Den Auftakt des Interviews bildet Tomaneks Versuch, den Grazer Prozess als „Rubikon“, der überschritten worden sei, zu inszenieren: Man habe angeblich aus einem „Lebenswerk” ein Strafverfahren konstruiert. Das sei ein unzulässiger Schritt, weil einzelne Texte „für sich“ nicht strafbar gewesen seien. Juristisch ist das eine Nebelgranate. § 3d Verbotsgesetz zielt gerade auf propagandistische Gesamttendenz: das Auffordern, Anpreisen oder Verherrlichen von NS-Zielen über Zeit, Beiträge und Formate hinweg. Wer jahrelang einen Soundteppich aus völkischer Semantik, antisemitischer Verschwörung und NS-Apologie webt, kann sich nicht auf die Unschuld jedes einzelnen Fadens zurückziehen.
Die Delegitimierung von Gutachten und Gutachter
Parallel läuft die Delegitimierung der Beweisaufnahme. Tomanek deutet Sachverständige als „Auftragstäter“ an („Ich vermeide jetzt das Wort Auftragstäter in dem Zusammenhang, um irgendwelche unliebsamen Weiterungen zu vermeiden“) und behauptet, das Gutachten sei schon das Urteil. Ähnliches unterstellt er dem vorsitzenden Richter Erik Nauta. Tomanek verwischt dabei die Rollen: Der Wiener Historiker Oliver Rathkolb verfasste ein Gutachten im Ermittlungsverfahren, im Prozess selbst referieren die vom Gericht bestellten Zeithistoriker Magnus Brechtken und Moritz Fischer. Sachverständige urteilen nicht, sie kontextualisieren – etwa wenn sie die historische Semantik von Codes wie „Schuldkult“, „Volkstod“ oder „Umvolkung“ erklären. Das Urteil sprechen Geschworene – nach rechtlicher Anleitung des Richters. Wer Expertisen pauschal als parteiisch denunziert, greift nicht Inhalte an, sondern die Legitimation des rechtsstaatlichen Beweisverfahrens.
Auch die Laiengeschworenen werden herabgesetzt: „Welche acht Österreicher können in ein paar Stunden oder vielleicht in zwei Tagen all das lesen, sinnerfassend, und sich aus dem ein Urteil bilden, um vielleicht zum gegenteiligen des erwünschten Ergebnisses, nämlich zu ’nicht schuldig’ kommt.“ Niemand wird leugnen, dass dieser Prozess aufgrund von Dauer und Dichte für alle Beteiligten herausfordernd ist. Tomanek reitet jedoch einen Angriff auf die Prozessführung und die Geschworenen und blendet aus, dass das Gericht didaktisch vorgeht: Zuerst wurden Kontext und Quellen dargelegt, dann die Texte, die im Einzelnen besprochen und von den Sachverständigen eingeordnet werden. Die Lai*innen müssen auch keine Paragraphen auslegen, sondern Tatsachen würdigen: im Aula-Prozess die propagandistische Tendenz im Längsschnitt. Kein/e Geschworene/r muss die Texte in wenigen Stunden lesen, auch nicht in zwei Tagen.
Verfassungswidriges Verbotsgesetz?
Auf der Normebene erklärt Tomanek das Verbotsgesetz zum verfassungswidrigen Gummi, wäre es nicht im Verfassungsrang, und behauptet, es gebe „keine Opfer, keine Geschädigten“. Das verkennt Wesen und Auftrag dieser Normen: Das Verbotsgesetz schützt kollektive Rechtsgüter – die demokratische Grundordnung, den öffentlichen Frieden und die Menschenwürde der Opfer des NS-Regimes und ihrer Nachfahren. Als abstraktes Gefährdungsdelikt ist es präventiv angelegt, seine Reichweite wird durch Gesetzeszweck und Spruchpraxis eingerahmt. Prävention als Repression zu framen, ist ein politischer Spin und keine Rechtsanalyse!
Besonders deutlich wird der diffamierende Impuls, wenn Tomanek zivilgesellschaftliche Akteure attackiert. NGOs wie „SOS Mitmensch“ seien „Denunziantenvereine“, Anzeigenzahlen aufgebläht. In einem Rechtsstaat filtern aber Staatsanwaltschaften und Gerichte, NGOs entscheiden nichts. Wer die Anzeigesteller*innen verächtlich macht, will den Botengang verunmöglichen, nicht die Sache klären.
