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Aula-Prozess Teil 2 (17.–19.9.): Bücher, Bilder, Begriffe – und ein Milieu, das sich selbst beglaubigt

Aula-Pro­zess, Teil 2: Zwi­schen 17.–19.9. seziert das Gericht Tex­te und Bil­der – von einer NS-Ras­sen­ta­fel zum „Volks­tod“ bis zur „Judai­sie­rung“. Sicht­bar wird auch ein Netz­werk aus Sze­never­la­gen. Die „Wis­sen­schaft­lich­keit“ des Ange­klag­ten brö­ckelt und: Das Ver­fah­ren geht in eine Verlängerung.

22. Sep. 2025
Aula-Prozess im Schwurgerichtssaal des Grazer Landesgerichts: links Verteidiger und dahinter Staatsanwalt, Mitte Richter, rechts der Angeklagte (19.9.25; © SdR)
Aula-Prozess im Schwurgerichtssaal des Grazer Landesgerichts: links Verteidiger und dahinter Staatsanwalt, Mitte Richter, rechts der Angeklagte (19.9.25; © SdR)

Ab dem 17. Sep­tem­ber ist der Gra­zer Schwur­ge­richts­saal in den Maschi­nen­raum der „Aula“ hin­ab­ge­stie­gen. Nach den grund­sätz­li­chen Wei­chen­stel­lun­gen der ers­ten bei­den Tage – Gesamt­bild statt Ein­zel­stel­len, ideen­ge­schicht­li­che Ein­ord­nung durch die Gut­ach­ter – wur­den nun die ange­klag­ten Tex­te selbst ver­han­delt. Der Rich­ter blieb bei sei­nem Kurs, die Sum­me der Signa­le zu befra­gen: Spra­che, Bil­der, Ver­wei­se und die Ver­lags­land­schaft, aus der sich die „Aula“ über Jahr­zehn­te speis­te. Bereits zu Sit­zungs­be­ginn am 19.9. deu­te­te er an, was sich bereits an Tag 3 abzeich­ne­te: dass die ver­an­schlag­ten neun Ver­hand­lungs­ta­ge nicht aus­rei­chen wer­den. Das Ver­fah­ren wird län­ger brau­chen, das für den Frei­tag erwar­te­te Urteil wird erst in einer Fort­set­zung mög­lich werden.

Die Ankla­ge hat bei den Tex­ten im Zeit­raum 2005 bis 2018 fünf gro­ße The­men­kom­ple­xe iden­ti­fi­ziert: bio­lo­gis­ti­scher Volks­be­griff und Ras­sis­mus (I), Abwer­tung von Peo­p­le of Color, Roma und Sin­ti (II), anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rungs­nar­ra­ti­ve (III), NS-Ver­herr­li­chung samt Sho­ah-Rela­ti­vie­rung und ein­schlä­gi­ge Ange­bo­te im Aula-Buch­dienst (IV) sowie Büh­ne für Neo­na­zis, Holo­caust­leug­ner und Atta­cken auf das Ver­bots­ge­setz (V). Der Vor­wurf: eine publi­zis­ti­sche Dau­er­übung, die im Gesamt­bild NS-Zie­le anpreist und zur Wie­der­be­tä­ti­gung anleitet.

Zwi­schen 17. und 19. Sep­tem­ber dreh­te sich der Pro­zess um Kom­plex I und II – „Volks­tod“, „Umvol­kung“, Leser­brie­fe mit Begrif­fen wie „Unter­men­schen“ und dann, schwer­punkt­mä­ßig am 19., um den Kom­plex III: die „Judai­sie­rung der Welt“, „Zio­nis­mus als glo­ba­ler Macht­fak­tor“, klas­si­sche Topoi der Welt­ver­schwö­rung. Immer wie­der ging es dabei nicht nur um Inhal­te, son­dern auch um deren opti­sche Rah­mung: eine NS-Ras­sen­ta­fel als Bebil­de­rung, „zufäl­lig“ gewählt und um die ver­meint­li­che Wis­sen­schaft­lich­keit ein­schlä­gi­ger Lite­ra­tur, die über den Aula-Buch­dienst ver­trie­ben oder in der „Aula“ bespro­chen wur­de. Und um Refe­ren­zen, die schlicht miss­braucht wur­den, wenn sich Pfeif­fer etwa zur Legi­ti­ma­ti­on des Begriffs „Land­pla­ge” für KZ-Befrei­te aus­ge­rech­net auf den Holo­cau­st­über­le­ben­den Eugen Kogon („Der SS-Staat”) beruft, und weg­lässt, dass der das Wort, unter Anfüh­rungs­zei­chen gesetzt, aus der Sicht von Tei­len der Bevöl­ke­rung auf her­um­ir­ren­de, hei­mat­lo­se Ex-Häft­lin­ge ver­wen­det hat.

