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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 37/25 (Teil 2): Sellner vor Gericht abgeblitzt

Eine Wie­ner Pen­sio­nis­tin wuss­te nicht, wie ein den Holo­caust rela­ti­vie­ren­des Pos­ting in ihre Face­book-Chro­nik gekom­men ist und gab die kom­plett Unschul­di­ge. Und: Der Iden­ti­tä­ren-Füh­rer Sell­ner ist beim Ver­fas­sungs­ge­richts­hof abgeblitzt.

18. Sep. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Wien: Eier­no­ckerl­tan­te betä­tig­te sich wieder
  • Tulln-St.Pölten: Irgend­ei­ne Diversion
  • Kla­gen­furt: Ein nach­voll­zieh­ba­rer Freispruch
  • Wien: Nie­der­la­ge für den Identitären-Führer

Wien: Eiernockerltante betätigte sich wieder

Frau Hel­ga hat sich schon ein­mal öffent­lich sicht­bar und ein­schlä­gig betä­tigt, bevor sie eine Ankla­ge nach § 3h Ver­bots­ge­setz erhal­ten hat. In einem Face­book-Pos­ting leug­ne­te bzw. rela­ti­vier­te sie den Holo­caust, indem sie ein in neo­na­zis­ti­schen Krei­sen oft kur­sie­ren­des Video des ZDF mit einem Text ver­sah, der sug­ge­riert, dass die Anzahl der im NS ermor­de­ten Juden eine Lüge sei.

Helga B.: "#ZDF vom 15.09.2020: "1933, zum Zeitpunkt Hitler's (sic!) Machtübernahme, lebten in Deutschland 65 Millionen Menschen! Der Anteil der Bürger jüdischen Glaubens lag bei gerade mal bei 0,7 Prozent!" 0,7% von 65 Millionen macht 455.000! D.h. also, dass Hitler ab 1933 erstmal knapp 5,5 Millionen Juden ins 3. Reich holen musste, um diese dann vergasen zu können!?" (Screenshot FB 19.2.23) Selbstverständlich bezieht sich die Zahl der im NS ermordeten Juden und Jüdinnen nicht nur auf Deutschland. Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung liefert eine Übersicht zu den jüdischen Opfern nach Ländern.
Hel­ga B.: „#ZDF vom 15.09.2020: „1933, zum Zeit­punkt Hitler’s (sic!) Macht­über­nah­me, leb­ten in Deutsch­land 65 Mil­lio­nen Men­schen! Der Anteil der Bür­ger jüdi­schen Glau­bens lag bei gera­de mal bei 0,7 Pro­zent!„
0,7% von 65 Mil­lio­nen macht 455.000!
D.h. also, dass Hit­ler ab 1933 erst­mal knapp 5,5 Mil­lio­nen Juden ins 3. Reich holen muss­te, um die­se dann ver­ga­sen zu kön­nen!?” (Screen­shot FB 19.2.23)
Selbst­ver­ständ­lich bezieht sich die Zahl der im NS ermor­de­ten Juden und Jüdin­nen nicht nur auf Deutsch­land. Die deut­sche Bun­des­zen­tra­le für poli­ti­sche Bil­dung lie­fert eine Über­sicht zu den jüdi­schen Opfern nach Län­dern.

Am 12.9.25 muss­te sie vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt in Wien antre­ten. Schon frü­her hat­te sie eines der in brau­nen Krei­sen belieb­ten Eier­no­ckerl-Pos­tings ver­fasst – die Ermitt­lun­gen wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung wur­den aber eingestellt.

