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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 17/26 (Teil 2): Wieder Eiernockerl-Fälle und noch mehr Antisemitismus

Drei Ver­ur­tei­lun­gen wegen Ver­het­zung, und in Linz wird eine viel kri­ti­sier­te Diver­si­on wegen Neo­na­zi-Pos­tings von der Staats­an­walt­schaft ange­foch­ten. Am 20. April beschäf­ti­gen Eier­no­ckerl-Fäl­le Medi­en und Jus­tiz. Die Mel­dun­gen anti­se­mi­ti­scher Vor­fäl­le erreich­ten 2025 einen neu­er­li­chen Höchststand.

1. Mai 2026
Rückblick
Rückblick

Inhalt

Togg­le
  • Wien-Feld­kirch: Haft für Ver­het­zung gegen CSD
  • Graz: Fünf Mona­te Haft für Ver­het­zung et al.
  • Linz: Drei Mona­te bedingt für „Ben­zin drauf und Feuerzeug“
  • Linz: StA bekämpft Diver­si­on nach Auf­schrei durch MKÖ und Antifa-Netzwerk
  • K: Ermitt­lun­gen gegen Schü­ler wegen Gewalt­an­dro­hun­gen und Wiederbetätigung
  • Pöham/Sbg: 16 Beschul­dig­te nach Maskenball
  • Eier­no­ckerl – jähr­lich grüßt das Murmeltier
  • Wien: Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le ver­zeich­net wie­der ein Rekordhoch

Wien-Feldkirch: Haft für Verhetzung gegen CSD

Eine homo­pho­be Dro­hung eines Users aus Vor­arl­berg hat zuletzt das Höchst­ge­richt beschäf­tigt. Ein 33-Jäh­ri­ger hat­te den Teil­neh­men­den der Chris­to­pher-Street-Day Para­de in Bre­genz online gedroht und wur­de ver­ur­teilt. Der Ange­klag­te aber woll­te das Urteil nicht anneh­men. Jetzt ist er mit sei­ner Nich­tig­keits­be­schwer­de gegen das Urteil vor dem Obers­ten Gerichts­hof (OGH) geschei­tert. Auf­recht ist aber eine Beru­fung gegen die Straf­hö­he, die beim Ober­lan­des­ge­richt (OLG) Inns­bruck liegt.

Aus­gangs­punkt war ein Pos­ting vom 16. Mai 2025. Unter ein öffent­lich zugäng­li­ches Video auf dem Insta­gram-Account der „CSD Vor­arl­berg“ schrieb der in der Tür­kei gebo­re­ne Öster­rei­cher, er müs­se mit sei­nem Auto noch in die Wasch­stra­ße, wer­de aber war­ten, bevor er durch den Dreck fah­re. (neue.at, 20.4.26)

Das Lan­des­ge­richt Feld­kirch hat­te dies als „Auf­sta­cheln zu Hass gegen nicht hete­ro­se­xu­el­le Per­so­nen“ gewer­tet, also Ver­het­zung. Zudem habe der Ange­klag­te mit sei­nem Pos­ting die Teilnehmer:innen des CSD in Furcht und Unru­he ver­setzt. Er gab vor Gericht an, sein Kom­men­tar wäre nicht ernst gemeint gewe­sen. Ver­gan­ge­nen Herbst war dann der 13-fach vor­be­straf­te Mann wegen Ver­het­zung und ver­such­ten Land­zwangs ver­ur­teilt wor­den: 15 Mona­te Haft.

Mit dem Ent­scheid des OGH ist der Schuld­spruch rechts­kräf­tig, das OLG kann aber noch die Höhe der Stra­fe korrigieren.

Graz: Fünf Monate Haft für Verhetzung et al.

Ein Gra­zer wur­de am 20. April am Straf­lan­des­ge­richt zu fünf Mona­ten Haft wegen Ver­het­zung und einem tät­li­chen Angriff ver­ur­teilt. Die eigent­lich mil­de Stra­fe ergänzt die neun Mona­te, die der Alko­hol­kran­ke wegen frü­he­rer Straf­ta­ten ohne­hin schon absit­zen muss. Was war passiert?

