Am 11. September wurden neue Zahlen zu rechtsextremen Straftaten publik. Laut Anfragebeantwortung des Innenministers an die SPÖ-Nationalratsabgeordnete Sabine Schatz wurden im ersten Halbjahr 2025 österreichweit 787 Tathandlungen gezählt – das sind rund vier Fälle pro Tag. Der langjährige Hotspot Oberösterreich verzeichnete allein 171 Fälle. Zudem ist von einer größeren Dunkelziffer auszugehen.
Unsere Auswertung der Zahlen von Innen- und Justizministerium seit 2017 zeichnet ein klares Bild der Entwicklung von zwei relevanten Deliktgruppen. Beim Verbotsgesetz steigen die justiziellen Anfälle (also neu eröffnete Verfahren) seit Jahren und erreichten 2024 einen Spitzenwert von 3.024 Anfällen. Im ersten Halbjahr 2025 liegt der Halbjahreswert sogar über dem Vergleichszeitraum 2024. Bei Vergehen nach dem Verhetzungsparagrafen (§ 283 StGB) zeigen die Justiz-Anfälle einen ähnlichen, wenn auch niedrigeren Verlauf. Die BMI-Anzeigen bewegen sich in beiden Bereichen deutlich darunter.


Nadelöhr Justiz: Weniger Verurteilungen, geringere Strafmaße
Entscheidend ist allerdings, was am Ende vor Gericht ankommt. Für das Verbotsgesetz weist das BMJ im Jahr 2024 177 Verurteilungen aus; im ersten Halbjahr 2025 wurden 95 Verurteilungen gezählt – genauso viele (oder wenige) wie im ersten Halbjahr 2024. Damit ist die Zahl der Verurteilungen seit 2024 rückläufig und auch im ersten Halbjahr 2025 auf niedrigem Niveau verblieben. Das Nadelöhr Justiz zeigt sich ebenso deutlich bei der Verhetzung: 2024 endeten 38 Verfahren mit einer Verurteilung, im ersten Halbjahr 2025 waren es 22.
Dieses Nadelöhr ist seit Inkrafttreten der Verbotsgesetz-Novelle (1.1.2024) noch enger geworden: Durch die mit der Novelle neu eingeführten Diversionen für Erwachsene (2024 waren es 144) sank nicht nur die Anzahl der Verurteilungen; die Halbierung des Strafmaßes für Grunddelikte führte auch zu niedrigeren Strafen. Was als Verschärfung angekündigt wurde, erweist sich in der Praxis größtenteils als Entschärfung.

Die Trendlinien steigen, regional sind bereits seit sehr langer Zeit Schwerpunkte sichtbar, und die Justiz schafft die letzten Meter zur rechtskräftigen Sanktion zu selten. Hinsehen muss man auch auf einzelne Staatsanwaltschaften und Gerichte, die mit ihren geringen Anklagen und Verurteilungen, aber hohen Zahlen von Einstellungen, Diversionen und Freisprüchen hervorstechen.
Zahlen als wirkungsloses Alarmsignal
Das Hinterherstolpern der Justiz mag an fehlenden Ressourcen liegen, aber auch an oft nur unzulänglich geführten Ermittlungen und an der teils erschreckenden Unkenntnis von Gerichten darüber, wie soziale Medien funktionieren. Auch das System der Geschworenengerichtsbarkeit ist zu reformieren. Ohne eine ehrliche Benennung dieser Lücken und Maßnahmen bleibt jeder Rekordwert nur ein wirkungsloses Alarmsignal.

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