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Lesezeit: 3 Minuten

Kein „Meinungsstreit“, sondern System: Warum der Aula-Prozess ein Wendepunkt ist

Der Prozess gegen Ex-Aula-Chef Martin Pfeiffer zeigt: Hier wird ein über Jahrzehnte gepflegtes System der Normalisierung nationalsozialistischer Narrative verhandelt. Justiz und Historiker zerlegen es: umfassend und präzise. Ein Kommentar.

28. Nov. 2025

Wer diesen Prozess als „Gesinnungssache“ abtut, hat die vergangenen Wochen im Grazer Schwurgerichtssaal nicht gesehen oder will sie nicht sehen. Was dort auf dem Tisch liegt, ist kein einzelner Ausreißer, sondern ein publizistisches Arrangement: Texte, Bilder, Rubriken, ein Buch- und Tonträgerdienst, der aus ein und demselben Milieu schöpft und eine Verteidigungslinie, die so vorhersehbar ist wie ermüdend: Das sei doch Meinung, Einzelstellen seien nicht strafbar, Behörden hätten „mitgelesen“, der Buchdienst habe „autonom“ agiert, die Bücher sind frei erhältlich. Dieses Mantra hat jetzt ein Gegenüber bekommen: ein Verfahren, das nicht nach Einzelstellen sucht, sondern nach Strukturen.

Historisch ist dieser Prozess schon allein wegen seines Aufwands: 15 anberaumte Verhandlungstage, zwei Zeithistoriker, die permanent im Saal sind und hunderte Texte kontextualisieren. Ein Staatsanwalt und ein Richter, die sichtbar gut vorbereitet sind, die Fragen stellen, die Österreichs Justiz allzu lange nicht gestellt hat. Das Ergebnis ist ernüchternd und heilsam.

Wenn Fred Duswald befreite KZ-Häftlinge als „Landplage“ deklassiert, dann reicht kein Achselzucken mit Hinweis auf „Quellen“. Die Gutachter haben gezeigt, wie diese „Quellen“ funktionieren: selektiv, lückenhaft, ohne belastbare Herkunft, mit einem Effekt, der stets derselbe ist: Empathieverschiebung weg von den Opfern, die schier Unvorstellbares ertragen mussten, hin zu einer Täter-Relativierung. Wer das „nur“ als Polemik begreift, hat aus den letzten Jahren nichts gelernt, als genau diese Begriffe (nicht nur) über die Aula ihren Weg in das deutschnationale Alltagsvokabular fanden und begonnen haben, in die Mitte der Gesellschaft zu schwappen.

Ähnlich bei den Produkten aus dem Aula-Buchdienst. Die Bewerbung von David Irvings „Untergang Dresdens“ ist Teil einer Erinnerungspolitik, die aus dem Bombenkrieg eine deutsche Unschuldsgeschichte bastelt und seit Jahrzehnten widerlegte Mythen am Leben hält. Noch deutlicher wird es bei den unkommentierten NS-Tonträgern: Stimmen, Pathos, Lieder – das ist pure NS-Propaganda. Wer das als „Dokumentation“ verkauft, schiebt das Mikrofon vor Heldeninszenierungen, die ein demokratischer Rechtsstaat nach 1945 aus gutem Grund geächtet hat.

Die Verteidigung reagiert darauf mit Autopilot. Erstens: Meinungsfreiheit. Aber Meinungsfreiheit schützt keine Verharmlosung von NS-Verbrechen und keine Anpreisung neonazistischer Ideologie. Zweitens: Einzeltext-Flucht. Doch das Gericht verhandelt kein isoliertes Zitat, sondern die Summe, weil es weiß, dass eben dort die Wirkung liegt. Drittens: Behördenpassivität. Dass der Verfassungsschutz die Aula abonniert hatte, sagt nichts über deren Unbedenklichkeit, sondern legt viel mehr die Kultur eines systematischen Wegschauens offen. Viertens: Auslagerung. Dass Auswahl und Layout streckenweise bei einem Mann lagen, der zugleich im Ares-/Stocker-Umfeld aktiv war, entlastet nicht, sondern beschreibt die Szene-Verzahnung. Zudem scheint es praktisch zu sein, möglichst viel auf einen Toten abwälzen zu können. Aber dieser Prozess zeigt: Wer NS-Narrative verkauft, darf sich nicht wundern, wenn die Quittung kommt.

Wem dieses Verfahren „zu kleinteilig“ erscheint, dem sei gesagt: Genau diese Kleinteiligkeit war jahrzehntelang die Methode – Gifttropfen um Gifttropfen: „saubere“ Wehrmacht, „Gruselbesuche“ statt Gedenkkultur, „Landplage“ statt Befreiung, Irving statt Historikerkommission. Mit jedem Heft, jeder Buchdienst-Seite wurde die Schwelle ein Stück weiter gesenkt, bis aus extrem rechter Publizistik eine Normalzone wurde – gedeckt von Burschenschaften, akademischen Verbänden, personellen Überschneidungen in Richtung FPÖ, die diese Publizistik auch mit Inseraten alimentiert hat.

Dass all das jetzt vor einem Gericht seziert wird, ist ein überfälliger Wendepunkt. Es geht nicht darum, Debatten zu verbieten, sondern darum, den Unterschied zwischen Debatte, Verharmlosung und roher Propaganda kenntlich zu machen. Am Ende wird man eine politische Lektion mitnehmen können: Antifaschismus ist nicht der schrille Gegenpol, sondern die Erinnerung daran, was ein demokratischer Rechtsstaat verteidigt. Und ja, es ist mühsam, Geduldsarbeit, ein Sisyphos-Job, aber so und nicht anders sieht nachhaltige Entnormalisierung aus. Wer weiter behauptet, hier werde „nur Meinung“ verfolgt, macht sich nicht zum Verteidiger der Freiheit, sondern zum Anwalt ihrer Aushöhlung.

➡️ Wie Anwalt Tomanek in einem AUF1-Interview den Aula-Prozess delegitimiert

➡️ Aula-Prozess in Graz: Wenn jahrzehntealte Codes vor Geschworenen seziert werden
➡️ Aula-Prozess, Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bilder, Begriffe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt
➡️ Aula-Prozess Teil 3 (22.–26.9.): Verfassungsschutz auf Tauchstation, problematische Texte und Holocaustleugner am Fließband
➡️ Aula-Prozess Teil 4 (24.–26.11.): Irving-Mythen, „Landplage“-Diffamierung, Nazilieder und eine Verteidigung im Wiederholmodus

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Schlagwörter: Burschen-/Mädelschaften/Korporationen | FPÖ | Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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