Ein­mal beschimpf­te er einen Mann auf der Stra­ße ras­sis­tisch, sei­nen Beglei­ter als „Sch…-Ausländer“. Da es öffent­lich pas­siert ist, war das Ver­het­zung. Ein ander­mal dreh­te er in einem Bus der Graz Lini­en durch und trat gegen eine Glas­schei­be, bis sie zer­brach. Danach woll­te er sich den Aus­stieg aus dem Bus mit Gewalt gegen den Fah­rer erzwin­gen: schwe­re Sach­be­schä­di­gung, tät­li­cher Angriff auf einen Bediens­te­ten öffent­li­cher Ver­kehrs­mit­tel, Nöti­gung. (kleinezeitung.at, 20.4.26)

Der 28-jäh­ri­ge Gra­zer ist nicht nur haf­ter­fah­ren, son­dern war auch gestän­dig. Im betrun­ke­nen Zustand gera­te er immer wie­der mit dem Gesetz in Kon­flikt. Inhalt der Gerichts­ver­hand­lung waren ins­be­son­de­re sei­ne Erkran­kun­gen, die viel mit der Straf­fäl­lig­keit des Man­nes zu tun haben: Alko­hol­sucht, Asper­ger-Syn­drom und eine nar­ziss­ti­sche und dis­so­zia­le Per­sön­lich­keits­stö­rung. Der Ange­klag­te hat schon jetzt eine Erwach­se­nen­ver­tre­tung durch sei­nen Anwalt Franz Unter­asin­ger. Der sag­te vor Gericht: „Die Zurech­nungs­fä­hig­keit steht außer Fra­ge, ist aber ein­ge­schränkt.“ Der Ange­klag­te, aktu­ell tro­cken, sei ein­sich­tig und war­te auf eine sta­tio­nä­re Entwöhnungstherapie.

Des­halb wer­den ihm die beding­ten Stra­fen von ande­ren Straf­ta­ten vor­erst zurück­ge­stellt. „Wenn die The­ra­pie nicht funk­tio­niert und Sie wie­der etwas anstel­len, dann raschelt es ordent­lich“, sag­te der Rich­ter und stell­te eine Unter­brin­gung im Maß­nah­men­voll­zug in Aus­sicht. Das Urteil ist rechtskräftig.

Linz: Drei Monate bedingt für „Benzin drauf und Feuerzeug“

„Bit­te, ich will nicht ins Gefäng­nis“, soll der Ange­klag­te Ste­fan H. unter Trä­nen die Rich­te­rin ange­bet­telt haben, schreibt die Kro­nen Zei­tung. Am 21. April stand ein 37-jäh­ri­ger Gra­zer vor dem Lin­zer Kadi, nach­dem er online Hass ver­brei­tet hat­te. Die Vorgeschichte:

Der Anlass war ein freu­di­ger: 21 Teil­neh­me­rin­nen hat­ten erfolg­reich die Schu­le für Gesund­heits- und Kran­ken­pfle­ge absol­viert. Eini­ge tra­gen auf dem Foto ein Kopf­tuch. So pos­te­te der 37-Jäh­ri­ge: „Die mit Kopf­tuch Ben­zin drauf und Streichholz”.
Die Staats­an­walt­schaft hat­te einen Straf­an­trag wegen Ver­het­zung und Auf­for­de­rung zu Straf­ta­ten ein­ge­bracht. (nachrichten.at, 21.4.26)

Dazu kam noch eine Ankla­ge wegen der Gut­hei­ßung von mit Stra­fe bedroh­ter Hand­lun­gen. Vor Gericht war der Mann gestän­dig, zeig­te Reue und beteu­er­te, wei­ter­hin sich mit pro­fes­sio­nel­ler Hil­fe um sei­ne psych­ia­tri­sche Erkran­kung und Alko­hol­sucht zu küm­mern. Auch ver­sprach er sich „von allen Sozia­len Medi­en abge­mel­det“ zu haben.

