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Lesezeit: 14 Minuten

Wie Anwalt Tomanek in einem AUF1-Interview den Aula-Prozess delegitimiert

Der Anwalt Wer­ner Toma­nek lie­fert im Gespräch mit dem frü­he­ren Iden­ti­tä­ren-Kader Phil­ipp Hue­mer eine Hand­rei­chung zur Dif­fa­mie­rung der Jus­tiz. Jede zen­tra­le Pas­sa­ge sei­ner Argu­men­ta­ti­on ist weni­ger juris­ti­sche Prü­fung als poli­ti­sches Framing und folgt einem kla­ren Mus­ter: Insti­tu­tio­nen ver­ächt­lich machen, Ver­fah­ren als unfair brand­mar­ken, Exper­ti­se dis­kre­di­tie­ren, unbe­que­me Anzeiger*innen als „Denun­zi­an­ten“ abtun. So wird aus einem Geschwo­re­nen­pro­zess eine Kulis­se für Misstrauen.

29. Sep. 2025
Großer Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)
Großer Schwurgerichtssaal Landesgericht Graz (© SdR)

Den Auf­takt des Inter­views bil­det Toman­eks Ver­such, den Gra­zer Pro­zess als „Rubi­kon“, der über­schrit­ten wor­den sei, zu insze­nie­ren: Man habe angeb­lich aus einem „Lebens­werk” ein Straf­ver­fah­ren kon­stru­iert. Das sei ein unzu­läs­si­ger Schritt, weil ein­zel­ne Tex­te „für sich“ nicht straf­bar gewe­sen sei­en. Juris­tisch ist das eine Nebel­gra­na­te. § 3d Ver­bots­ge­setz zielt gera­de auf pro­pa­gan­dis­ti­sche Gesamt­ten­denz: das Auf­for­dern, Anprei­sen oder Ver­herr­li­chen von NS-Zie­len über Zeit, Bei­trä­ge und For­ma­te hin­weg. Wer jah­re­lang einen Sound­tep­pich aus völ­ki­scher Seman­tik, anti­se­mi­ti­scher Ver­schwö­rung und NS-Apo­lo­gie webt, kann sich nicht auf die Unschuld jedes ein­zel­nen Fadens zurückziehen.

Die Delegitimierung von Gutachten und Gutachter

Par­al­lel läuft die Dele­gi­ti­mie­rung der Beweis­auf­nah­me. Toma­nek deu­tet Sach­ver­stän­di­ge als „Auf­trags­tä­ter“ an („Ich ver­mei­de jetzt das Wort Auf­trags­tä­ter in dem Zusam­men­hang, um irgend­wel­che unlieb­sa­men Wei­te­run­gen zu ver­mei­den“) und behaup­tet, das Gut­ach­ten sei schon das Urteil. Ähn­li­ches unter­stellt er dem vor­sit­zen­den Rich­ter Erik Nau­ta. Toma­nek ver­wischt dabei die Rol­len: Der Wie­ner His­to­ri­ker Oli­ver Rath­kolb ver­fass­te ein Gut­ach­ten im Ermitt­lungs­ver­fah­ren, im Pro­zess selbst refe­rie­ren die vom Gericht bestell­ten Zeit­his­to­ri­ker Magnus Brecht­ken und Moritz Fischer. Sach­ver­stän­di­ge urtei­len nicht, sie kon­tex­tua­li­sie­ren – etwa wenn sie die his­to­ri­sche Seman­tik von Codes wie „Schuld­kult“, „Volks­tod“ oder „Umvol­kung“ erklä­ren. Das Urteil spre­chen Geschwo­re­ne – nach recht­li­cher Anlei­tung des Rich­ters. Wer Exper­ti­sen pau­schal als par­tei­isch denun­ziert, greift nicht Inhal­te an, son­dern die Legi­ti­ma­ti­on des rechts­staat­li­chen Beweisverfahrens.

