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Lesezeit: 9 Minuten

Aula-Prozess in Graz: Wenn jahrzehntealte Codes vor Geschworenen seziert werden

His­to­ri­scher Pro­zess in Graz: Ex-„Aula“-Chef Pfeif­fer steht nach dem Ver­bots­ge­setz vor Gericht. Erst­mals wer­den lang ein­ge­üb­te Nar­ra­ti­ve und Codes wie „Schuld­kult“ und „Volks­tod“ juris­tisch ver­mes­sen und das jahr­zehn­te­al­te rechts­extre­me Medi­en-Milieu dahin­ter offen­ge­legt. Pro­zess­be­richt von Tag 1 & 2.

17. Sep. 2025
Der Angeklagte Martin Pfeiffer, Ex-Schritleiter der "Aula", vor Prozessbegin (© SdR)
Der Angeklagte Martin Pfeiffer vor Prozessbegin (© SdR)

Am 15. Sep­tem­ber hat im Gra­zer Schwur­ge­richts­saal ein Ver­fah­ren begon­nen, das weit über den Ein­zel­fall hin­aus­weist: Neun Pro­zess­ta­ge sind vor­erst anbe­raumt, 18 Haupt- und Ersatz­ge­schwo­re­ne sit­zen im Saal, der Vor­sit­zen­de Rich­ter Erik Nau­ta führt – für Ver­bots­ge­setz-Ver­fah­ren unüb­lich – mit einer inhalt­li­chen Befra­gung des Ange­klag­ten ein, bevor über­haupt die Per­so­na­li­en voll­stän­dig auf­ge­nom­men sind. Ange­klagt ist Mar­tin Pfeif­fer (59), lang­jäh­ri­ger „Schrift­lei­ter“ (Chef­re­dak­teur) der 2018 ein­ge­stell­ten rechts­extre­men „Aula“. Ihm wer­den NS-Wie­der­be­tä­ti­gung (§ 3d Ver­botsG) und Ver­het­zung vor­ge­wor­fen. Das Gericht will Hun­der­te Text­pas­sa­gen durch­ge­hen – nicht iso­liert, son­dern als Gesamt­bild einer Publi­zis­tik, die über Jah­re hin­weg ein­schlä­gi­ge Topoi wie­der­holt, ver­stärkt und nor­ma­li­siert haben soll.

Worum es juristisch geht und warum dieser Prozess außergewöhnlich ist

Schon zu Beginn erklärt Rich­ter Nau­ta, wie der Tat­vor­wurf zu ver­ste­hen ist: § 3d Ver­botsG ist ein abs­trak­tes Gefähr­dungs­de­likt. Ent­schei­dend sei nicht die Wir­kung eines Ein­zel­ar­ti­kels, son­dern der Bedeu­tungs­ge­halt der Gesamt­tä­tig­keit – ein­schließ­lich Kon­text, Ter­mi­no­lo­gie und Wie­der­ho­lung. Für den Vor­wurf der Ver­het­zung kom­me es auf das Abspre­chen der Men­schen­wür­de oder das pau­scha­le Ver­ächt­lich­ma­chen von Grup­pen an. Damit ver­lässt das Gericht bewusst die in sol­chen Ver­fah­ren oft enge Ein­zel­stel­len­be­ur­tei­lung und rich­tet den Blick auf Mus­ter, Netz­wer­ke und Codes.

Noch vor Auf­nah­me der Gene­ra­li­en kon­fron­tiert der Rich­ter den Ange­klag­ten mit des­sen nach 17 Jah­ren abge­schlos­se­nen Dis­ser­ta­ti­on über die Wehr­macht­ge­richts­bar­keit, zeigt Fotos von Gra­zer NS-Hin­rich­tungs­stät­ten (u. a. Feli­f­er­hof) und ver­langt eine Ein­ord­nung. Sein Tenor: Wer sich 17 Jah­re wis­sen­schaft­lich mit NS-Mili­tär­jus­tiz befasst, kann die rea­len Hin­rich­tun­gen – bis hin zum Hin­rich­tungs­raum im Gra­zer Gerichts­ge­bäu­de – nicht aus­blen­den. Nau­ta mar­kiert damit, dass es im Saal nicht nur um Wör­ter, son­dern um his­to­ri­sche Tat­sa­chen und deren sys­te­ma­ti­sche Ver­drän­gung geht.

