Wien: Eiernockerltante betätigte sich wieder
Frau Helga hat sich schon einmal öffentlich sichtbar und einschlägig betätigt, bevor sie eine Anklage nach § 3h Verbotsgesetz erhalten hat. In einem Facebook-Posting leugnete bzw. relativierte sie den Holocaust, indem sie ein in neonazistischen Kreisen oft kursierendes Video des ZDF mit einem Text versah, der suggeriert, dass die Anzahl der im NS ermordeten Juden eine Lüge sei.

0,7% von 65 Millionen macht 455.000!
D.h. also, dass Hitler ab 1933 erstmal knapp 5,5 Millionen Juden ins 3. Reich holen musste, um diese dann vergasen zu können!?” (Screenshot FB 19.2.23)
Selbstverständlich bezieht sich die Zahl der im NS ermordeten Juden und Jüdinnen nicht nur auf Deutschland. Die deutsche Bundeszentrale für politische Bildung liefert eine Übersicht zu den jüdischen Opfern nach Ländern.
Am 12.9.25 musste sie vor einem Geschworenengericht in Wien antreten. Schon früher hatte sie eines der in braunen Kreisen beliebten Eiernockerl-Postings verfasst – die Ermittlungen wegen NS-Wiederbetätigung wurden aber eingestellt.
Der Lerneffekt verlief in die falsche Richtung. Ihr Verteidiger versuchte es mit der Mitleidsmasche Helga B. (77) trage ein Sauerstoffgerät, spiele viel auf dem Handy herum und habe den Beitrag „versehentlich“ gepostet. Bis zu dem Zeitpunkt, als sich die Polizei bei ihr deswegen gemeldet hat, habe sie gar nicht gewusst, dass sie diesen Beitrag gepostet habe. Na sowas! Oder in den Worten, die Frau Helga oft in ihren Postings verwendet: Oh!
B. spielt nicht nur viel mit ihrem Handy, sondern postet auch viel. Sehr häufig etwa, dass Hitler ein Linker gewesen sei. Oder die grotesken Verschwörungserzählungen von QAnon. Und jede Menge anderen Schrott – Hauptsache rechtsextrem.
Bei ihrer Befragung erklärt sie, sie habe keine Ahnung, warum sie ausgerechnet diesen Kommentar gepostet hat: „Sie können mich zehn Mal fragen, ich weiß es nicht. Nicht böse sein!“
Für ein Delikt nach § 3h Verbotsgesetz braucht es nicht den Nachweis eines Vorsatzes, sich nationalsozialistisch wiederbetätigen zu wollen. Es reicht, dass das Faktum der Holocaustleugnung bzw. ‑verharmlosung gesetzt wurde.
Die Frage, die an die Geschworenen zur Beratung gestellt wurde, war daher auch sehr einfach: Hat Helga B. mit ihrem Posting gegen § 3h Verbotsgesetz verstoßen – ja oder nein?
Der Verteidiger versucht es in seinem Schlussplädoyer noch einmal mit Verharmlosung der Verharmlosung. Auch er habe schon des Öfteren etwas versehentlich gepostet. Frau B. sei gar nicht fähig, den Beitrag eigenhändig verfasst zu haben: „Hat jemand von Ihnen schon mal etwas versehentlich gepostet?“, wendet er sich an die Geschworenen.
Die beantworten nicht seine Frage, aber die ihnen von den Berufsrichter*innen gestellte einstimmig: acht Ja-Stimmen. Die Strafe, 18 Monate bedingt auf drei Jahre, ist bereits rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Tulln-St.Pölten: Irgendeine Diversion
Vor dem Landesgericht St. Pölten musste sich am 11.9. ein mittlerweile 18-jähriger ehemaliger Schüler einer Tullner Schule wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung und Verhetzung verantworten.