Eine Leerstelle füllt sich: die Kette „Aula“ – Buchdienst – Stocker/Ares

Die enge Ver­zah­nung zwi­schen der „Aula“ und dem rechts­extre­men Ver­lags­mi­lieu wur­de in der Ver­hand­lung kon­kret. Pfeif­fer erklär­te, das Lay­out sei extern erfolgt, als Lay­ou­ter nann­te er Hans-Henn­rich Becker-von Sothen. Nach 2011 habe die­ser die Befül­lung des Buch­diens­tes über­nom­men. Becker-von Sothen ver­starb 2014; in Sze­ne-Nach­ru­fen ist er als Lei­ter des Ares-Ver­lags benannt, der wie­der­um zum Sto­cker-Ver­lag gehört.

Immer wie­der begrün­det Pfeif­fer sei­ne Sorg­falt damit, dass „erlaub­te“ Bücher bespro­chen wor­den sei­en – als wür­de deren Ver­trieb per se eine inhalt­li­che Unbe­denk­lich­keit beglau­bi­gen. Das ist ein Kern­stück jener Selbst­le­gi­ti­ma­ti­ons-Öko­no­mie, in der sich Sze­ne­me­di­en und Sze­never­la­ge seit Jahr­zehn­ten gegen­sei­tig absichern.

Der Buch­dienst bewarb und ver­kauf­te Titel und Ton­trä­ger zu NS-Füh­rungs­per­sön­lich­kei­ten, Wehr­macht und Kriegs­ma­schi­ne­rie, und in der „Aula“ wur­den die­se Pro­duk­te zugleich als seriö­se Wis­sens­be­stän­de ver­han­delt. Pfeif­fer insze­niert sich hier als pas­si­ver Ver­tei­ler: Die Aus­wah­len sei­en „extern gelie­fert“ wor­den, die Titel über­all erhält­lich, man habe sie erst im Druck gese­hen. Die­se Ver­ant­wor­tungs­schrump­fung kol­li­diert mit sei­ner eige­nen Beschrei­bung des „Schrift­lei­ters“ und Ver­lags­ge­schäfts­füh­rers als letzt­ver­ant­wort­li­che Instanz und mit dem Umstand, dass der „Gra­fi­ker“ eine in der Aula abge­druck­te NS-Ras­sen­ta­fel „über­se­hen“ haben will. Bei einer Monats­zeit­schrift ist das, freund­lich gespro­chen, dürftig.

Begriffe unter Beobachtung: „Volkstod“ und „Umvolkung“

Die Stra­te­gie des Gerichts, die Seman­tik in Gän­ze zu befra­gen, zeig­te an die­sen Tagen Wir­kung. Bei „Volks­tod“ ver­such­te Pfeif­fer, den Begriff zu ent­gif­ten: kein NS-spe­zi­fi­sches Wort, ledig­lich demo­gra­fi­sche Dras­tik. Der Rich­ter hielt dage­gen: In den ange­klag­ten Tex­ten wird „Volks­tod“ immer wie­der mit Migra­ti­on und „kul­tur­fremd“ ver­knüpft – genau dort, wo der his­to­ri­sche Schat­ten des völ­ki­schen Den­kens liegt. Das ver­tei­dig­te Kon­zept eines „eth­ni­schen“ Volks­be­grif­fes, der nicht bio­lo­gis­tisch sei, geriet unter den Ein­ord­nun­gen der bei­den Gut­ach­ter, Magnus Brecht­ken und Moritz Fischer, ins Rut­schen: Moder­ni­sier­ter Eth­no­plu­ra­lis­mus erset­ze die Ras­se nur seman­tisch, die Logik blei­be exkludierend.