Tomanek mit Falschbehauptung
Hinzu kommt zumindest um die Kurve eine falsche Behauptung: Tomanek suggeriert, § 3d sei „noch nie“ angewandt worden („ich wüsste auch nicht, dass dieser Paragraf jemals in der Zweiten Republik angewandt worden wäre“); er versucht damit, die Besonderheit dieses Prozesses hervorzuheben. Nur: Anklagen und Schuldsprüche nach § 3d sind in diversen Anfragebeantwortungen aus dem Justizministerium dokumentiert, und auch höchstgerichtliche Entscheidungen setzen sich mit dem Tatbestand ausdrücklich auseinander (etwa hier). Dass die aktuelle Causa die Gesamttendenz eines Publikationsmilieus vor ein Geschworenengericht bringt, mag in seiner Breite bemerkenswert sein, aber neu ist nicht die Anwendung des Paragrafen, sondern höchstens die Konsequenz seiner Anwendung.
Im einschlägigen Milieu
Die personelle Verdichtung unterstreicht den Befund. Werner Tomanek ist Mitglied der Wiener akademischen Burschenschaft Olympia, einer pflichtschlagenden deutschnationalen Verbindung mit jahrzehntelanger Brückenfunktion ins extrem rechte Spektrum. Auf der Angeklagtenseite steht Martin Pfeiffer, selbst Burschenschafter und bis vor wenigen Wochen beim Trägerverein des rechtsextremen Internet-TV AUF1 beschäftigt – was AUF1 in seinen bisherigen Beiträgen zum Aula-Prozess konsequent verschwiegen hat. Im Interview spricht der Szeneanwalt zum eigenen Publikum mit eingebautem Angriff auf die Legitimationsketten des Rechtsstaats.
Unterm Strich produziert Tomanek kein Rechtsgespräch, sondern eine Delegitimierungsroutine: Das Verfahren sei politisch, die Gutachter voreingenommen, die Jury überfordert, die Norm obsolet, die NGOs Denunzianten, und angeblich sei der zentrale Tatbestand noch nie angewandt worden. Der Grazer Prozess prüft hingegen, ob eine über Jahrzehnte betriebene Kommunikationspraxis propagandistisch NS-Ziele anpreist. Das ist keine Gesinnungsjustiz, sondern die sachliche Anwendung geltenden Rechts auf ein Milieu, das seine eigenen Erzählungen immunisiert.

Transkript Interview AUF1 (Huemer) mit Anwalt Tomanek
Huemer: Der Aula-Prozess in Graz birgt politischen Sprengstoff, nicht nur wegen der Vorwürfe an sich, sondern auch bezüglich der Art und Weise, wie das Verfahren geführt wird. Kritiker warnen vor einem Gesinnungsprozess und einer Gefahr für die Meinungsfreiheit. Über die juristischen Hintergründe und auch die problematischen Aspekte des Verfahrens spreche ich jetzt mit dem erfahrenen Strafverteidiger Mag. Werner Tomanek, der seit Jahrzehnten Verfahren nach dem Verbotsgesetz begleitet.
Herr Mag. Tomanek, Sie befassen sich jetzt schon seit Jahrzehnten mit Verfahren nach dem Verbotsgesetz. Vor diesem Hintergrund, wie bewerten Sie denn den aktuell laufenden Aula-Prozess, vor allem aus anwaltlicher, juristischer Sicht?
Tomanek: Also er ist einzigartig, sowas ist noch nie untergekommen in diesem Zusammenhang, hätte ich auch nie geglaubt, dass man diesen Rubikon überschreitet, dass man jemanden praktisch für sein „Lebenswerk“ kompiliert, alle Artikel, die er irgendwann erscheinen hat lassen in einem seiner Druckwerke, wo jedes für sich nicht verfolgt war, dann alle zusammenschreibt und sagt, die Summe all dieser Äußerungen ergibt doch eine wohlwollende Sicht der Dinge, und da ist in Summe dann, bedeutet das, wir haben die einzelnen Dinge zwar nicht angezeigt, aber die Summe zeugt von einer Gesamtgesinnung, die es verfolgenswert macht, und wir sind dann in einem Strafbereich von 5 bis 15 Jahren. Aus heiterstem Himmel, ich wüsste auch nicht, dass dieser Paragraf jemals in der Zweiten Republik angewandt worden wäre.