Auch die Lai­en­ge­schwo­re­nen wer­den her­ab­ge­setzt: „Wel­che acht Öster­rei­cher kön­nen in ein paar Stun­den oder viel­leicht in zwei Tagen all das lesen, sinn­erfas­send, und sich aus dem ein Urteil bil­den, um viel­leicht zum gegen­tei­li­gen des erwünsch­ten Ergeb­nis­ses, näm­lich zu ’nicht schul­dig’ kommt.“ Nie­mand wird leug­nen, dass die­ser Pro­zess auf­grund von Dau­er und Dich­te für alle Betei­lig­ten her­aus­for­dernd ist. Toma­nek rei­tet jedoch einen Angriff auf die Pro­zess­füh­rung und die Geschwo­re­nen und blen­det aus, dass das Gericht didak­tisch vor­geht: Zuerst wur­den Kon­text und Quel­len dar­ge­legt, dann die Tex­te, die im Ein­zel­nen bespro­chen und von den Sach­ver­stän­di­gen ein­ge­ord­net wer­den. Die Lai*innen müs­sen auch kei­ne Para­gra­phen aus­le­gen, son­dern Tat­sa­chen wür­di­gen: im Aula-Pro­zess die pro­pa­gan­dis­ti­sche Ten­denz im Längs­schnitt. Kein/e Geschworene/r muss die Tex­te in weni­gen Stun­den lesen, auch nicht in zwei Tagen.

Verfassungswidriges Verbotsgesetz?

Auf der Norm­ebe­ne erklärt Toma­nek das Ver­bots­ge­setz zum ver­fas­sungs­wid­ri­gen Gum­mi, wäre es nicht im Ver­fas­sungs­rang, und behaup­tet, es gebe „kei­ne Opfer, kei­ne Geschä­dig­ten“. Das ver­kennt Wesen und Auf­trag die­ser Nor­men: Das Ver­bots­ge­setz schützt kol­lek­ti­ve Rechts­gü­ter – die demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung, den öffent­li­chen Frie­den und die Men­schen­wür­de der Opfer des NS-Regimes und ihrer Nach­fah­ren. Als abs­trak­tes Gefähr­dungs­de­likt ist es prä­ven­tiv ange­legt, sei­ne Reich­wei­te wird durch Geset­zes­zweck und Spruch­pra­xis ein­ge­rahmt. Prä­ven­ti­on als Repres­si­on zu framen, ist ein poli­ti­scher Spin und kei­ne Rechtsanalyse!

Beson­ders deut­lich wird der dif­fa­mie­ren­de Impuls, wenn Toma­nek zivil­ge­sell­schaft­li­che Akteu­re atta­ckiert. NGOs wie „SOS Mit­mensch“ sei­en „Denun­zi­an­ten­ver­ei­ne“, Anzei­gen­zah­len auf­ge­bläht. In einem Rechts­staat fil­tern aber Staats­an­walt­schaf­ten und Gerich­te, NGOs ent­schei­den nichts. Wer die Anzeigesteller*innen ver­ächt­lich macht, will den Boten­gang ver­un­mög­li­chen, nicht die Sache klären.

Tomanek mit Falschbehauptung

Hin­zu kommt zumin­dest um die Kur­ve eine fal­sche Behaup­tung: Toma­nek sug­ge­riert, § 3d sei „noch nie“ ange­wandt wor­den („ich wüss­te auch nicht, dass die­ser Para­graf jemals in der Zwei­ten Repu­blik ange­wandt wor­den wäre“); er ver­sucht damit, die Beson­der­heit die­ses Pro­zes­ses her­vor­zu­he­ben. Nur: Ankla­gen und Schuld­sprü­che nach § 3d sind in diver­sen Anfra­ge­be­ant­wor­tun­gen aus dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um doku­men­tiert, und auch höchst­ge­richt­li­che Ent­schei­dun­gen set­zen sich mit dem Tat­be­stand aus­drück­lich aus­ein­an­der (etwa hier). Dass die aktu­el­le Cau­sa die Gesamt­ten­denz eines Publi­ka­ti­ons­mi­lieus vor ein Geschwo­re­nen­ge­richt bringt, mag in sei­ner Brei­te bemer­kens­wert sein, aber neu ist nicht die Anwen­dung des Para­gra­fen, son­dern höchs­tens die Kon­se­quenz sei­ner Anwendung.

