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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 9 Minuten

Mélange KW 28–33/25 (Teil 1): Prozesse – 1 Hitler-Flasche und jede Menge anderer „Flaschen“

„Stoppt die Rech­ten” mach­te Pau­se, die Pro­zes­se und unse­re Prozessbeobachter*innen aber nicht: viel Ver­het­zung und eini­ge Schuld­sprü­che für Neo­na­zis. Und – dank Pfusch der Staats­an­walt­schaft Kla­gen­furt – das Kurio­sum eines Frei­spruchs kom­bi­niert mit einem Schuldspruch.

20. Aug. 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Feldkirch/V: Glaub­wür­dig nur beim Hetzen
  • Inns­bruck: Der Nazi war auch Vandale
  • Inns­bruck: Frei­spruch trotz Hit­ler­grü­ßen vor Polizei
  • Ried/OÖ: „Ban­di­dos“ ziem­lich unschuldig?
  • Tro­faiach-Leo­ben/Stmk: Alles gelöscht, Scheibi?
  • Bruck an der Mur-Leo­ben/Stmk: Herr R. stellt sich dumm
  • Kla­gen­furt: Trotz Schuld­spruch ein Freispruch
  • Gem­mers­dorf-Kla­gen­furt: 20 Mona­te für die Flasche
  • Krems/NÖ: Schon wie­der ein Nazi-Geschichtler

Feldkirch/V: Glaubwürdig nur beim Hetzen

Der Ange­klag­te, der sich am 6. August vor dem Lan­des­ge­richt Feld­kirch wegen Ver­het­zung ver­ant­wor­ten muss­te, weist ein beein­dru­cken­des mit 17 Vor­stra­fen ein bein­dru­cken­des Straf­re­gis­ter auf. Die bei­den letz­ten hat Pierre I., ein arbeits­lo­ser Schlos­ser, wegen schwe­ren Betrugs und Kör­per­ver­let­zung – Opfer sei sei­ne Lebens­ge­fähr­tin gewe­sen – 2021 aus­ge­fasst. Noch inner­halb der Bewäh­rungs­frist setz­te er das ange­klag­te het­ze­ri­sche Face­book-Pos­ting: „Weg mit den scheiß Migran­ten“ ab.

Ohne gro­ße Mühe lie­ßen sich noch ande­re het­ze­ri­sche Pos­tings auf I.s FB-Pro­fil fin­den, aber der mein­te in der Ver­hand­lung ohne­hin, dass er sich von Face­book kom­plett zurück­ge­zo­gen habe. Wer‘s glaubt, wird selig!

Der Rich­ter glaub­te ihm offen­sicht­lich nicht: 18 Mona­te Haft, davon drei unbe­dingt – rechts­kräf­tig. Der FB-Account mit zahl­rei­chen Ver­schwö­rungs­mel­dun­gen über Chem­trails und Coro­na und Lob­prei­sun­gen für Kickl und die FPÖ ist noch immer online und wird auch flei­ßig bespielt.

Fast schon Satire: "Wir sind für Herbert kickl und ich finde skandalös wie man Heribert kickl als rechtsradikalen hinstellt" (Screenshot FB 3.9.24)
Fast schon Sati­re: „Wir sind für Her­bert kickl und ich fin­de skan­da­lös wie man Heri­bert kickl als rechts­ra­di­ka­len hin­stellt” (Screen­shot FB 3.9.24)

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Innsbruck: Der Nazi war auch Vandale

Wäh­rend die ech­ten Van­da­len der Anti­ke ein ger­ma­ni­sches Volk, aber kei­ne Nazis waren, ist der Ost­ti­ro­ler, der Mit­te Juli vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck stand, ein ech­ter Nazi, aber auch ein Van­da­le. Sei­ne Echt­heit als Nazi wur­de ihm durch das Lan­des­ge­richt Inns­bruck schon im April 2025 bestä­tigt, als er vier Jah­re unbe­dingt wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung kas­sier­te. Es ist ange­sichts die­ser Straf­hö­he anzu­neh­men, dass den vier Jah­ren Haft schon eini­ge ein­schlä­gi­ge Vor­stra­fen vor­aus­ge­gan­gen sind.

