Aula-Prozess Woche 3 startet: Anklage erweitert
Die dritte Verhandlungswoche begann am 24. November mit dem, was die Staatsanwaltschaft bereits im September in Aussicht gestellt hatte: eine Ausweitung der Anklage auf § 3h Verbotsgesetz an drei Punkten, darunter die Aussage des angeklagten früheren „Schriftleiters“ der Aula, Martin Pfeiffer, in der Hauptverhandlung, die Wehrmacht sei „nie ein Instrument der NS-Herrschaft“ gewesen. Die Gutachter stellten schon im September die Gegenlage aus Forschung und Dokumenten dar, die Pfeiffers Aussage klar widerspricht.
Duswalds „Landplage“-Diffamierung vor Gericht – wieder
Eine zentrale Stellung nahmen Texte von Fred Duswald ein, allen voran seine 2016 breit diskutierten „Landplage“-Diffamierungen von Befreiten aus dem KZ Mauthausen. Das Vokabel „Landplage“ für ehemalige KZ-Insassen hatte Duswald bereits 2006 in einem Aula-Artikel deponiert, 2011 und 2015 erneut.
2011 scheiterte die Israelitische Kultusgemeinde mit einer Anzeige, 2015 der Grüne Ex-Abgeordnete Harald Walser, doch der ging mit der skandalösen Einstellungsbegründung der Grazer Staatsanwaltschaft an die Öffentlichkeit, von deren Textpassagen sich letztlich selbst der Justizminister distanzieren musste. Aus dieser Begründung zitierte Richter Erik Nauta die Skandalformulierungen, aber zeichnete mit weiteren Dokumenten den Weg des Verfahrens über die Klagen der Mauthausen-Überlebenden bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und schließlich auch des Obersten Gerichtshofs in Wien nach – am Ende stand die Feststellung über die Rechtswidrigkeit von Duswalds Aula-Text.
Pfeiffer versuchte, die Flucht nach vorn anzutreten: Duswald habe sich auf „etablierte Quellen“ gestützt. Kopien davon legte Pfeiffer dem Gericht vor. Er präsentierte das so: Man habe belegt, dass es nach der Befreiung der KZ-Häftlinge zu Plünderungen gekommen sei. Den Begriff „Landplage“ habe Duswald von ÖVP-nahen Publizisten übernommen – das Label „ÖVP“ sollte hier die Unverdächtigkeit der zitierten Autoren belegen.
Die Gutachter zogen die Handbremse. Moritz Fischer stellte nach einem Abriss, was das KZ Mauthausen war und wie die Befreiung der Häftlinge vonstattenging, klar, dass Duswald den Historiker spiele, aber das, was man im ersten Semester eines Studiums schon lerne, nicht gemacht habe: nämlich Quellenkritik zu üben. Duswalds zentrale Belege seien lückenhaft und widersprüchlich, Zahlen blieben ohne Herkunft, in einer zitierten Dissertation (1966) sei schlichtweg plagiiert worden. „Keine der vorgelegten Quellen stützen die Aussagen von Duswald.“ Die Opfer werden zu Tätern gemacht und damit ein zweites Mal diffamiert. Duswald habe NS-Propaganda übernommen, Menschen wurden dehumanisiert, fasste Fischer zusammen.
Magnus Brechtken ergänzte die Kontextfolie: Das Wort „Landplage“ für KZ-Überlebende sei diffamierend – egal, wer es in den Mund nimmt. Denn der entscheidende Punkt sei der Effekt: Die Erzählung kippt die Perspektive so, dass befreite Häftlinge als Gefahr erscheinen. Die Geschworenen werden über Duswalds Text aus 2006 zu befinden haben.
Bei zwei weiteren Duswald-Texten, in denen die Konzentrationslager „entdramatisiert“ wurden (über KZ-Orchester, die suggerieren, „so schlimm war es nicht“) oder wo über „Gruselbesuche“ in KZ, die bei Schüler*innen durch den „Schuldkult“ irreparable Schäden und die Vernichtung der Persönlichkeit im Kindesalter zur Folge hätten, stellten die Gutachter zwar Irreführung fest, aber keine einzelnen Passagen, die den NS/Holocaust direkt verharmlosen oder leugnen würden. Brechtken benannte jedoch den „Zynismus der Nazis“ als semantische Quelle. Entscheidend bleibt die publizistische Tendenz: Empathieverschiebung und Relativierung von NS-Täterschaft.