Im einschlägigen Milieu

Die per­so­nel­le Ver­dich­tung unter­streicht den Befund. Wer­ner Toma­nek ist Mit­glied der Wie­ner aka­de­mi­schen Bur­schen­schaft Olym­pia, einer pflicht­schla­gen­den deutsch­na­tio­na­len Ver­bin­dung mit jahr­zehn­te­lan­ger Brü­cken­funk­ti­on ins extrem rech­te Spek­trum. Auf der Ange­klag­ten­sei­te steht Mar­tin Pfeif­fer, selbst Bur­schen­schaf­ter und bis vor weni­gen Wochen beim Trä­ger­ver­ein des rechts­extre­men Inter­net-TV AUF1 beschäf­tigt – was AUF1 in sei­nen bis­he­ri­gen Bei­trä­gen zum Aula-Pro­zess kon­se­quent ver­schwie­gen hat. Im Inter­view spricht der Sze­ne­an­walt zum eige­nen Publi­kum mit ein­ge­bau­tem Angriff auf die Legi­ti­ma­ti­ons­ket­ten des Rechtsstaats.

Unterm Strich pro­du­ziert Toma­nek kein Rechts­ge­spräch, son­dern eine Dele­gi­ti­mie­rungs­rou­ti­ne: Das Ver­fah­ren sei poli­tisch, die Gut­ach­ter vor­ein­ge­nom­men, die Jury über­for­dert, die Norm obso­let, die NGOs Denun­zi­an­ten, und angeb­lich sei der zen­tra­le Tat­be­stand noch nie ange­wandt wor­den. Der Gra­zer Pro­zess prüft hin­ge­gen, ob eine über Jahr­zehn­te betrie­be­ne Kom­mu­ni­ka­ti­ons­pra­xis pro­pa­gan­dis­tisch NS-Zie­le anpreist. Das ist kei­ne Gesin­nungs­jus­tiz, son­dern die sach­li­che Anwen­dung gel­ten­den Rechts auf ein Milieu, das sei­ne eige­nen Erzäh­lun­gen immunisiert.

AUF1-Interview mit Werner Tomanek zum Aula-Prozess (Screenshot Telegram 27.9.25)
AUF1-Inter­view mit Wer­ner Toma­nek zum Aula-Pro­zess (Screen­shot Tele­gram 27.9.25)

Transkript Interview AUF1 (Huemer) mit Anwalt Tomanek

Hue­mer: Der Aula-Pro­zess in Graz birgt poli­ti­schen Spreng­stoff, nicht nur wegen der Vor­wür­fe an sich, son­dern auch bezüg­lich der Art und Wei­se, wie das Ver­fah­ren geführt wird. Kri­ti­ker war­nen vor einem Gesin­nungs­pro­zess und einer Gefahr für die Mei­nungs­frei­heit. Über die juris­ti­schen Hin­ter­grün­de und auch die pro­ble­ma­ti­schen Aspek­te des Ver­fah­rens spre­che ich jetzt mit dem erfah­re­nen Straf­ver­tei­di­ger Mag. Wer­ner Toma­nek, der seit Jahr­zehn­ten Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz begleitet.

Herr Mag. Toma­nek, Sie befas­sen sich jetzt schon seit Jahr­zehn­ten mit Ver­fah­ren nach dem Ver­bots­ge­setz. Vor die­sem Hin­ter­grund, wie bewer­ten Sie denn den aktu­ell lau­fen­den Aula-Pro­zess, vor allem aus anwalt­li­cher, juris­ti­scher Sicht?

Toma­nek: Also er ist ein­zig­ar­tig, sowas ist noch nie unter­ge­kom­men in die­sem Zusam­men­hang, hät­te ich auch nie geglaubt, dass man die­sen Rubi­kon über­schrei­tet, dass man jeman­den prak­tisch für sein „Lebens­werk“ kom­pi­liert, alle Arti­kel, die er irgend­wann erschei­nen hat las­sen in einem sei­ner Druck­wer­ke, wo jedes für sich nicht ver­folgt war, dann alle zusam­men­schreibt und sagt, die Sum­me all die­ser Äuße­run­gen ergibt doch eine wohl­wol­len­de Sicht der Din­ge, und da ist in Sum­me dann, bedeu­tet das, wir haben die ein­zel­nen Din­ge zwar nicht ange­zeigt, aber die Sum­me zeugt von einer Gesamt­ge­sin­nung, die es ver­fol­gen­s­wert macht, und wir sind dann in einem Straf­be­reich von 5 bis 15 Jah­ren. Aus hei­ters­tem Him­mel, ich wüss­te auch nicht, dass die­ser Para­graf jemals in der Zwei­ten Repu­blik ange­wandt wor­den wäre.

