Feldkirch/V: Glaubwürdig nur beim Hetzen
Der Angeklagte, der sich am 6. August vor dem Landesgericht Feldkirch wegen Verhetzung verantworten musste, weist ein beeindruckendes mit 17 Vorstrafen ein beindruckendes Strafregister auf. Die beiden letzten hat Pierre I., ein arbeitsloser Schlosser, wegen schweren Betrugs und Körperverletzung – Opfer sei seine Lebensgefährtin gewesen – 2021 ausgefasst. Noch innerhalb der Bewährungsfrist setzte er das angeklagte hetzerische Facebook-Posting: „Weg mit den scheiß Migranten“ ab.
Ohne große Mühe ließen sich noch andere hetzerische Postings auf I.s FB-Profil finden, aber der meinte in der Verhandlung ohnehin, dass er sich von Facebook komplett zurückgezogen habe. Wer‘s glaubt, wird selig!
Der Richter glaubte ihm offensichtlich nicht: 18 Monate Haft, davon drei unbedingt – rechtskräftig. Der FB-Account mit zahlreichen Verschwörungsmeldungen über Chemtrails und Corona und Lobpreisungen für Kickl und die FPÖ ist noch immer online und wird auch fleißig bespielt.

Danke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!
Innsbruck: Der Nazi war auch Vandale
Während die echten Vandalen der Antike ein germanisches Volk, aber keine Nazis waren, ist der Osttiroler, der Mitte Juli vor dem Landesgericht Innsbruck stand, ein echter Nazi, aber auch ein Vandale. Seine Echtheit als Nazi wurde ihm durch das Landesgericht Innsbruck schon im April 2025 bestätigt, als er vier Jahre unbedingt wegen NS-Wiederbetätigung kassierte. Es ist angesichts dieser Strafhöhe anzunehmen, dass den vier Jahren Haft schon einige einschlägige Vorstrafen vorausgegangen sind.
Die „Kronen Zeitung“ (17.7.25) schrieb über den Prozess vom April:
In das Gefängnis musste der Mann deshalb, weil er im September 2024 in Lienz ein Hakenkreuz auf den Boden und an die Wand einer McDonald’s Filiale gesprüht hatte. In einem Hotel in Kitzbühel „verzierte“ er eine Wand mit „Heil Hitler“, „Nazi“, „88“, auch ein weiteres Hakenkreuz auf der Wand war ein Motiv. Außerdem hatte er Kartonagen auf dem Dach eines Firmengebäudes in Brand gesetzt sowie ein Wahlplakat des Bundesministers Norbert Totschnig angezündet.
Jetzt kamen noch einige Sachbeschädigungen dazu, wobei der Richter von einer Zusatzstrafe absah, dem Osttiroler aber Schadenersatzzahlungen in der Höhe von 2.600 Euro aufbrummte. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Innsbruck: Freispruch trotz Hitlergrüßen vor Polizei
Ein 45-jähriger, arbeitsloser und obdachloser Elektriker mit 15 Vorstrafen wurde am 12. August wegen NS-Wiederbetätigung vor Gericht gestellt, nachdem er im Mai am Innsbrucker Hauptbahnhof öffentlich viermal den Hitlergruß zeigte und dreimal „Heil Hitler“ gerufen hatte. Der Vorfall ereignete sich in unmittelbarer Nähe einer Polizeistation und wurde von zwei Polizisten beobachtet, die den stark alkoholisierten Mann festnahmen.
Der Tiroler, der derzeit Haft- und Verwaltungsstrafen absitzt, äußerte sich vor Gericht weder zu seinem Leben noch zur Tat. Obwohl die Staatsanwältin den Tatbestand der NS-Wiederbetätigung als eindeutig erfüllt ansah, sprachen die Geschworenen den Mann mit 7:1 Stimmen frei, da sie keinen Wiederbetätigungsvorsatz erkannten.
(Quelle: Tiroler Tageszeitung, 17.8.25, S. 8)
Ried/OÖ: „Bandidos“ ziemlich unschuldig?
Am 14.7. fand am Landesgericht Ried die Fortsetzung der Verhandlung vom 10.2. gegen einige „Bandidos“ wegen Delikten nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz statt. Zur Erinnerung: Die strafrechtlich relevanten Verdachtsmomente gegen die „Bandidos“/Objekt 21-Gruppe (kriminelle Vereinigung, NS-Wiederbetätigung, Kriegsmaterialen‑,Suchtmittel‑, Waffengesetz) sind mittlerweile fast vollständig abgearbeitet bzw. eingestellt worden.
Das härteste Einzelurteil hat bisher der deutsche Staatsbürger Dennis M. ausgefasst: vier Jahre Haft, allerdings nicht von einem österreichischen, sondern von einem deutschen Gericht. Die Waffen, die der Zoll bei ihm gefunden hatte, spielten auch in der Verhandlung gegen die vier Angeklagten, gegen die jetzt der vertagte Prozess fortgeführt wurde, eine Rolle: Von den zwei Angeklagten Harris D. und Manuel S. wurden DNA-Spuren auf einigen Waffen und einer Transporttasche gefunden. Die beiden konnten oder wollten nicht erklären, wie ihre DNA-Spur dorthin gekommen sein sollen.