Der Lern­ef­fekt ver­lief in die fal­sche Rich­tung. Ihr Ver­tei­di­ger ver­such­te es mit der Mit­leids­ma­sche Hel­ga B. (77) tra­ge ein Sau­er­stoff­ge­rät, spie­le viel auf dem Han­dy her­um und habe den Bei­trag „ver­se­hent­lich“ gepos­tet. Bis zu dem Zeit­punkt, als sich die Poli­zei bei ihr des­we­gen gemel­det hat, habe sie gar nicht gewusst, dass sie die­sen Bei­trag gepos­tet habe. Na sowas! Oder in den Wor­ten, die Frau Hel­ga oft in ihren Pos­tings ver­wen­det: Oh!

B. spielt nicht nur viel mit ihrem Han­dy, son­dern pos­tet auch viel. Sehr häu­fig etwa, dass Hit­ler ein Lin­ker gewe­sen sei. Oder die gro­tes­ken Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen von QAnon. Und jede Men­ge ande­ren Schrott – Haupt­sa­che rechtsextrem.

Bei ihrer Befra­gung erklärt sie, sie habe kei­ne Ahnung, war­um sie aus­ge­rech­net die­sen Kom­men­tar gepos­tet hat: „Sie kön­nen mich zehn Mal fra­gen, ich weiß es nicht. Nicht böse sein!“

Für ein Delikt nach § 3h Ver­bots­ge­setz braucht es nicht den Nach­weis eines Vor­sat­zes, sich natio­nal­so­zia­lis­tisch wie­der­be­tä­ti­gen zu wol­len. Es reicht, dass das Fak­tum der Holo­caust­leug­nung bzw. ‑ver­harm­lo­sung gesetzt wurde.

Die Fra­ge, die an die Geschwo­re­nen zur Bera­tung gestellt wur­de, war daher auch sehr ein­fach: Hat Hel­ga B. mit ihrem Pos­ting gegen § 3h Ver­bots­ge­setz ver­sto­ßen – ja oder nein?

Der Ver­tei­di­ger ver­sucht es in sei­nem Schluss­plä­doy­er noch ein­mal mit Ver­harm­lo­sung der Ver­harm­lo­sung. Auch er habe schon des Öfte­ren etwas ver­se­hent­lich gepos­tet. Frau B. sei gar nicht fähig, den Bei­trag eigen­hän­dig ver­fasst zu haben: „Hat jemand von Ihnen schon mal etwas ver­se­hent­lich gepos­tet?“, wen­det er sich an die Geschworenen.

Die beant­wor­ten nicht sei­ne Fra­ge, aber die ihnen von den Berufsrichter*innen gestell­te ein­stim­mig: acht Ja-Stim­men. Die Stra­fe, 18 Mona­te bedingt auf drei Jah­re, ist bereits rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Tulln-St.Pölten: Irgendeine Diversion

Vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten muss­te sich am 11.9. ein mitt­ler­wei­le 18-jäh­ri­ger ehe­ma­li­ger Schü­ler einer Tull­ner Schu­le wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­het­zung verantworten.

Die NÖN (noen.at, 12.9.25) schrei­ben dazu:

Der 18-Jäh­ri­ge soll Haken­kreu­ze in die Schul­hef­te geschmiert haben, Haken­kreu­ze auf sei­ne Arme gemalt haben, einen Ava­tar erstellt haben, der Adolf Hit­ler täu­schend ähn­lich sah oder auf einer sozia­len Platt­form sei­nen Vor- und Nach­na­men mit der Zahl „88“ (Anmer­kung: Heil Hit­ler) ergänzt haben. Über­dies soll er einen dun­kel­häu­ti­gen Mit­schü­ler ver­un­glimpft haben, was ihm zusätz­lich den Vor­wurf der Ver­het­zung ein­trug.

Der Ver­tei­di­ger woll­te kei­ne Schuld bei sei­nem Man­dan­ten erken­nen, mach­te des­sen „Faul­heit und Blöd­heit“ ver­ant­wort­lich und bean­trag­te dann den Aus­schluss der Öffent­lich­keit. War­um, geht aus dem NÖN-Bericht nicht her­vor. Auch der Grund für die Ent­schei­dung, dem Bur­schen eine Diver­si­on (statt einer Ver­ur­tei­lung) zukom­men zu las­sen, blieb im Dun­keln. Dem Jugend­li­chen wur­de aller­dings die Auf­la­ge erteilt, sich in eine psy­cho­the­ra­peu­ti­sche Behand­lung zu begeben.