Die Anklage: NS-Stereotype als roter Faden

Der Staats­an­walt Chris­ti­an Kro­schl stützt sich auf etwa 300 Text­bei­spie­le aus den Jah­ren 2005 bis 2018, in denen ras­sis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Nar­ra­ti­ve, völ­ki­sche Bio­lo­gis­men, eine Glo­ri­fi­zie­rung von Wehr­macht und NS-Akteu­ren sowie die Ver­harm­lo­sung der Sho­ah kon­sta­tiert wer­den. Typi­sche dif­fa­mie­ren­de „Aula“-Diktionen (etwa „Neger“, „Zigeu­ner“, die grund­sätz­lich als kri­mi­nell, arbeits­scheu und min­der intel­li­gent dar­ge­stellt wor­den sei­en), War­nun­gen vor „Judai­sie­rung“ und die posi­ti­ve Dar­stel­lung ver­ur­teil­ter Holo­caust­leug­ner erschei­nen, so der Vor­wurf, nicht als Zufall, son­dern als Methode.

Das Lese­pu­bli­kum lag bei etwa 3.000 Abos, die Zeit­schrift ver­stand sich als Sprach­rohr des deutsch­na­tio­nal-frei­heit­li­chen Lagers. Eine Gesamt­be­trach­tung – „immer die glei­chen Sochn“, wie der Ver­tei­di­ger selbst for­mu­liert – ist Kern des Prozesses.

Was die Geschworenen erstmals im Detail prüfen

Bemer­kens­wert ist, dass nicht nur offe­ne Leug­nungs-/Ver­herr­li­chungs­ta­ten, son­dern auch seit Jahr­zehn­ten im Rechts­extre­mis­mus zir­ku­lie­ren­de Schlüs­sel­wör­ter in ihrer juris­ti­schen Rele­vanz ver­mes­sen wer­den: „Schuld­kult“, „Volks­tod“, „Lebens­raum“, „Ras­sen­mi­schung“, ein bio­lo­gis­ti­scher Volks­be­griff oder das in der „Aula“ gepfleg­te Nar­ra­tiv von der angeb­lich „ehren­haf­ten“ Wehr­macht. Der vom Gericht bestell­te Zeit­his­to­ri­ker Magnus Brecht­ken ord­net die Begrif­fe his­to­risch ein: Wer so spre­che, über­neh­me eine Seman­tik, die SS-Chef­ideo­lo­gen will­kom­men gewe­sen wäre.

Ziel ist, die ideo­lo­gi­sche Linie zwi­schen NS-Pro­pa­gan­da und den ver­han­del­ten Tex­ten sicht­bar zu machen. Der Rich­ter lässt dazu zen­tra­le NS-Doku­men­te und ‑Reden erläu­tern. Wenn der Ange­klag­te etwa Anfüh­rungs­zei­chen beim Wort „Holo­caust“ als blo­ße Stil­fra­ge rela­ti­viert oder die Ehrung von Deser­teu­ren in Fra­ge stellt, hakt der Rich­ter nach – bis hin zur Fra­ge, ob das Töten von Deser­teu­ren legi­tim gewe­sen sei. Hier geht es um das „Weg­ar­gu­men­tie­ren“ his­to­ri­scher Gewalt durch schein­bar küh­le Lega­lis­tik – ein Mus­ter, das die „Aula“ über Jahr­zehn­te kul­ti­vier­te und das nun jus­ti­zi­ell auf Taug­lich­keit zum Straf­tat­be­stand geprüft wird.

Milieu, Kontinuitäten und Verantwortungsverweigerung

In der Ein­gangs­pha­se nennt Pfeif­fer sei­ne letz­te Beschäf­ti­gung: Bis 31. August 2025 war er beim „Ver­ein für basis­ge­tra­ge­ne, selbst­be­stimm­te, plu­ra­lis­ti­sche und unab­hän­gi­ge Medi­en­viel­falt“ ange­stellt, dem Trä­ger­ver­ein des rechts­extre­men Inter­net-TV AUF1. Der Staats­an­walt liest dazu – wahr­nehm­bar als Streit­punkt – aus Wiki­pe­dia vor, Pfeif­fer weist das Eti­kett „rechts­extrem“ empört zurück und spricht von „patrio­tisch“. Dass die­ser Anschluss an das aktu­el­le Medi­en-Öko­sys­tem der extre­men Rech­ten im Gerichts­saal The­ma ist, geht in der bis­he­ri­gen media­len Bericht­erstat­tung unter. Für die Milieu-Ana­ly­se ist er genau­so zen­tral wie Pfeif­fers Schnitt­stel­le zur „Gesell­schaft für freie Publi­zis­tik“ (GfP), deren Vor­sit­zen­der der Ange­klag­te seit 2010 ist.

