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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 4 Minuten

Der „Bandidos-Komplex“ – Überblick zu den bisherigen Urteilen

Neun Pro­zes­se zäh­len wir bis­her, nach­dem Ende Juni 2023 nach groß ange­leg­ten jah­re­lan­gen Ermitt­lun­gen Ver­tre­ter des Innen­mi­nis­te­ri­ums und der fall­füh­ren­den Staats­an­walt­schaft die Zer­schla­gung eines rechts­extre­men Netz­werks, bei dem u.a. ein rie­si­ges Waf­fen­ar­se­nal gefun­den wur­de, ver­kün­det hat­ten. Was ist aus dem „Ban­di­dos-Kom­plex“ auf juris­ti­scher Ebe­ne gewor­den? Ein Überblick.

19. Aug. 2025
Am 26.6.23 sichergestellte Waffen und NS-Devotionalien (Copyright: BMI/Gerd PACHAUER, 28.06.2023 Wien, BK Bundeskriminalamt Sicherstellung von Waffen, Munition und Gegenständen nach dem Verbotsgesetz)
Am 26.6.23 sichergestellte Waffen und NS-Devotionalien (Copyright: BMI/Gerd PACHAUER, 28.06.2023 Wien, BK Bundeskriminalamt)

Spek­ta­ku­lä­re Pres­se­kon­fe­renz am 29. Juni 2023, am Podi­um fan­den sich gleich fünf hoch­ran­gi­ge Her­ren ein: Innen­mi­nis­ter Kar­ner, Franz Ruf, Gene­ral­di­rek­tor für die öffent­li­che Sicher­heit, DSN-Direk­tor Omar Hai­ja­wi-Pirch­ner, der Lei­ter des Bun­des­kri­mi­nal­am­tes Andre­as Hol­zer und der Lei­ter der Staats­an­walt­schaft Ried, Alo­is Ebner. Sie ver­kün­den einen gro­ßen Ermitt­lungs­er­folg, einen „Schlag gegen die rechts­extre­me Rocker­kri­mi­na­li­tät“. „Wir neh­men den Kampf gegen die orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät und extre­mis­ti­sche Grup­pie­run­gen sehr ernst“, beton­te Ruf, „[w]enn Rechts­extre­mis­mus und orga­ni­sier­te Kri­mi­na­li­tät in einer kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung auf­ein­an­der­tref­fen, ent­steht eine höchst ver­fas­sungs­ge­fähr­den­de Lage, in der die DSN kon­se­quent ein­schrei­ten muss“, setz­te Hai­ja­wi-Pirch­ner nach.

Sechs Per­so­nen wur­den nach 13 Haus­durch­su­chun­gen ver­haf­tet, ins­ge­samt lie­fen Ermitt­lun­gen gegen 34 Beschul­dig­te. (vgl. bmi.gv.at, 29.6.25) Im Mit­tel­punkt stand die Biker­grup­pe „Ban­di­dos“, die sich, so in der Pres­se­kon­fe­renz, in Öster­reich aus­brei­ten woll­te. Bewaff­ne­te Aus­ein­an­der­set­zun­gen mit den Hells Angels sei­en geplant gewe­sen. Ein „Rocker­krieg”, hieß es dann viel­fach in den Medi­en. Die Vor­wür­fe reich­ten von Bil­dung einer kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on, Ver­stö­ße gegen das Waffen‑, Kriegsmaterial‑, Sucht­mit­tel- bis zum Verbotsgesetz.

Nun, fast zwei Jah­re spä­ter, ist es Zeit für eine Bilanz über die abge­schlos­se­nen Ver­fah­ren und dar­über, was aus den ursprüng­li­chen Vor­wür­fen gewor­den ist. Ankla­gen gab es bis­her nach dem Waffen‑, Sucht­mit­tel- und Ver­bots­ge­setz. Aus der bei der Pres­se­kon­fe­renz pro­mi­nent beton­ten „orga­ni­sier­ten Kri­mi­na­li­tät“ (§ 278 bzw. 278a) scheint zumin­dest den Ankla­gen nach nichts mehr übrig geblie­ben zu sein.

Letz­te Aktua­li­sie­rung: 2.4.26

Der Fall Null

Der deut­sche Staats­bür­ger Den­nis M. woll­te am 25.11.22 von Öster­reich kom­mend den Grenz­über­gang Sim­bach pas­sie­ren. Bei einer Zufalls­kon­trol­le fan­den die Zoll­be­am­ten zahl­rei­che in Öster­reich erstan­de­ne Waf­fen. Nach der Ver­haf­tung von M. wur­de der ehe­ma­li­ge Co-Chef des neo­na­zis­ti­schen „Objekt 21“ über­wacht. M. wur­de am 17.7.23 am Land­ge­richt Lands­hut zu vier Jah­ren Haft verurteilt.

Manuel S. (I)

Die ers­te Ankla­ge gegen Manu­el S. („Spee­dy“) erfolg­te nach dem Such­mit­tel­ge­setz (Vor­be­rei­tung zum Sucht­gift­han­del). Er wur­de am 20.10.23 in Ried zu 18 Mona­ten unbe­dingt ver­ur­teilt. Das OLG Linz erhöh­te die Stra­fe auf 24 Mona­te unbedingt.

