Anzeige gegen die Firma mit den SS-Runen

Eigentlich heißt er Beiß­mann, auch seine Fir­ma. Das Fir­men­l­o­go wird aber mit Doppel‑S aus­ge­führt. Als Sig-Runen! Peter Beiß­mann sieht darin kein Prob­lem. Warum? Weil er FPÖ-Gemein­der­at ist? Der FPÖ-Gemein­der­at Beiß­mann mit dem schar­fen ß erk­lärte 2016, dass das Fir­men­l­o­go von einem Grafik­er stamme, 20 Jahre alt sei und sich noch nie­mand darüber aufgeregt habe. Damals hat sich aber jemand aufgeregt – und jet­zt auch wieder in Retz.

Beißmann Firmenbuch vs. BeiSSmann Logo

Beiß­mann Fir­men­buch vs. BeiSS­mann Logo

Das Doku­men­ta­tion­sarchiv des Öster­re­ichis­chen Wider­stands (DÖW) ver­wen­det die Sig-Runen im Logo des Abbruchunternehmens Beiß­mann als Beispiel dafür, dass das Abze­ichenge­setz auch leicht verän­derte Darstel­lun­gen der SS-Rune unter Strafan­dro­hung stellt. Im Abze­ichenge­setz heißt es nämlich:

(1) Abze­ichen, Uni­for­men oder Uni­formteile ein­er in Öster­re­ich ver­bote­nen Organ­i­sa­tion dür­fen öffentlich wed­er getra­gen noch zur Schau gestellt, dargestellt oder ver­bre­it­et wer­den. Als Abze­ichen sind auch Embleme, Sym­bole und Kennze­ichen anzusehen.

(2) Das Ver­bot des Abs. 1 erstreckt sich auch auf Abze­ichen, Uni­for­men und Uni­formteile, die auf Grund ihrer Ähn­lichkeit oder ihrer offenkundi­gen Zweckbes­tim­mung als Ersatz eines der in Abs. 1 erwäh­n­ten Abze­ichen, Uni­for­men oder Uni­formteile gebraucht werden.

Aber han­delt es sich bei Beiß­manns Logo um eine Darstel­lung der Sig-Runen? Als das Abbruchunternehmen Beiß­mann 2016 in Wien-Neubau mit einem großen Fir­men­trans­par­ent bei ein­er Baustelle auf sich und sein auf­fäl­liges Logo aufmerk­sam machte, hagelte es sofort Beschw­er­den bei der Bezirksvorste­hung Neubau. Der dama­lig Bezirksvorste­her Thomas Blim­linger erstat­tete daraufhin eine Anzeige bei der Polizei und erre­ichte über den Bauträger, für den das Abbruchunternehmen tätig war, die Ent­fer­nung des Transparents .

Die Recht­fer­ti­gun­gen des FPÖ-Gemein­der­ats Beiß­manns, wonach die SS-Runen eigentlich Bag­ger­schaufeln seien, wollte man damals schon nicht glauben: „Wenn das Bag­ger­ausleger sein soll­ten, wären sie bei­de unglück­lich an der sel­ben Stelle gebrochen und damit funk­tion­sun­tüchtig“, hieß es auf Face­bookDass Beiß­mann das Logo nun geilfind­et und der Diskus­sion um dessen Nähe zum Nation­al­sozial­is­mus einen gewis­sen Wer­be­ef­fekt zuschreibt, macht die Sache noch schlimmer.

Stellungnahme Beißmann auf Puls 4 (23.10.18)

Stel­lung­nahme Beiß­mann auf Puls 4 (23.10.18)

Ob 2016 eine Strafe nach dem Abze­ichenge­setz ver­hängt wurde, ist unklar. Jet­zt gibt es jeden­falls neue Anzeigen gegen Beiß­mann. Eytan Reif ist das Fir­men­l­o­go von Beiß­mann in Retz sprich­wörtlich ins Auge gefall­en. Über seinen Anwalt hat er Anzeige bei der Staat­san­waltschaft Korneuburg und bei der Bezirk­shaupt­mannschaft Hol­labrunn einge­bracht und auf Face­book dafür eine Begrün­dung for­muliert, die wir hier gerne wiedergeben:

Es ist soweit: nun hat mein Anwalt zwei Anzeigen gegen den FPÖ-Poli­tik­er und Bau­un­ternehmer Peter Beiß­mann bei der Bezirk­shaupt­mannschaft Hol­labrunn sowie bei der Staat­san­waltschaft Korneuburg eingebracht.

