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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 5 Minuten

Schuldspruch für Hitlergruß vor der „Türkis Rosa Lila Villa“

Die Teil­nah­me an der que­er­feind­li­chen rechts­extre­men Demons­tra­ti­on im April 23 vor der „Tür­kis Rosa Lila Vil­la” hat­te für P. Kon­se­quen­zen: Nach sei­nem öffent­lich dar­ge­bo­te­nen Hit­ler­gruß wur­de er vor Ort ange­zeigt. Im Pro­zess wirk­te er, der eini­ge Jah­re in der Neo­na­zi-Sze­ne unter­wegs war, geläutert.

31. März 2025
Landesgericht Wien (2022)
Landesgericht Wien (2022)

Auf Fotos von anti­fa­schis­ti­schen Journalist*innen ist der heu­te fast 21-jäh­ri­ge P. oft als Teil­neh­mer bei Coro­na-Auf­mär­schen zu sehen – immer im Umkreis der neo­na­zis­ti­schen „Tanz­bri­ga­de”, die auf­grund der zuletzt bekannt­ge­wor­de­nen Gewalt­ver­bre­chen auch im Fokus der Auf­merk­sam­keit steht. Sein Merk­mal: eine Hals­ket­te mit einem Kolov­rat, einer dop­pel­ten Swas­tika mit acht Haken, die beson­ders in Russ­land als Sym­bol von Neo­na­zis benutzt wird. Das erklär­te P. bei sei­ner Ver­hand­lung am 20. März am Lan­des­ge­richt Wien zwar als spi­ri­tu­el­les Zei­chen, die poli­ti­sier­te Bedeu­tung sei ihm jedoch bewusst gewesen.

Er sei in der Pan­de­mie in die Sze­ne gera­ten, gab der in Nie­der­ös­ter­reich leben­de Bur­sche an, über sein Fuß­ball­in­ter­es­se. Die Schu­le, eine HTL, hat er ohne Abschluss been­det, er sei unun­ter­bro­chen online gewe­sen und über die sozia­len Medi­en ange­schrie­ben wor­den. „Mir wur­de ver­mit­telt, das sei das Nor­mals­te, das ist eh rich­tig, ich war nicht in der Lage … hab das als nor­mal und rich­tig ange­nom­men, was ich auch bereue und nicht mehr so sehe“, erklär­te P. vor Gericht.

Über­haupt gab sich P. anders als vie­le ande­re Ange­klag­te erstaun­lich ein­sich­tig: Er bekann­te sich sofort in allen Ankla­ge­punk­ten schul­dig, bock­te bei Fra­gen an ihn nicht her­um, auch wenn er wie nach einem vor­ge­ge­be­nen Mus­ter ant­wor­te­te. Als er zu einem ange­klag­ten Sel­fie mit Sturm­hau­be und Haken­kreuz­fah­ne im Hin­ter­grund befragt wur­de, gab er zur Ant­wort, die Auf­nah­me sei vor einer Demo ent­stan­den: „Mir ist bewusst, was die­ses Sym­bol bedeu­tet, was die Haken­kreuz­flag­ge bedeu­tet, die natio­nal­so­zia­lis­ti­sche. Das war bei mir zu Hau­se, ich habe mich selbst auf­ge­nom­men mit mei­nem Han­dy, dass ich mich mit die­ser Sym­bo­lik ein­fach zeig.“

Ein ange­klag­tes Video, das ihn und sei­ne dama­li­ge schwe­di­sche Freun­din ver­mummt mit Hit­ler­gruß zeigt, sei in Schwe­den auf­ge­nom­men und von der Freun­din über Insta­gram ver­brei­tet wor­den. „Ich hab es nicht ver­schickt, mir war aber auch bewusst, wel­chen Anschein es erwe­cken wird, es war mir damals rela­tiv egal, dach­te nicht, dass es sowas nach­zie­hen wird, weil es ja bei ihr war.“ Tat­säch­lich hat­te er mit sei­ner Ein­schät­zung der juris­ti­schen Fol­gen recht, wie sich dann aber erst nach der Urteils­ver­kün­dung durch die Geschwo­re­nen­ju­ry her­aus­stel­len sollte.

Bei­de Ankla­ge­punk­te stam­men aus von einem USB-Stick, der anonym bei der Poli­zei abge­ge­ben wor­den sei. Auch „Stoppt die Rech­ten” lie­gen wei­te­re Screen­shots vor, die P. in mar­tia­li­schen Posen zei­gen sowie Pos­tings mit Hit­ler­grü­ßen, wüs­ten Anti­se­mi­tis­mus, Waf­fen und wei­te­ren ein­schlä­gi­gen Sujets.