H: Wie erklä­ren Sie sich, dass zum jet­zi­gen Zeit­punkt, aus­ge­rech­net jetzt, so ein Pro­zess ins Rol­len kommt? Hat das irgend­ei­nen Hin­ter­grund aus Ihrer Sicht oder gibt es da einen Grund?

T: Schau­en Sie, es hat sich ja alles geän­dert, es gibt kei­ne Zeit­zeu­gen mehr, kei­ne Lebenden.

Vor 20, 30 Jah­ren war es undenk­bar, da war ein Gut­teil der Rich­ter am Obers­ten Gerichts­hof teil­wei­se vor­be­las­tet, teil­wei­se auf­grund des Amnes­tie­ge­set­zes wie­der tätig, glei­ches hat für die Lai­en­rich­ter gegol­ten, für die Geschwo­re­nen. Sie hät­ten nie jeman­den, der wirk­lich wuss­te, was die Nazi gemacht haben, wel­che Ver­bre­chen es gab, dazu gebraucht, dass er jeman­den wegen einer nicht nach­voll­zieh­ba­ren Tat, die plötz­lich straf­bar sein soll, wo es kein Opfer gibt, wo es kei­ne Geschä­dig­ten gibt, zu 15 oder zu 5 im Gefäng­nis verurteilt.

Wenn man sich über­legt, wie das Haa­ger Tri­bu­nal urteilt, bei 200 Toten, bei 1000 Mor­den, gibt es 15 Jah­re, 10 Jah­re und dann für gesam­mel­te Wer­ke, da steckt ein drin, da Hon­sik ist ins­ge­samt nicht zu all dem ver­ur­teilt wor­den, was dem Stra­fe droht, weil der hat eine 3g-Ankla­ge immer nur gehabt und der hat Drei Dora [3d], und das ist natür­lich schon eine neue Qualität.

H: Inter­es­sant ist auch, dass die Ankla­ge auf soge­nann­ten Gut­ach­ten von Sach­ver­stän­di­gen basiert, in einem Fall auch von Dr. Oli­ver Rath­kolb, Zeit­his­to­ri­ker, der aber durch­aus auch in der Öffent­lich­keit als links wahr­ge­nom­men wird. Wie bewer­ten Sie denn gene­rell die Rol­le von Gut­ach­tern und Sach­ver­stän­di­gen in die­sem Zusammenhang?

T: Ich mei­de jetzt das Wort Auf­trags­tä­ter in dem Zusam­men­hang, um irgend­wel­che unlieb­sa­men Wei­te­run­gen zu ver­mei­den. Natür­lich macht das einen selt­sa­men Ein­druck, aber wer wird denn schon Ordi­na­ri­us in so ein Insti­tut, was genau dafür bestellt ist, um die Sicht der Din­ge aus die­ser Per­spek­ti­ve dar­zu­stel­len und der immer schon in die­se Rich­tung publi­ziert hat, wo abseh­bar war, dass der nicht unbe­fan­gen und ohne Emo­tio­nen an die­ses his­to­ri­sche The­ma her­an­ge­hen kann.

Dass bereits das Gut­ach­ten das Urteil ist, und auch wenn man sich den gesam­ten Akt anschaut und auch die Art der Ver­hand­lungs­vor­be­rei­tung durch den Vor­sit­zen­den, ist ja eh klar, wie es aus­ge­hen soll. Und wel­che acht Öster­rei­cher kön­nen in ein paar Stun­den oder viel­leicht in zwei Tagen all das lesen, sinn­erfas­send, und sich aus dem ein Urteil bil­den, um viel­leicht zum gegen­tei­li­gen des erwünsch­ten Ergeb­nis­ses, näm­lich zu „nicht schul­dig“ kommt.