H: Wie erklären Sie sich, dass zum jetzigen Zeitpunkt, ausgerechnet jetzt, so ein Prozess ins Rollen kommt? Hat das irgendeinen Hintergrund aus Ihrer Sicht oder gibt es da einen Grund?
T: Schauen Sie, es hat sich ja alles geändert, es gibt keine Zeitzeugen mehr, keine Lebenden.
Vor 20, 30 Jahren war es undenkbar, da war ein Gutteil der Richter am Obersten Gerichtshof teilweise vorbelastet, teilweise aufgrund des Amnestiegesetzes wieder tätig, gleiches hat für die Laienrichter gegolten, für die Geschworenen. Sie hätten nie jemanden, der wirklich wusste, was die Nazi gemacht haben, welche Verbrechen es gab, dazu gebraucht, dass er jemanden wegen einer nicht nachvollziehbaren Tat, die plötzlich strafbar sein soll, wo es kein Opfer gibt, wo es keine Geschädigten gibt, zu 15 oder zu 5 im Gefängnis verurteilt.
Wenn man sich überlegt, wie das Haager Tribunal urteilt, bei 200 Toten, bei 1000 Morden, gibt es 15 Jahre, 10 Jahre und dann für gesammelte Werke, da steckt ein drin, da Honsik ist insgesamt nicht zu all dem verurteilt worden, was dem Strafe droht, weil der hat eine 3g-Anklage immer nur gehabt und der hat Drei Dora [3d], und das ist natürlich schon eine neue Qualität.
H: Interessant ist auch, dass die Anklage auf sogenannten Gutachten von Sachverständigen basiert, in einem Fall auch von Dr. Oliver Rathkolb, Zeithistoriker, der aber durchaus auch in der Öffentlichkeit als links wahrgenommen wird. Wie bewerten Sie denn generell die Rolle von Gutachtern und Sachverständigen in diesem Zusammenhang?
T: Ich meide jetzt das Wort Auftragstäter in dem Zusammenhang, um irgendwelche unliebsamen Weiterungen zu vermeiden. Natürlich macht das einen seltsamen Eindruck, aber wer wird denn schon Ordinarius in so ein Institut, was genau dafür bestellt ist, um die Sicht der Dinge aus dieser Perspektive darzustellen und der immer schon in diese Richtung publiziert hat, wo absehbar war, dass der nicht unbefangen und ohne Emotionen an dieses historische Thema herangehen kann.
Dass bereits das Gutachten das Urteil ist, und auch wenn man sich den gesamten Akt anschaut und auch die Art der Verhandlungsvorbereitung durch den Vorsitzenden, ist ja eh klar, wie es ausgehen soll. Und welche acht Österreicher können in ein paar Stunden oder vielleicht in zwei Tagen all das lesen, sinnerfassend, und sich aus dem ein Urteil bilden, um vielleicht zum gegenteiligen des erwünschten Ergebnisses, nämlich zu „nicht schuldig“ kommt.
H: Sie haben es schon einmal erwähnt in der Eingangsfrage, immer wieder wird argumentiert auch von der Anklage im Verlauf des Prozesses, dass einzelne Aussagen, die man ihm vorwirft, zwar nicht strafbar seien, aber eben im Gesamtbild sozusagen propagandistisch, NS-propagandistisch gewertet werden würden. Wie ist das juristisch überhaupt zu beurteilen?
T: Ein Wahnsinn natürlich, es ist ein unbestimmter Gesetzesbegriff an sich. Das Verbotsgesetz, der 3g im Speziellen, ist ja per se verfassungswidrig, wäre er nicht ohnehin im Verfassungsrang beschlossen.
Aber in einer Bestimmung, wo drinnen steht, wer sich anders als in der von 3a bis f bezeichneten Art und Weise betätigt, na was heißt das, wer aber für den Bau von Autobahnen ist, weil der Hitler hat a Autobahnen baut, betätigt sich das anders als von 3a bis f und betätigt sich das im Sinne von 3g im nationalsozialistischen Sinne oder nicht.
