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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 12/25 (Teil 2): Prozesse und eine Schmiererei

Wäh­rend in Ried ein Inn­viert­ler trotz zahl­rei­cher Ankla­ge­punk­te frei­ge­spro­chen wur­de, lan­de­te ein Kärnt­ner im Gefäng­nis und war dar­über nicht unglück­lich. In Inns­bruck wur­de ein Jugend­li­cher ver­ur­teilt, der sich trotz sei­nes jun­gen Alters für erschre­ckend vie­le Delik­te ver­ant­wor­ten muss­te. Und dann gab’s wie­der ein­mal die bereits bekann­te Kat­ze im Hitler-Look.

29. März 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Ried/OÖ: Freispruch wegen „anderswo“ und „unbekanntem Zeitpunkt“
Klagenfurt: „Ach, der Judenmord“
Kirchham-Wels/OÖ: Auch Nazi-Memes sind strafbar, selbst bestimmte Katzenfotos
Innsbruck: Jugendlicher IS-Sympathisant und Wiederbetätiger
Hörsching/OÖ: 13-Jährige schmierten Hakenkreuze

 

Ried/OÖ: Freispruch wegen „anderswo“ und „unbekanntem Zeitpunkt“

Im Ver­hand­lungs­spie­gel des Lan­des­ge­richts Ried wird der Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vom 19.3. mit dem Tat­ort „Pischels­dorf am Engel­bach und anders­wo“ ange­kün­digt. Das spricht nicht unbe­dingt für Klar­heit bei den Ermitt­lun­gen. Auch dass ein Teil der NS-Wie­der­be­tä­ti­gungs­de­lik­te „zu einem noch unbe­kann­ten Zeit­punkt“ vor dem 10.8.23 statt­ge­fun­den haben soll, irri­tiert. Da passt es gut dazu, dass der Ange­klag­te, Her­mann H. (57), nicht aus­sa­gen will. Auch der Bru­der und die Mut­ter des Ange­klag­ten, bei­de als Zeu­gen gela­den, ent­schla­gen sich der Aus­sa­ge. Das ist ihr gutes Recht, trägt im kon­kre­ten Fall, wo „anders­wo“ und „unbe­kann­ter Zeit­punkt“ eine Rol­le spie­len, natür­lich nicht zur Auf­klä­rung bei.

Die Staats­an­walt­schaft nimmt in ihren Erläu­te­run­gen zur Ankla­ge zunächst ein­mal dar­auf Bezug, dass der Ange­klag­te zum Waf­fen­lie­fe­ran­ten der Ban­di­dos bzw. von Objekt 21, Erwin H., inten­si­ven Kon­takt hat­te, obwohl der Zusam­men­hang mit den Ban­di­dos heu­te nicht ver­han­delt wür­de. Die Nazi-Fotos bzw. ‑Memes, die zwi­schen dem Ange­klag­ten und Erwin H. via Whats­App gewech­selt wur­den, wer­den vorgestellt.

Was die Lei­den­schaft für Nazi-Kram betref­fe, sei­en sich die bei­den sehr ähn­lich, erklärt der Staats­an­walt. Bei der Haus­durch­su­chung in Pischels­dorf hat man näm­lich eine Unmen­ge an Nazi-Devo­tio­na­li­en gefunden.

Es han­delt sich um eine den Dach­bo­den, teil­wei­se die Gara­ge und Neben­räu­me fül­len­de Ansamm­lung diver­ser NS-Mate­ria­li­en von Hit­ler­fah­nen, ‑büs­te, gerahm­ten Hit­ler­por­trät­fo­tos, Tre­sor mit NS-Auf­kle­bern, Geschirr mit NS-Auf­druck, Lie­der­bü­cher, Büch­se mit Reichs­mark, eine Men­ge an NS-Abzei­chen, Bücher mit ein­schlä­gi­gem Inhalt, Klei­dung eines NS-Mari­ne­sol­da­ten, Wehr­machts­uni­for­men, vor allem Schirm­kap­pen, Ban­ner aus der Volks­ab­stim­mung in Öster­reich, Gas­mas­ken, Wein­fla­schen mit Füh­rer­bild und Spruch „Ein Reich, ein Volk, ein Füh­rer“. (Pro­zess­mit­schrift)

Dazu ergänzt der Staats­an­walt noch, dass die bei der Ver­hand­lung stum­me Mut­ter des Ange­klag­ten im Vor­feld ange­ge­ben habe, ihr Sohn habe mit dem Nazi-Kram ein NS-Muse­um habe ein­rich­ten wol­len. Außer­dem habe er Nazi-Par­tys ver­an­stal­tet, bei denen er in Wehr­machts­un­form auf­ge­tre­ten sei.