Staats­an­walt Kro­schl zitiert eine Ein­schät­zung des deut­schen Ver­fas­sungs­schut­zes, der die GfP 2006 als „größ­te rechts­extre­me Kul­tur­ver­ei­ni­gung Deutsch­lands“ ein­ge­stuft hat. Pfeif­fer nennt die GfP „patrio­tisch“ und argu­men­tiert, dass sei­ne Gesell­schaft bis­lang nie straf­recht­lich belangt wor­den sei. Kro­schl befragt Pfeif­fer, wer denn die Grün­der der GfP gewe­sen seien.

Pfeif­fer: Im Ein­zel­nen weiß ich das nicht.
Rich­ter: Sie sind doch Vorsitzender!
Pfeif­fer: Ich weiß das trotz­dem nicht.
Staats­an­walt: Ich löse auf. Von Ange­hö­ri­gen der NSDAP und der SS.
Pfeif­fer: Ich darf ergän­zen, dass auch die FPÖ-Grün­der Anton Reinth­al­ler im Ehren­rang eines SS-Gene­rals und sein Nach­fol­ger SS-Offi­zier waren.
Rich­ter: Waren sie nicht auch Mit­glied der FPÖ?
Pfeif­fer: Ja, so 20 Jah­re lang.
Rich­ter: Sind Sie noch immer Mit­glied der FPÖ?
Pfeif­fer: Dazu sage ich nichts.

Auch die­se Befra­gung zeigt: Das Ver­fah­ren beleuch­tet nicht nur Tex­te, son­dern die orga­ni­sa­to­ri­schen Dreh­kreu­ze einer Sze­ne, die seit Jahr­zehn­ten über Ver­ei­ne, Bur­schen­schaf­ten und Ver­la­ge ver­bun­den ist.

Dazu gehört auch im wei­te­ren Sinn der eins­ti­ge „Aula-Buch­dienst”, des­sen Reper­toire teil­wei­se ange­klagt wur­de. Pfeif­fer, ab August 2004 Geschäfts­füh­rer der für den Buch­dienst ver­ant­wort­li­chen GmbH, gibt an, mit der Aus­wahl der dort ange­bo­te­nen Bücher und CDs nicht befasst gewe­sen zu sein. Zustän­dig sei bis 2011 Alex­an­der N.E., einst Geschäfts­füh­rer der „Frei­sinn GmbH“, gewe­sen, danach ein bereits Verstorbener.

N.E. soll­te bereits am ers­ten Ver­hand­lungs­tag als Zeu­ge auf­tre­ten. Doch der ver­wei­gert die Aus­sa­ge, ver­liest statt­des­sen ein juris­tisch pro­fes­sio­nell vor­be­rei­te­tes State­ment, obwohl eine Ver­neh­mung aus 2023 vor­liegt – der Rich­ter deu­tet daher an, das Pro­to­koll der Ver­neh­mung ver­le­sen zu wol­len. Nau­ta erwähnt, ihm lie­ge ein Schrei­ben des Wie­ner Sze­ne-Anwalts Wer­ner Toma­nek vor und fragt, ob das State­ment vom Anwalt stam­me. Auch dazu will der Zeu­ge nichts sagen.

Die „Aula-Ver­lag GmbH“, 2018 in „Frei­lich Medi­en GmbH“ umbe­nannt, wur­de nur weni­ge Tage vor Pro­zess­be­ginn im Fir­men­buch gelöscht – „Stoppt die Rech­ten“ hat dar­über exklu­siv berich­tet. Das Gericht stellt am ers­ten Ver­hand­lungs­tag das Ver­fah­ren gegen die GmbH ein. Die tak­ti­sche Auf­lö­sung der Fir­ma stellt ein bemer­kens­wer­tes Zeug­nis aus, wie Ver­ant­wor­tung von Ver­tre­tern aus der „Law and order“-Fraktion mit einem Trick bei­sei­te gewischt wird.