Auch bei „Umvol­kung“ ver­such­te die Ver­tei­di­gung den Dreh ins Zeit­ge­nös­si­sche: Das sei heu­te ein poli­ti­scher Schlag­be­griff für „Bevöl­ke­rungs­aus­tausch“ durch Migra­ti­on, in Deutsch­land straf­los. Die NS-Bedeu­tung habe man nicht inten­diert. Die Gut­ach­ter stell­ten die his­to­ri­sche Ver­an­ke­rung klar: Im Natio­nal­so­zia­lis­mus mein­te „Umvol­kung“ geziel­te Bevöl­ke­rungs­po­li­ti­ken im Raum „Lebens­raum Osten“, ver­trei­bungs- und besied­lungs­ge­stützt, heu­ti­ge Ver­wen­dun­gen knüp­fen in Vor­stel­lung und Bedro­hungs­to­p­ik an – frei­lich auf per­fi­de Wei­se umge­dreht mit dem ein­hei­mi­schen „Volk“ als Opfer von Migration.

Ein Leserbrief als Lehrstück

Ein beson­ders spre­chen­der Moment: ein Leser­brief (Mai 2006) mit NS-Voka­bu­lar, den Pfeif­fer als „durch­ge­rutscht“ dekla­rier­te, redi­giert von dem pen­sio­nier­ten Mit­ar­bei­ter Elmar Wal­ter, der 1995 selbst nach dem Ver­bots­ge­setz ver­ur­teilt wor­den war. Der Rich­ter kon­tras­tier­te „durch­ge­rutscht“ mit der Ver­ant­wor­tung des Schrift­lei­ters. Die defen­si­ve Linie – man kön­ne in einer Redak­ti­on nicht alles sehen – schei­tert an der eige­nen Auf­ga­ben­be­schrei­bung Pfeif­fers, näm­lich lesen, kor­ri­gie­ren, inhalt­lich prü­fen. Das Gericht arbei­tet so exem­pla­risch: nicht Über­for­de­rung und Zeit­druck, son­dern die Signa­le; nicht nur der Wort­laut, auch der Kontext.

Komplex III: Antisemitische Erzählmuster im Fließbandbetrieb

Am 19. Sep­tem­ber rück­ten 28 Tex­te in den Fokus, die um „Judai­sie­rung“ und eine jüdi­sche Welt­ver­schwö­rung krei­sen. Pfeif­fer lei­te­te den Tag mit einer vor­be­rei­te­ten Erklä­rung und bekann­ten Abwehr­fi­gur ein: Es habe kei­ne Feind­schaft gegen „die Juden“, nur Kri­tik an ein­zel­nen Per­so­nen gege­ben. Außer­dem sei­en ein israe­li­scher Mili­tär­his­to­ri­ker und jüdi­sche Stim­men in der „Aula“ zu Wort gekom­men, und dem Holo­cau­st­über­le­ben­den Mar­co Fein­gold sei zum Geburts­tag gra­tu­liert wor­den – alles bele­ge Aus­ge­wo­gen­heit. Die Aula habe immer wie­der posi­tiv Bezug auf Hugo von Hof­manns­thal genom­men, der ja auch Jude gewe­sen sei und im Natio­nal­so­zia­lis­mus nicht auf­ge­führt wor­den sei. Zudem: Sämt­li­che Anzei­gen des DÖW und jüdi­scher Gemein­den gegen die „Aula“ sei­en außer­dem ein­ge­stellt worden.

Rich­ter Erik Nau­ta kor­ri­gier­te ers­te Unschär­fen schon im Detail (Hof­manns­thal sei im NS durch­aus auf­ge­führt wor­den), bevor die Tex­te selbst auf­ge­ru­fen wur­den. Im Zen­trum stan­den dabei u. a. Arti­kel von Otto Scrin­zi und Fried­rich Romig. Scrin­zi, SA-Sturm­füh­rer, ab 1940 Assis­tent am Insti­tut für Erb- und Ras­sen­bio­lo­gie der Uni Inns­bruck, Grün­dungs­mit­glied von VDU und FPÖ, Poli­ti­ker und Pfeif­fers Vor­gän­ger als Schrift­lei­ter, schrieb in einer Bespre­chung zur Staats­grün­dung Isra­els von der „bis heu­te unge­lös­ten Juden­fra­ge“, von „im Sol­de des Zio­nis­mus ste­hen­den Mei­nungs­ma­chern“ und einem „glo­ba­len Macht­fak­tor Zio­nis­mus“. Pfeif­fer behaup­te­te, es hand­le sich nur um Zita­te aus einem Buch. Der Text bezeich­ne­te das Werk aber expli­zit als „mutig zur Juden­fra­ge“.

