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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 42/19

Manch­mal kom­men wir aus dem Wun­dern nicht mehr raus. Dies­mal haben wir gleich zwei Anläs­se: eine Ent­schei­dung des Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richts Nie­der­ös­ter­reich bezüg­lich eines Logos mit einem „ss“, das auch als SS-Rune inter­pre­tiert wer­den könn­te, und jene der Gra­zer Staats­an­walt­schaft zu einem het­ze­ri­schen RFJ-Sujet. Das eine Mal Geheim­hal­tung über den Aus­gang des Ver­fah­rens, das ande­re Mal die Ein­stel­lung des Ver­fah­rens. Dazu wur­den wir mit blau­en Erin­ne­rungs­lü­cken kon­fron­tiert – auch schon ein Klassiker!

21. Okt. 2019
Rückblick
Rückblick

St. Pölten – St. Peter in der Au/NÖ: blaue Erinnerungslücken
Klagenfurt: Haft für Staatenbund-Mitglied
Lauterach/Vbg.: Beschmierungen mit NS-Symbolen
Bez. Hollabrunn/NÖ – Lembach/OÖ: SS-Rune im Logo und keine Auskunft über Ergebnis von Verfahren
Steiermark: kein Verfahren gegen RFJ

 

St. Pöl­ten – St. Peter in der Au/NÖ: blaue Erinnerungslücken

Begon­nen hat­te alles mit einem Pos­ting des SPÖ-Gemein­de­rats Ibra­him Günes, in dem der über Ras­sis­mus in sei­nem Ort, St. Peter in der Au, klag­te. Hin­zu kam die Aus­sa­ge, dass „dass es aber FPÖ-Mit­glie­der gibt, die durch den Ort gehen, den Hit­ler­gruß machen und ‚Scheiß Neger‘ schrei­en.“ (noen.at, 18.12.18) Günes zeig­te offen­bar zwei FPÖ-Mit­glie­der an, einer stand nun wegen mut­maß­li­cher Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht und wur­de, um es vor­weg­zu­neh­men, freigesprochen.

Sei­ner [Günes’] Aus­sa­ge nach habe der Ange­klag­te ihn beim Betre­ten eines Lokals grund­los unter ande­rem mit ‚Scheiß Tür­ken‘ und zwei wei­te­re Gäs­te als ‚Scheiß Juden‘ beschimpft. Mehr­mals habe er sich danach ’stramm auf­ge­stellt’, die rech­te Hand zum Hit­ler­gruß erho­ben und ‚Sieg Heil’ sowie ‚Heil Hit­ler’ geru­fen. Der Beschul­dig­te sei wohl betrun­ken gewe­sen, habe aber gewusst, was er tat, so die Aus­sa­gen eini­ger Belas­tungs­zeu­gen. (noen.at)

Der Ange­klag­te gab an, sich wegen star­ken Alko­hol­kon­sums nicht mehr erin­nern zu kön­nen. Zudem wur­de dar­auf hin­ge­wie­sen, dass es in den Zeu­gen­aus­sa­gen Wider­sprü­che gege­ben habe. Das Resul­tat: ein ein­stim­mi­ger Frei­spruch durch die acht Geschworenen.

Kla­gen­furt: Haft für Staa­ten­bund-Mit­glied 

Mit einer Ver­ur­tei­lung ende­te am 16. Okto­ber ein Pro­zess gegen einen 38-jäh­ri­gen Kärnt­ner, der Droh­brie­fe an eine Beam­te gesen­det hat­te, die für Exe­ku­tio­nen zustän­dig war. Er woll­te damit eine ihm dro­hen­de Exe­ku­ti­on verhindern.