Die NÖN (noen.at, 12.9.25) schreiben dazu:
Der 18-Jährige soll Hakenkreuze in die Schulhefte geschmiert haben, Hakenkreuze auf seine Arme gemalt haben, einen Avatar erstellt haben, der Adolf Hitler täuschend ähnlich sah oder auf einer sozialen Plattform seinen Vor- und Nachnamen mit der Zahl „88“ (Anmerkung: Heil Hitler) ergänzt haben. Überdies soll er einen dunkelhäutigen Mitschüler verunglimpft haben, was ihm zusätzlich den Vorwurf der Verhetzung eintrug.
Der Verteidiger wollte keine Schuld bei seinem Mandanten erkennen, machte dessen „Faulheit und Blödheit“ verantwortlich und beantragte dann den Ausschluss der Öffentlichkeit. Warum, geht aus dem NÖN-Bericht nicht hervor. Auch der Grund für die Entscheidung, dem Burschen eine Diversion (statt einer Verurteilung) zukommen zu lassen, blieb im Dunkeln. Dem Jugendlichen wurde allerdings die Auflage erteilt, sich in eine psychotherapeutische Behandlung zu begeben.
„Der Bursche hat die Tullner Schule mittlerweile verlassen und besucht jetzt eine Schule außerhalb des Bezirks Tulln.“ (noen.at)
Klagenfurt: Ein nachvollziehbarer Freispruch
Der Angeklagte, ein kosovarischer Staatsbürger, der in Klagenfurt lebt, soll auf einem McDonald‘s‑Parkplatz im Streit zweimal die Hand zum Hitlergruß erhoben haben. Das behauptete jedenfalls sein Kontrahent H.P.. Deshalb wurde am 12.9. vor dem Landesgericht Klagenfurt wegen NS-Wiederbetätigung gegen den Kosovaren verhandelt.
Dem Streit vorausgegangen war ein Rülpser auf dem Parkplatz, der der Partnerin des Kosovaren entfleucht ist. Dieses Geräusch versetzte P. so sehr in Rage, dass er die beiden Kosovaren und deren Sohn rassistisch beleidigte und ihnen unterstellte, Terroristen zu sein bzw. am Attentat von Villach mitschuldig zu sein.
Der Angeklagte wehrte sich verbal, drohte auch mit Schlägen, vor allem aber: Er fuchtelte mit seinen Armen herum. Ein Video, das den Streit dokumentiert, wurde den Beteiligten gezeigt, nicht aber den Zuschauer*innen im Gerichtssaal.
P. rief die Polizei an, erzählte ihnen von einer Morddrohung und dem Hitlergruß, was dazu führte, dass sechs Polizeifahrzeuge ausrückten. Die Lebensgefährtin des Angeklagten war als Zeugin nominiert, die war jedoch nicht erschienen. So blieb dem Angeklagten nur übrig, seine Religion, den Islam, gegen den Vorwurf, terroristisch zu sein, zu verteidigen. Die Staatsanwaltschaft konzedierte ihm zwar keine Absicht beim Heben seiner Hand, beharrte aber auf einer Verurteilung. Die Geschworenen sahen das anders und entschieden auf nicht schuldig. Der Freispruch ist bereits rechtskräftig.
Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Wien: Niederlage für den Identitären-Führer
„Die Presse“ berichtet am 15.9.25 über einen Entscheid des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), der eine Beschwerde von Martin Sellner zurückgewiesen hat. Sellner hatte in einem auf Telegram veröffentlichten Video das durch das Symbole-Gesetz verbotene Lambda-Zeichen in die Kamera gehalten: „Es war Teil einer Widmung eines Buchs an Oberösterreichs FP-Chef und Vizelandeshauptmann, Manfred Haimbuchner (der damit sonst nichts zu tun hatte).“
Der VfGH sah das Verbot von Symbolen demokratiegefährdender Bewegungen als gerechtfertigt und in Sellners Fall nicht als willkürlich angewendet an. Sellner muss seine ohnehin niedrige Geldstrafe zahlen.
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