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Lesezeit: 4 Minuten

Der „dumme“ Ex-Polizist als Wiederbetätiger

Ein alter Bekann­ter! Fast zehn Jah­re ist es her, dass sich der Ex-Poli­zist Robert B. vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck wegen ver­schie­de­ner Delik­te ver­ant­wor­ten muss­te. Am 27.3. erneut: dies­mal wegen Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hen nach dem Waf­fen­ge­setz. Man könn­te es auch so aus­drü­cken: Der ehe­ma­li­ge Poli­zist, FPÖ-Funk­tio­när und Per­so­nal­ver­tre­ter der blau­en „AUF“ arbei­tet sich durch das Strafrecht.

1. Apr. 2025
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)
Verhandlung im Schwurgerichtssaal LG Innsbruck (© SdR)

Als sich Robert B. 2016 dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck stel­len muss­te, war es eine Ankla­ge wegen des Besit­zes von kin­der­por­no­gra­fi­schem Mate­ri­al, schwe­ren Dieb­stahls, Ver­stoß gegen das Sucht­mit­tel­ge­setz und Amts­miss­brauchs. Schließ­lich war er zum Zeit­punkt sei­ner Taten noch Poli­zist und Lan­des­chef der frei­heit­li­chen Per­so­nal­ver­tre­ter in der „AUF Poli­zei“. Dem­entspre­chend jam­mer­ten er und die FPÖ hef­tig dar­über, wie böse die Medi­en gegen­über einem armen Poli­zis­ten agie­ren wür­den. Zur Ver­hand­lung erschien B. damals mit einem Ord­ner, auf dem außen geschrie­ben stand: „An die ‚lie­be’ Pres­se! Für Eure Sen­sa­ti­ons­gier geht Ihr über Lei­chen!“

Wieder eine Hausdurchsuchung

Lei­chen gab es kei­ne, son­dern nur eine Ver­ur­tei­lung zu 18 Mona­ten Haft, davon sechs unbe­dingt, in ers­ter Instanz. Wie­viel davon nach der Beru­fung übrig blie­ben, wur­de nicht öffent­lich. Am 27.3. die­ses Jah­res ging es um ande­re Delik­te: Wie­der­be­tä­ti­gung und Waf­fen­ge­setz. Seit sei­ner letz­ten Ver­ur­tei­lung besteht ein für B. (50) ein auf­rech­tes Waf­fen­ver­bot. Ande­res hat sich ver­än­dert. Von sei­ner dama­li­gen Frau, eben­falls Poli­zis­tin, die damals auch kurz­zei­tig ver­däch­tigt wur­de, ist er geschie­den. Sei­nen Job als Poli­zist und sei­ne FPÖ-Funk­tio­nen hat B. verloren.

Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den nicht nur Waf­fen gefun­den, son­dern auch eine statt­li­che Men­ge Nazi-Dreck. „Devo­tio­na­li­en“ wäre ein Euphe­mis­mus, denn neben einem SS-Dolch und einem Fahr­ten­mes­ser der HJ lager­ten in B.s Wohn­sitz auch eine Hit­ler-Bier­fla­sche, zwei selbst­ge­brann­te CDs – eine mit dem Titel „Club 18“, auf der sich Hit­ler­re­den und Musik der Neo­na­zi-Bands „Land­ser“ und „Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­ger“ befan­den, eine ande­re mit dem Titel „88“, auf der sich der Rie­fen­stahl-Film „Tri­umph des Wil­lens“ befand.

Zu dem Zeit­punkt, als Sie Poli­zist waren, haben Sie sol­che Lie­der gehört? – „Ja, weil ich dumm war.“

Als ihn die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin dazu befrag­te, erklär­te B., die „Zil­ler­ta­ler Tür­ken­jä­ger“ 2002 von der Platt­form iMe­sh her­un­ter­ge­la­den, seit­her aber nicht mehr gehört zu haben. Die Rich­te­rin fragt nach: „Das heißt, zu dem Zeit­punkt, als Sie Poli­zist waren, haben Sie sol­che Lie­der gehört?“ Robert B.: „Ja, weil ich dumm war.“

Dumm war er offen­sicht­lich auch spä­ter noch. Etwa, als er sei­nem ältes­ten Sohn (14) Wurf­ster­ne schenk­te, die die Mut­ter dann in des­sen Schul­ta­sche fand und in Ver­wah­rung nahm. Eini­ge Wochen spä­ter fand sie einen Elek­tro-Scho­cker in der Schul­ta­sche, was den ohne­hin schon schwe­len­den Sor­ge­rechts­streit ver­schärf­te. Als der Sohn auch noch erzähl­te, dass ihm der Vater den SS-Dolch gezeigt hat­te, mel­de­te die Mut­ter die Vor­fäl­le dem Jugendamt.

