St. Pölten – St. Peter in der Au/NÖ: blaue Erinnerungslücken
Klagenfurt: Haft für Staatenbund-Mitglied
Lauterach/Vbg.: Beschmierungen mit NS-Symbolen
Bez. Hollabrunn/NÖ – Lembach/OÖ: SS-Rune im Logo und keine Auskunft über Ergebnis von Verfahren
Steiermark: kein Verfahren gegen RFJ
St. Pölten – St. Peter in der Au/NÖ: blaue Erinnerungslücken
Begonnen hatte alles mit einem Posting des SPÖ-Gemeinderats Ibrahim Günes, in dem der über Rassismus in seinem Ort, St. Peter in der Au, klagte. Hinzu kam die Aussage, dass „dass es aber FPÖ-Mitglieder gibt, die durch den Ort gehen, den Hitlergruß machen und ‚Scheiß Neger‘ schreien.“ (noen.at, 18.12.18) Günes zeigte offenbar zwei FPÖ-Mitglieder an, einer stand nun wegen mutmaßlicher Wiederbetätigung vor Gericht und wurde, um es vorwegzunehmen, freigesprochen.
Seiner [Günes’] Aussage nach habe der Angeklagte ihn beim Betreten eines Lokals grundlos unter anderem mit ‚Scheiß Türken‘ und zwei weitere Gäste als ‚Scheiß Juden‘ beschimpft. Mehrmals habe er sich danach ’stramm aufgestellt’, die rechte Hand zum Hitlergruß erhoben und ‚Sieg Heil’ sowie ‚Heil Hitler’ gerufen. Der Beschuldigte sei wohl betrunken gewesen, habe aber gewusst, was er tat, so die Aussagen einiger Belastungszeugen. (noen.at)
Der Angeklagte gab an, sich wegen starken Alkoholkonsums nicht mehr erinnern zu können. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es in den Zeugenaussagen Widersprüche gegeben habe. Das Resultat: ein einstimmiger Freispruch durch die acht Geschworenen.
Klagenfurt: Haft für Staatenbund-Mitglied
Mit einer Verurteilung endete am 16. Oktober ein Prozess gegen einen 38-jährigen Kärntner, der Drohbriefe an eine Beamte gesendet hatte, die für Exekutionen zuständig war. Er wollte damit eine ihm drohende Exekution verhindern.
Außerdem habe er den Inhalt der Briefe [gemeint sind die amtlichen Briefe zur Exekution, Anmk. SdR] – ‚alles Kauderwelsch’ – nicht verstanden. Ein Mann, den er im Internet kennengelernt hat, habe sie für ihn aufgesetzt. Und beim Staatenbund sei er nur wegen deren Ideen zu alternativen Agrar- und Energieformen gewesen, habe sich aber schon vor längerer Zeit wieder abgewandt. Die Richter sowie die Staatsanwältin konnte der Angeklagte mit seinen Ausführungen über die angeblich Läuterung nicht überzeugen. Immerhin habe er noch im August auf die Anklageschrift reagiert, wie das Staatsverweigerer tun: Er schickte sie zurück, es sei nämlich Werbung. (derstandard.at, 16.10.19)
Das Urteil, 18 Monate Haft, davon 15 bedingt, war am 16. noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger erbat drei Tage Bedenkfrist.
Lauterach/Vbg.: Beschmierungen mit NS-Symbolen
An gleich fünf Stellen haben bislang Unbekannte in der Nacht vom 15. auf den 16. Oktober im Vorarlberger Ort Lauterach Hakenkreuze und SS-Runen hinterlassen. „Die insgesamt fünf Tatorte befinden sich demnach an der Bundesstraße, dem Badweg und drei Mal am Dammweg. Die Hakenkreuze in schwarzer Farbe wurde teils frei und teils mit Schablonen aufgesprüht.“ (Pressebericht Polizei 17.10.19 zitiert nach allgaeu-rechtsaussen.de)
Bez. Hollabrunn/NÖ – Lembach/OÖ: SS-Rune im Logo und keine Auskunft über Ergebnis von Verfahren
Vor einem Jahr erstattete der niederösterreichische Jurist Eytan Reif Anzeige gegen den Besitzer des Abbruchunternehmens Beißmann, denn der führt in seinem Firmenlogo das „ß“ mit einem „ss“ – in einer Form, die, ums vorsichtig auszudrücken, an eine Sig-Rune erinnert. Das war nach 2016, als der ehemalige Neubauer Bezirksvorsteher Thomas Blimlinger aktiv geworden war, bereits die zweite Anzeige wegen eventuellen Verstoßes gegen das Abzeichengesetz gegen den Lembacher Firmeninhaber und FPÖ-Gemeinderat Peter Beißmann. Wie das Ergebnis der ersten Anzeige ist? Wissen wir nicht. Wie das Ergebnis der letztjährigen Anzeige durch Reif ist? Wissen wir nicht.