Als ich mich vor einem Viertel­jahrhun­dert in Öster­re­ich niederge­lassen habe – fün­fund­fün­fzig Jahre wiederum nach­dem mein Vater infolge des „Anschlusses“ samt Fam­i­lie aus Öster­re­ich flücht­en musste – war ich fest entschlossen, hier einen von Vorurteilen befre­it­en neuen Lebens­ab­schnitt zu begin­nen. Die zahlre­ichen Fre­und­schaften und Bekan­ntschaften, die ich seit­dem mit aufgeschlosse­nen, tol­er­an­ten Öster­re­icherin­nen und Öster­re­ich­er schließen kon­nte, zeigten, dass diese Ein­stel­lung – von weni­gen Aus­nah­men abge­se­hen – grund­sät­zlich gerecht­fer­tigt war.

Falsch ver­standene Schlussstriche darf es aber nicht geben und NS-Sym­bole lasse ich mir nicht vor die Nase set­zen. Die von mir einge­bracht­en Anzeigen gel­ten den von Peter Beiß­mann in Retz zur Schau gestell­ten zwei Siegrunen – ein Sym­bol, das zweifel­sohne als DAS Emblem der nation­al­sozial­is­tis­chen Schutzstaffel bzw. der späteren Waf­fen-SS betra­chtet wird. Als Poli­tik­er ein­er Partei, die von ehe­ma­li­gen SS-Mit­gliedern gegrün­det wurde und die, von der Spitze abwärts, ein beson­deres Nähev­er­hält­nis zu nation­al­sozial­is­tis­chem Gedankengut aufweist, müsste Peter Beiß­mann mit der NS-Bild­sprache bestens ver­traut sein. Infolge der Ver­wen­dung seines Fir­men­l­o­gos samt SS-Runen koket­tiert er den­noch BEWUSST (und nicht zum ersten Mal) mit NS-Sym­bol­en, die in Öster­re­ich geset­zlich ver­boten sind. Hier han­delt es sich wed­er um einen Einzelfall noch um ein Missver­ständ­nis – und schon gar nicht um eine aus dem Kon­text geris­sene Harmlosigkeit.

Dass Peter Beiß­mann mit­tler­weile sein Plakat ent­fer­nt hat, begrüße ich selb­stver­ständlich. Der Druck, den zahlre­iche empörte Bürg­er aus­geübt haben, trägt erste Früchte. Beiß­manns eben­falls mit SS-Runen verse­henen LKWs und schwere Geräte, die nach wie vor an der Baustelle zu sehen sind, haben im öffentlichen Raum aber auch nichts ver­loren. Soll­ten diese nicht umge­hend ent­fer­nt oder die SS-Runen nicht umge­hend unken­ntlich gemacht wer­den, wird der näch­ste rechtliche Schritt fol­gen. Auf ein Katz-und-Maus-Spiel dieser Art darf man sich nicht ein­lassen und wer taten­los zuschaut, während Gren­zen aus­getestet wer­den, kann nur verlieren.

Eytan Reif liefert auch noch einen Beitrag zur staats­bürg­er­lichen Bil­dungsar­beit und zeigt eine Darstel­lung aller Abze­ichen von SS-Ein­heit­en, die unter das Abze­ichenge­setz fall­en und daher straf­bar sind.

Strafbare Abzeichen (Screenshot FB Eytan Reif)

Straf­bare Abze­ichen (Screen­shot FB Eytan Reif)

Übri­gens: Nicht nur die Abze­ichen und Sym­bole der SS sind ver­boten, son­dern auch aller anderen nation­al­sozial­is­tis­chen Organ­i­sa­tio­nen. Und noch etwas – aus aktuellem Anlass: Wer – wie Eytan Reif – diese Sym­bole zeigt, um ihre Straf­barkeit klarzu­machen oder sie ver­wen­det, um dage­gen zu protestieren (Beispiel: Hak­enkreuz im Abfal­lko­rb oder durchgestrich­enes Hak­enkreuz), macht sich nicht straf­bar. Das ste­ht so im § 2 des Abzeichengesetzes.

Obwohl das Abze­ichenge­setz nicht sehr hohe Straf­sätze für Ver­stöße vor­sieht, kön­nte es trotz­dem ordentlich teuer wer­den für Beiß­mann, denn das Fir­men­l­o­go mit den SS-Runen find­et sich näm­lich nicht nur auf Fir­men­trans­par­enten, son­dern auch auf Bau­maschi­nen und anderen Fahrzeu­gen. Wenn Fahrzeuge und Fir­men­trans­par­ent mit den SS-Runen auch an anderen Orten öffentlich sicht­bar sind, kön­nen neue Anzeigen neue Ver­wal­tungsstrafen aus­lösen. Auf ein Umdenken bei Beiß­mann und der FPÖ kön­nen wir lei­der nicht set­zen. 2016 benutzte er die übliche Täter-Opfer-Umkehr und ver­mutete, „dass die ganze Aufre­gung jet­zt nur entste­ht, weil ich für die FPÖ im Gemein­der­at sitze“.