Eine NS-Gesin­nung will sie ihrem Ex bei ihrer Befra­gung als Zeu­gin den­noch nicht unter­stel­len, auf Nach­fra­ge aber schon eine ras­sis­ti­sche Gesin­nung. Sie selbst ist väter­li­cher­seits ägyp­ti­scher Her­kunft, aber das sehe man ihr nicht an: Wenn er ihr das ange­se­hen hät­te, hät­te er sich sicher nicht in sie ver­liebt, sagt die Ex-Ehefrau.

Bei der Befra­gung des Soh­nes muss B. den Saal ver­las­sen. Der Papa habe ihm am Tag vor der Ver­hand­lung in einem Tele­fo­nat gesagt, dass er gut aus­sa­gen sol­le, damit er nicht ins Gefäng­nis müs­se. Auch wis­se er, der Vater, nicht, was mit der Kat­ze pas­sie­ren sol­le, wenn er ins Gefäng­nis muss. Es ist die Kat­ze des Soh­nes, der um sie fürch­tet, wenn der Papa ins Gefäng­nis müs­se, denn die Oma sei nicht imstan­de, für die Kat­ze zu sor­gen. Der Sohn sagt für den Papa übri­gens „Gut“ aus – von Haken­kreu­zen habe er nichts bemerkt, der Papa habe ihm auch erklärt, dass es eine schlim­me Zeit gewe­sen sei.

Nach dem Sohn wird wie­der der Vater befragt. Die Ermah­nung im Tele­fo­nat und den deut­li­chen Hin­weis mit der Kat­ze bestrei­tet er, er will nur ein Foto mit der Kat­ze geschickt haben. Die Ver­tei­di­gung schei­tert schließ­lich mit wei­te­ren Beweis­an­trä­gen, etwa ob die Beschrif­tung der CDs wirk­lich vom Ange­klag­ten stam­me oder wann zum letz­ten Mal auf die CDs zuge­grif­fen wurde.

Nach Abschluss des Beweis­ver­fah­rens erklärt B., dass er eini­ge Gegen­stän­de zurück­er­hal­ten möch­te, dar­un­ter das HJ-Fahr­ten­mes­ser, Hit­lers „Mein Kampf“, ein Hand­buch der Wehr­macht und das Dienst­buch sei­nes Opas. Staats­an­walt und Ver­tei­di­gung sind sich in ihren Schluss­plä­doy­ers einig, dass sie bei der ers­ten Fra­ge an die Geschwo­re­nen, jene zum SS-Dolch, von de Unschuld des Ange­klag­ten aus­ge­hen, wenn beim Her­zei­gen tat­säch­lich über NS-Ver­bre­chen gespro­chen wor­den sei.

Nur eine Geldstrafe für den Ex-Polizisten

Unse­re Pro­zess­be­ob­ach­tung muss­te die Ver­hand­lung zu die­sem Zeit­punkt ver­las­sen. Die Medi­en­stel­le des Lan­des­ge­richts Inns­bruck teil­te auf Anfra­ge mit, dass der Ange­klag­te zu einer unbe­ding­ten Gel­stra­fe von 180 Tag­sät­zen zu je 20 Euro (3.600€) ver­ur­teilt wor­den sei, aller­dings nicht rechts­kräf­tig, da bei­de Sei­ten kei­ne Erklä­rung abge­ge­ben haben.

Dan­ke an die Medi­en­stel­le des Lan­des­ge­richts Inns­bruck, die bei Anfra­gen immer prompt ant­wor­tet, und an unse­re Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: AUF | FPÖ | Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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