Das half vor allem Manuel Ö. und Manuel S. („Speedy“), dem einstigen Co-Chef der kriminellen Neonazi-Truppe Objekt 21, der sich nach dem Freispruch wegen NS-Wiederbetätigung nun zwar Schuldig gesprochen wurde, aber ohne Zusatzstrafe davonkam. Warum? Vielleicht, weil sich der „Speedy“ mittlerweile zu seinem Freund „Krafti“ nach Görschen abgesetzt hat und die Österreicher froh sind, ihn loszuwerden? In dem amtsbekannten Neonazi-Anwesen in Görschen (Sachsen-Anhalt) baut er mit seiner Frau (verurteilt im Jänner 2024) und Kameraden wohl das nächste braune Nest. Manuel Ö. wurde ebenfalls mit einem Freispruch beschenkt, Haris D. kassierte zwölf Monate bedingt, und Patrick B. kam mit sieben Monaten für Vergehen nach dem Suchtmittel- und Waffengesetz auch ziemlich günstig davon.
Für den Hauptprozess gegen den Waffendealer Erwin H. ist mehr als zwei Jahre nach der Razzia noch kein Termin bekannt.
Trofaiach-Leoben/Stmk: Alles gelöscht, Scheibi?
Der „Scheibi“, Reinhard S., der sich am 21.7. am Landesgericht Leoben wegen des Verdachts der Verhetzung einem Richter stellen musste, ist kein Unbekannter in der Szene. Erst im Jänner wurde er bei einem Neonazi-Konzert in Leoben gesichtet, mit seinem Facebook-Auccount likte er neben FPÖ und AfD auch die Neonazi-Truppe von „Unwiderstehlich“. Vor Gericht er stand wegen zweier widerlichen Hasspostings – eines homophob, das andere rassistisch.
Nach seiner Einvernahme durch die Polizei will der als Security beschäftigte Angeklagte alles Hetzerische gelöscht haben – aus Angst um seinen Arbeitsplatz. „Alles?“ – fragt ihn der Richter und verweist auf einen nicht gelöschten Hetz-Post. Den habe er übersehen, meint „Scheibi“. Der Richter erklärt ihm geduldig, dass Hetze gegen Gruppen wegen ihrer Sexualität oder Religion ein No-Go sei, während der Trofaiacher darauf besteht, schon so viel mit Flüchtlingen „erlebt“ zu haben. Was das sein soll, das er „erlebt“ hat, bleibt offen. Der Richter weist ihn darauf hin, dass Verallgemeinerungen inakzeptabel seien und bietet ihm eine Diversion an, die S. sofort akzeptiert. Mal sehen, ob sich der Obersteirer an die Auflagen hält!
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Ein Bericht findet sich auch in der „Kleinen Zeitung“ vom 21.7.25: „Für Verhetzung in öffentlichen Medien gibt es bis zu drei Jahre Haft“
Bruck an der Mur-Leoben/Stmk: Herr R. stellt sich dumm
Alfred R. ist Pensionist (70) aus Bruck/Mur. Am 29.7. muss er sich wegen Verhetzung vor dem Landesgericht Leoben verantworten, obwohl er sich selbst als Freund aller Nationen bezeichnet. Am 9. Juli des Vorjahres hat er allerdings auf Facebook ein hetzerisches Posting mit Foto veröffentlicht, das das Gegenteil seiner Selbsteinschätzung belegt. Das Foto zeigt spielende Kinder auf einer versiegelten, öden Freifläche am Brucker Hauptplatz, die von der davor befindlichen Straße durch ein Stahlseil getrennt ist. Mitten auf der Straße sind eine McDonalds-Frittentüte und einige verstreute Pommes zu sehen. Alfred R., der mit seinem Auto vorbeigefahren ist, hielt an, fotografierte die Kinder und stellt das Foto unverpixelt mit seinem Hasskommentar auf Facebook. Für ihn war die Sachlage klar: Die Kinder haben dunkle Hautfarbe, seien also Flüchtlinge und hätten mutwillig die Pommes auf der Straße verstreut. Das liest sich bei ihm dann so:
Unsere armen hungrigen, traumatisierten Flüchtlinge. Aber wie man Dreck macht und die Lebensmittel, die sie von uns bekommen, einfach schön auf der Strasse verteilt, das können sie. Mir kommt gleich das kotzen. Gerade gesehen, am Hauptplatz in Bruck/Mur!
Der Richter fragte R., ob er bereit sei, das Posting zu löschen. Wenn er wüsste, wie das geht, würde er es machen, erklärt der Pensionist. Der Richter, der ihm sechs Monate bedingt und die Teilnahme an dem Programm „Dialog statt Hass“ verordnet, verschreibt ihm daher auch noch ein Medienkompetenztraining. Was das ist, weiß Alfred R. zwar nicht, aber er lehnt eine Teilnahme strikt ab. Er geht in Berufung gegen das Urteil, die Staatsanwaltschaft auch. Das angeklagte Posting ist noch immer online.
Danke für die Prozessbeobachtung!