H: Sie haben es schon ein­mal erwähnt in der Ein­gangs­fra­ge, immer wie­der wird argu­men­tiert auch von der Ankla­ge im Ver­lauf des Pro­zes­ses, dass ein­zel­ne Aus­sa­gen, die man ihm vor­wirft, zwar nicht straf­bar sei­en, aber eben im Gesamt­bild sozu­sa­gen pro­pa­gan­dis­tisch, NS-pro­pa­gan­dis­tisch gewer­tet wer­den wür­den. Wie ist das juris­tisch über­haupt zu beurteilen?

T: Ein Wahn­sinn natür­lich, es ist ein unbe­stimm­ter Geset­zes­be­griff an sich. Das Ver­bots­ge­setz, der 3g im Spe­zi­el­len, ist ja per se ver­fas­sungs­wid­rig, wäre er nicht ohne­hin im Ver­fas­sungs­rang beschlossen.

Aber in einer Bestim­mung, wo drin­nen steht, wer sich anders als in der von 3a bis f bezeich­ne­ten Art und Wei­se betä­tigt, na was heißt das, wer aber für den Bau von Auto­bah­nen ist, weil der Hit­ler hat a Auto­bah­nen baut, betä­tigt sich das anders als von 3a bis f und betä­tigt sich das im Sin­ne von 3g im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne oder nicht.

Das ist ja immer weit gestreck­ter, immer weit gespann­ter wor­den, die­se Inter­pre­ta­ti­on. Straf­recht muss klar sein. Wer eine frem­de beweg­li­che Sache mit dem Vor­satz weg­nimmt, sich durch deren Zueig­nung unrecht­mä­ßig zu berei­chern, da ist alles drin, was den Dieb­stahl aus­macht. Beim 3g und wer alles ande­re macht, ist auch ein Nazi, ist dürf­tig. Und umso schlim­mer die­se Bestim­mung, weil wer Klei­nig­kei­ten macht, die per se nicht straf­bar sind, die man in Sum­me aber durch­aus auch so sehen kann, füh­ren zu einer Ankla­ge auf­grund von einem Gut­ach­ten, wo der Herr Rath­kolb offen­sicht­lich sein Lebens­werk, was schon so 17 Mal im wis­sen­schaft­li­chen Auf­trag in sei­ner Uni­tä­tig­keit eh schon zahlt gekriegt hat, dann hier ver­ar­bei­tet wie­der zu einem Anfüh­rungs­zei­chen „Gut­ach­ten“, einem sach­li­chen, was Ent­schei­dungs­grund­la­ge sein soll, das ident mit der Ankla­ge­schrift, wortgleich.

H: Was auch inter­es­sant ist, dass der Stein des Ansto­ßes ja schon 2018 gelie­fert wur­de, als die NGO „SOS Mit­mensch“ ein Dos­sier an die Jus­tiz über­mit­telt hat, dann hat man begon­nen zu ermit­teln und fünf Jah­re spä­ter, 23, hat man dann erst Ankla­ge erho­ben und jetzt wird zwei Jah­re spä­ter ver­han­delt, also die­se extre­me zeit­li­che Ver­zö­ge­rung, wel­che Rol­le spielt die aus Ihrer Sicht?

T: Naja, es beginnt mit der zeit­li­chen Ver­zö­ge­rung für 1945, also eigent­lich hat es damals schon begon­nen, dass nichts gemacht wor­den ist, wegen viel schlim­me­rer Din­ge, dass im Kabi­nett Krei­sky vier Vor­be­las­te­te, vier schwer Vor­be­las­te­te als Minis­ter geses­sen sind, was kei­nen gestört hat, weil der Krei­sky hat gesagt, man kann ja dazu­ler­nen, man kann geschei­ter werden.

Und die­se Gene­ra­ti­on der Leu­te, die die Geschich­te erlebt haben und erkannt haben, wer sind wirk­lich die Bes­se­ren und wer nicht, wo ist der sozia­le Stör­wert von die­ser Publi­ka­ti­on, die eh nim­mer erscheint, die kei­ner lest, das habe ich schon im Zusam­men­hang mit Gerd Hon­sik gesagt, der ist noch ver­ur­teilt wor­den für irgend­wel­che Gedich­te, die waren mir bekannt, die waren wirk­lich schlecht und die haben kei­ne 15 Leu­te gelesen.

