Elsarn-Straß/NÖ: K/ein Nazi am Germanenfest?
Wer nach „Elsarn“, einem Ortsteil der niederösterreichischen Gemeinde Straß im Straßertale, googelt, erhält hauptsächlich Treffer zum „Germanengehöft“, einem Freilichtmuseum. Dort findet jährlich unter dem Motto „Zurück in die Vergangenheit“ ein „Germanenfest“ statt, diesmal am 8./9. Juni. Dort soll ein Besucher aus Oberösterreich, gekleidet in germanischem Gewand und mit Trommel, am Lagerfeuer Lieder mit nationalsozialistischem Inhalt gesungen habe. Der Mann wurde nach Hinweis durch Darsteller des Fests und auf Initiative der SPÖ-Gemeinderätin Gabriele Poschenreithner vom Gelände verwiesen.
Daraufhin meldete sich der Bruder des Beschuldigten bei den „Niederösterreichischen Nachrichten“ – er, weil sein des Fests verwiesener Bruder „wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht in der Lage, selbst zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen“ (noen.at, 12.6.25). Der erklärte, sein Bruder habe kein NS-Lied, sondern ein Werk von Arik Brauer („Surmi sui“) dargeboten.
Dort heißt es im Text des Sängers jüdischer Abstammung über seinen ehemaligen Lehrer: „Vierte Klass’ tragt er die Nazikrawatten, dauert mein Unterricht nimmermehr lang, dressiert er im Turnsaal deutsche Soldaten, stellt uns drei Jud’n mit’m G’sicht zur Wand.“ Das könne man falsch verstanden haben. (noen.at)
Wir nehmen zur Kenntnis: Ein in Germanenkleidung und mit Trommel auftauchender, nun kranker Oberösterreicher setzt sich beim Germanenfest ans Lagerfeuer, um Arik Brauers Protestlied gegen einen Nazi-Lehrer zu trällern, das von anderen Festgästen als Nazi-verherrlichendes Lied wahrgenommen wurde. Aber: Ein anderer Besucher will den Mann von einem früheren Fest wiedererkannt haben, bei dem er in militärischer Kleidung und Springerstiefeln erschienen sei.
Ob gegen den Oberösterreicher Anzeige nach dem Verbotsgesetz erstattet wurde, geht aus den Artikeln der NÖN nicht hervor.
Wien-Margareten: Schwerbewaffneter Österreicher in Supermarkt festgenommen
Am 12. Juni wurde in Wien-Margareten ein stark alkoholisierter, schwer bewaffneter in militärischer Tarnkleidung aufgetretener Mann von der Polizei nach einem Supermarktbesuch angehalten.
Der 55-jährige Österreicher trug laut Polizei Revolver, Schießkugelschreiber – eine verbotene Waffe, die einem Kugelschreiber ähnelt –, eine für Tierärzte konzipierte Pistole, 22 Stück Munition, fünf Messer, eine Suchtgiftwaage, zwei Behälter mit Kokain, ein Päckchen Cannabis und fast 1.400 Euro Bargeld bei sich. (wien.orf.at, 13.6.25)
Eine anschließende Hausdurchsuchung förderte weitere Waffen und Suchtmittel zutage. Gegen den Mann besteht seit über 20 Jahren ein Waffenverbot. Der Hintergrund des Vorfalls ist unklar, da der Mann wegen seiner starken Alkoholisierung noch nicht einvernommen werden konnte. Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffen dauern an. Der Mann wurde auf freiem Fuß angezeigt.
Bez. Korneuburg-Hollabrunn/NÖ: Blauer Sommer
Der niederösterreichische FPÖ-Landtagsabgeordnete Michael Sommer (29) war nicht mehr zu halten: Nach seinem Verkehrsunfall, den er im Juni 2024 in besoffenem Zustand auf der Wiener Nordbrücke verursacht hatte, hieß es aus der FPÖ, man werde mit ihm das Gespräch suchen. Das war es auch schon. Nun baute Sommer nach dem Besuch eines Festes im Bezirk Korneuburg erneut einen Unfall – mit etwa zwei Promille Alkohol im Blut.