Die „Kro­nen Zei­tung“ (17.7.25) schrieb über den Pro­zess vom April:

In das Gefäng­nis muss­te der Mann des­halb, weil er im Sep­tem­ber 2024 in Lienz ein Haken­kreuz auf den Boden und an die Wand einer McDonald’s Filia­le gesprüht hat­te. In einem Hotel in Kitz­bü­hel „ver­zier­te“ er eine Wand mit „Heil Hit­ler“, „Nazi“, „88“, auch ein wei­te­res Haken­kreuz auf der Wand war ein Motiv. Außer­dem hat­te er Kar­to­na­gen auf dem Dach eines Fir­men­ge­bäu­des in Brand gesetzt sowie ein Wahl­pla­kat des Bun­des­mi­nis­ters Nor­bert Tot­sch­nig ange­zün­det.

Jetzt kamen noch eini­ge Sach­be­schä­di­gun­gen dazu, wobei der Rich­ter von einer Zusatz­stra­fe absah, dem Ost­ti­ro­ler aber Scha­den­er­satz­zah­lun­gen in der Höhe von 2.600 Euro auf­brumm­te. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Innsbruck: Freispruch trotz Hitlergrüßen vor Polizei

Ein 45-jäh­ri­ger, arbeits­lo­ser und obdach­lo­ser Elek­tri­ker mit 15 Vor­stra­fen wur­de am 12. August wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht gestellt, nach­dem er im Mai am Inns­bru­cker Haupt­bahn­hof öffent­lich vier­mal den Hit­ler­gruß zeig­te und drei­mal „Heil Hit­ler“ geru­fen hat­te. Der Vor­fall ereig­ne­te sich in unmit­tel­ba­rer Nähe einer Poli­zei­sta­ti­on und wur­de von zwei Poli­zis­ten beob­ach­tet, die den stark alko­ho­li­sier­ten Mann festnahmen.

Der Tiro­ler, der der­zeit Haft- und Ver­wal­tungs­stra­fen absitzt, äußer­te sich vor Gericht weder zu sei­nem Leben noch zur Tat. Obwohl die Staats­an­wäl­tin den Tat­be­stand der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung als ein­deu­tig erfüllt ansah, spra­chen die Geschwo­re­nen den Mann mit 7:1 Stim­men frei, da sie kei­nen Wie­der­be­tä­ti­gungs­vor­satz erkannten.

(Quel­le: Tiro­ler Tages­zei­tung, 17.8.25, S. 8)

Ried/OÖ: „Bandidos“ ziemlich unschuldig?

Am 14.7. fand am Lan­des­ge­richt Ried die Fort­set­zung der Ver­hand­lung vom 10.2. gegen eini­ge „Ban­di­dos“ wegen Delik­ten nach dem Sucht­mit­tel- und Waf­fen­ge­setz statt. Zur Erin­ne­rung: Die straf­recht­lich rele­van­ten Ver­dachts­mo­men­te gegen die „Bandidos“/Objekt 21-Grup­pe (kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung, NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, Kriegsmaterialen‑,Suchtmittel‑, Waf­fen­ge­setz) sind mitt­ler­wei­le fast voll­stän­dig abge­ar­bei­tet bzw. ein­ge­stellt worden.

Das här­tes­te Ein­zel­ur­teil hat bis­her der deut­sche Staats­bür­ger Den­nis M. aus­ge­fasst: vier Jah­re Haft, aller­dings nicht von einem öster­rei­chi­schen, son­dern von einem deut­schen Gericht. Die Waf­fen, die der Zoll bei ihm gefun­den hat­te, spiel­ten auch in der Ver­hand­lung gegen die vier Ange­klag­ten, gegen die jetzt der ver­tag­te Pro­zess fort­ge­führt wur­de, eine Rol­le: Von den zwei Ange­klag­ten Har­ris D. und Manu­el S. wur­den DNA-Spu­ren auf eini­gen Waf­fen und einer Trans­port­ta­sche gefun­den. Die bei­den konn­ten oder woll­ten nicht erklä­ren, wie ihre DNA-Spur dort­hin gekom­men sein sollen.