Wenn man heu­te ins Inter­net, wenn man das fal­sche Knop­ferl druckt, ist man in einem Nazi­kos­mos, den kann man sich ja gar nicht ein­mal aus­den­ken, also so ver­quert kann man ja gar nicht sein, das einem das ein­fie­le, was man da offen­sicht­lich fin­det, auch an fal­schen Dingen.

H: Schon die NGO SOS Mit­mensch ange­spro­chen, die hat zu Beginn die­ser Woche auch eine umfang­rei­che Lis­te ver­öf­fent­licht von FPÖ-Poli­ti­kern, die da inse­riert mal haben in der Aula und haben gesagt, die­se FPÖ-Poli­ti­ker sit­zen qua­si mit auf der Ankla­ge­bank, ist das viel­leicht das Ziel eigent­lich die­ses Pro­zes­ses hier auch politisch?

T: Das ist das Ziel der­ar­ti­ger Orga­ni­sa­tio­nen, das ist ein Denun­zi­an­ten­ver­ein, so wie meh­re­re ande­re, ich weiß nicht wie die demo­kra­tisch legi­ti­miert wer­den, oder wer die gefragt hat um ihre Mei­nung, aber es gibt anschei­nend wel­che, die haben es gefragt und die publi­zie­ren. Die geben dir dann auch den Raum, die­se denun­zia­to­ri­schen Din­ge zu sagen, aber in Wirk­lich­keit ist das auch eine wider­li­che Anpatzerei.

H: Jetzt wird ein Urteil ja erst im Novem­ber oder Dezem­ber erwar­tet, weil man zeit­lich auch nicht durch­kommt, ein Schuld­spruch, wel­che Fol­gen hät­tet ihr aus ihrer Sicht für Mei­nungs­frei­heit und auch die öffent­li­che Debatte?

T: Noch ein­mal, es ist jetzt ein Schritt gemacht wor­den, weil man nicht mehr in die Zukunft den­ken muss, son­dern jeder Älte­re, der allen­falls aktiv tätig war oder viel­leicht sogar publi­ziert hat, muss an die Ver­gan­gen­heit den­ken: Ui, was habe ich im Lau­fe mei­nes Lebens alles publi­ziert, Reden gehal­ten, was habe ich inhalt­lich trans­por­tiert, wo man aus dem Suk­kus zu dem Ergeb­nis kom­men könn­te, das kann ich näm­lich nicht mehr ver­hin­dern, so wie das, wenn ich sage, gut, ich las­se die Fin­ger davon, ich zie­he mich zurück aus die­ser Sze­ne, aber das krie­ge ich nie wie­der weg, das ist so wie im Inter­net, was im Inter­net ist, merkt das Inter­net und die­se Din­ge, das ist wirk­lich dia­bo­lisch, die­se Vorgangsweise.

H: Jetzt haben Sie gene­rell viel mit dem Ver­bots­ge­setz zu tun, ist die­ses Gesetz aus Ihrer Sicht, pro­vo­kant gefragt, noch zeit­ge­mäß, braucht es eine Reform, oder ist das sozu­sa­gen legitim?

T: Es ist Teil unse­rer Ver­fas­sungs­ord­nung, unse­rer Rechts­ord­nung. Es ist his­to­risch erklär­bar, his­to­risch ver­ständ­lich, und es ist obso­let his­to­risch. Die­ses Bedro­hungs­sze­na­rio, wenn man sich das Ori­gi­nal­ver­bots­ge­setz und die Kom­men­ta­re teleo­lo­gisch anschaut, die Gesetz­wer­dung, was war der Hin­ter­grund, wovor hat man sich gefürch­tet und woge­gen wird das heu­te ange­wandt, alles was rechts ist, hat sofort ein­mal die­se Keu­le und mit einer Stig­ma­ti­sie­rung natür­lich das Dep­per­te, 20. April, Eier­no­ckerl-Pos­ting, ich wer­de es mit 1 bis 10 ver­folgt, ist ja absurd. Es ist inter­es­sant bei dem Pro­zess, es ist ein­zig, sie brau­chen nie Dol­met­scher für die Ange­klag­ten, und es ist mehr­heit­lich so, dass die Ange­klag­ten kei­ne erkenn­ba­re Straf­ta­ten began­gen haben im Sin­ne von einem Opfer, sie haben nur Belei­dig­te, Ent­rüs­tet, aber nicht im Sin­ne des Straf­rechts rele­van­te ande­re Pro­zes­s­teil­neh­mer, die den Ablauf stören.

