Innsbruck/Imst: Der Bock als Gärtner

Bis in die Abend­stun­den fehlte noch das Urteil des Lan­des­gericht­es Inns­bruck. War der Angeklagte (41) schuldig, schw­eren Dieb­stahl, Amtsmiss­brauch und Sucht­gifthandel betrieben zu haben? Hat er auch kinder­pornografis­ches Mate­r­i­al auf seinen PC herun­terge­laden? Schwere Vor­würfe, die noch schw­er­er wiegen, weil der Angeklagte auch Polizist, genauer Polizei­hun­de­führer, ist. Nicht zu vergessen: Er war auch Lan­desvor­sitzen­der der frei­heitlichen Per­son­alvertreter (AUF).

Ist der Angeklagte noch immer Lan­desvor­sitzen­der der frei­heitlichen Per­son­alvertreter (AUF) in Tirol? Ein Klick, und Robert B. scheint auch am 3.10.2016 noch auf. Egal, an diesem Tag hat er jeden­falls keine Zeit für die AUF. Als er den Gerichtssaal betritt, hält er sich einen Ord­ner vor das Gesicht. Auf den Ord­ner hat er außen seine höch­st­per­sön­liche Anklage ange­bracht: „An die ‚liebe’ Presse! Für Eure Sen­sa­tion­s­gi­er geht Ihr über Leichen!“ Der Angeklagte sieht sich nicht als Täter, son­dern als Opfer – kommt uns bekan­nt vor!

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Dabei hat schon die erste Haus­durch­suchung bei dem Polizei­hun­de­führer einiges an belas­ten­den Fak­ten zu Tage gefördert. Ende März 2016 dann noch eine Razz­ia – da ging’s auch um das kinder­pornografis­che Material.

Im Prozess beken­nt sich der Angeklagte dazu schuldig. „Ich weiß seit mein­er Pubertät, dass ich diese Nei­gung habe und bin nicht stolz drauf”, erk­lärte er dem Gericht seine pädophilen Nei­gun­gen und legte dazu auch eine Ther­a­piebestä­ti­gung vor. Immer­hin! Ander­er­seits: Für den neuer­lichen „Aus­bruch“ sein­er Nei­gung machte er eine Wiener Boule­vardzeitung ver­ant­wortlich, so die TT.

Was die anderen Punk­te der Anklage bet­rifft, wies er jegliche Ver­ant­wor­tung von sich. Sein ziem­lich orig­ineller Erk­lärungsver­such: Die 300 Gramm Cannabis, die bei ihm gefun­den wur­den, habe er nur zu Übungszweck­en „abgezweigt“, um so den neuen Dien­sthund bess­er ein­schulen zu können.

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Von den bei­den Zeug­In­nen, einem Secu­ri­ty-Unternehmer, früher auch Polizist und ein Fre­und des Angeklagten, und dessen Lebens­ge­fährtin kamen dann sehr belas­tende Aus­sagen, die sie auch schon in den Ermit­tlun­gen gemacht haben: „Dem­nach hätte der Polizei­hun­de­führer seinem Bekan­nten auf ein­er Runde um den Bag­gersee von sich aus zehn Plat­ten Cannabis zum Kauf ange­boten nach­dem sie am Bag­gersee einige Bröckchen find­en kon­nten.“ (TT)

Am Abend dann das Urteil des Schöf­fense­n­ats: 18 Monate Frei­heitsstrafe, davon sechs unbe­d­ingt. Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. Die Rich­terin warf dem Angeklagten in ihrer Begrün­dung vor, dass seine Aus­sagen „hanebüchen“ gewe­sen seien und es keinen Grund gäbe, warum ihn die Zeu­gen zu Unrecht belas­ten soll­ten. Mit der frei­heitlichen Per­son­alvertreterei ist es, wenn das Urteil recht­skräftig wer­den sollte, dann eben­so vor­bei wie mit dem Job bei der Polizei.