Das half vor allem Manu­el Ö. und Manu­el S. („Spee­dy“), dem eins­ti­gen Co-Chef der kri­mi­nel­len Neo­na­zi-Trup­pe Objekt 21, der sich nach dem Frei­spruch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nun zwar Schul­dig gespro­chen wur­de, aber ohne Zusatz­stra­fe davon­kam. War­um? Viel­leicht, weil sich der „Spee­dy“ mitt­ler­wei­le zu sei­nem Freund „Krafti“ nach Gör­schen abge­setzt hat und die Öster­rei­cher froh sind, ihn los­zu­wer­den? In dem amts­be­kann­ten Neo­na­zi-Anwe­sen in Gör­schen (Sach­sen-Anhalt) baut er mit sei­ner Frau (ver­ur­teilt im Jän­ner 2024) und Kame­ra­den wohl das nächs­te brau­ne Nest. Manu­el Ö. wur­de eben­falls mit einem Frei­spruch beschenkt, Haris D. kas­sier­te zwölf Mona­te bedingt, und Patrick B. kam mit sie­ben Mona­ten für Ver­ge­hen nach dem Sucht­mit­tel- und Waf­fen­ge­setz auch ziem­lich güns­tig davon.

Für den Haupt­pro­zess gegen den Waf­fen­dea­ler Erwin H. ist mehr als zwei Jah­re nach der Raz­zia noch kein Ter­min bekannt.

Trofaiach-Leoben/Stmk: Alles gelöscht, Scheibi?

Der „Schei­bi“, Rein­hard S., der sich am 21.7. am Lan­des­ge­richt Leo­ben wegen des Ver­dachts der Ver­het­zung einem Rich­ter stel­len muss­te, ist kein Unbe­kann­ter in der Sze­ne. Erst im Jän­ner wur­de er bei einem Neo­na­zi-Kon­zert in Leo­ben gesich­tet, mit sei­nem Face­book-Auc­count lik­te er neben FPÖ und AfD auch die Neo­na­zi-Trup­pe von „Unwi­der­steh­lich“. Vor Gericht er stand wegen zwei­er wider­li­chen Hass­pos­tings – eines homo­phob, das ande­re rassistisch.

Nach sei­ner Ein­ver­nah­me durch die Poli­zei will der als Secu­ri­ty beschäf­tig­te Ange­klag­te alles Het­ze­ri­sche gelöscht haben – aus Angst um sei­nen Arbeits­platz. „Alles?“ – fragt ihn der Rich­ter und ver­weist auf einen nicht gelösch­ten Hetz-Post. Den habe er über­se­hen, meint „Schei­bi“. Der Rich­ter erklärt ihm gedul­dig, dass Het­ze gegen Grup­pen wegen ihrer Sexua­li­tät oder Reli­gi­on ein No-Go sei, wäh­rend der Tro­fai­a­cher dar­auf besteht, schon so viel mit Flücht­lin­gen „erlebt“ zu haben. Was das sein soll, das er „erlebt“ hat, bleibt offen. Der Rich­ter weist ihn dar­auf hin, dass Ver­all­ge­mei­ne­run­gen inak­zep­ta­bel sei­en und bie­tet ihm eine Diver­si­on an, die S. sofort akzep­tiert. Mal sehen, ob sich der Ober­stei­rer an die Auf­la­gen hält!

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Ein Bericht fin­det sich auch in der „Klei­nen Zei­tung“ vom 21.7.25: „Für Ver­het­zung in öffent­li­chen Medi­en gibt es bis zu drei Jah­re Haft“

