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Innsbruck/Imst: Der Bock als Gärtner

Bis in die Abend­stun­den fehl­te noch das Urteil des Lan­des­ge­rich­tes Inns­bruck. War der Ange­klag­te (41) schul­dig, schwe­ren Dieb­stahl, Amts­miss­brauch und Sucht­gift­han­del betrie­ben zu haben? Hat er auch kin­der­por­no­gra­fi­sches Mate­ri­al auf sei­nen PC her­un­ter­ge­la­den? Schwe­re Vor­wür­fe, die noch schwe­rer wie­gen, weil der Ange­klag­te auch Poli­zist, genau­er Poli­zei­hun­de­füh­rer, ist. Nicht zu ver­ges­sen: Er war auch Lan­des­vor­sit­zen­der der […]

4. Okt 2016

Ist der Ange­klag­te noch immer Lan­des­vor­sit­zen­der der frei­heit­li­chen Per­so­nal­ver­tre­ter (AUF) in Tirol? Ein Klick, und Robert B. scheint auch am 3.10.2016 noch auf. Egal, an die­sem Tag hat er jeden­falls kei­ne Zeit für die AUF. Als er den Gerichts­saal betritt, hält er sich einen Ord­ner vor das Gesicht. Auf den Ord­ner hat er außen sei­ne höchst­per­sön­li­che Ankla­ge ange­bracht: „An die ‚lie­be’ Pres­se! Für Eure Sen­sa­ti­ons­gier geht Ihr über Lei­chen!“ Der Ange­klag­te sieht sich nicht als Täter, son­dern als Opfer – kommt uns bekannt vor!

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Dabei hat schon die ers­te Haus­durch­su­chung bei dem Poli­zei­hun­de­füh­rer eini­ges an belas­ten­den Fak­ten zu Tage geför­dert. Ende März 2016 dann noch eine Raz­zia – da ging’s auch um das kin­der­por­no­gra­fi­sche Material.

Im Pro­zess bekennt sich der Ange­klag­te dazu schul­dig. „Ich weiß seit mei­ner Puber­tät, dass ich die­se Nei­gung habe und bin nicht stolz drauf”, erklär­te er dem Gericht sei­ne pädo­phi­len Nei­gun­gen und leg­te dazu auch eine The­ra­pie­be­stä­ti­gung vor. Immer­hin! Ande­rer­seits: Für den neu­er­li­chen „Aus­bruch“ sei­ner Nei­gung mach­te er eine Wie­ner Bou­le­vard­zei­tung ver­ant­wort­lich, so die TT.

Was die ande­ren Punk­te der Ankla­ge betrifft, wies er jeg­li­che Ver­ant­wor­tung von sich. Sein ziem­lich ori­gi­nel­ler Erklä­rungs­ver­such: Die 300 Gramm Can­na­bis, die bei ihm gefun­den wur­den, habe er nur zu Übungs­zwe­cken „abge­zweigt“, um so den neu­en Dienst­hund bes­ser ein­schu­len zu können.

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Von den bei­den Zeu­gIn­nen, einem Secu­ri­ty-Unter­neh­mer, frü­her auch Poli­zist und ein Freund des Ange­klag­ten, und des­sen Lebens­ge­fähr­tin kamen dann sehr belas­ten­de Aus­sa­gen, die sie auch schon in den Ermitt­lun­gen gemacht haben: „Dem­nach hät­te der Poli­zei­hun­de­füh­rer sei­nem Bekann­ten auf einer Run­de um den Bag­ger­see von sich aus zehn Plat­ten Can­na­bis zum Kauf ange­bo­ten nach­dem sie am Bag­ger­see eini­ge Bröck­chen fin­den konn­ten.“ (TT)

Am Abend dann das Urteil des Schöf­fen­se­nats: 18 Mona­te Frei­heits­stra­fe, davon sechs unbe­dingt. Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Die Rich­te­rin warf dem Ange­klag­ten in ihrer Begrün­dung vor, dass sei­ne Aus­sa­gen „hane­bü­chen“ gewe­sen sei­en und es kei­nen Grund gäbe, war­um ihn die Zeu­gen zu Unrecht belas­ten soll­ten. Mit der frei­heit­li­chen Per­so­nal­ver­tre­te­rei ist es, wenn das Urteil rechts­kräf­tig wer­den soll­te, dann eben­so vor­bei wie mit dem Job bei der Polizei.

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