„Der Bur­sche hat die Tull­ner Schu­le mitt­ler­wei­le ver­las­sen und besucht jetzt eine Schu­le außer­halb des Bezirks Tulln.“ (noen.at)

Klagenfurt: Ein nachvollziehbarer Freispruch

Der Ange­klag­te, ein koso­va­ri­scher Staats­bür­ger, der in Kla­gen­furt lebt, soll auf einem McDonald‘s‑Parkplatz im Streit zwei­mal die Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben haben. Das behaup­te­te jeden­falls sein Kon­tra­hent H.P.. Des­halb wur­de am 12.9. vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung gegen den Koso­va­ren verhandelt.

Dem Streit vor­aus­ge­gan­gen war ein Rülp­ser auf dem Park­platz, der der Part­ne­rin des Koso­va­ren ent­fleucht ist. Die­ses Geräusch ver­setz­te P. so sehr in Rage, dass er die bei­den Koso­va­ren und deren Sohn ras­sis­tisch belei­dig­te und ihnen unter­stell­te, Ter­ro­ris­ten zu sein bzw. am Atten­tat von Vil­lach mit­schul­dig zu sein.

Der Ange­klag­te wehr­te sich ver­bal, droh­te auch mit Schlä­gen, vor allem aber: Er fuch­tel­te mit sei­nen Armen her­um. Ein Video, das den Streit doku­men­tiert, wur­de den Betei­lig­ten gezeigt, nicht aber den Zuschauer*innen im Gerichtssaal.

P. rief die Poli­zei an, erzähl­te ihnen von einer Mord­dro­hung und dem Hit­ler­gruß, was dazu führ­te, dass sechs Poli­zei­fahr­zeu­ge aus­rück­ten. Die Lebens­ge­fähr­tin des Ange­klag­ten war als Zeu­gin nomi­niert, die war jedoch nicht erschie­nen. So blieb dem Ange­klag­ten nur übrig, sei­ne Reli­gi­on, den Islam, gegen den Vor­wurf, ter­ro­ris­tisch zu sein, zu ver­tei­di­gen. Die Staats­an­walt­schaft kon­ze­dier­te ihm zwar kei­ne Absicht beim Heben sei­ner Hand, beharr­te aber auf einer Ver­ur­tei­lung. Die Geschwo­re­nen sahen das anders und ent­schie­den auf nicht schul­dig. Der Frei­spruch ist bereits rechtskräftig.

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Wien: Niederlage für den Identitären-Führer

„Die Pres­se“ berich­tet am 15.9.25 über einen Ent­scheid des Ver­fas­sungs­ge­richts­hofs (VfGH), der eine Beschwer­de von Mar­tin Sell­ner zurück­ge­wie­sen hat. Sell­ner hat­te in einem auf Tele­gram ver­öf­fent­lich­ten Video das durch das Sym­bo­le-Gesetz ver­bo­te­ne Lamb­da-Zei­chen in die Kame­ra gehal­ten: „Es war Teil einer Wid­mung eines Buchs an Ober­ös­ter­reichs FP-Chef und Vize­lan­des­haupt­mann, Man­fred Haim­buch­ner (der damit sonst nichts zu tun hatte).“

Der VfGH sah das Ver­bot von Sym­bo­len demo­kra­tie­ge­fähr­den­der Bewe­gun­gen als gerecht­fer­tigt und in Sell­ners Fall nicht als will­kür­lich ange­wen­det an. Sell­ner muss sei­ne ohne­hin nied­ri­ge Geld­stra­fe zahlen.

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Schlagwörter: Identitäre | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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