Erwin H. (I)

Auch gegen Erwin H. erfolg­te die ers­te Ankla­ge nach dem Sucht­mit­tel­ge­setz. Ver­ur­tei­lung am 9.11.23 in Ried zu 24 Mona­ten unbe­dingt. Er wur­de Ende Okto­ber 2024 bedingt ent­las­sen und sofort wie­der in U‑Haft genommen.

Michael K.

Am 7.2.24 muss­te sich Micha­el K. am Lan­des­ge­richt Wels wegen Ver­stö­ßen nach dem Ver­bots- und Waf­fen­ge­setz ver­ant­wor­ten. Er wur­de zu einer beding­ten Haft­stra­fe von zehn Mona­ten und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe über 1.440 Euro ver­ur­teilt.

Manuel Ö. (I)

Nach dem Ver­bots­ge­setz (Ver­sand von ein­schlä­gi­gem Bild- und Video­ma­te­ri­al) wur­de Manu­el Ö. am 15.4.24 in Ried zu zwölf Mona­ten bedingt ver­ur­teilt. Das OLG erhöh­te auf 18 Monate.

Manuel S. (II)

Das bis­lang erstaun­lichs­te Urteil fiel am 21.10.24 in Ried: Der Lang­zeit-Neo­na­zi Manu­el S. wur­de vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung frei­ge­spro­chen.

Patrick. B., Haris D., Manuel Ö. (II), Peter P., Manuel S. (III)

Mit nur einem Urteil ende­te am 10.2.25 der Pro­zess in Ried gegen fünf Ange­klag­te. Peter P. wur­de nach dem Waf­fen- und Sucht­mit­tel­ge­setz zu neun Mona­ten unbe­dingt ver­ur­teilt. Für die wei­te­ren vier gab es erst bei einem wei­te­ren Pro­zess­ter­min am 14.7.25 Urtei­le: Patrick B. erhielt sie­ben Mona­te bedingt, Haris D. zwölf Mona­te bedingt, Manu­el S. wur­de zwar nach dem Waf­fen­ge­setz schul­dig gespro­chen, auf eine Zusatz­stra­fe wur­de jedoch ver­zich­tet. Manu­el Ö. wur­de freigesprochen.

Erwin H. (II)

Am 27.2.25 nahm Erwin H. erneut auf der Ankla­ge­bank in Ried Platz. Er wur­de nach dem Ver­bots­ge­setz zu zwei Jah­ren unbe­dingt ver­ur­teilt. Der OGH hob in einer Ent­schei­dung am 5.8.25 die Ver­ur­tei­lung aller­dings teil­wei­se auf. Der Pro­zess wur­de am 17. Dezem­ber 2025 wie­der­holt, H. wur­de nicht rechts­kräf­tig zu einer Zusatz­stra­fe von 20 Mona­ten unbe­dingt ver­ur­teilt. Sei­ne Nich­tig­keits­be­schwer­de wur­de vom OGH zurück­ge­wie­sen, eine Ent­schei­dung des OLG Linz zur Straf­hö­he steht noch aus.

Beifänge

Nicole G.

Den Ermitt­lun­gen gegen ihren Lebens­ge­fähr­ten Manu­el S. fiel auch Nico­le G. zum Opfer. Sie wur­de am 19.1.24 am Lan­des­ge­richt Linz wegen Wie­der­be­tä­ti­gung zu neun Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt.

Hermann H.

Bei der Daten­aus­wer­tung von Erwin H.s Han­dy tauch­te auch Her­mann H. als Chat­part­ner auf. Am 19.3.25 muss­te auch er einen unfrei­wil­li­gen Besuch beim Lan­des­ge­richt Ried abstat­ten; er konn­te den Pro­zess nach dem Ver­bots­ge­setz jedoch mit einem Frei­spruch ver­las­sen.

Weitere Bandidos-Prozesse

Am 5.2.26 muss­ten sich in Wels wie­der zwei Ban­di­dos wegen des Vor­wurfs der Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Der Pro­zess ende­te für bei­de Ange­klag­ten mit einem Frei­spruch.

Kein „Bandidos-Komplex”

Was sicher noch fol­gen wird, ist eine Art von Haupt­pro­zess in die­sem Kom­plex: jener nach dem Waf­fen- und Kriegs­ma­te­ri­al­ge­setz gegen Erwin H., der bereits als Waf­fen­dea­ler für das „Objekt 21“ fun­giert hat­te. Damals kam er straf­frei davon. Das wird nun wohl kaum wie­der der Fall sein.

Was klar ist: Der „Ban­di­dos-Kom­plex” und ein geplan­ter „Rocker­krieg” spiel­ten bei den bis­he­ri­gen Ver­hand­lun­gen kei­ne Rol­le. Es waren Waf­fen- und Sucht­gift-Deals im orga­ni­sier­ten Neo­na­zis­mus mit einer unüber­seh­ba­ren Kon­ti­nui­tät aus dem „Objekt 21”. Man­che haben ein­fach wei­ter­ge­macht. Das zeigt auch ein Waf­fen- und Spreng­stoff­fund aus dem Febru­ar 2025: Der Beschul­dig­te war eine der zen­tra­len Figu­ren im „Objekt 21”.

Die Wahr­schein­lich­keit, dass in die­ser Cau­sa noch wei­te­re Pro­zes­se statt­ge­fun­den haben, ist sehr groß. Stoppt die Rech­ten ver­fügt dazu aller­dings über kei­ne Informationen.

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Objekt 21 | Suchtmittelgesetz | Verbotsgesetz | Weite Welt | Wiederbetätigung

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