H: Sie haben es jetzt als his­to­risch obso­let bezeich­net, die Poli­tik hat die­ses Gesetz immer wie­der aus­ge­wei­tet, zuletzt auch vor, glau­be ich, ein, zwei Jah­ren war das. Wird das bewusst gemacht, um hier auch eine Waf­fe als Repres­si­on zum Bei­spiel zu haben, für Repres­si­on, um Haus­durch­su­chun­gen zu recht­fer­ti­gen, indem man den Tat­be­stand auch immer wei­ter ausweitet?

T: Nein, es ist Vor­wand, ein­fach für die Gesin­nungs­schnüf­fe­lei, dass man bei der Haus­durch­su­chung mitt­ler­wei­le, auch wenn die Poli­zei aus einem ganz ande­ren Grund bei ihnen vor­stel­lig wird und die sehen ein his­to­risch allen­falls belas­te­tes Buch ste­hen, das kön­nen sie mit­neh­men, sicher­stel­len und das krie­gen sie nim­mer mehr zurück, auch wenn es nie­mand gese­hen hat, es war kei­ne Tat­waf­fe, sie haben es nicht pro­pa­gan­dis­tisch her­ge­zeigt. Die fin­den es in einer Lade und weg ist. Also sie haben nichts damit getan, aber es unter­liegt der Ein­zie­hung. Und da ist natür­lich die Fra­ge, wo sam­ma denn, das ist unfassbar.

H: Die Anzei­gen nach dem Ver­bots­ge­setz, die stei­gen ja, eigent­lich müss­te das Gegen­teil der Fall sein, oder?

T: Anzei­gen kann ich sie alle vier Stun­den mal, dann stei­gen die Anzei­gen gegen sie. Die Zah­len, die ver­öf­fent­licht wer­den, auch die anti­se­mi­ti­schen Über­grif­fe und Straf­ta­ten, das sind Zah­len von Anzei­gen, von irgend­wel­chen NGOs oder sons­ti­gen sub­ven­tio­nier­ten Denun­zi­an­ten­or­ga­ni­sa­tio­nen. Aber die Fra­ge ist, wie vie­le Ver­ur­tei­lun­gen gibt es dazu im Ver­hält­nis zu den Anzei­gen, wie gehalt­voll sind die, was steht drin­nen und woher kom­men sie und gegen wen rich­ten sie sich.

Feh­ler im Original!

Post scriptum – ein Lehrbeispiel für Desinformation

In einem wei­te­ren Video zum Pro­zess behaup­tet Phil­ipp Hue­mer wort­wört­lich: „Auch eine gewis­se Par­tei­lich­keit, etwa als der Rich­ter mit den Wor­ten »Sind Sie sicher, dass Sie stu­diert haben?« kur­zer­hand die aka­de­mi­sche Aus­bil­dung des Ange­klag­ten infra­ge stell­te, zeig­te sich früh.” Tat­säch­lich frag­te der Rich­ter den Ange­klag­ten, der eine Dis­ser­ta­ti­on „Die Pra­xis der Wehr­macht­ge­richts­bar­keit an der Front und im Hin­ter­land” vor­ge­legt und für die er nach eige­ner Aus­sa­ge 17 Jah­re benö­tigt hat, ob er Hin­rich­tungs­stät­ten in der Stei­er­mark ken­ne und ver­wies u.a. auf den Gra­zer Feli­f­er­hof – Pfeif­fer gab sich dazu unwis­send. Der Rich­ter ant­wor­te­te: „Sind Sie sicher, dass Sie die­ses The­ma stu­diert haben? Haben Sie das über­gan­gen in Ihrer Arbeit?”

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Schlagwörter: AUF1 | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | Freilich/AULA | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsextremismus | Verbotsgesetz

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