Das ist ja immer weit gestreckter, immer weit gespannter worden, diese Interpretation. Strafrecht muss klar sein. Wer eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt, sich durch deren Zueignung unrechtmäßig zu bereichern, da ist alles drin, was den Diebstahl ausmacht. Beim 3g und wer alles andere macht, ist auch ein Nazi, ist dürftig. Und umso schlimmer diese Bestimmung, weil wer Kleinigkeiten macht, die per se nicht strafbar sind, die man in Summe aber durchaus auch so sehen kann, führen zu einer Anklage aufgrund von einem Gutachten, wo der Herr Rathkolb offensichtlich sein Lebenswerk, was schon so 17 Mal im wissenschaftlichen Auftrag in seiner Unitätigkeit eh schon zahlt gekriegt hat, dann hier verarbeitet wieder zu einem Anführungszeichen „Gutachten“, einem sachlichen, was Entscheidungsgrundlage sein soll, das ident mit der Anklageschrift, wortgleich.
H: Was auch interessant ist, dass der Stein des Anstoßes ja schon 2018 geliefert wurde, als die NGO „SOS Mitmensch“ ein Dossier an die Justiz übermittelt hat, dann hat man begonnen zu ermitteln und fünf Jahre später, 23, hat man dann erst Anklage erhoben und jetzt wird zwei Jahre später verhandelt, also diese extreme zeitliche Verzögerung, welche Rolle spielt die aus Ihrer Sicht?
T: Naja, es beginnt mit der zeitlichen Verzögerung für 1945, also eigentlich hat es damals schon begonnen, dass nichts gemacht worden ist, wegen viel schlimmerer Dinge, dass im Kabinett Kreisky vier Vorbelastete, vier schwer Vorbelastete als Minister gesessen sind, was keinen gestört hat, weil der Kreisky hat gesagt, man kann ja dazulernen, man kann gescheiter werden.
Und diese Generation der Leute, die die Geschichte erlebt haben und erkannt haben, wer sind wirklich die Besseren und wer nicht, wo ist der soziale Störwert von dieser Publikation, die eh nimmer erscheint, die keiner lest, das habe ich schon im Zusammenhang mit Gerd Honsik gesagt, der ist noch verurteilt worden für irgendwelche Gedichte, die waren mir bekannt, die waren wirklich schlecht und die haben keine 15 Leute gelesen.
Wenn man heute ins Internet, wenn man das falsche Knopferl druckt, ist man in einem Nazikosmos, den kann man sich ja gar nicht einmal ausdenken, also so verquert kann man ja gar nicht sein, das einem das einfiele, was man da offensichtlich findet, auch an falschen Dingen.
H: Schon die NGO SOS Mitmensch angesprochen, die hat zu Beginn dieser Woche auch eine umfangreiche Liste veröffentlicht von FPÖ-Politikern, die da inseriert mal haben in der Aula und haben gesagt, diese FPÖ-Politiker sitzen quasi mit auf der Anklagebank, ist das vielleicht das Ziel eigentlich dieses Prozesses hier auch politisch?
T: Das ist das Ziel derartiger Organisationen, das ist ein Denunziantenverein, so wie mehrere andere, ich weiß nicht wie die demokratisch legitimiert werden, oder wer die gefragt hat um ihre Meinung, aber es gibt anscheinend welche, die haben es gefragt und die publizieren. Die geben dir dann auch den Raum, diese denunziatorischen Dinge zu sagen, aber in Wirklichkeit ist das auch eine widerliche Anpatzerei.
H: Jetzt wird ein Urteil ja erst im November oder Dezember erwartet, weil man zeitlich auch nicht durchkommt, ein Schuldspruch, welche Folgen hättet ihr aus ihrer Sicht für Meinungsfreiheit und auch die öffentliche Debatte?
T: Noch einmal, es ist jetzt ein Schritt gemacht worden, weil man nicht mehr in die Zukunft denken muss, sondern jeder Ältere, der allenfalls aktiv tätig war oder vielleicht sogar publiziert hat, muss an die Vergangenheit denken: Ui, was habe ich im Laufe meines Lebens alles publiziert, Reden gehalten, was habe ich inhaltlich transportiert, wo man aus dem Sukkus zu dem Ergebnis kommen könnte, das kann ich nämlich nicht mehr verhindern, so wie das, wenn ich sage, gut, ich lasse die Finger davon, ich ziehe mich zurück aus dieser Szene, aber das kriege ich nie wieder weg, das ist so wie im Internet, was im Internet ist, merkt das Internet und diese Dinge, das ist wirklich diabolisch, diese Vorgangsweise.
