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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Wiederbetätigungsprozess: Die Antifa war’s!?

Her­bert Z. hat wirk­lich Pech! Nicht bloß, weil er wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung am 13. Juni vor dem Gra­zer Lan­des­ge­richt als Ange­klag­ter antan­zen muss­te. Sein trau­ri­ges Schick­sal ist untrenn­bar mit dem Nor­den ver­bun­den. Wegen der Runen, die in der Ankla­ge eine Rol­le spie­len, aber auch wegen der nor­di­schen Anti­fa, die ger­ne Nazi-Ver­sand­häu­ser hackt und dabei sei­nen Namen mehr­mals unter der Kund­schaft auf­ge­deckt hat.

17. Juni 2025
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Gleich zu Beginn der Ver­hand­lung ver­sucht der Ver­tei­di­ger die vie­len Schüler*innen einer gym­na­sia­len Ober­stu­fe, die die Schwur­ge­richts­ver­hand­lung mit ihren Lehrer*innen besu­chen, wie­der nach Hau­se zu schi­cken, indem er den Aus­schluss der Öffent­lich­keit for­dert. Für sei­nen Man­dan­ten sei das Risi­ko der sozia­len Äch­tung und von Ein­bli­cken in höchst per­sön­li­che Lebens­be­rei­che gegeben.

Der Antrag der Ver­tei­di­gung wird vom Rich­ter­se­nat abge­lehnt. Gera­de bei Pro­zes­sen zum NS-Ver­bots­ge­setz sei die Öffent­lich­keit wich­tig – dem ist vor­be­halt­los zuzu­stim­men! Zuvor war schon die Ankla­ge vor­ge­tra­gen wor­den, in der von den vie­len Nazi-Tat­toos, etli­chen NS-Devo­tio­na­li­en und sei­nen Bestel­lun­gen beim schwe­di­schen Mid­gård-Ver­sand die Rede war.

Wer bei Mid­gård bestellt, will Nazi-Dreck und bekommt ihn auch. 2023 öff­ne­te schwe­di­sche Anti­fa in einem gro­ßen Hack die Kon­ten und auch die Struk­tu­ren des Mid­gård-Ver­san­des, sei­ne enge Ver­bin­dung zur (neo­na­zis­ti­schen) Nor­di­schen Wider­stands­be­we­gung. Aus Öster­reich fan­den sich 277 Bestel­lun­gen von ins­ge­samt 61 Per­so­nen. Füh­rend zeig­te sich die Stei­er­mark mit 19 Besteller*innen, von denen die meis­ten schon auf den ers­ten Blick der Neo­na­zi-Sze­ne zuor­den­bar waren. Der Ost­stei­rer Her­bert Z. war einer von ihnen.

In Österreich verbotene Zeichen: Odalrune, Tiwaz/Tyr, Schwarze Sonne (Screenshot Midgård-Versand 15.8.24)
In Öster­reich ver­bo­te­ne Zei­chen: Odal­ru­ne, Tiwaz/Tyr, Schwar­ze Son­ne (Screen­shot Mid­gård-Ver­sand 15.8.24)

Der Mid­gård-Ver­sand ist aber nicht nur 2023 gehackt wor­den, son­dern auch schon 2017. Das spricht nicht unbe­dingt für den Kun­den­ser­vice des Nazi-Ver­sands. Her­bert Z. bestellt offen­sicht­lich ger­ne bei gehack­ten Ver­sand­häu­sern, denn als Ende 2009 Kun­den­da­ten des Thor-Stei­nar-Ver­sands auf­tauch­ten, war Her­bert Z. eben­falls darunter.

Her­bert Z. hat eini­ge Runen, aber auch ande­re Nazi-Sym­bo­le auf ver­schie­de­nen Kör­per­tei­len: Haken­kreuz auf der rech­ten Brust, eine schwar­ze Son­ne am lin­ken Ell­bo­gen, eine Odal­ru­ne auf der rech­ten Schul­ter, eine Tris­ke­le am rech­ten Arm. Dazu noch „Blood & Honour“ am Bauch, „KKK“ für Ku-Klux-Klan auf der rech­ten Schul­ter. Es ist ziem­lich dicht gedrängt auf Her­bert Z.s Ober­leib, den er auch öffent­lich prä­sen­tiert hatte.

Dar­um geht’s dann auch in der Ankla­ge. Die Haus­durch­su­chung, die bei ihm 2024 durch­ge­führt wur­de, ist im Nach­hin­ein für unzu­läs­sig erklärt wor­den, da der Ver­fas­sungs­schutz gepfuscht hat­te. Die bei Z. gefun­de­nen Gegen­stän­de durf­ten jedoch zur Beur­tei­lung durch das Gericht her­an­ge­zo­gen werden.

Die Antifa und das Gericht

Her­bert Z., der seit lan­ger Zeit bes­tens in der Gra­zer Nazi-Hoo­li­gan-Sze­ne ver­an­kert ist, auch bei Pegi­da und der „Par­tei des Vol­kes“ aktiv war, gab bei sei­ner Befra­gung das Unschulds­lamm. Das Haken­kreuz auf sei­ner Brust? Nur ein Glücks­sym­bol, auch die Odal­ru­ne soll ihm nur Glück brin­gen und etwas Schutz.

Den hät­te er schon frü­her gebraucht, vor der schwe­di­schen Anti­fa zum Bei­spiel. Bei der schwingt sich Her­bert Z. zum Anklä­ger auf: Die Anti­fa habe den Web­shop von Mid­gård gehackt und auch Pegi­da, da müs­se er in den Raum stel­len, dass das Gericht mit der Anti­fa zusam­men­ar­bei­te. Schuld dar­an, dass er sich jetzt vor Gericht ver­ant­wor­ten muss, hat also nicht Z., son­dern die Antifa.

Zur Spra­che kommt auch noch sei­ne üppi­ge Samm­lung von ein­schlä­gi­gen CDs. Die samm­le er seit 20 Jah­ren, habe die Musik aber schon lan­ge nicht mehr ab- und auch nie­man­dem vor­ge­spielt. Einem bei­sit­zen­den Rich­ter fällt dazu ein, dass Leu­te wie Her­bert Z. drau­ßen „immer laut und zor­nig“ sei­en, „im Gerichts­saal aber her­umei­ei­ern, wie man es noch nie gese­hen hat“.

Eine Schuld­ein­sicht kommt vom Ange­klag­ten nicht. Als Schluss­wort meint Z., dass er nicht wis­se, was er sagen sol­le, ver­weist auf die Erklä­rung sei­nes Ver­tei­di­gers und auf die acht­jäh­ri­ge Toch­ter, für die er Ver­ant­wor­tung trage.

Die Geschwo­re­nen sind sich bei der Schuld einig. Die Stra­fe fällt mil­de aus: acht Mona­te bedingt und eine unbe­ding­te Geld­stra­fe von 360 Tag­sät­zen zu 5 Euro, ersatz­wei­se 180 Tage Ersatz­frei­heits­stra­fe. Der Ange­klag­te will sei­ne Bedenk­zeit nut­zen, das Urteil war daher zu Pro­zess­ende noch nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Fußball/Hooligans | Neonazismus/Neofaschismus | Partei des Volkes | Pegida | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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