Freistadt-Wels/OÖ: Diversion für NSDAP-Verherrlichung
„Schade, dass es die NSDAP nicht mehr gibt. Die würde ich gerne wählen“. So versuchte ein 17-jähriger Schüler aus Wels, der in Freistadt eine Schule besucht, seine Schulkolleg*innen vom Nationalsozialismus zu begeistern, berichtet die „Krone“ (krone.at, 4.6.25) aus einem Prozess wegen NS-Wiederbetätigung. Eine „voll gute“ Partei sei die NSDAP gewesen. Vor dem Landesgericht Wels gab sich der Schüler am 4.6.25 geläutert und wurde mit einer Diversion (pädagogischer Rundgang in Mauthausen) entlassen.
Wipfing-Wels/OÖ: 5 Jahre lang NS-Schrott über WhatsApp
Die Berichte in der „Kronen Zeitung“ sind fast immer sehr kurz, aber sie ist weitgehend die einzige Zeitung, die über Wiederbetätigungsverhandlungen am Landesgericht Wels berichtet. So auch über den Prozess gegen einen 38 Jahre alten Angeklagten aus Wipfing, der über einen Zeitraum von fünf Jahren (Ende 2018 bis Dezember 2023) über WhatsApp braune Bilder, Videos und Texte in mehreren Gruppen geteilt hat, darunter widerliche Nazi-Memes wie das Bild eines Backofens mit dem Untertitel „Judenfalle“.
Am 5.6., „zu Mittag fiel das bereits rechtskräftige Urteil: sechs Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe in der Höhe von 4500 Euro“ (krone.at, 5.6.25).
Wagna-Graz: Holocaustverharmlosung: „Ich denk mir nix dabei!“
Die 59 Jahre alte Frau aus dem südsteirischen Wagna, die sich am 4.6. vor dem Landesgericht Graz wegen NS-Wiederbetätigung bzw. Verharmlosung des Holocaust verantworten musste, ist eine radikale Impfgegnerin. Die Anklage warf ihr vor, „die Existenz von Vergasungen verharmlost und Neonazisymbole gepostet [zu haben]. Zudem hat die 59-Jährige den Holocaust als ‚lächerlich kleine Maus‘ im Vergleich zu dem ‚Massenmord‘ mit der Covid-Impfung bezeichnet.“ (kleinezeitung.at, 5.6.25)
Die Frau rechtfertigte sich mit dem zynischen Satz: „Jeder macht Fehler, ich auch.“ Die Angeklagte, die erst in Polizeibegleitung zu ihrem Prozess auftauchte, versuchte sich damit zu rechtfertigen, dass sie nicht nachgedacht habe und nichts verharmlosen wollte. Das Urteil mit der Haftstrafe von 16 Monaten bedingt und einer Geldstrafe von 1.920 Euro ist noch nicht rechtskräftig.
Dornbirn-Feldkirch/V: Rassistische Beschimpfung
Die arbeits- und wohnungslose Frau (42), die eigentlich als Angeklagte wegen Verhetzung vor dem Landesgericht Feldkirch erscheinen hätte sollen, zog ihr Fernbleiben vor. Erfahrungen mit dem Gericht hätte sie mit vier einschlägigen Vorstrafen jedenfalls bereits mitgebracht.
Nach Ansicht des Richters setzte die angeklagte Arbeitslose am 4. März in Dornbirn einen Ausländer aufgrund seiner Herkunft öffentlich herab. Demnach beschimpfte die alkoholisierte Kundin am Bahnhof in einem Supermarkt den afghanischen Kassier rassistisch und sagte, er und die anderen Ausländer sollten aus Österreich verschwinden. (vol.at, 4.6.25)
Verhandelt wurde also in Abwesenheit der Angeklagten, was ihr ermöglicht, gegen das Urteil – fünf Monate unbedingter Haft – auch das Rechtsmittel der Nichtigkeit einzulegen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, der Kassier, also das Opfer, auf seinen Schadenersatzanspruch. Die Angeklagte hatte schon bei der polizeilichen Einvernahme von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Aussage zu verweigern.
Die Voraussetzungen für eine Gerichtsverhandlung in ihrer Abwesenheit lagen vor: Der Angeklagten wurde die schriftliche Ladung für den Prozess zugestellt. Ihr wurde im Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch nur ein Vergehen und kein Verbrechen vorgeworfen. (vol.at)
Mildernde Gründe fielen dem Richter nicht ein, erschwerend waren die Vorstrafen. Der Richter sah trotzdem davon ab, zwei der bedingten Vorstrafen in unbedingte umzuwandeln.
Wien-Innere Stadt: Glaswurf und Hitlergruß
In einem Lokal in der Wiener Spiegelgasse soll ein alkoholisierter 50-Jähriger „einen Mitarbeiter mit einem Glas beworfen und im Anschluss vor den Lokalgästen den Hitlergruß gezeigt haben. Er wurde wegen des Verdachts der versuchten Körperverletzung und nach dem Verbotsgesetz angezeigt“ (heute.at, 7.6.25) und befand sich letzten Samstag zum Zeitpunkt der Meldung noch in Polizeigewahrsam.