Am Samstag später Nachmittag besuchte FPÖ-Mandatar Michael Sommer mit anderen Parteikollegen das Feuerwehrfest in Sonnberg. Bereits dort fiel er durch sein Verhalten unter erkennbarem Alkoholeinfluss auf. Im weiteren Verlauf des Abends oder sogar von Sonnberg weg, dürfte er sich in diesem Zustand hinter das Steuer seines Autos gesetzt haben. (meinbezirk.at, 15.6.25)
Sommer legte, vom Lob seines Parteichefs Udo Landbauer begleitet, sein Mandat im Landtag zurück. Der blaue Sommer hält in Hollabrunn ein Mandat im Gemeinderat. Ob er auch das abgibt, ist noch nicht bekannt.
Steiermark: FPÖ-Landesrat streicht Förderungen für Jugendarbeit und Gewaltprävention
Einem Bericht der „Kleinen Zeitung“ (14.6.25) zufolge, erhielten letzten Freitag, am Tag nach Ende der Staatstrauer für die Opfer der Amoktat am Grazer BORG Dreierschützengasse, mehr als 40 steirische Vereine eine E‑Mail aus dem Ressort des freiheitlichen Landesrats Hannes Amesbauer, in der mit 1. Juli ein Förderstopp seitens des Landes angekündigt wurde.
Gestrichen werden Förderungen aus den Bereichen der Jugendarbeit, der Sozialprojekte, der Gewaltprävention, auch Deutschkurse für Migranten. Das wirkliche „Schadensausmaß“ wolle man kommenden Montag gemeinsam in einer Sitzung besprechen, man müsse sich erst zusammenschließen und ein Bild machen, heißt es bei den Betroffenen. (…) Für die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die zugleich die BanHate-App und Extremismusprävention betreibt, bedeutet es das Ende. (kleinezeitung.at)
Betroffen seien u.a. ebenfalls die Caritas mit ihrem Angebot im Asylbereich, „auch die Förderungen für Fachschulen für Pflegeberufe und Sozialberufe“ (kleinezeitung.at), die RosaLila Pantherinnen, die AIDS-Hilfe, der Verein Isop und die Antidiskriminierungsstelle Steiermark, die neben einer Meldestelle für Hasspostings auch Extremismusprävention anbietet und nun zusperren muss.
„‚Das ist radikal rechte nationale Politik, die die Gesellschaft weiter spalten soll. Es ist ein bewusster Kahlschlag dort, wo es um das friedliche Zusammenleben geht‘, nimmt sich Isop-Geschäftsführer Robert Reithofer kein Blatt vor den Mund.“ (kleinezeitung.at) Kritik folgte auch postwendend von allen Oppositionsparteien. Die FPÖ gab mit ihrer Reaktion einmal mehr Zeugnis ihrer ausgeprägten Kompetenz in Hatespeech und Täter-Opferumkehr ab. Es werde „politisches Kleingeld gewechselt — und das unter Beteiligung linksgerichteter Migrations, Multikulti- und LGBTQ-Vereine sowie mit tatkräftiger Unterstützung der linken Parteien im Landtag“, ist in einem Facebook-Posting des FPÖ-Klubobmanns im Landtag, Marco Triller, zu lesen.
Leipzig/D: Compact-Verbotsverfahren
Am 10. und 11. Juni 2025 verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das vom Bundesinnenministerium im Juli 2024 ausgesprochene Verbot des rechtsextremen „Compact“-Magazins, gegen das Compact geklagt hatte.
Das Innenministerium unter der mittlerweile abgelösten Ministerin Nancy Faeser hatte „Compact“ als einen Verein eingestuft, der sich nicht auf Journalismus beschränkt, sondern aktiv verfassungsfeindliche Ziele verfolgt. Das Magazin sei, so die Argumentation, ein publizistischer Arm der Neuen Rechten, der systematisch rassistische, antisemitische, antidemokratische Narrative verbreitet – und somit ein Fall sei für ein Vereinsverbot nach dem Vereinsgesetz. In einem Eilverfahren am Bundesverwaltungsgericht im Sommer 2024 war das Verbot ausgesetzt worden.
Am ersten Verhandlungstag in Leipzig trat Compact-Herausgeber Jürgen Elsässer persönlich auf. Wer erwartete, dass er um journalistische Sorgfalt oder redaktionelle Autonomie bemüht wäre, sah sich getäuscht. Elsässer redete viel von „Umsturz“, meinte damit aber angeblich einen „friedlichen, demokratischen Wandel“.
