dialekt erkennen
Seit vielen Jahren kämpft Peter Halpern unermüdlich für eine angemessenes und würdiges Gedenken an die in seiner Heimatgemeinde Mönichkirchen von den Nazis ermordeten jüdischen Bürger. Dem Vorschlag einer vom Bürgermeister eingesetzten Arbeitsgruppe für einen Erinnerungsort wollten dann aber weder der ÖVP-Bürgermeister noch der ÖVP-dominierte Gemeinderat folgen.
Weil im ÖVP-Gegenvorschlag die Namen der ermordeten Juden aber nicht offen genannt würden. liegt das Projekt auf Eis: „Weder die Geldgeber noch der Künstler sind laut Halpern bereit, das Projekt umzusetzen, wenn die drei Namen nicht genannt werden.“ (derstandard.at, 4.9.25) Wegen dieses Berichts im „Standard“ („Ein Ort streitet seit drei Jahren um einen Gedenkstein für NS-Opfer“) erregte sich ÖVP-Bürgermeister Andreas Graf am Tag der Offenen Tür laut und heftig gegenüber Halpern:
Halpern erinnert sich an die Ereignisse so, dass sich Bürgermeister Andreas Graf umgedreht und „relativ laut und aggressiv” geäußert habe, Halpern solle ihn nicht mit dem Standard sekkieren, „mit deinem Freund, dem Juden”. Halpern zufolge sei Redakteur Max Stepan gemeint gewesen. Auf die Frage, woher er wisse, dass der Redakteur ein Jude sei, soll Graf gemeint haben, dass man das am Telefon höre. (meinbezirk.at, 26.9.25)
An sich wären die von meinbezirk.at zitierten Aussagen schon genug, aber im Gespräch mit dem Journalisten doppelt der ÖVP-Bürgermeister noch nach:
Allerdings soll es nicht um den Standard-Redakteur gegangen sein, sondern: „Darum, dass mich nach dem Standard-Bericht jemand angerufen hat und ohne seinen Namen zu nennen meinte, ich sei eine Schande für Österreich und solle unverzüglich zurücktreten. Das war ein Jude, ich kenne diesen Dialekt”, so Graf zu MeinBezirk. Die Redaktion wies Graf im Interview darauf hin, dass eine derartige Äußerung mehr als unglücklich sei.
„Unglücklich“ ist da zu harmlos. Wie die allermeisten LeserInnen (76%) der Leser*innen, die sich an einer Umfrage dazu beteiligten, sind auch wir der Ansicht: Das ist eine widerliche antisemitische Aussage!
Graz: Eigentümerwechsel bei „Freilich”
Nachdem sich die Trägergesellschaft des rechtsextremen Magazins „Freilich”, die „Freilich Medien GmbH” kurz vor dem Aula-Prozess aufgelöst hat – gegen die GmbH war ein Verfahren am Laufen, das mit der Liquidierung eingestellt wurde –, wird nun im „Freilich”-Impressum die „Edition Kontext GmbH” als Medieninhaber angeführt. Der ehemalige Grazer FPÖ-Gemeinderat Heinrich Sickl scheint wie schon zuvor als Geschäftsführer und nun neu als Alleingesellschafter auf. Damit sind die vormaligen Gesellschafter, diverse Landesorganisationen des Freiheitlichen Akademikerverbands (FAV), nicht mehr beteiligt. Nach mehr als 70 Jahren (zuerst „Die Aula”, dann das Nachfolgemagazin „Freilich”) verlieren die stark burschenschaftlich orientierten, FPÖ-nahen Akademikerverbände ihr zentrales Publikationsorgan.
➡️ Rechtsextreme Medien in Österreich: Freilich
Weißenberg-Görlitz/D: Nazi missbrauchte seine Stieftöchter
In früheren Jahren war Marco W. (40) als Kreischef der NPD eine bekannte Figur in der Lausitzer Neonazi-Szene (Sachsen). Vor rund acht Jahren ist er aus der NPD ausgeschlossen worden. Warum genau, ist nicht klar – es soll sich um Geld gehandelt haben. W. war damals bereits wegen Vermögensdelikten vorbestraft Jetzt muss sich der Nazi vor dem Landgericht Görlitz jedenfalls wegen vielfacher Vergewaltigungen seiner beiden Stieftöchter (18 und 22) , Missbrauch von Schutzbefohlenen und Betrug in großem Ausmaß verantworten.
Als der Angeklagte, 40 Jahre alt, ergraut mit Dreitagebart und Kurzhaarfrisur, groß und übergewichtig, bekleidet in dunkelgrauer Jogginghose, hellgrauem Shirt und schmuddeligem Pullover, in Handschellen in den großen Verhandlungssaal des Landgerichts Görlitz geführt wird, brechen seine beiden Stieftöchter in Tränen aus. Sie sitzen auf der Bankreihe gegenüber, als Nebenklägerinnen. Sie soll der Angeklagte, so sagt es die Anklage, in nahezu unglaublichem Maß missbraucht haben. (saechsische.de, 23.9.25)
Die Anklageverlesung dauerte eine knappe Stunde und umfasste 400 Einzelvorwürfe, berichtete die „Sächsische Zeitung“ weiter. W. soll
Pornobilder der Mädchen an mehrere Männer verteilt, mit den Bildern der älteren Stieftochter Fake-Accounts bei Erotikseiten angelegt und damit Männer um mehr als 100.000 Euro betrogen haben. Die Sache flog auf, als einer der Betrogenen Anzeige gegen die junge Frau erstattete und die Polizei auf ihrem Handy dann Beweise gegen Marco W. fand. (tag24.de, 25.9.25)
Der Prozess soll mit einer geplanten Urteilsverkündung am 7.10. abgeschlossen werden.
Marco W. ist nach wie vor auf Facebook mit einer Seite vertreten (mit mehr als 36.000 Followern), die ihn nicht nur als „Politiker“ ausweist, sondern auch etliche verlogene und hetzerische Einträge zum Thema Missbrauch enthält. W. hatte auch die Website „Kinder ohne Maske“ betrieben, die vorgab, sich dem Schutz von Kindern zu widmen.

Die Website „igstoppmissbrauch“ listet eine Reihe von rechten „Kinderschutz“-Seiten, die „Missbrauch mit dem Missbrauch“ betreiben – auch die des Angeklagten ist darunter.
Update 7.10.25: Der Neonazi Marco W. wurde zu 13 Jahren unbedinger Haft verurteilt – nicht rechtskrüftig.
Unabhängige Recherche ermöglichen...
Jetzt unterstützen »