Klagenfurt: Burschenschafter mit Schreckschusspistole
Zu jenem Vorfall, der sich in der Nacht vor dem ÖPR-Burschentag in einem Klagenfurter Lokal zugetragen hat, haben sich nun drei betroffene Zeug*innen gemeldet, die Verstörendes zu berichten wissen. Eine Zeugin erzählt von fünf bis sechs Männern, die sich rüpelhaft benommen hätten. Ein Burschenschafter
„hat uns sofort angepöbelt.” Der folgende Streit eskalierte schnell – der Burschenschafter zückte plötzlich eine Schusswaffe. „Er hat mit der Waffe gefuchtelt und sie uns ins Gesicht gehalten.“ Einer von ihnen identifiziert die Waffe als Schreckschusspistole. Der Zweite ergänzt: „Ich wusste nicht, ob sie echt war, aber bei der Distanz hätte es trotzdem tödlich für mich ausgehen können.” (meinbezirk.at, 5.6.25)
Die herbeigerufene Polizei habe den bewaffneten Burschenschafter zwar mitgenommen, der sei jedoch eine Stunde nach dem Vorfall wieder in der Stadt gesichtet worden. Ob es zu einer strafrechtlichen Verfolgung kommt, war meinbezirk.at noch nicht bekannt.
Graz: Vandalia im Off
Kurz nach der Berichterstattung von „Stoppt die Rechten“ und des „Standard“ am 8. Juni zum geleakten Positionspapier von Andreas Mölzer ist die Vandalen-Website offline gegangen und bis heute nicht wieder online. Das war auch nach Bekanntwerden des antisemitischen und rassistischen Vorfalls ihm Rahmen des Vandalia-Stiftungsfestes 2024 der Fall. Offenbar sucht man wie bereits im letzten Jahr fieberhaft nach einem digitalen Leck.
Kamenz/D: MDR filmt versteckt Leppe-Vortrag
Das ARD-Magazin „Exakt“ hat in einer verdeckten Recherche eine Veranstaltung im sächsischen Kamenz beobachtet. In einem Sportzentrum war ein sechsstündiger Vortrag zur braun angehauchten „Germanischen Neuen Medizin“ (GNM) des 2017 verstorbenen Ryke Geerd Hamer zu erleben. Organisiert wurde die Veranstaltung von der Vorsitzenden des örtlichen Kinderschutzbundes, der dafür städtische Räumlichkeiten nutzte und auch in die Öffentlichkeitsarbeit eingebunden war. Die Landesvorsitzende des Bundes distanzierte sich von ihrer Kamenzer Kollegin.
Der Vortragende war der Österreicher Elias Leppe, der zusammen mit seinem Bruder Ricardo Leppe durch die rechtsesoterische Szene vor allem in den deutschsprachigen Ländern tingelt. In Kamenz waren Familien mit Kindern anwesend, zeitweise ist Leppe mit einem Kleinkind am Arm sichtbar. Er schwafelte entgegen jeglicher wissenschaftlicher Erkenntnisse von Hamers „fünf biologischen Naturgesetzen“, wonach Krebs durch einen unbewältigten seelischen Schock (etwa der Verlust eines Kindes, einer Firma oder eines Haustiers) ausgelöst würde. Erst wenn der Patient den „Konflikt“ verarbeitet, so Leppe, würde die Krankheit von selbst heilen, wodurch schulmedizinische Therapien wie Chemotherapie oder Bestrahlung überflüssig würden – ein hanebüchener Unsinn, wie dokumentierte Todesfälle aus dem GNM-Umfeld belegen.
➡️ Das neunminütige MDR-Video ist hier zu sehen: https://www.ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy84NzgyNjE0YS0wMjliLTRjOGYtOTQ5Yi04NDdiYTcyODU5ZGQ
➡️ Ein empfehlenswerter Podcast zur GNM (28‘): https://www.ndr.de/nachrichten/info/Germanische-Neue-Medizin-Eine-toedliche-Lehre,audio1885436.html
D: Freilich- und Attersee Report-Autor wird Verfassungsuntreue vorgeworfen
„t‑online“ berichtet, dass das Verwaltungsgericht Koblenz den Eilantrag des 38-jährigen John Hoewer, der sich als Rechtsreferendar in den Vorbereitungsdienst einklagen wollte, abgewiesen hat. Hoewer, seit mindestens 2017 für die AfD tätig, hatte zunächst in der sachsen-anhaltischen Landtagsfraktion gearbeitet, dann für den Bundestagsabgeordneten Frank Pasemann und später für Sebastian Münzenmaier.
Als Begründung wurde vom Gericht angegeben, dass mehrere von Hoewer verfasste Texte, insbesondere sein 2021 veröffentlichter Roman, die Menschenwürde verletzen würden. Weiters wurden seine Funktionen im rechtsextremistischen Verein „Ein Prozent“ (stellvertretender Vorsitzender) sowie sein Engagement in der „Jungen Alternative“ angeführt. Die würden eine Haltung zeigen, die nicht zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehe.
Nach dem Prinzip der „wehrhaften” Demokratie sei es „nicht (…) dem Staat zuzumuten, verfassungsuntreue Bewerber in den Vorbereitungsdienst aufnehmen zu müssen”. Rechtsreferendare müssten sich durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen”. (t‑online.de, 9.6.15)
Der Burschenschafter Hoewer (Germania Köln) ist Autor des „Attersse Report“, der vom freiheitlichen Thinktank „Attersseeekreis“ herausgegeben wird, und schrieb mehrfach im FPÖ-nahen „Freilich Magazin“, wo auch sein vom Gericht für seine Beweiswürdigung zitierter Roman bejubelt wurde. Zuletzt ist Hoewer in Österreich durch seine Teilnahme am neofaschistischen Verlagstreffen „Vienna Calling“ im April 2023 aufgefallen, wo er eben auch diesen Roman präsentiert hatte.
Der Gerichtsbeschluss ist als Download bei der „Autonomen Antifa Freiburg“ abrufbar.