Eytan Reif will die Entscheidung zur Nicht-Information über den Ausgang dieses Verfahrens nicht akzeptieren. Schon die Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn hatte die Auskunft verweigert, eine Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht wurde nun ebenfalls abgewiesen.
Die Behörde hatte sich auf die Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz berufen, während sich Reif auf öffentliches Interesse berief. Immerhin sei der Beschuldigte ein FPÖ-Politiker. Und eine Übermittlung des Gutachtens in anonymisierter Form würde dessen Interessen nicht beeinträchtigen. Das sieht das Landesverwaltungsgericht anders. Die Geheimhaltungsinteressen des Herrn Beißmann würden die Interessen von Reif überwiegen. Die Verweigerung der Auskunft sei zu Recht erfolgt. (noen.at, 18.10.19)
Wir halten fest: Da arbeitet ein Unternehmen mit einem äußerst fragwürdigen Logo, das unzählige Male auf LKW, auf Transparenten im öffentlichen Raum sichtbar ist, und die staatlichen Instanzen berufen sich auf „Geheimhaltungsinteressen“ des Firmeninhabers.
Die zahlreichen Anzeigen anderer Bürger, die bei der BH Hollabrunn ebenfalls eingelangt seien, würden veranschaulichen, dass er nicht der Einzige ist, der die Botschaft Beißmanns verstanden habe, erläutert Reif. Er will gegen das Urteil berufen. Somit müsste der Österreichische Verwaltungsgerichtshof entscheiden, ob die Öffentlichkeit ein Recht auf die Information hat, ob hier nationalsozialistische Symbole in aller Öffentlichkeit gezeigt wurden. (noen.at, 18.10.19)
Möge der Verwaltungsgerichtshof zu einer nachvollziehbareren Entscheidung kommen!
Steiermark: kein Verfahren gegen RFJ
Nachdem im Zug des EU-Wahlkampfs die 2018-Kampagne „Tradition schlägt Migration“ des notorisch verhaltensauffällige RFJ-Steiermark bekannt wurde, weil dafür ein Sujet verwendetet wurde, das viele an Darstellungen aus dem „Stürmer“ erinnerte, gab’s Aufruhr. Armin Wolf sprach den FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky darauf in einem ZiB2-Interview an.
Moderator Armin Wolf hatte Vilimsky mit dem Cartoon, in dem eine einheimische Familie in grüner Tracht von finsteren Zuwanderern mit langer Nase, Bart und Buckel bedroht wird, konfrontiert — und ihn neben die Darstellung eines Juden aus dem NS-Kampfblatt ‚Der Stürmer‘ gestellt. Vilimsky sprach daraufhin von ‚unterster Schublade‘ und drohte: „Das ist etwas, das nicht ohne Folgen bleiben kann.“ (diepresse.com, 3.5.19)
Die islamische Glaubensgemeinschaft und die Israelitische Kultusgemeinschaft verurteilten das Sujet als „rassistisch“, eine anonyme Anzeige landete bei der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren wurde nun wegen mangelnden Anfangsverdachts eingestellt.
Die Staatsanwaltschaft bestätigte auf APA-Nachfrage, dass es nach der anonymen Anzeige wegen des Verdachts der Verhetzung keine Ermittlungen geben wird. Konkret ging es um das Plakat der Kampagne ‚Tradition schlägt Migration’. Es zeigt ein idealisiertes offensichtlich heimisches Paar in Tracht, umgeben von finsteren Figuren mit Buckel und Hakennase sowie einer Moschee im Hintergrund. (APA via vol.at, 15.10.19)