Ver­ur­teilt wur­de der vom Anwalt Richard Ben­da ver­tei­dig­te Ange­klag­te trotz­dem zu drei Mona­ten beding­ter Haft mit drei­jäh­ri­ger Pro­be­zeit – rechtskräftig.

Linz: StA bekämpft Diversion nach Aufschrei durch MKÖ und Antifa-Netzwerk

Über einen Zeit­raum von vier­ein­halb Jah­ren hat­te Flo­ri­an S. aus dem Bezirk Rohr­bach exakt 71 Nach­rich­ten mit NS-Inhal­ten über Whats­App ver­schickt. Dies hat ihn ver­gan­ge­nen Herbst vor das Lan­des­ge­richt Linz gebracht. Sein Pro­zess ver­lief über­ra­schend glimpf­lich, obwohl unter den inkri­mi­nier­ten Posts ein paar beson­ders wider­li­che waren. Eines davon ein Hit­ler-Bild mit dem Spruch „Es gibt kei­ne N* [Abkür­zung SdR], nur schlecht ver­brann­te Juden.“ Inso­fern war das Urteil am 28. Novem­ber letz­ten Jah­res über­ra­schend: Ver­fah­rens­ein­stel­lun­gen durch Diver­si­on mit einer Zah­lung von 3.500 Euro plus 500 Euro für die Ver­fah­rens­kos­ten.

Die Pro­zess­be­richt­erstat­tung von Stoppt die Rech­ten hat den Fall in die öffent­li­che Dis­kus­si­on gebracht, was das schwer nach­voll­zieh­ba­re Urteil noch wen­den könnte:

Das Maut­hau­sen Komi­tee Öster­reich (MKÖ) und das OÖ. Netz­werk gegen Ras­sis­mus und Rechts­extre­mis­mus (Anti­fa-Netz­werk) übten schar­fe Kri­tik an der Ent­schei­dung. Jetzt hat die Staats­an­walt­schaft reagiert und die Diver­si­on beim Ober­lan­des­ge­richt Linz ange­foch­ten. (ots.at, 24.4.26)

K: Ermittlungen gegen Schüler wegen Gewaltandrohungen und Wiederbetätigung

Sein Raus­wurf aus der Schu­le ist schon bean­tragt, jetzt liegt der Ball bei der Bil­dungs­di­rek­ti­on, die über die schu­li­sche Zukunft eines Schü­lers einer Höhe­ren Schu­le in Kärn­ten zu ent­schei­den hat. Aber das ist noch nicht alles, denn besag­tem Schü­ler ste­hen auch Straf­ver­fah­ren bevor. Er soll Lehr­per­so­nal und Mitschüler:innen mit Gewalt und Ver­ge­wal­ti­gung gedroht haben.

Gegen ihn ermit­telt die Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt, wie der Spre­cher Mar­kus Kitz bestä­tigt. Seit Ende März die­ses Jah­res gibt es ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen den Jugend­li­chen wegen des Ver­dachts der Natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Wie­der­be­tä­ti­gung. Zudem wird gegen ihn wegen gefähr­li­cher Dro­hung ermit­telt. (kleinezeitung.at, 24.4.26)

Pöham/Sbg: 16 Beschuldigte nach Maskenball

Nach­dem gleich zwei ver­stö­ren­de Vor­fäl­le bei einem Mas­ken­ball am 31. Jän­ner in der Pon­gau­er Gemein­de Pöham publik wur­den, hat die Staats­an­walt­schaft Salz­burg Ermitt­lun­gen in zwei getrennt geführ­ten Ver­fah­ren auf­ge­nom­men wegen des Ver­dachts auf Ver­stoß gegen das Ver­bots­ge­setz auf­ge­nom­men: ein­mal gegen zwölf Beschul­dig­te zwi­schen 15 und 26 Jah­ren, die mit Ku-Klux-Klan-Kut­ten erschie­nen waren, und dann gegen vier wei­te­re Beschul­dig­te, die ihre Häft­lings­kos­tü­me mit dem Code „SS88“ bestückt haben sollen.