Die „Aula“ – ein langer Schatten

Die „Aula“ war über Jahr­zehn­te mehr als ein Maga­zin: Sie war eine Brü­cke zwi­schen FPÖ-Umfeld, deutsch­na­tio­na­len Kor­po­ra­tio­nen und auch der außer­par­la­men­ta­ri­schen extre­men Rech­ten. Publi­ka­tio­nen, ins­be­son­de­re des DÖW, beschrei­ben die­se jahr­zehn­te­lan­ge Schar­nier­funk­ti­on. Zur Spra­che kommt auch Pfeif­fers Vor­gän­ger als „Schrift­lei­ter“, Otto Scrin­zi, der nicht nur in der „Aula“ die Gren­ze zum Straf­recht mehr­fach aus­ge­lo­tet hat­te. Scrin­zi, recht­fer­tigt sich Pfeif­fer, habe auch nach sei­nem Abgang als „Schrift­lei­ter“ bis zu sei­nem Tod gro­ßen Ein­fluss aus­ge­übt, habe wei­ter­hin Leit­ar­ti­kel und ande­re Bei­trä­ge verfasst.

Skan­dal­ar­ti­kel hat­te die Aula immer wie­der pro­du­ziert; der bekann­tes­te, der den Anfang vom Ende des Rechts­au­ßen-Maga­zins ein­läu­te­te, war 2015 die Dif­fa­mie­rung befrei­ter KZ-Häft­lin­ge als „Mas­sen­mör­der“ und „Land­pla­ge“. Der hin­ter­ließ eine lan­ge rechts­ge­schicht­li­che Spur: erst die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens durch die Gra­zer Staats­an­walt­schaft mit einer Skan­dal­be­grün­dung, von der sich selbst das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um distan­zie­ren muss­te. Ehe­ma­li­ge KZ-Häft­lin­ge klag­ten, es folg­ten ein zivil­recht­li­cher Ver­gleich, ein medi­en­recht­li­cher Frei­spruch der „Aula”, schließ­lich 2019 die Ver­ur­tei­lung Öster­reichs durch den EGMR, weil natio­na­le Gerich­te die Betrof­fe­nen nicht effek­tiv geschützt hat­ten. 2021 stell­te der Obers­te Gerichts­hof klar, dass die Kla­gen der KZ-Über­le­ben­den zu Unrecht abge­wie­sen wor­den waren. Allei­ne die­ser Bogen zeigt, wie müh­sam und lang­wie­rig es ist, kla­re rote Lini­en gegen alte NS-Ste­reo­ty­pe zu zie­hen und war­um der aktu­el­le Pro­zess – gera­de in Graz – so rele­vant ist.

Duswald als Stammautor bei "Die Aula"
„Aula”-Nummer, in der der Skan­dal­ar­ti­kel zu den KZ-Befrei­ten 2015 abge­druckt wurde

Gründliche Ausleuchtung des historischen Bodens

Die Ver­tei­di­gung ver­sucht, die Debat­te auf Ein­zel­stel­len und Mei­nungs­frei­heit zu ver­en­gen. Der Ange­klag­te betont, die „Aula“ sei ein „frei­sin­ni­ges“ Dis­kus­si­ons­or­gan gewe­sen. Doch das Gericht lässt die zwei aus Deutsch­land gela­de­nen Exper­ten gründ­lich den ideen­ge­schicht­li­chen Boden aus­leuch­ten. Magnus Brecht­ken refe­riert wie in einer Fach­vor­le­sung von der Ras­sen­leh­re des 19. Jahr­hun­derts über Goeb­bels-Sprach­re­ge­lun­gen bis zu Himm­lers Rede über den indus­tri­el­len Mord. Ziel ist, die Seman­tik rech­ter Gegen­warts­pro­pa­gan­da in ihrer his­to­ri­schen Tie­fen­schär­fe zu erken­nen. Wer heu­te „Schuld­kult“ sagt, knüp­fe an ein altes Deu­tungs­mus­ter an, wer „Lebens­raum“ in einem apo­lo­ge­ti­schen Text ver­wen­det, bedie­ne sich einer revi­sio­nis­ti­schen Recht­fer­ti­gungs­idee. Durch stän­di­ge Wie­der­ho­lung, for­mu­liert der Staats­an­walt, sei eine Bot­schaft auf­ge­baut wor­den, NS-Ste­reo­ty­pe sei­en ohne Distan­zie­rung per­ma­nent wie­der­holt und Juden, Roma, Sin­ti als Grup­pe wie im Natio­nal­so­zia­lis­mus stig­ma­ti­siert wor­den. Das ergä­be in Sum­me eine pro­pa­gan­dis­ti­sche Wiederbetätigung.