Die Ver­tei­di­gung beschäf­tigt sich mit dem „Anders­wo“. Der Ange­klag­te sei in der Sache gestän­dig, aber nicht schul­dig, weil er die Tat­be­stän­de eben „anders­wo“, näm­lich in Tsche­chi­en, gesetzt habe. Dort habe die Nazi-Par­ty statt­ge­fun­den, die außer­dem eine poli­zei­lich ange­mel­de­te „mili­tär­his­to­ri­sche Pri­vat­fei­er“ in Bud­weis gewe­sen sei. Die Fotos, die zwi­schen ihm und dem Bandidos/Objekt 21-Waf­fen­händ­ler Erwin H. gewech­selt wur­den, sei­en eben­falls aus Tsche­chi­en abge­schickt wor­den, also nicht straf­bar. Erwin H. ist alle Nach­rich­ten, die er an den Pischels­dor­fer geschickt hat­te, ein­stim­mig ver­ur­teilt worden.

Der Staats­an­walt weist in sei­nem Schluss­plä­doy­er dar­auf hin, dass die Tele­fon­da­ten nur sechs Mona­te archi­viert wer­den, also kei­nen Beweis für das Ent­ste­hen der Auf­nah­men in Tsche­chi­en her­ge­ben wür­den. Die Ver­tei­di­gung argu­men­tiert damit, dass die Ankla­ge die Schuld in jedem ein­zel­nen Punkt bewei­sen müs­se und nicht der Ange­klag­te sei­ne Unschuld. Was den über­bor­den­den Nazi-Kram in Pischels­dorf betrifft: Der H. sei eben ein Tröd­ler und der Besitz allein nicht strafbar.

Das fan­den auch die Geschwo­re­nen und spra­chen den Ange­klag­ten in allen Ankla­ge­punk­ten frei. Es ist ein irri­tie­ren­des Urteil, was den Besitz der NS-Devo­tio­na­li­en betrifft, ande­rer­seits auch ein Resul­tat von unzu­rei­chen­den Ermittlungen.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

Klagenfurt: „Ach, der Judenmord“

Kevin O. (32) sitzt der­zeit 22 Mona­te Haft wegen räu­be­ri­schen Dieb­stahls ab. Neun Vor­stra­fen hat er bereits, und am 18.3.stand er vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, um sich wohl eine neue Haft­stra­fe abzu­ho­len. Denn die „Kro­nen Zei­tung“ (19.3.25) ver­mu­tet, dass er sich die neue Haft qua­si bestellt hat. Sie zitiert ihn mit dem tris­ten Satz: „Ich will nicht wie­der obdach­los sein. Ich habe kei­ne Arbeit. Ich habe nichts. Im Knast habe ich ein Bett.“

Ob das schon aus­rei­chend erklärt, war­um der Ange­klag­te in der Haft begann, Haken­kreu­ze und NS-Sym­bo­le an die Wand sei­nes Haft­raums und auf sei­ne Hand zu malen? Offen­sicht­lich schon – irgend­wie, denn auf die Fra­ge der vor­sit­zen­den Rich­te­rin, ob er sich eine län­ge­re Haft­stra­fe wün­sche, ant­wor­te­te er mit einem schlich­ten „Ja“.

Auf der ande­ren Sei­te sind sei­ne von der „Kro­ne“ zitier­ten Äuße­run­gen über den Natio­nal­so­zia­lis­mus nicht nur extrem absto­ßend, son­dern zeu­gen auch von einer bestimm­ten Kennt­nis und ver­fes­tig­ten Haltung:

Vor rund 120 stau­nen­den Schü­lern schil­der­te der Ange­klag­te sicht­lich gelang­weilt sei­ne kru­de Sicht auf den Holo­caust, nach der ihn Rich­te­rin Ute Lam­bau­er gedul­dig fragt: „Ach, der Juden­mord“, meint er lapi­dar, „der hat schon gepasst, der wird schon sei­nen Grund gehabt haben.“ Zudem sei Adolf Hit­ler ledig­lich ein Künst­ler gewe­sen und über­haupt wäre die NS-Zeit mit Mil­lio­nen Toten ins­ge­samt „so inter­es­sant“ und „cool“.