Rich­ter: War­um steht Holo­caust unter Anführungszeichen?
Pfeif­fer: Weil es ein Fremd­wort ist.
Rich­ter: Wie­so ste­hen dann alle ande­ren Fremd­wör­ter nicht unter Anfüh­rungs­zei­chen? Der Text ist vol­ler Fremd­wör­ter, nur der Holo­caust steht unter Anfüh­rungs­zei­chen. Was ist mit „Zivil­re­li­gi­on Holo­caust“ gemeint?
Pfeif­fer: Das ist ein Syn­onym für die Erin­ne­rungs­kul­tur an den Holocaust.

Noch deut­li­cher wur­den die Pas­sa­gen, die Gut­ach­ter kom­men­tier­ten: Romigs „Ausch­witz-Fal­le oder Hit­lers spä­ter Sieg“ arbei­tet mit der Spie­ge­lung Holocaust/Israel, redu­ziert kom­ple­xe Gegen­warts­de­bat­ten auf „Zion“ als Steue­rungs­zen­trum, refe­ren­ziert Marx, Trotz­ki, Freud und spielt damit auf „die Juden“ als ursprüng­li­che „Fein­de“ an. Brecht­ken und Fischer benann­ten den Kern: glas­kla­re anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rung, Bezug auf die „Pro­to­kol­le der Wei­sen von Zion“, Fort­schrei­bung von „Mein Kampf“-Narrativen – also nicht nur Ein­zel­feh­ler, son­dern Muster.

Taktiken im Verhandlungssaal

Die Linie des vor­sit­zen­den Rich­ters wirkt strin­gent. Mit der Ein­ord­nung als abs­trak­tes Gefähr­dungs­de­likt und der Beto­nung des Bedeu­tungs­ge­halts samt Kon­text ent­zieht das Gericht der Zer­split­te­rung in Ein­zel­stel­len die Grund­la­ge. Die Metho­de – NS-Schlüs­sel­do­ku­men­te, Ideen­ge­schich­te, dann Text – erleich­tert es den Geschwo­re­nen, Kon­ti­nui­tä­ten zu sehen, auch wenn der Mara­thon Zeit kos­tet und mit man­chen Ein­schü­ben eine Zer­fa­se­rung droht.

Staats­an­walt Chris­ti­an Kro­schl hält den Fokus auf die Gesamt­ten­denz und kon­tert die Ver­tei­di­gungs­rou­ti­ne mit der Wie­der­ho­lung der Grund­lo­gik des ange­klag­ten Para­gra­fen 3d Ver­bots­ge­setz. Ihm bleibt die Rol­le, dort, wo Gut­ach­ter ein­zel­ne Tex­te als „nicht ein­deu­tig“ bewer­ten, sorg­fäl­tig zu erklä­ren, wie das Puz­zle den­noch ein Gesamt­bild ergibt, ohne den Ein­druck zu erwe­cken, er über­deh­ne den Begriff „NS-Bezug“.

Die bei­den Gut­ach­ter Brecht­ken und Fischer füh­ren die his­to­ri­schen Leit­plan­ken vor, ord­nen Begriff­lich­kei­ten his­to­risch ein und zei­gen, wie sie in der „Aula“ als „dog whist­les“ ein­ge­setzt wur­de. Für die Laienrichter*innen dürf­ten man­che fach­li­che Dif­fe­ren­zie­run­gen aller­dings schwe­re Kost darstellen.

