Im September 2015 hat Harald Walser bei der Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht, in der er um eine Überprüfung von Aussagen wegen Wiederbetätigung ersucht, die Fred Duswald in einem „Aula“-Beitrag unter dem bezeichnenden Titel „Mauthausen-Befreite als Massenmörder“ aufgestellt hat.
Konzentrationslager Mauthausen, Sowjetische Kriegsgefangene vor der Baracke. Für Duswald „Massenmörder”?
Die Staatsanwaltschaft Graz hat das Ermittlungsverfahren gegen Fred Duswald, den Alten Herren der extrem rechten Münchner Burschenschaft „Danubia“, im Dezember 2015 eingestellt und Duswald auf dessen Verlangen eine ausführliche, aber skandalöse Begründung für die Einstellung geliefert.
Erst vor wenigen Tagen hat Justizminister Wolfgang Brandstetter bei einer Diskussionsveranstaltung über die Rolle der Justiz im Nationalsozialismus ernsthafte Kritik an ihrer Vergangenheitsbewältigung geübt: „Aus der Außensicht als Strafrechtsprofessor konnte er in den 1980er‑, 1990er- und 2000er-Jahren keine Vergangenheitsbewältigung beobachten, sagte der Minister.“ (derstandard.at)
Jetzt hat Brandstetter die Möglichkeit, in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage von Walser darzulegen, inwieweit die Antwort der Staatsanwaltschaft Graz zur Verfahrenseinstellung bei Duswald auch nur einen Funken an historischer Sensibilität bzw. Vergangenheitsbewältigung enthalten soll.
So gibt es in der Antwort der Staatsanwaltschaft zur Verfahrenseinstellung gegen Duswald die haarsträubende Begründung, es sei „nachvollziehbar, dass die Freilassung mehrerer tausend Menschen aus dem Konzentrationslager Mauthausen eine Belästigung für die betroffenen Gebiete Österreichs darstellte“.
Wie bitte? Die Befreiung (nicht: „Freilassung“!) der KZ-Insassen war nachvollziehbar eine Belästigung der betroffenen Gebiete Österreichs? Hat die Staatsanwaltschaft Graz, die diesen Satz zu verantworten hat, schon irgendwann einmal etwas von der „Mühlviertler Hasenjagd“ gehört, wo wenige Monate vor der Befreiung Hunderte Häftlinge, die aus dem KZ ausgebrochen waren, von SS, anderen NS-Verbänden und Zivilbevölkerung gejagt und ermordet wurden?
Gedenkstein für die Opfer der „Mühlviertler Hasenjagd” und deren Helfer in Ried in der Riedmark. In der Mühlviertler Hasenjagd gelang es 419 Häftlingen, das Lagerareal zu verlassen. Viele der ausgehungerten Flüchtlinge brachen jedoch bereits kurz nach der Mauer erschöpft im Schnee zusammen oder starben im Kugelhagel der Maschinengewehre. Alle, die nicht in die Wälder entkommen konnten, und 75 im Block zurückgebliebene Kranke wurden noch in derselben Nacht exekutiert. Nur von elf sowjetischen Offizieren ist bekannt, dass sie die Menschenjagd überlebten. ; Bildrechte: Andreas Maislinger
In der Begründung der Staatsanwaltschaft finden sich noch andere Sätze, die einem den Atem rauben, etwa die nur mehr zynisch anmutende Feststellung, dass Häftlinge des KZ Mauthausen nicht unter den Schutzbereich der im § 283 StGB (Verhetzung) erfassten Gruppen fallen würden. Übersetzt: Gegen KZ-Häftlinge darf man ruhig hetzen!?
Die parlamentarische Anfrage von Harald Walser ist absolut lesenwert; Sie enthält außerdem ein Faksimilie des Beitrags von Fred Duswald und die vollständige Begründung der Staatsanwaltschaft Graz für die Einstellung des Verfahrens gegen Duswald.
Der ORF berichtete in der ZIB 2 vom 5.2.2016 über dieses Thema. Stoppt die Rechten berichtete zu dem rechtsextremen Burschenschafter Fred Duswald hier.