Die Staats­an­walt­schaft ließ auch „etli­che Haus­durch­su­chun­gen“ durch­füh­ren. Der Anwalt eines Beschul­dig­ten Kut­ten­trä­gers beteu­ert, sein Man­dant sei ledig­lich „als Geist“ ver­klei­det gewe­sen. „Er woll­te gar nicht als Ku-Klux-Klan-Mit­glied erschei­nen, er wuss­te über die­sen Bund gar nichts. (sn.at, 24.4.26)

Eiernockerl – jährlich grüßt das Murmeltier

Neo­na­zis nut­zen den 20. April all­jähr­lich, um codiert Adolf Hit­ler zum Geburts­tag zu gra­tu­lie­ren – als Mut­pro­be, Pro­vo­ka­ti­on oder aus rei­ner Men­schen­ver­ach­tung. Dass Eier­no­ckerl mit grü­nem Salat das Lieb­lings­ge­richt des Mas­sen­mör­ders Hit­ler gewe­sen gewe­sen sei, ist zwar eine Erfin­dung sei­ner Fans, straf­bar kann es aber trotz­dem sein. Nicht alle, die die­se Spei­se online pos­ten oder auf die Spei­se­kar­te set­zen, wol­len den Tod von 6 Mil­lio­nen Juden und Jüdin­nen gut­hei­ßen. Deu­tet aber etwas auf ein Gut­hei­ßen des natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Ter­ror­re­gimes hin, so kann das Gan­ze vor Gericht enden, wie zuletzt wie­der.

Deut­lich anders als in den letz­ten Jah­ren war auf Face­book heu­er ein deut­lich gerin­ge­res Eier­no­ckerl-Auf­kom­men zu bemer­ken, da der Kon­zern Meta ein­schlä­gi­ge Eier­no­ckerl-Pos­tings weit­ge­hend lösch­te. Damit haben es nur weni­ge geschafft, in den Genuss einer Anzei­ge durch Stoppt die Rech­ten zu kommen.

Wenn aber ein Maga­zin für Gas­tro­no­mie, Hotel­le­rie und Tou­ris­mus just am 20. April ein Rezept für Eier­no­ckerl mit grü­nem Salat auf sei­ner Web­site und auf Face­book ver­öf­fent­licht, dann tau­chen zumin­dest Fra­ge­zei­chen auf, die Stoppt die Rech­ten zur wei­te­ren Klä­rung an die NS-Mel­de­stel­le über­ge­ben hat.

Unbe­darft gab sich der Besit­zer einer Vil­la­cher Flei­sche­rei, der Eier­no­ckerl am 20. April auf die Spei­se­kar­te setzte.

„Auf das Datum habe ich gar nicht geschaut. Wenn wir den Hin­ter­grund gewusst hät­ten, hät­ten wir das natür­lich nicht gemacht. Wir wer­den das in Zukunft auch zu die­sem Datum nicht mehr ser­vie­ren.“ (5min.at, 20.4.26)

Eben­falls um einen Zufall soll es sich im Hotel Son­ne des Unter­neh­mens GEA/Waldviertler gehan­delt haben. Hein­rich Stau­din­ger, der extro­ver­tier­te Geschäfts­füh­rer des Unter­neh­mens und Ex-Kan­di­dat zum Bun­des­prä­si­den­ten, war in der Ver­gan­gen­heit bereits mit einer Nähe zu Ver­schwö­rungs­er­zäh­lun­gen aufgefallen.

War­um aber am 20. April „Eier­no­ckerl mit Zwie­beln“ auf der Spei­se­kar­te lan­de­ten, woll­te „Heu­te” von den Ver­ant­wort­li­chen des Hotel Son­ne wissen.