Bruck an der Mur-Leoben/Stmk: Herr R. stellt sich dumm

Alfred R. ist Pen­sio­nist (70) aus Bruck/Mur. Am 29.7. muss er sich wegen Ver­het­zung vor dem Lan­des­ge­richt Leo­ben ver­ant­wor­ten, obwohl er sich selbst als Freund aller Natio­nen bezeich­net. Am 9. Juli des Vor­jah­res hat er aller­dings auf Face­book ein het­ze­ri­sches Pos­ting mit Foto ver­öf­fent­licht, das das Gegen­teil sei­ner Selbst­ein­schät­zung belegt. Das Foto zeigt spie­len­de Kin­der auf einer ver­sie­gel­ten, öden Frei­flä­che am Bru­cker Haupt­platz, die von der davor befind­li­chen Stra­ße durch ein Stahl­seil getrennt ist. Mit­ten auf der Stra­ße sind eine McDo­nalds-Frit­ten­tü­te und eini­ge ver­streu­te Pom­mes zu sehen. Alfred R., der mit sei­nem Auto vor­bei­ge­fah­ren ist, hielt an, foto­gra­fier­te die Kin­der und stellt das Foto unver­pi­xelt mit sei­nem Hass­kom­men­tar auf Face­book. Für ihn war die Sach­la­ge klar: Die Kin­der haben dunk­le Haut­far­be, sei­en also Flücht­lin­ge und hät­ten mut­wil­lig die Pom­mes auf der Stra­ße ver­streut. Das liest sich bei ihm dann so:

Unse­re armen hung­ri­gen, trau­ma­ti­sier­ten Flücht­lin­ge. Aber wie man Dreck macht und die Lebens­mit­tel, die sie von uns bekom­men, ein­fach schön auf der Stras­se ver­teilt, das kön­nen sie. Mir kommt gleich das kot­zen. Gera­de gese­hen, am Haupt­platz in Bruck/Mur!

Der Rich­ter frag­te R., ob er bereit sei, das Pos­ting zu löschen. Wenn er wüss­te, wie das geht, wür­de er es machen, erklärt der Pen­sio­nist. Der Rich­ter, der ihm sechs Mona­te bedingt und die Teil­nah­me an dem Pro­gramm „Dia­log statt Hass“ ver­ord­net, ver­schreibt ihm daher auch noch ein Medi­en­kom­pe­tenz­trai­ning. Was das ist, weiß Alfred R. zwar nicht, aber er lehnt eine Teil­nah­me strikt ab. Er geht in Beru­fung gegen das Urteil, die Staats­an­walt­schaft auch. Das ange­klag­te Pos­ting ist noch immer online.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Klagenfurt: Trotz Schuldspruch ein Freispruch

Der Ange­klag­te war schon im Dezem­ber 2024 wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung von den Geschwo­re­nen schul­dig gespro­chen und zu acht Mona­ten Haft (bedingt) ver­ur­teilt wor­den. Weil gegen das Urteil aber sowohl die Ver­tei­di­gung als auch die Gene­ral­pro­ku­ra­tur Rechts­mit­tel ergrif­fen haben, muss­te sich der Obers­te Gerichts­hof (OGH) damit befas­sen, und der ent­schied so:

Der OGH kam nach ein­ge­hen­der Prü­fung zum Schluss: Die vor­ge­wor­fe­nen Hand­lun­gen waren zum Zeit­punkt des Urteils bereits ver­jährt. Nach dem Gesetz darf bei die­sem Delikt nur inner­halb von fünf Jah­ren nach der letz­ten Tat eine Ver­ur­tei­lung erfol­gen. Da die letz­te Nach­richt am 31. Dezem­ber 2018 ver­schickt wur­de, ende­te die Frist mit Ablauf 2023. Das Urteil im Dezem­ber 2024 kam somit zu spät.

Damit die Ver­jäh­rungs­frist unter­bro­chen wird, hät­te die Staats­an­walt­schaft kon­kre­te Ermitt­lun­gen zu genau die­ser Tat machen müs­sen. Laut OGH ist das aber nicht der Fall gewe­sen: Der Beschul­dig­te wur­de im Ermitt­lungs­ver­fah­ren nicht ver­nom­men, er brach­te nur zwei nicht ver­jäh­rungs­hem­men­de schrift­li­che Stel­lung­nah­men bei der Staats­an­walt­schaft ein. Und die Ankla­ge­be­hör­de hat Haus­durch­su­chun­gen ange­ord­net, bei wel­cher unter ande­rem Han­dys und elek­tro­ni­sche Daten­trä­ger sicher­ge­stellt wur­den – aber ohne klar dar­zu­stel­len, ob die­se Gerä­te über­haupt mit der kon­kre­ten Straf­tat zu tun haben. Der OGH hob wegen Ver­fah­rens­feh­ler den Schuld­spruch und den Straf­aus­spruch auf.“ (kleinezeitung.at, 11.8.25)

Mit der Novel­le des Ver­bots­ge­set­zes 2023 wur­de unter den Vor­aus­set­zun­gen des § 3g, Absatz 1 die Höchst­stra­fe von zehn auf fünf Jah­re redu­ziert und damit auch die Verjährungsfrist.