Außer­dem habe er den Inhalt der Brie­fe [gemeint sind die amt­li­chen Brie­fe zur Exe­ku­ti­on, Anmk. SdR] – ‚alles Kau­der­welsch’ – nicht ver­stan­den. Ein Mann, den er im Inter­net ken­nen­ge­lernt hat, habe sie für ihn auf­ge­setzt. Und beim Staa­ten­bund sei er nur wegen deren Ideen zu alter­na­ti­ven Agrar- und Ener­gie­for­men gewe­sen, habe sich aber schon vor län­ge­rer Zeit wie­der abge­wandt. Die Rich­ter sowie die Staats­an­wäl­tin konn­te der Ange­klag­te mit sei­nen Aus­füh­run­gen über die angeb­lich Läu­te­rung nicht über­zeu­gen. Immer­hin habe er noch im August auf die Ankla­ge­schrift reagiert, wie das Staats­ver­wei­ge­rer tun: Er schick­te sie zurück, es sei näm­lich Wer­bung. (derstandard.at, 16.10.19)

Das Urteil, 18 Mona­te Haft, davon 15 bedingt, war am 16. noch nicht rechts­kräf­tig. Der Ver­tei­di­ger erbat drei Tage Bedenkfrist.

Lauterach/Vbg.: Beschmie­run­gen mit NS-Symbolen

An gleich fünf Stel­len haben bis­lang Unbe­kann­te in der Nacht vom 15. auf den 16. Okto­ber im Vor­arl­ber­ger Ort Lau­ter­ach Haken­kreu­ze und SS-Runen hin­ter­las­sen. „Die ins­ge­samt fünf Tat­or­te befin­den sich dem­nach an der Bun­des­stra­ße, dem Bad­weg und drei Mal am Damm­weg. Die Haken­kreu­ze in schwar­zer Far­be wur­de teils frei und teils mit Scha­blo­nen auf­ge­sprüht.“ (Pres­se­be­richt Poli­zei 17.10.19 zitiert nach allgaeu-rechtsaussen.de)

SS-Runen in Lauterach (Screenshot ORF Vorarlberg)
SS-Runen in Lau­ter­ach (Screen­shot ORF Vorarlberg)
Hakenkreuz in Lauterach (Screenshot vol.at, Youtube)
Haken­kreuz in Lau­ter­ach (Screen­shot vol.at, You­tube)

Bez. Hollabrunn/NÖ – Lembach/OÖ: SS-Rune im Logo und kei­ne Aus­kunft über Ergeb­nis von Verfahren

Vor einem Jahr erstat­te­te der nie­der­ös­ter­rei­chi­sche Jurist Eytan Reif Anzei­ge gegen den Besit­zer des Abbruch­un­ter­neh­mens Beiß­mann, denn der führt in sei­nem Fir­men­lo­go das „ß“ mit einem „ss“ – in einer Form, die, ums vor­sich­tig aus­zu­drü­cken, an eine Sig-Rune erin­nert. Das war nach 2016, als der ehe­ma­li­ge Neu­bau­er Bezirks­vor­ste­her Tho­mas Blim­lin­ger aktiv gewor­den war, bereits die zwei­te Anzei­ge wegen even­tu­el­len Ver­sto­ßes gegen das Abzei­chen­ge­setz gegen den Lem­ba­cher Fir­men­in­ha­ber und FPÖ-Gemein­de­rat Peter Beiß­mann. Wie das Ergeb­nis der ers­ten Anzei­ge ist? Wis­sen wir nicht. Wie das Ergeb­nis der letzt­jäh­ri­gen Anzei­ge durch Reif ist? Wis­sen wir nicht.

Banner Fa. Beissmann in Retz (© privat)
Ban­ner Fa. Beiss­mann in Retz (© privat)

Eytan Reif will die Ent­schei­dung zur Nicht-Infor­ma­ti­on über den Aus­gang die­ses Ver­fah­rens nicht akzep­tie­ren. Schon die Bezirks­haupt­mann­schaft Hol­la­brunn hat­te die Aus­kunft ver­wei­gert, eine Beschwer­de beim Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt wur­de nun eben­falls abgewiesen.