„Wir haben den Menü­plan für meh­re­re Wochen vor­be­rei­tet und haben dabei nicht auf das Datum geschaut”, sagt die Frau am Tele­fon. Und wei­ter: „Wir wis­sen, es ist Hit­lers Geburts­tag.“ Laut ihrer Erklä­rung habe man den Feh­ler bereits am Sams­tag erkannt, aber seit­dem habe sich noch nie­mand gefun­den, der die Kar­te kor­ri­gie­ren kön­ne. Mon­tag­vor­mit­tag stand also das Eier­no­ckerl-Ange­bot noch online. (heute.at, 20.4.26)

Dann ging es aber doch. Nach dem Gespräch mit der Zei­tung dau­er­te es kei­ne hal­be Stun­de und ein Gemü­se­stru­del ersetz­te die Eier­no­ckerl am Menü.

Ein Lin­zer Gast­haus bot eben­falls Eier­no­ckerl auf der Tages­kar­te an. Der Gast­wirt wie­gel­te ab und sprach von „Ver­se­hen“.

Es sei ihm in 20 Jah­ren als Wirt nun „ein­mal pas­siert“, dass er die­ses Essen an die­sem Tag anbie­te. „Der Koch hat nicht gewusst, was er getan hat. Es war ohne irgend­ei­nen Hin­ter­ge­dan­ken. Es war ein blö­der Zufall“, so der Lokal­be­trei­ber im Gespräch mit den OÖN. „Der Menü­plan wird jetzt geän­dert”, füg­te er hin­zu. (nachrichten.at, 21.4.26)

Den OÖN läge aller­dings ein Schrei­ben vor, in wel­chem dem Gas­tro­no­men eine „Regel­mä­ßig­keit die­ses Ver­hal­tens“ vor­ge­wor­fen wird, was der Ange­schul­dig­te bestrei­tet. Die Staats­an­walt­schaft Linz jeden­falls hat in dem Fall kei­ne wei­te­ren Schrit­te eingeleitet.

Wien: Antisemitismus-Meldestelle verzeichnet wieder ein Rekordhoch

1.532 anti­se­mi­ti­sche Vor­fäl­le im Jahr 2025 und kei­ne Bes­se­rung in Sicht: Die Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le der IKG Wien prä­sen­tier­te letz­te Woche ihren Bericht über das ver­gan­ge­ne Kalen­der­jahr, der zugleich einen neu­en Höchst­stand mar­kiert. Gegen­über 2024 sei die Anzahl der Mel­dun­gen wie­der um ein Pro­zent gestie­gen. Das sind im Schnitt 4,2 Vor­fäl­le pro Tag.

Über die Hälf­te der Hin­wei­se fal­len unter „ver­let­zen­des Ver­hal­ten“, 439 auf Mas­sen­zu­schrif­ten, also (online-)Publikationen, wie auch anti­se­mi­ti­sche Pos­tings auf Social Media. 205 Mel­dun­gen betref­fen Sach­be­schä­di­gun­gen, 27 Bedro­hun­gen und 19 phy­si­sche Angrif­fe. „Seit 2022 ist Anti­se­mi­tis­mus mit Israel­be­zug die vor­herr­schen­de Erschei­nungs­form anti­se­mi­ti­scher Vor­fäl­le: 2025 ent­fie­len 77,4 % aller doku­men­tier­ten Fäl­le dar­auf“, heißt es im Bericht. Die Anti­se­mi­tis­mus-Mel­de­stel­le betont, dass die gemel­de­ten Fäl­le nur die Spit­ze des Eis­bergs sei­en. Die Mel­de­be­reit­schaft sin­ke, des­we­gen ver­mu­te man eine gro­ße Dunkelziffer.

Anti­se­mi­tis­mus tritt heu­te nicht mehr nur in ein­zel­nen, klar iden­ti­fi­zier­ba­ren Vor­fäl­len in ­Erschei­nung. Er hat sich zu einer Atmo­sphä­re ver­dich­tet, die für Betrof­fe­ne dau­er­haft spür­bar ist, ohne not­wen­di­ger­wei­se unter die IHRA-Arbeits­de­fi­ni­ti­on Anti­se­mi­tis­mus zu fal­len, oder sich gar in einem kon­kre­ten Vor­fall zu mani­fes­tie­ren. Mitt­ler­wei­le hat sich hier­für der Begriff ­“ambi­ent anti­se­mi­tism“ eta­bliert. (Bericht 2025, S. 8)

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