Gleicher Verhandlungssaal, in dem der Murer-Prozess war. Jetzt sitzen wir wieder hier und müssen uns die Relativierung von NS-Verbrechen anhören. (Prozessbeobachter)
Zur Erinnerung: Wir befinden uns 80 Jahre nach dem Ende des nationalsozialistischen Mordregimes in einem österreichischen Gerichtssaal, wo wissenschaftlich dargelegt werden muss, dass KZ-Häftlinge Opfer und nicht Täter waren und es für KZ-Insassen keinerlei Form der Gemütlichkeit gab! (Prozessbeobachterin)
Ein Text aus dem März 2011 handelt von Claus Nordbruch, der in der Aula als „Star-Autor“ tituliert wurde – aufgrund seiner umfassenden Publikationen über die Entwicklung Südafrikas, Namibias und des Nahen Osten, so Pfeiffer. Brechtken präzisiert: Nordbruch sei als „zentrale Figur“ natürlich in der einschlägigen Szene bekannt, lebt in Südafrika, auch, um sich justiziellen Fragen zu entziehen. Im Artikel belobigte Nordbruchs Auftritt in Wien, organisiert vom „Freisinn-Buchdienst“, der zum zweiten großen Block führt: Ab Dienstag ging‘s um den Buch- und Tonträgersektor aus dem Aula-Buchdienst, mit dem, so verantwortete Pfeiffer sich gebetsmühlenartig, er nichts zu tun gehabt habe – auch nicht mit den vom Buchdienst bespielten Seiten in der Aula.
Verantwortlich sei bis 2011 die Freisinn GmbH gewesen, deren Geschäftsführer zum zweiten Mal in den Grazer Schwurgerichtssaal geladen wurde. Der verweigerte wie schon im September die Aussage, obwohl er, so Nauta, dazu nicht berechtigt sei. Als der Ex-Geschäftsführer erneut entgegnete, er habe ein Entschlagungsrecht und wolle das „robust“ erklären, quittierte der Richter die Szene knochentrocken: „Machens das draußen!“
Später wurde das Vernehmungsprotokoll aus 2023, als sich der Freisinn-Mann noch gesprächiger zeigte, verlesen: Demnach habe die Beschaffungsauswahl im Aula-Buchdienst und die Bespielung der Aula-Seiten mit Buchdienst-Inhalten lange bei Hans Becker-von Sothen gelegen, der wiederum bis zu seinem Tod 2014 als Ares-Verlagsleiter im Stocker-Verlag tätig war und auch das Layout der Aula fabriziert haben soll. Das zeigt: In der Praxis bespielte ein enges Milieu Zeitschrift, Buchdienst und Szene-Verlag zugleich. Die Idee für den Buchdienst habe Becker-von Sothen aus Deutschland mitgebracht, wo jede größere rechtsextreme Zeitschrift einen Buchdienst betrieb, führte Moritz Fischer aus. Der Besitzer der neonazistischen National-Zeitung, Gerhard Frey, sei damit reich geworden. Man war auf ein bestimmtes Milieu angewiesen, um rechtsextreme/neonazistische Literatur und Tonträger kaufen zu können. Auch der Aula-Buchdienst sei in diesem Kontext gestanden.
Aula-Buchdienst: Bücher und CDs als Echokammer aus dem Nationalsozialismus
Das Gericht ließ einige in der Aula beworbene Bücher des Holocaustleugners David Irving diskutieren. Die Gutachter erinnerten daran, dass „Der Untergang Dresdens“ seit Jahrzehnten ein Fundament der Opferzahl-Mythologie ist. Der Bombenkrieg wird zu deutscher Unschuldsgeschichte umgedeutet. Die Historikerkommission Dresden hat diese Mythen bereits abgearbeitet, Brechtken verortet im Dresden-Opfernarrativ der Rechtsextremen eine Erinnerungspolitik, die Endphaseverbrechen der Nazis in Deutschland ausblendet. Dass Irving Dokumente gefälscht habe, sei gerichtlich festgestellt. Die Frage sei, warum die Aula 2006 und später noch mit solcher Ware „Wissenschaftlichkeit“ beanspruche.

Noch deutlicher wurde es bei Vertrieb und Bewerbung von Tonträgern aus der „Documentary Series“ aus dem Haus der „First Lady des Nazi-Platten-Gewerbes” (spiegel.de, 4.12.77), Else Hocheder. Dort lagen unkommentiert Reden von NS-Führern und NS-Lieder auf, die seit den 1970ern immer wieder indiziert oder beschlagnahmt wurden. Alle CDs (30) seien begutachtet, alle Liedtexte analysiert worden, referierte Fischer, eine Detailanalyse der NS-Reden sei selbstverständlich nicht nötig, denn deren Propagandacharakter liegt offen zutage. Pfeiffers Einwand, das sei „realitätsfremd“, der Buchdienst könne nicht alle einzelnen Lieder und Texte anhören, verfing nicht. Entscheidend ist, dass die Aula diese Produkte beworben hat.
Verteidigung im Wiederholmodus
Richter: Wer ist für die Geburtstagsgratulation im Namen der Aula verantwortlich?
Pfeiffer: Der Aula-Buchdienst.
Richter: Aber die Gratulation ist im Namen der Aula, da steht: „Die Aula gratuliert zum 70er“ [von David Irving].
Pfeiffer: Ist aber auf der Seite des Buchdienstes, der hat das autonom gemacht.