Klagenfurt: Trotz Schuldspruch ein Freispruch
Der Angeklagte war schon im Dezember 2024 wegen NS-Wiederbetätigung von den Geschworenen schuldig gesprochen und zu acht Monaten Haft (bedingt) verurteilt worden. Weil gegen das Urteil aber sowohl die Verteidigung als auch die Generalprokuratur Rechtsmittel ergriffen haben, musste sich der Oberste Gerichtshof (OGH) damit befassen, und der entschied so:
Der OGH kam nach eingehender Prüfung zum Schluss: Die vorgeworfenen Handlungen waren zum Zeitpunkt des Urteils bereits verjährt. Nach dem Gesetz darf bei diesem Delikt nur innerhalb von fünf Jahren nach der letzten Tat eine Verurteilung erfolgen. Da die letzte Nachricht am 31. Dezember 2018 verschickt wurde, endete die Frist mit Ablauf 2023. Das Urteil im Dezember 2024 kam somit zu spät.
Damit die Verjährungsfrist unterbrochen wird, hätte die Staatsanwaltschaft konkrete Ermittlungen zu genau dieser Tat machen müssen. Laut OGH ist das aber nicht der Fall gewesen: Der Beschuldigte wurde im Ermittlungsverfahren nicht vernommen, er brachte nur zwei nicht verjährungshemmende schriftliche Stellungnahmen bei der Staatsanwaltschaft ein. Und die Anklagebehörde hat Hausdurchsuchungen angeordnet, bei welcher unter anderem Handys und elektronische Datenträger sichergestellt wurden – aber ohne klar darzustellen, ob diese Geräte überhaupt mit der konkreten Straftat zu tun haben. Der OGH hob wegen Verfahrensfehler den Schuldspruch und den Strafausspruch auf.“ (kleinezeitung.at, 11.8.25)
Mit der Novelle des Verbotsgesetzes 2023 wurde unter den Voraussetzungen des § 3g, Absatz 1 die Höchststrafe von zehn auf fünf Jahre reduziert und damit auch die Verjährungsfrist.
Fazit: Der Wahrspruch der Geschworenen vom Dezember 24 bleibt zwar bestehen, aber der Angeklagte gilt dennoch als unschuldig und wurde von jeder Strafe freigesprochen, weil die Delikte zum Zeitpunkt des Urteils durch einen Pfusch der Staatsanwaltschaft bereits verjährt waren.
Gemmersdorf-Klagenfurt: 20 Monate für die Flasche
Die 20 Monate bedingt, die der 43-jährige Gemmersdorfer (St.Andrä, Bez. Wolfsberg)) schließlich (nicht rechtskräftig) ausgefasst hatte, erhielt er natürlich nicht nur, weil er eine Weinflasche mit dem Hitler-Etikett beim Gartenzaun platziert hatte. Der Angeklagte hatte vorher mit einem Paketzusteller gestritten, der die Polizei rief, die dann die Hitler-Flasche auf den Sockel des Gartenzauns erblickte. Zudem hatte der Kärntner ein Foto der Flasche auf Facebook veröffentlicht. Die Frau eines der amtshandelnden Polizisten bedrohte er, weshalb er in U‑Haft genommen und von dort zur Verhandlung vorgeführt wurde.
Richter Gerhard Pöllinger-Sorré befragte alle Polizisten, die im Einsatz waren, der Angeklagte sei ihnen gut bekannt. Bis zu fünf mal am Tag waren sie wegen dem 43-Jährigen gerufen worden. Meistens wegen Beschimpfungen und Bedrohungen von Nachbarn. Der Angeklagte werde unberechenbar, wenn er zu viel trinke, sagte einer der Beamten heute. (kaernten.orf.at, 5.8.25)
Krems/NÖ: Schon wieder ein Nazi-Geschichtler
In den letzten Monaten gab es ein verstärktes Auftreten von Personen vor Gericht, die die ihnen zur Last gelegte NS-Wiederbetätigung mit einem angeblich starken geschichtlichen Interesse bzw. mit NS-Museums-Phantasien zu kostümieren versuchten, Bei Verfahren in Ried, in Korneuburg, gleich zweimal in Krems und in Graz wurden diese seltsamen Erklärungsversuche vorgebracht – durchaus erfolgreich. Jetzt stand ein neuerlicher Nazi-Museums-Aspirant aus dem Bezirk Zwettl vor dem Kremser Landesgericht.
Der 56-jährige Angeklagte war allerdings erst in der Phase des Sammelns angekommen, vom Museum war noch keine Spur. Ungünstigerweise hat er neben seiner Sammlung von NS-Devotionalien, die sich auf Wohnzimmer, Schlafzimmer und sogar das Auto erstreckte, auch NS-Sprüche und ‑Symbole in einer WhatsApp-Gruppe weiterverbreitet, was sich schwer mit seinem vorgetragenen „geschichtlichen Interesse“ erklären lässt. Die Geschworenen sahen das auch so und sprachen ihn schuldig. Die Strafe: 14 Monate bedingt und eine Geldstrafe von 1.280 Euro.
(Quelle: meinbezirk.at, 1.8.25)
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