„Weil wir für den Sturz des Regimes sind, sind wird auch gegen jede Distanzeritis.“ Diese und andere explizite Aussagen des Kopfes des Compact-Magazins, Jürgen Elsässers, legten nicht etwa die Vertreter des Bundesinnenministerium vor. Das Anwaltsteam um Elsässer hatte den Videoschnipsel von einem Spendenevent herausgesucht, weil sie sich entlastende Wirkung versprachen. (…) Es war gerade der Clip, in dem Elsässer auch ausführte, bei Compact hätten alle das Ziel des Sturzes verinnerlicht und würde ihre Texte entsprechend schreiben. (endstation-rechts.de, 12.6.25)
Thomas Witzgall, der für „Endstation Rechts“ die Verhandlung beobachtete, fragt, ob die von Elsässer und seinen drei Anwälten als Entlastungsstrategie vorgebrachten Argumentationen nicht letztlich belastend wirken könnten – sich also als Schuss nach hinten erweisen könnten.
Der Vorwurf eines ethnokulturellen Volksverständnisses wurde durch Aussagen gestützt, in denen Ausländer*innen und Migrant*innen synonym verwendet und Kollektivzuschreibungen zu Straftaten gemacht wurden. Elsässer und sein Anwalt Laurens Nothdurft, einst Funktionär in der 2009 verbotenen neonazistischen „Heimattreuen Jugend“, nun AfD-Funktionär und kürzlich im Zusammenhang mit der Neonazi-Verbindung „Jungadler“ genannt„ argumentierten, dass solche Zuschreibungen legitim seien, wenn sie sich auf statistische Auffälligkeiten stützen. In weiteren Videos bezeichnete Stephanie Elsässer die BRD als „Shithole“ und äußerte, Muslime sollten ihren Glauben nicht öffentlich ausleben dürfen.
Die Rolle von Martin Sellner und dessen Deportationskonzept nahmen breiten Raum ein. Elsässer und seine Frau distanzierten sich verbal teilweise von Sellners Positionen, doch Sellner erhielt in Compact-Printausgaben und Videoreihen viel Raum für seine Thesen. Elsässer lobte Sellners Buch „Regime Change von rechts“ als strategisch vorbildlich. Abgehörte Telefonate und Aussagen zeigten eine Nähe zur extremen Rechten und menschenverachtende Sprache. Stephanie Elsässer erklärte, zehn Millionen Menschen könnten Deutschland verlassen, was die Bundesseite als Beleg für massenhafte Ausweisungsvorstellungen wertete. Die Verteidigung versuchte, dies als unspezifisch und nicht programmatisch darzustellen.
Die Bundesseite führte zahlreiche Belege für eine aggressiv-kämpferische Haltung des Magazins an. Compact arbeite kontinuierlich daran, die verfassungsmäßige Ordnung zu untergraben, neue Verfassungsfeinde zu schaffen und bestehende zu bestärken. Elsässer propagiere eine „Fünf Finger sind eine Faust“-Strategie, in der Compact mit AfD, Pegida, Identitärer Bewegung und „Ein Prozent“ arbeitsteilig zusammenwirke. Umsturz- und Revolutionsrhetorik, Forderungen nach „disziplinierter Militanz“ und Relativierungen gegenüber NS-Vergleichen unterstrichen die verfassungsfeindliche Ausrichtung.
Das Gericht wird seine Entscheidung, die auch von österreichischen Rechtsextremen mit Spannung erwartet wird, am 24. Juni verkünden.
Polen: Drei Neonazis planten verheerendes Sprengstoffattentat
Drei 19-jährige Neonazis wurden in Polen festgenommen, weil sie nach Vorbild der Terroranschläge von Oslo/Utøya, Christchurch und Oklahoma (1995) ein verheerendesw Attentat geplant haben sollen.
Die drei Verdächtigen sollen im Internet Informationen zum Umgang mit Schusswaffen gesammelt, Schießstände aufgesucht und militärisch-taktische Trainings organisiert haben, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des ABW und der Staatsanwaltschaft in Olsztyn. Außerdem hätten sie Sprengstoff und Anleitungen zum Bau von Sprengvorrichtungen gesammelt. (rnd.de, 12.6.25)
Im Visier sei eine Schule oder eine Pride-Parade gewesen.