Das Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands (DÖW) verwendet die Sig-Runen im Logo des Abbruchunternehmens Beißmann als Beispiel dafür, dass das Abzeichengesetz auch leicht veränderte Darstellungen der SS-Rune unter Strafandrohung stellt. Im Abzeichengesetz heißt es nämlich:
(1) Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile einer in Österreich verbotenen Organisation dürfen öffentlich weder getragen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder verbreitet werden. Als Abzeichen sind auch Embleme, Symbole und Kennzeichen anzusehen.
(2) Das Verbot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abzeichen, Uniformen und Uniformteile, die auf Grund ihrer Ähnlichkeit oder ihrer offenkundigen Zweckbestimmung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwähnten Abzeichen, Uniformen oder Uniformteile gebraucht werden.
Aber handelt es sich bei Beißmanns Logo um eine Darstellung der Sig-Runen? Als das Abbruchunternehmen Beißmann 2016 in Wien-Neubau mit einem großen Firmentransparent bei einer Baustelle auf sich und sein auffälliges Logo aufmerksam machte, hagelte es sofort Beschwerden bei der Bezirksvorstehung Neubau. Der damalig Bezirksvorsteher Thomas Blimlinger erstattete daraufhin eine Anzeige bei der Polizei und erreichte über den Bauträger, für den das Abbruchunternehmen tätig war, die Entfernung des Transparents .
Die Rechtfertigungen des FPÖ-Gemeinderats Beißmanns, wonach die SS-Runen eigentlich Baggerschaufeln seien, wollte man damals schon nicht glauben: „Wenn das Baggerausleger sein sollten, wären sie beide unglücklich an der selben Stelle gebrochen und damit funktionsuntüchtig“, hieß es auf Facebook. Dass Beißmann das Logo nun „geil“ findet und der Diskussion um dessen Nähe zum Nationalsozialismus einen „gewissen Werbeeffekt“ zuschreibt, macht die Sache noch schlimmer.
Ob 2016 eine Strafe nach dem Abzeichengesetz verhängt wurde, ist unklar. Jetzt gibt es jedenfalls neue Anzeigen gegen Beißmann. Eytan Reif ist das Firmenlogo von Beißmann in Retz sprichwörtlich ins Auge gefallen. Über seinen Anwalt hat er Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg und bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn eingebracht und auf Facebook dafür eine Begründung formuliert, die wir hier gerne wiedergeben:
Es ist soweit: nun hat mein Anwalt zwei Anzeigen gegen den FPÖ-Politiker und Bauunternehmer Peter Beißmann bei der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn sowie bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg eingebracht.
Als ich mich vor einem Vierteljahrhundert in Österreich niedergelassen habe – fünfundfünfzig Jahre wiederum nachdem mein Vater infolge des „Anschlusses“ samt Familie aus Österreich flüchten musste – war ich fest entschlossen, hier einen von Vorurteilen befreiten neuen Lebensabschnitt zu beginnen. Die zahlreichen Freundschaften und Bekanntschaften, die ich seitdem mit aufgeschlossenen, toleranten Österreicherinnen und Österreicher schließen konnte, zeigten, dass diese Einstellung – von wenigen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich gerechtfertigt war.
Falsch verstandene Schlussstriche darf es aber nicht geben und NS-Symbole lasse ich mir nicht vor die Nase setzen. Die von mir eingebrachten Anzeigen gelten den von Peter Beißmann in Retz zur Schau gestellten zwei Siegrunen – ein Symbol, das zweifelsohne als DAS Emblem der nationalsozialistischen Schutzstaffel bzw. der späteren Waffen-SS betrachtet wird. Als Politiker einer Partei, die von ehemaligen SS-Mitgliedern gegründet wurde und die, von der Spitze abwärts, ein besonderes Näheverhältnis zu nationalsozialistischem Gedankengut aufweist, müsste Peter Beißmann mit der NS-Bildsprache bestens vertraut sein. Infolge der Verwendung seines Firmenlogos samt SS-Runen kokettiert er dennoch BEWUSST (und nicht zum ersten Mal) mit NS-Symbolen, die in Österreich gesetzlich verboten sind. Hier handelt es sich weder um einen Einzelfall noch um ein Missverständnis – und schon gar nicht um eine aus dem Kontext gerissene Harmlosigkeit.
Dass Peter Beißmann mittlerweile sein Plakat entfernt hat, begrüße ich selbstverständlich. Der Druck, den zahlreiche empörte Bürger ausgeübt haben, trägt erste Früchte. Beißmanns ebenfalls mit SS-Runen versehenen LKWs und schwere Geräte, die nach wie vor an der Baustelle zu sehen sind, haben im öffentlichen Raum aber auch nichts verloren. Sollten diese nicht umgehend entfernt oder die SS-Runen nicht umgehend unkenntlich gemacht werden, wird der nächste rechtliche Schritt folgen. Auf ein Katz-und-Maus-Spiel dieser Art darf man sich nicht einlassen und wer tatenlos zuschaut, während Grenzen ausgetestet werden, kann nur verlieren.
Eytan Reif liefert auch noch einen Beitrag zur staatsbürgerlichen Bildungsarbeit und zeigt eine Darstellung aller Abzeichen von SS-Einheiten, die unter das Abzeichengesetz fallen und daher strafbar sind.
Übrigens: Nicht nur die Abzeichen und Symbole der SS sind verboten, sondern auch aller anderen nationalsozialistischen Organisationen. Und noch etwas – aus aktuellem Anlass: Wer – wie Eytan Reif – diese Symbole zeigt, um ihre Strafbarkeit klarzumachen oder sie verwendet, um dagegen zu protestieren (Beispiel: Hakenkreuz im Abfallkorb oder durchgestrichenes Hakenkreuz), macht sich nicht strafbar. Das steht so im § 2 des Abzeichengesetzes.
Obwohl das Abzeichengesetz nicht sehr hohe Strafsätze für Verstöße vorsieht, könnte es trotzdem ordentlich teuer werden für Beißmann, denn das Firmenlogo mit den SS-Runen findet sich nämlich nicht nur auf Firmentransparenten, sondern auch auf Baumaschinen und anderen Fahrzeugen. Wenn Fahrzeuge und Firmentransparent mit den SS-Runen auch an anderen Orten öffentlich sichtbar sind, können neue Anzeigen neue Verwaltungsstrafen auslösen. Auf ein Umdenken bei Beißmann und der FPÖ können wir leider nicht setzen. 2016 benutzte er die übliche Täter-Opfer-Umkehr und vermutete, „dass die ganze Aufregung jetzt nur entsteht, weil ich für die FPÖ im Gemeinderat sitze“.