Zurech­nungs­fä­hig sei er, kon­sta­tier­te der Gut­ach­ter, und so kas­sier­te Kevin O. 30 Mona­te unbe­dingt, die er sofort akzeptierte.

Kirchham-Wels/OÖ: Auch Nazi-Memes sind strafbar, selbst bestimmte Katzenfotos

Kirch­ham ist eine klei­ne Gemein­de im Bezirk Gmun­den. Der All­tag ist dort sicher wenig auf­re­gend. Aber braucht man des­halb dümm­li­che Nazi-Memes, um sich sein Leben etwas pri­ckeln­der zu gestal­ten? Etwa durch eine Haft­stra­fe? 28 Bild- und Text­nach­rich­ten hat der Ange­klag­te via Whats­App ver­schickt, dar­un­ter die viel­fach belieb­te Kat­ze mit Hit­ler­bart und pas­sen­der „Fri­sur“. Text dazu: „Wenn du die Kat­ze nicht raus­las­sen kannst, weil sie mög­li­cher­wei­se Polen überfällt.“

Die Ankla­ge hat sich aber nicht nur auf die Nazi-Memes gestützt, die der Kirch­ha­mer (57) ver­schickt hat­te, son­dern auch auf Datei­en, die eine Hit­ler-Rede ent­hal­ten haben. Da ist dann end­gül­tig Schluss mit Lus­tig und den abge­stan­de­nen Aus­re­den, es gin­ge doch nur um Humor.

„Heu­te“ (21.3.25) berich­tet nicht nur von ent­spre­chen­den ent­schul­di­gen­den Debat­ten in sei­nem Forum, son­dern auch vom Urteil: acht Mona­te bedingt, noch nicht rechtskräftig.

Innsbruck: Jugendlicher IS-Sympathisant und Wiederbetätiger

Die Lat­te der Ankla­ge­punk­te ist für einen, der zur Tat­zeit erst 14 Jah­re alt war, erschre­ckend lang und viel­fäl­tig. Dem mitt­ler­wei­le 16-Jäh­ri­gen wur­den das Ver­bre­chen der ter­ro­ris­ti­schen Ver­ei­ni­gung nach § 278b, Abs. 2 StGB, das Ver­bre­chen der kri­mi­nel­len Orga­ni­sa­ti­on nach § 278a StGB, das Ver­bre­chen der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g, Absatz 1 Ver­bots­ge­setz und Ver­ge­hen der por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lung Min­der­jäh­ri­ger nach § 207a StGB vor­ge­wor­fen. Die Tat­zeit erstreck­te sich laut Ankla­ge auf Früh­ling 2023 bis zum Zeit­punkt sei­ner Fest­nah­me am 7.10.23, just an jenem Tag, als der mör­de­ri­sche Ter­ror­an­griff der Hamas auf Isra­el erfolgte.

Auf Antrag der Ver­tei­di­gung wur­de die Öffent­lich­keit aus­ge­schlos­sen. Es liegt daher nur das dür­re Ergeb­nis der Bera­tun­gen des Geschwo­re­nen­ge­richts vor: „Die Geschwo­re­nen berie­ten und ver­häng­ten nicht rechts­kräf­tig ein Jahr beding­te Haft samt Wei­sun­gen und Bewäh­rungs­hil­fe.“ (Tiro­ler Tages­zei­tung Imst, 22.3.25, S. 5)

Hörsching/OÖ: 13-Jährige schmierten Hakenkreuze

Zwei Buben im Alter von 13 Jah­ren wur­den als die mög­li­chen Täter aus­ge­forscht, „die seit Dezem­ber die Außen- und Innen­sei­te des Fahr­rad­ab­stell­plat­zes der Mit­tel­schu­le Hör­sching, eine Bus­hal­te­stel­le und einen Grün­schnitt­con­tai­ner mit drei bis vier Haken­kreu­zen und dem Schrift­zug Adolf Hit­ler „ver­ziert“ haben sol­len“, ist einem Arti­kel der „Kro­nen Zei­tung“ (28.3.25) zu ent­neh­men. Am 17.325 zeig­te die Schu­le die Schmie­re­rei­en an. Schul­lei­tung und Lehrer*innenteam ver­öf­fent­lich­ten auf Face­book eine Stel­lung­nah­me. Die­se Schmie­re­rei fügt sich in eine Serie aus der letz­ten Zeit mit jun­gen Tätern – etwa in Feh­ring und Vil­lach.

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