Die Verteidigung blieb bei der inzwischen ritualisierten Linie. Erstens: Meinungsfreiheit. Pfeiffer antwortete mehr als einmal ausweichend („Ich kann dazu nichts sagen“), um dann doch auf die Veröffentlichung als legitimierte „Meinung“ zu pochen. Zweitens: Einzeltext-Strategie. Nur glasklar Strafbares sei zu würdigen. Staatsanwalt Christian Kroschl erinnerte an die Handlungseinheit und an §§ 3d/3h als abstrakte Gefährdungsdelikte, die auf den Gesamteffekt zielen.
Drittens: Behördenpassivität. Pfeiffer verwies immer wieder auf den Verfassungsschutz, der doch mitgelesen habe, und: „Auch das DÖW hat mitgelesen und nichts getan.“ – eine glatte Unwahrheit, wie alleine schon aus den unzähligen Erwähnungen der Aula auf der DÖW-Website abzulesen ist. Viertens: Buchdienst-Externalisierung. Alles „frei erhältlich“, „Waschzettel“ von Verlagen, keine Zeit für Kontrolle. Die Gutachter hielten dagegen, dass „frei verfügbar“ nicht gleich unbedenklich ist, zumal die Aula-Auswahl über Jahrzehnte exakt die einschlägige Ware belobigt.
Am Mittwoch ging’s noch einmal um Bücher von David Irving und Claus Nordbruch. Richter Nauta verwies auf die Judikatur, die besage, dass sich ein Redakteur bei einschlägig politischen Texten mit Inhalt und Relevanz des Verbotsgesetzes auseinanderzusetzen zu habe. Damit setzte er Pfeiffers Abschieben jeglicher Verantwortung eine deutliche Grenze.
Was als Nächstes kommt
Auf die vollständige Verlesung der Akteninhalte und der Beweisanträge wurde verzichtet, das Beweisverfahren für geschlossen erklärt. Zu erfahren war, dass Pfeiffer bereits den im Ermittlungszeitraum bestellten Gutachter, den Zeithistoriker Oliver Rathkolb, abgelehnt hatte – erfolglos. Das Spiel wurde mit Brechtken und Fischer mehrfach fortgesetzt.
Für den weiteren Ablauf gab Richter Erik Nauta die Taktung vor: Am 1. Dezember wird der Fragenkatalog an die Geschworenen verlesen – mehr als 300 Seiten, das werde den ganzen Tag dauern. Anschließend die Schlussplädoyers und die Beratung der Geschworenen. Mit dem Urteil ist vermutlich erst am 3. Dezember zu rechnen.
Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung!
AUF1 liefert wie gewohnt
Ein Gustostückerl Marke rechtsextrem zum Prozess lieferte einmal mehr Stefan Magnets Internet-TV AUF1, das in den letzten drei Verhandlungstagen zwar nicht beim „umstrittenen Gesinnungsprozess“ (AUF1-Nachrichten, 26.11.25) war, aber eine „Eskalation“ am Beginn dieser Woche witterte:
Die Staatsanwaltschaft machte deutlich, sie hält an allen bisherigen Vorwürfen fest und die Anklage wird sogar noch ausgeweitet. Unter anderem wird Pfeiffer nun auch die Empfehlung des Buches „Wahre, dein Antlitz“ eines früheren FPÖ-Politikers vorgeworfen. Die Anklage behauptet, das Werk enthalte NS-Ideologie.
Der von AUF1 nicht namentlich genannte „FPÖ-Politiker“ ist der mehrfach verurteilte Holocaustleugner Herbert Schweiger, über den Pfeiffer im Gerichtssaal festhielt: „Schweiger ist nicht als Neonazi, sondern als Altnazi zu bezeichnen!“
AUF1 sieht ein „Alarmzeichen“ und wirft Staatsanwalt Kroschl vor, „dass sich die Anklage weniger am geltenden Recht orientiert, sondern an politischer Weltanschauung“. Fürchtet sich AUF1 vor dem geltenden Recht?
Update 28.11.25: Am 27. November verbreitet AUF1 die Behauptung „Ein einziges Wort soll strafbar sein. (…) Dem früheren „Aula”-Chefredakteur Dr. Martin Pfeiffer wird nun sogar die Verwendung des Begriffes „Meinungsverbrechen” vorgeworfen — dabei soll es sich bereits um Wiederbetätigung handeln.” Selbstverständlich ist die bloße Verwendung des Wortes „Meinungsverbrechen” nicht angeklagt, aber schon, wenn die Existenz des Holocaust als „Meinung” bezeichnet wird und dessen strafrechtliche Verfolgung (Holocaustleugnung) als „Meinungsverbrechen” heruntergespielt wird.
➡️ Teil 1: Aula-Prozess in Graz: Wenn jahrzehntealte Codes vor Geschworenen seziert werden
➡️ Aula-Prozess, Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bilder, Begriffe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt
➡️ Aula-Prozess Teil 3 (22.–26.9.): Verfassungsschutz auf Tauchstation, problematische Texte und Holocaustleugner am Fließband
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Prozess: Ein historischer Befund und was er bedeutet
➡️ Wie Anwalt Tomanek in einem AUF1-Interview den Aula-Prozess delegitimiert
➡️ Kein „Meinungsstreit“, sondern System: Warum der Aula-Prozess ein Wendepunkt ist
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