Aula-Prozess: Ein gutes Ende? Noch nicht!

Es waren klare und ein­deutige Worte, die der OGH-Sen­at­spräsi­dent Kurt Kirch­bach­er sprach, als er der kla­gen­den Partei in der Causa KZ-Über­lebende gegen die „Aula“ Recht gab. Damit zeigte sich der Jus­tiz­palast, in dem die Ver­hand­lung stat­tfand, von sein­er schö­nen, wohl auch gerecht­en Seite. Doch da wäre noch etwas zu tun!

Der Justizpalast an jenem Tag, als der OGH den KZ-Überlebenden Recht gab

Der Jus­tiz­palast an jen­em Tag, als der OGH den KZ-Über­leben­den Recht gab

Die Vorgeschichte ist fast unendlich (siehe Chronique scan­daleuse) und auch bere­its unzäh­lige Male abge­han­delt wor­den. Wobei in der medi­alen Berichter­stat­tung 2015 mit der Sachver­halts­darstel­lung des dama­li­gen Ver­gan­gen­heitssprech­ers der Grü­nen, Har­ald Walser, der Beginn geset­zt wurde. In Wirk­lichkeit haben die inakzept­ablen Dif­famierun­gen der mit­tler­weile eingestell­ten „Aula“ gegenüber KZ-Über­leben­den bere­its 2011 begonnen, als der notorisch recht­saußen-drehende, oft am Neon­azis­mus vor­beis­chram­mende Aula-Stam­mau­tor Fred Duswald nicht nur die Befre­it­en des KZ Mau­thausen als „Krim­inelle“ und „Land­plage“ her­abgewürdigt, son­dern auch noch Ruth Klüger nach ein­er Rede im Par­la­ment der Lüge bezichtigt hat­te. Die dama­lige Anzeige durch die Israelitis­che Kul­tus­ge­meinde wurde eben­so niedergelegt wie vier Jahre später jene von Har­ald Walser. Hätte Duswald 2015 in sein­er Scham­losigkeit nicht eine Begrün­dung für die Ein­stel­lung der Ermit­tlun­gen ange­fordert – wohl, um diese als Freifahrtschein und Argu­men­tar­i­um in sein­er Sache ver­wen­den zu kön­nen –, hätte er die nicht auch noch herumgeschickt, dann wäre seine Belei­di­gung­sorgie rechtlich genau­so fol­gen­los geblieben wie sein bräun­lich­es Gebrabbel von 2011.

Bemerkenswert: Nach­dem Walser die skan­dalöse Ein­stel­lungs­be­grün­dung aus der Fed­er der Graz­er Staat­san­waltschaft pub­lik gemacht hat­te, meldete sich ein hochrangiger Jurist bei ihm. Und der wider­sprach seinem Jus­tizmin­is­ter Brand­stet­ter und dem Sek­tion­schef Pil­nacek, die bei­de gemeint hat­ten, im Ergeb­nis, näm­lich der Ein­stel­lung habe die Staat­san­waltschaft kor­rekt gehan­delt, nicht jedoch in der For­mulierung der Begründung.

Ein­lei­t­end und vor der Beant­wor­tung der einzel­nen Fra­gen ist es mir wichtig, auch an dieser Stelle zunächst all­ge­mein zu beto­nen, dass selb­stver­ständlich auch ich For­mulierun­gen der gegen­ständlichen Ein­stel­lungs­be­grün­dung zutief­st ablehne und ver­ste­he, dass sie als men­schen­ver­ach­t­end emp­fun­den wer­den. Diese Ein­stel­lungs­be­grün­dung hätte den Bere­ich der Staat­san­waltschaft in dieser Form nicht ver­lassen dür­fen. Gle­ichzeit­ig ist jedoch festzuhal­ten, dass – im Gegen­satz zur For­mulierung der Ein­stel­lungs­be­grün­dung – die Ein­stel­lung an sich aus rein rechtlich­er Sicht – wie unten­ste­hend näher aus­ge­führt – im Ergeb­nis nachvol­lziehbar ist. (Beant­wor­tung der par­la­ment. Anfrage von Har­ald Walser an Jus­tizmin­is­ter Brand­stet­ter)

Anfragebeantwortung 2016 durch den damaligen Justizminister Brandstetter: "Von der Staatsanwaltschaft wurde kein Gutachten eingeholt ..."