Fazit: Der Wahr­spruch der Geschwo­re­nen vom Dezem­ber 24 bleibt zwar bestehen, aber der Ange­klag­te gilt den­noch als unschul­dig und wur­de von jeder Stra­fe frei­ge­spro­chen, weil die Delik­te zum Zeit­punkt des Urteils durch einen Pfusch der Staats­an­walt­schaft bereits ver­jährt waren.

Gemmersdorf-Klagenfurt: 20 Monate für die Flasche

Die 20 Mona­te bedingt, die der 43-jäh­ri­ge Gem­mers­dor­fer (St.Andrä, Bez. Wolfs­berg)) schließ­lich (nicht rechts­kräf­tig) aus­ge­fasst hat­te, erhielt er natür­lich nicht nur, weil er eine Wein­fla­sche mit dem Hit­ler-Eti­kett beim Gar­ten­zaun plat­ziert hat­te. Der Ange­klag­te hat­te vor­her mit einem Paket­zu­stel­ler gestrit­ten, der die Poli­zei rief, die dann die Hit­ler-Fla­sche auf den Sockel des Gar­ten­zauns erblick­te. Zudem hat­te der Kärnt­ner ein Foto der Fla­sche auf Face­book ver­öf­fent­licht. Die Frau eines der amts­han­deln­den Poli­zis­ten bedroh­te er, wes­halb er in U‑Haft genom­men und von dort zur Ver­hand­lung vor­ge­führt wurde.

Rich­ter Ger­hard Pöl­lin­ger-Sor­ré befrag­te alle Poli­zis­ten, die im Ein­satz waren, der Ange­klag­te sei ihnen gut bekannt. Bis zu fünf mal am Tag waren sie wegen dem 43-Jäh­ri­gen geru­fen wor­den. Meis­tens wegen Beschimp­fun­gen und Bedro­hun­gen von Nach­barn. Der Ange­klag­te wer­de unbe­re­chen­bar, wenn er zu viel trin­ke, sag­te einer der Beam­ten heu­te. (kaernten.orf.at, 5.8.25)

Krems/NÖ: Schon wieder ein Nazi-Geschichtler

In den letz­ten Mona­ten gab es ein ver­stärk­tes Auf­tre­ten von Per­so­nen vor Gericht, die die ihnen zur Last geleg­te NS-Wie­der­be­tä­ti­gung mit einem angeb­lich star­ken geschicht­li­chen Inter­es­se bzw. mit NS-Muse­ums-Phan­ta­sien zu kos­tü­mie­ren ver­such­ten, Bei Ver­fah­ren in Ried, in Kor­neu­burg, gleich zwei­mal in Krems und in Graz wur­den die­se selt­sa­men Erklä­rungs­ver­su­che vor­ge­bracht – durch­aus erfolg­reich. Jetzt stand ein neu­er­li­cher Nazi-Muse­ums-Aspi­rant aus dem Bezirk Zwettl vor dem Krem­ser Landesgericht.

Der 56-jäh­ri­ge Ange­klag­te war aller­dings erst in der Pha­se des Sam­melns ange­kom­men, vom Muse­um war noch kei­ne Spur. Ungüns­ti­ger­wei­se hat er neben sei­ner Samm­lung von NS-Devo­tio­na­li­en, die sich auf Wohn­zim­mer, Schlaf­zim­mer und sogar das Auto erstreck­te, auch NS-Sprü­che und ‑Sym­bo­le in einer Whats­App-Grup­pe wei­ter­ver­brei­tet, was sich schwer mit sei­nem vor­ge­tra­ge­nen „geschicht­li­chen Inter­es­se“ erklä­ren lässt. Die Geschwo­re­nen sahen das auch so und spra­chen ihn schul­dig. Die Stra­fe: 14 Mona­te bedingt und eine Geld­stra­fe von 1.280 Euro.

(Quel­le: meinbezirk.at, 1.8.25)

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