Der drit­te Ankla­ge­punkt betraf den Hit­ler­gruß vor der „Tür­kis Rosa Lila Vil­la“ im Zuge der Demons­tra­ti­on am 16. April 2023, als eine rechts­extre­me Uni­on von Iden­ti­tä­ren, FPÖ, katho­li­schen Fun­dis und Mar­tin Rut­ter, beglei­tet durch eine Rei­he bekann­ter Neo­na­zis, auf der Wien­zei­le gegen eine Drag­queen-Lesung auf­mar­schiert war. Bei der Poli­zei hat­te P. noch ange­ge­ben, es sei nur „ein Wischen und Win­ken“ gewe­sen, vor Gericht klang das dann doch deut­lich anders. Er habe die Per­so­nen in der Vil­la mit dem Hit­ler­gruß pro­vo­zie­ren wol­len. Mit dem „Wischen und Win­ken“ war P. damals nicht allei­ne, Mar­tin Sell­ner hat­te prompt erklärt, „der Akti­vist hat zu einer Paro­le geklatscht“. Spä­tes­tens beim Pro­zess wur­de sei­ne Behaup­tung Lügen gestraft.

Tweet SdR zu Sellner, der über den Hitlergruß meinte: "Linke behaupten, der Aktivist habe einen 'Hitlergruß' gemacht. Falsch: er hat zu einer Parole geklatscht." (SdR auf X 16.4.25)
Tweet SdR zu Sell­ner, der über den Hit­ler­gruß mein­te: „Lin­ke behaup­ten, der Akti­vist habe einen ‚Hit­ler­gruß’ gemacht. Falsch: er hat zu einer Paro­le geklatscht.” (SdR auf X 16.4.25; Foto oben: Samu­el Winter)

Hausdurchsuchung als Wendepunkt

Die Haus­durch­su­chung – vier Mona­te nach dem Vor­fall vor der „Vil­la“ – habe den Wen­de­punkt bei P. aus­ge­löst. Schon zuvor habe er gezwei­felt, weil er von sei­nen Sze­ne­ka­me­ra­den immer wie­der auf­grund sei­ner aus­län­di­schen Freun­de ange­grif­fen wor­den sei.

Der End­punkt kam bei mir, wo ich dann gedacht habe, „halt stopp, was ist hier los“, wo dann die Haus­durch­su­chung bei mir war, Ende August 2023, wo ich gemerkt habe „hey es wird ernst (…), wer­de von unbe­kann­ten Per­so­nen foto­gra­fiert, bin in sozia­len Medi­en, was ich eigent­lich nicht will. Da hab ich erst ver­stan­den, das will ich nicht, so will ich nicht leben, das hat nichts mehr mit der Rea­li­tät und Nor­ma­li­tät zu tun.

Er habe sich Hil­fe geholt, befin­de sich seit­her in The­ra­pie, habe nun eine Leh­re begon­nen und will die Matu­ra nach­ho­len, erklärt P. sei­nen Wan­del. Tat­säch­lich war P., soweit bekannt, seit­her auf ein­schlä­gi­gen Events nicht mehr zu sehen.

Bevor die Geschwo­re­nen in die Bera­tung gin­gen, modi­fi­zier­te der Staats­an­walt noch den Ankla­ge­punkt mit dem Video, das angeb­lich aus Schwe­den stammt, auf Para­graf 3n Ver­bots­ge­setz, der erst mit der Novel­lie­rung 2023 geschaf­fen wurde:

3g Abs.2 und § 3h Abs.2 gel­ten für im Aus­land began­ge­ne Taten unab­hän­gig von den Geset­zen des Tat­orts, wenn

  1. der Täter zur Zeit der Tat Öster­rei­cher war oder wenn er die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft spä­ter erwor­ben hat und zur Zeit der Ein­lei­tung des Straf­ver­fah­rens noch besitzt und
  2. die Tat geeig­net ist, den öffent­li­chen Frie­den zu verletzen.

Schuldspruch mit milder Strafe

Nach einer Stun­de Bera­tungs­zeit ver­kün­de­ten die Geschwo­re­nen den Wahr­spruch: ein­stim­mig schul­dig in allen drei Ankla­ge­punk­ten. Der aus den drei Richter*innen bestehen­de Senat setz­te den Schuld­spruch bezüg­li­ches des Vide­os jedoch sofort aus. Die Begrün­dung: P. besitzt nicht die öster­rei­chi­sche Staats­bür­ger­schaft. Das pro­vo­ziert Fra­gen: Was wur­de bezüg­lich der Her­kunft des Vide­os ermit­telt, und ist dem Richter*innensenat nicht schon bei der Ände­rung der Ankla­ge auf­ge­fal­len, dass der ent­spre­chen­de Para­graf bei P. nicht anwend­bar ist? Zudem: Kann­te der Staats­an­walt den ent­spre­chen­den Para­gra­fen des Ver­bots­ge­set­zes nicht?

P. kas­sier­te neben dem Schuld­spruch sechs Mona­te beding­ter Haft, die Über­nah­me der Ver­fah­rens­kos­ten, eine ver­pflich­ten­de Bewäh­rungs­hil­fe sowie der Besuch der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen inner­halb des lau­fen­den Jah­res. Damit blei­ben P. die Ein­tra­gung in eine Straf­re­gis­ter­be­schei­ni­gung und die Ver­stän­di­gung sei­nes Dienst­ge­bers erspart. Der Ange­klag­te akze­pier­te das Urteil, die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dem jun­gen Mann und der Gesell­schaft ist zu wün­schen, dass die Reso­zia­li­sie­rung über den Pro­zess hin­aus gelingt!

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Hitlergruß | Neonazismus/Neofaschismus | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung | Wien

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