H: Jetzt haben Sie generell viel mit dem Verbotsgesetz zu tun, ist dieses Gesetz aus Ihrer Sicht, provokant gefragt, noch zeitgemäß, braucht es eine Reform, oder ist das sozusagen legitim?
T: Es ist Teil unserer Verfassungsordnung, unserer Rechtsordnung. Es ist historisch erklärbar, historisch verständlich, und es ist obsolet historisch. Dieses Bedrohungsszenario, wenn man sich das Originalverbotsgesetz und die Kommentare teleologisch anschaut, die Gesetzwerdung, was war der Hintergrund, wovor hat man sich gefürchtet und wogegen wird das heute angewandt, alles was rechts ist, hat sofort einmal diese Keule und mit einer Stigmatisierung natürlich das Depperte, 20. April, Eiernockerl-Posting, ich werde es mit 1 bis 10 verfolgt, ist ja absurd. Es ist interessant bei dem Prozess, es ist einzig, sie brauchen nie Dolmetscher für die Angeklagten, und es ist mehrheitlich so, dass die Angeklagten keine erkennbare Straftaten begangen haben im Sinne von einem Opfer, sie haben nur Beleidigte, Entrüstet, aber nicht im Sinne des Strafrechts relevante andere Prozessteilnehmer, die den Ablauf stören.
H: Sie haben es jetzt als historisch obsolet bezeichnet, die Politik hat dieses Gesetz immer wieder ausgeweitet, zuletzt auch vor, glaube ich, ein, zwei Jahren war das. Wird das bewusst gemacht, um hier auch eine Waffe als Repression zum Beispiel zu haben, für Repression, um Hausdurchsuchungen zu rechtfertigen, indem man den Tatbestand auch immer weiter ausweitet?
T: Nein, es ist Vorwand, einfach für die Gesinnungsschnüffelei, dass man bei der Hausdurchsuchung mittlerweile, auch wenn die Polizei aus einem ganz anderen Grund bei ihnen vorstellig wird und die sehen ein historisch allenfalls belastetes Buch stehen, das können sie mitnehmen, sicherstellen und das kriegen sie nimmer mehr zurück, auch wenn es niemand gesehen hat, es war keine Tatwaffe, sie haben es nicht propagandistisch hergezeigt. Die finden es in einer Lade und weg ist. Also sie haben nichts damit getan, aber es unterliegt der Einziehung. Und da ist natürlich die Frage, wo samma denn, das ist unfassbar.
H: Die Anzeigen nach dem Verbotsgesetz, die steigen ja, eigentlich müsste das Gegenteil der Fall sein, oder?
T: Anzeigen kann ich sie alle vier Stunden mal, dann steigen die Anzeigen gegen sie. Die Zahlen, die veröffentlicht werden, auch die antisemitischen Übergriffe und Straftaten, das sind Zahlen von Anzeigen, von irgendwelchen NGOs oder sonstigen subventionierten Denunziantenorganisationen. Aber die Frage ist, wie viele Verurteilungen gibt es dazu im Verhältnis zu den Anzeigen, wie gehaltvoll sind die, was steht drinnen und woher kommen sie und gegen wen richten sie sich.
Fehler im Original!
Post scriptum – ein Lehrbeispiel für Desinformation
In einem weiteren Video zum Prozess behauptet Philipp Huemer wortwörtlich: „Auch eine gewisse Parteilichkeit, etwa als der Richter mit den Worten »Sind Sie sicher, dass Sie studiert haben?« kurzerhand die akademische Ausbildung des Angeklagten infrage stellte, zeigte sich früh.” Tatsächlich fragte der Richter den Angeklagten, der eine Dissertation „Die Praxis der Wehrmachtgerichtsbarkeit an der Front und im Hinterland” vorgelegt und für die er nach eigener Aussage 17 Jahre benötigt hat, ob er Hinrichtungsstätten in der Steiermark kenne und verwies u.a. auf den Grazer Feliferhof – Pfeiffer gab sich dazu unwissend. Der Richter antwortete: „Sind Sie sicher, dass Sie dieses Thema studiert haben? Haben Sie das übergangen in Ihrer Arbeit?”
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