Der Ver­tei­di­ger Bern­hard Leho­fer hält an der Ent­schär­fungs­tria­de fest: 1. Mei­nungs­frei­heit, 2. „alle (Ver­fas­sungs­schutz, Staats­an­walt­schaft, DÖW) haben mit­ge­le­sen“, 3. erlaub­te Bücher gleich unpro­ble­ma­ti­sche Inhal­te. Hin­zu kommt die Ver­sach­li­chung über Begrif­fe wie „Volks­tod“ („nur Demo­gra­fie“) und „Umvol­kung“ („heu­ti­ger Dis­kurs“). Leho­fer ver­sucht immer wie­der den Anschluss an ein zeit­geis­ti­ges Unmuts­emp­fin­den gegen „Zen­sur“, das seit eini­gen Jah­ren unter dem Begriff „can­cel cul­tu­re“ eine Hoch­kon­junk­tur erlebt. Leho­fers stra­te­gi­sche Beru­fung auf ver­meint­li­che „Wis­sen­schaft­lich­keit“ bricht an der kon­kre­ten Text­ebe­ne und an Bil­dern wie der Ras­sen­ta­fel, die sich nicht als Pan­ne ver­kau­fen lässt.

Der Ange­klag­te Pfeif­fer schwankt mit geüb­ter Rhe­to­rik, die auf Plau­si­bi­li­tä­ten setzt („Buch über­all erhält­lich“, „Zeit­druck“) zwi­schen Geleh­rig­keit und Erin­ne­rungs­lü­cken: mal prä­zi­se Lite­ra­tur­ver­wei­se, mal „durch­ge­rutsch­te“ Leser­brie­fe, mal ein „eth­ni­scher Volks­be­griff“ als Schutz­schild, mal der Ver­weis auf den „Gra­fi­ker“.

Was dieser Block zeigt

Die drei Ver­hand­lungs­ta­ge haben das Ver­fah­ren auf die ent­schei­den­de Ebe­ne geho­ben: weg vom Schein­wett­be­werb, wer wel­ches Wort zuerst geprägt hat, hin zur Fra­ge, wie in einem über Jahr­zehn­te gewach­se­nen Milieu Bücher, Bil­der und Begrif­fe eine Erzäh­lung sta­bi­li­sier­ten, die NS-Ideo­lo­gie in aktua­li­sier­ter Spra­che ver­füg­bar hielt. Dass Pfeif­fer sich immer wie­der auf ein rechts­extre­mes Ver­lags­um­feld beruft, um „Wis­sen­schaft­lich­keit“ zu behaup­ten, macht die Schlei­fe komplett.

Das Gericht wird – not­wen­di­ger­wei­se – wei­ter Zei­le für Zei­le prü­fen und aufs gro­ße Gan­ze schau­en. Der Ansatz, das Zer­le­gen in Puz­zle­tei­le und die Gesamt­schau zur juris­ti­schen Bewer­tung, könn­te zum his­to­ri­schen Ver­dienst die­ses Ver­hand­lungs­ma­ra­thons wer­den. Unab­hän­gig vom Aus­gang des Ver­fah­rens: Sie­ben Jah­re nach dem Aus für die „Aula“, die bei­na­he 70 Jah­re lang NS-Nar­ra­ti­ve und ‑Apo­lo­gie ver­brei­ten konn­te, ist dies eine – wenn auch sehr spä­te – Form der juris­ti­schen Wiedergutmachung.

Der Pro­zess wird heu­te, 22.9., fort­ge­setzt, in die­ser Woche sind vier Ver­hand­lungs­ta­ge angesetzt.

Für den Ange­klag­ten gilt die Unschuldsvermutung!

Ein gro­ßer Dank gebührt den vie­len ehren­amt­lich täti­gen Prozessbeobachter*innen, die unse­re Bericht­erstat­tung erst mög­lich machen!

➡️ Teil 1: Aula-Pro­zess in Graz: Wenn jahr­zehn­te­al­te Codes vor Geschwo­re­nen seziert werden
➡️ Aula-Pro­zess Teil 3 (22.–26.9.): Ver­fas­sungs­schutz auf Tauch­sta­ti­on, pro­ble­ma­ti­sche Tex­te und Holo­caust­leug­ner am Fließband
➡️ Aula-Pro­zess Teil 4 (24.–26.11.): Irving-Mythen, „Landplage“-Diffamierung, Nazi­lie­der und eine Ver­tei­di­gung im Wiederholmodus
➡️ Teil 5: Urteil im Aula-Pro­zess: Ein his­to­ri­scher Befund und was er bedeutet

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Schlagwörter: Antisemitismus | Antiziganismus | Freilich/AULA | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Nationalsozialismus | Neonazismus/Neofaschismus | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Rechtsextremismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Verschwörungsideologien | Wiederbetätigung

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