Die Gerichts­gut­ach­ter

Prof. Dr. Magnus Brecht­ken – Stell­ver­tre­ten­der Direk­tor des Insti­tuts für Zeit­ge­schich­te (IfZ) Mün­chen, außer­plan­mä­ßi­ger Pro­fes­sor an der LMU Mün­chen; For­schung zu Natio­nal­so­zia­lis­mus, Anti­se­mi­tis­mus, poli­ti­scher Ideen­ge­schich­te (u. a. Speer-Biografie).

Dr. Moritz Fischer – Zeit­his­to­ri­ker (RWTH Aachen), For­schungs­schwer­punk­te u. a. rechtskonservative/ rechts­extre­me Par­tei­en- und Ideen­ge­schich­te; uni­ver­si­tä­re Leh­re und Publi­ka­tio­nen zur poli­ti­schen Kul­tur­ge­schich­te des 20. Jahrhunderts.

Die Ver­tei­di­gung bean­trag­te die Ableh­nung bei­der Gut­ach­ter (u. a. unter Ver­weis auf einen Pod­cast, in dem Fischer zu sei­ner Dis­ser­ta­ti­on über die Par­tei „Die Repu­bli­ka­ner“ und zur AfD befragt wur­de). Der Antrag wur­de abgewiesen.

Ein Prozess mit Signalwirkung

Das Gericht will bis zum der­zeit geplan­ten Ende am 26. Sep­tem­ber einen veri­ta­blen Mara­thon an Bele­gen, Kon­tex­ten und Gegen­ar­gu­men­ten bewäl­ti­gen. Für den 22. Sep­tem­ber sind zwei Zeu­gen aus dem Ver­fas­sungs­schutz vor­ge­se­hen – mit der von der Ver­tei­di­gung vor­ge­brach­ten Begrün­dung, dass auch der Staatschutz ein Abon­ne­ment der „Aula“ bezo­gen habe und 50 Jah­re lang nichts bean­stan­det hät­te. Pfeif­fer habe daher davon aus­ge­hen kön­nen, nicht gegen das Straf­recht ver­sto­ßen zu haben.

Nach der mit Sicher­heit sehr umfang­rei­chen For­mu­lie­rung der Fra­gen an die Geschwo­re­nen sind für den 24. Sep­tem­ber die Schluss­plä­doy­ers vor­ge­se­hen, ein Urteil könn­te am 26. Sep­tem­ber fal­len. Ob der Zeit­plan hält, ist aller­dings frag­lich. Klar hin­ge­gen ist: Erst­mals wer­den in die­ser Brei­te For­mu­lie­run­gen und Nar­ra­ti­ve juris­tisch geprüft, die das rechts­extre­me Milieu seit Jahr­zehn­ten in Öster­reich (und auch in Deutsch­land) aus­brei­tet. Der Aus­gang wird Ein­fluss dar­auf haben, wo künf­tig die Gren­ze zwi­schen geschichts­re­vi­sio­nis­ti­scher „Pro­vo­ka­ti­on“ und straf­ba­rer Wie­der­be­tä­ti­gung gezo­gen wird.

Für den Ange­klag­ten gilt die Unschuldsvermutung!

➡️ Aula-Pro­zess, Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bil­der, Begrif­fe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt
➡️ Aula-Pro­zess Teil 3 (22.–26.9.): Ver­fas­sungs­schutz auf Tauch­sta­ti­on, pro­ble­ma­ti­sche Tex­te und Holo­caust­leug­ner am Fließband
➡️ Aula-Pro­zess Teil 4 (24.–26.11.): Irving-Mythen, „Landplage“-Diffamierung, Nazi­lie­der und eine Ver­tei­di­gung im Wiederholmodus
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Pro­zess: Ein his­to­ri­scher Befund und was er bedeutet

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Schlagwörter: Antisemitismus | AUF1 | Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Freilich/AULA | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsextremismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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