Ist der Angeklagte noch immer Landesvorsitzender der freiheitlichen Personalvertreter (AUF) in Tirol? Ein Klick, und Robert B. scheint auch am 3.10.2016 noch auf. Egal, an diesem Tag hat er jedenfalls keine Zeit für die AUF. Als er den Gerichtssaal betritt, hält er sich einen Ordner vor das Gesicht. Auf den Ordner hat er außen seine höchstpersönliche Anklage angebracht: „An die ‚liebe’ Presse! Für Eure Sensationsgier geht Ihr über Leichen!“ Der Angeklagte sieht sich nicht als Täter, sondern als Opfer – kommt uns bekannt vor!
Dabei hat schon die erste Hausdurchsuchung bei dem Polizeihundeführer einiges an belastenden Fakten zu Tage gefördert. Ende März 2016 dann noch eine Razzia – da ging’s auch um das kinderpornografische Material.
Im Prozess bekennt sich der Angeklagte dazu schuldig. „Ich weiß seit meiner Pubertät, dass ich diese Neigung habe und bin nicht stolz drauf”, erklärte er dem Gericht seine pädophilen Neigungen und legte dazu auch eine Therapiebestätigung vor. Immerhin! Andererseits: Für den neuerlichen „Ausbruch“ seiner Neigung machte er eine Wiener Boulevardzeitung verantwortlich, so die TT.
Was die anderen Punkte der Anklage betrifft, wies er jegliche Verantwortung von sich. Sein ziemlich origineller Erklärungsversuch: Die 300 Gramm Cannabis, die bei ihm gefunden wurden, habe er nur zu Übungszwecken „abgezweigt“, um so den neuen Diensthund besser einschulen zu können.
Von den beiden ZeugInnen, einem Security-Unternehmer, früher auch Polizist und ein Freund des Angeklagten, und dessen Lebensgefährtin kamen dann sehr belastende Aussagen, die sie auch schon in den Ermittlungen gemacht haben: „Demnach hätte der Polizeihundeführer seinem Bekannten auf einer Runde um den Baggersee von sich aus zehn Platten Cannabis zum Kauf angeboten nachdem sie am Baggersee einige Bröckchen finden konnten.“ (TT)
Am Abend dann das Urteil des Schöffensenats: 18 Monate Freiheitsstrafe, davon sechs unbedingt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Richterin warf dem Angeklagten in ihrer Begründung vor, dass seine Aussagen „hanebüchen“ gewesen seien und es keinen Grund gäbe, warum ihn die Zeugen zu Unrecht belasten sollten. Mit der freiheitlichen Personalvertreterei ist es, wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, dann ebenso vorbei wie mit dem Job bei der Polizei.