Die Behör­de hat­te sich auf die Amts­ver­schwie­gen­heit und den Daten­schutz beru­fen, wäh­rend sich Reif auf öffent­li­ches Inter­es­se berief. Immer­hin sei der Beschul­dig­te ein FPÖ-Poli­ti­ker. Und eine Über­mitt­lung des Gut­ach­tens in anony­mi­sier­ter Form wür­de des­sen Inter­es­sen nicht beein­träch­ti­gen. Das sieht das Lan­des­ver­wal­tungs­ge­richt anders. Die Geheim­hal­tungs­in­ter­es­sen des Herrn Beiß­mann wür­den die Inter­es­sen von Reif über­wie­gen. Die Ver­wei­ge­rung der Aus­kunft sei zu Recht erfolgt. (noen.at, 18.10.19)

Wir hal­ten fest: Da arbei­tet ein Unter­neh­men mit einem äußerst frag­wür­di­gen Logo, das unzäh­li­ge Male auf LKW, auf Trans­pa­ren­ten im öffent­li­chen Raum sicht­bar ist, und die staat­li­chen Instan­zen beru­fen sich auf „Geheim­hal­tungs­in­ter­es­sen“ des Firmeninhabers.

Die zahl­rei­chen Anzei­gen ande­rer Bür­ger, die bei der BH Hol­la­brunn eben­falls ein­ge­langt sei­en, wür­den ver­an­schau­li­chen, dass er nicht der Ein­zi­ge ist, der die Bot­schaft Beiß­manns ver­stan­den habe, erläu­tert Reif. Er will gegen das Urteil beru­fen. Somit müss­te der Öster­rei­chi­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof ent­schei­den, ob die Öffent­lich­keit ein Recht auf die Infor­ma­ti­on hat, ob hier natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Sym­bo­le in aller Öffent­lich­keit gezeigt wur­den. (noen.at, 18.10.19)

Möge der Ver­wal­tungs­ge­richts­hof zu einer nach­voll­zieh­ba­re­ren Ent­schei­dung kommen!

Stei­er­mark: kein Ver­fah­ren gegen RFJ

Nach­dem im Zug des EU-Wahl­kampfs die 2018-Kam­pa­gne „Tra­di­ti­on schlägt Migra­ti­on“ des noto­risch ver­hal­tens­auf­fäl­li­ge RFJ-Stei­er­mark bekannt wur­de, weil dafür ein Sujet ver­wen­de­tet wur­de, das vie­le an Dar­stel­lun­gen aus dem „Stür­mer“ erin­ner­te, gab’s Auf­ruhr. Armin Wolf sprach den FPÖ-Gene­ral­se­kre­tär Harald Vilims­ky dar­auf in einem ZiB2-Inter­view an.

Mode­ra­tor Armin Wolf hat­te Vilims­ky mit dem Car­toon, in dem eine ein­hei­mi­sche Fami­lie in grü­ner Tracht von fins­te­ren Zuwan­de­rern mit lan­ger Nase, Bart und Buckel bedroht wird, kon­fron­tiert — und ihn neben die Dar­stel­lung eines Juden aus dem NS-Kampf­blatt ‚Der Stür­mer‘ gestellt. Vilims­ky sprach dar­auf­hin von ‚unters­ter Schub­la­de‘ und droh­te: „Das ist etwas, das nicht ohne Fol­gen blei­ben kann.“ (diepresse.com, 3.5.19)

RFJ-Kampagne und Stürmer-Vrgleich in der ZiB2
RFJ-Kam­pa­gne und Stür­mer-Ver­gleich in der ZiB 2

Die isla­mi­sche Glau­bens­ge­mein­schaft und die Israe­li­ti­sche Kul­tus­ge­mein­schaft ver­ur­teil­ten das Sujet als „ras­sis­tisch“, eine anony­me Anzei­ge lan­de­te bei der Staats­an­walt­schaft. Das Ver­fah­ren wur­de nun wegen man­geln­den Anfangs­ver­dachts eingestellt.

Die Staats­an­walt­schaft bestä­tig­te auf APA-Nach­fra­ge, dass es nach der anony­men Anzei­ge wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung kei­ne Ermitt­lun­gen geben wird. Kon­kret ging es um das Pla­kat der Kam­pa­gne ‚Tra­di­ti­on schlägt Migra­ti­on’. Es zeigt ein idea­li­sier­tes offen­sicht­lich hei­mi­sches Paar in Tracht, umge­ben von fins­te­ren Figu­ren mit Buckel und Haken­na­se sowie einer Moschee im Hin­ter­grund. (APA via vol.at, 15.10.19)

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