Anfrage­beant­wor­tung 2016 durch den dama­li­gen Jus­tizmin­is­ter Brand­stet­ter: „Von der Staat­san­waltschaft wurde kein Gutacht­en eingeholt …”

Das sah der hochrangige Jurist in einem Gespräch mit Walser deut­lich anders: Zen­traler Punkt für die rechtliche Beurteilung von Duswalds Artikel sei der Bedeu­tungsin­halt: Was will der Artikel ver­mit­teln? Somit rückt der – bei der Aula weit rechtsste­hende – Leser in den Fokus. Wie fasst er den Artikel und ins­beson­dere die Über­schrift („Mau­thausen-Befre­ite als Massen­mörder“) auf? Das „Zwis­chen-den-Zeilen-Lesen“ sei also wesentlich­er Bestandteil der juris­tis­chen Prü­fung. In diesem Fall sei die Beurteilung durch die Graz­er Staat­san­wältin daher schlicht falsch gewesen.

Und genau das meinte nun auch der OGH am 11. Juni in sein­er Beurteilung der Abweisung der nach­fol­gen­den Klage durch das Graz­er Lan­des­gericht und dann auch das Graz­er Ober­lan­des­gericht. Bei­de Gerichte hät­ten es ver­ab­säumt, den Bedeu­tungsin­halt des Artikels in Bezug auf die Aula-Leser­schaft zu prüfen, und dass es nicht, wie es das LG und OLG Graz in sein­er Urteils­be­grün­dung aus­führte, „mehrere mögliche Deu­tungsvari­anten“ gegeben habe.

Der OGH nan­nte aber auch noch ein zweites Argu­ment für seinen Spruch, der jen­em der Graz­er Gerichte wider­sprach. Das OLG Graz führte in sein­er Urteils­be­grün­dung aus:

Aus­ge­hend von den Fest­stel­lun­gen, dass die Erst- bis Zehn­tantrag­steller durch die Veröf­fentlichung des inkri­m­inierten Artikels für dessen Leser indi­vidu­ell nicht als von den Vor­wür­fen Betrof­fene erkennbar waren (…), erachtete das Erst­gericht die Antrag­steller als nicht aktiv legit­imiert und als nicht in ihrer Ehre ver­let­zt (…). Die man­gel­nde Indi­vid­u­al­isier­barkeit der Antrag­steller leit­ete das Erst­gericht aus der Größe des Kollek­tivs der aus dem Konzen­tra­tionslager Mau­thausen befre­it­en (20.000) Per­so­n­en ab. (Urteils­be­grün­dung OLG Graz 31.7.2017)

Über­set­zt: Es seien so viele aus dem KZ Mau­thausen befre­it wor­den, dass die Über­leben­den, die geklagt hat­ten, von den Dif­famierun­gen nicht indi­vidu­ell betrof­fen seien. Der OGH arguem­n­tierte nun anders: Da es nur mehr wenige Über­lebende, die im KZ Mau­thausen interniert waren, gäbe, wäre dur­chaus eine indi­vidu­elle Betrof­fen­heit fest­stell­bar. Ins­ge­samt stellte der OGH schw­er­wiegende Begrün­dungs­de­fizite fest, wom­it das Gesetz seit­ens des LG und OLG Graz in mehrfach­er Hin­sicht ver­let­zt wor­den sei.

Was nun bleibt: Das Graz­er Urteil kann auf­grund der öster­re­ichis­chen Geset­zes­lage („Schlechter­stel­lungver­bot“ für die Beschuldigten, in dem Fall die „Aula”) nicht rev­i­diert wer­den, die Kla­gen­den haben keinen Anspruch auf eine Entschädi­gungszahlung. Nicht ein­mal die Prozesskosten (die vol­lum­fänglich von den Grü­nen getra­gen wur­den) wer­den erstat­tet. Hier ist nun wieder der Geset­zge­ber am Wort, um durch eine Reparatur auch diesen Man­gel zu beseit­i­gen. Dann kön­nte es wirk­lich heißen: Die Skan­dalgeschichte hat ein gutes Ende gefunden!

➡️ Die „Aula“ und die Repub­lik Öster­re­ich – eine Chronique scandaleuse
➡️ Der Stan­dard: Causa „Land­plage”: Eine ganz unkom­plizierte Schande