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Lesezeit: 2 Minuten

Black Friday am Linzer Landesgericht: Diversion nach 71 NS-Postings auf WhatsApp

Am 28. Novem­ber stand am Lin­zer Lan­des­ge­richt der 26-jäh­ri­ge Flo­ri­an S. vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt. Vor­ge­wor­fen wur­de ihm natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung: 71 ein­schlä­gi­ge Whats­App-Nach­rich­ten mit „Sieg Heil“-Grüßen, Haken­kreu­zen und offen anti­se­mi­ti­schen Inhal­ten. Am Ende des Ver­hand­lungs­tags mach­te der Rich­ter ein Diver­si­ons­an­ge­bot – 3.500 Euro Geld­zah­lung, und die Sache ist erledigt.

2. Dez. 2025
Landesgericht Linz Tafel (© SdR)
Landesgericht Linz Tafel (© SdR)

Der 26-Jäh­ri­ge aus dem Bezirk Rohr­bach lei­te­te regel­mä­ßig und über ein­ein­halb Jah­re via Whats­App NS-ver­herr­li­chen­de und ras­sis­ti­sche Inhal­te wei­ter. An Wider­lich­keit beson­ders her­vor­ste­chend: ein Hit­ler-Bild mit dem Spruch „Es gibt kei­ne N* [Abkür­zung SdR], nur schlecht ver­brann­te Juden.“ Auf­ge­flo­gen ist S. über Ermitt­lun­gen gegen einen ande­ren Beschul­dig­ten, gegen den wegen ähn­li­cher Inhal­te ein Ver­fah­ren läuft.

S. woll­te, so wur­de es ange­kün­digt, „rei­nen Tisch machen“ und bekann­te sich schul­dig im Sin­ne der gesam­ten Ankla­ge. Die Wei­ter­lei­tun­gen der Nach­rich­ten sei­en „unbe­dacht“ pas­siert. Sein Ver­tei­di­ger ver­such­te, das Ver­hal­ten zu rela­ti­vie­ren: Mit „unbe­dacht“ mei­ne sein Man­dant nur, dass er die Bil­der nicht aktiv gesucht, son­dern bloß wei­ter­ge­lei­tet habe, was er selbst zuge­schickt bekom­men habe.

Auf die Fra­ge des Rich­ters, wie er über­haupt in einen Ver­tei­ler­kreis kom­me, in dem sol­che Inhal­te ver­schickt wer­den, erklär­te S., das sei „von der Arbeit aus“ ent­stan­den, man habe „eigent­lich nie über so etwas gere­det“, es sei­en „auch ande­re lus­ti­ge Din­ge“ ver­schickt wor­den. Etwa die Hälf­te der Per­so­nen aus der Grup­pe habe ihm selbst ein­schlä­gi­ge Bil­der geschickt. Beschwer­den habe es nie gegeben.

Zur eige­nen poli­ti­schen Hal­tung erklär­te S., er habe sich nie mit dem The­ma Natio­nal­so­zia­lis­mus beschäf­tigt. Aus der Schu­le ken­ne er ledig­lich den Besuch in Maut­hau­sen – dort sei­en Men­schen gestor­ben, mehr wis­se er nicht. Bemer­kens­wert für jeman­den, der kei­ne 60 Kilo­me­ter von dem Nazi-Mord­la­ger ent­fernt wohnt! Kon­tak­te zu rech­ten Grup­pen oder der Besitz von NS-Devo­tio­na­li­en wur­den von ihm bestritten.

88er-Code als Zufall

Zur Spra­che kamen auch sei­ne Ent­sperr-Pins: S. benutzt als Zah­len­code sechs­mal die 8. Dass „88“ in der Neo­na­zi-Sze­ne als „Heil Hitler“-Code gilt, habe er laut eige­ner Aus­sa­ge erst von der Poli­zei erfah­ren. Er habe sich den Code nach dem Zufalls­prin­zip aus­ge­sucht und nur einen ein­fa­chen Code gewollt.

Trotz der Anzahl der Pos­tings schlug der Rich­ter eine Diver­si­on vor: Mit der Zah­lung von 3.500 Euro plus 500 Euro Ver­fah­rens­kos­ten  bin­nen 14 Tagen wür­de das Ver­fah­ren ein­ge­stellt. Der Ange­klag­te sei gestän­dig, habe von Beginn an koope­riert, sei sozi­al inte­griert, habe seit Ende 2024 nichts Ver­gleich­ba­res mehr ver­schickt oder erhal­ten. Die finan­zi­el­le Belas­tung, Geld­bu­ße, Ver­fah­rens­kos­ten und Han­dy­ver­lust, besit­ze, so der Rich­ter, eine aus­rei­chen­de spe­zi­al­prä­ven­ti­ve Wir­kung. Die Staats­an­walt­schaft sprach sich aus­drück­lich gegen eine Diver­si­on aus – ins­be­son­de­re ange­sichts der lan­gen Dau­er des Tat­zeit­raums. Der Ver­tei­di­ger argu­men­tier­te hin­ge­gen, sein Man­dant habe bereits lan­ge vor der Ankla­ge auf­ge­hört, sol­che Inhal­te zu sen­den, was für ihn spreche.

Black Friday?

Es wun­dert nicht, dass der Ange­klag­te (monat­lich 3.200 Euro Net­to­ge­halt) das Diver­si­ons­an­ge­bot sofort und ohne Rück­spra­che mit sei­nem Ver­tei­di­ger akzep­tier­te. Es bedeu­tet: kei­ne Ver­ur­tei­lung, wei­ter Unbe­schol­ten­heit. Wenn 71 klar ein­schlä­gi­ge NS-Nach­rich­ten am Ende in einer Diver­si­on mün­den, wirkt das just am 28. Novem­ber wie ein Black-Fri­day-Son­der­an­ge­bot. Zumin­dest ein Besuch in der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen hät­te Flo­ri­an S. gut­ge­tan – um mehr dar­über zu erfah­ren, dass dort Men­schen nicht nur ein­fach „gestor­ben” sind.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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