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NS-Museum: Kein Problem!

Da rich­tet sich ein Unter­of­fi­zier im Haus sei­ner Frau ein Zim­mer mit zahl­rei­chen NS-Devo­tio­na­li­en ein, mie­tet ver­mut­lich unter fal­schem Namen eine Gara­ge, befüllt sie eben­falls mit Nazi-Schrott, ver­schickt außer­dem Nazi-Fotos und Tex­te über Whats­App und wird trotz­dem in allen wesent­li­chen Punk­ten der Ankla­ge frei­ge­spro­chen. Wie geht das denn?

21. Feb. 2025
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Die Ver­hand­lung fand am 12. Febru­ar vor dem Lan­des­ge­richt Graz statt. Ange­klagt war der süd­ost­stei­ri­sche Unter­of­fi­zier des Bun­des­heers, Rene A. (48). Zur Last wird ihm in der Ankla­ge gelegt: das Delikt der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz und ein uner­laub­ter Waf­fen­be­sitz. Die Sache mit dem uner­laub­ten Waf­fen­be­sitz ist fast neben­säch­lich, fürs Urteil spielt sie aber dann eine Rol­le: Es geht um einen Schlag­ring, in den Haken­kreuz und Reichs­ad­ler ein­gra­viert sind.

Viel wesent­li­cher soll­te der Rest der Ankla­ge sein. Die „Kro­ne“ (12.2.25) zählt auf:

Laut Ankla­ge hat sich der Mann (49) im Haus sei­ner Frau einen eige­nen Raum ein­ge­rich­tet, in dem er über hun­dert Nazi-Devo­tio­na­li­en sam­mel­te. Dar­un­ter zwei mit Nazi-Uni­for­men beklei­de­te Klei­der­pup­pen, einen Altar mit Adolf Hit­ler-Bild dar­über, zahl­rei­che ein­schlä­gi­ge Bil­der und Lang­waf­fen an den Wän­den, Vitri­nen mit Urkun­den, Abzei­chen, Stahl­hel­me und der­glei­chen. Zusätz­lich soll er unter fal­schem Namen eine Gara­ge ange­mie­tet und auch dar­in die ver­bo­te­nen Uten­si­li­en zum Ver­kauf ange­bo­ten haben. Auf­ge­flo­gen ist das Depot, weil der Ver­mie­ter die Gara­ge nach Miet­rück­stän­den öff­ne­te. Außer­dem ver­schick­te er Bil­der per Whats­App. Beson­ders ver­stö­rend: Dar­un­ter ist auch eines sei­nes unmün­di­gen Soh­nes, der einen Stahl­kap­pen­helm mit Haken­kreuz trägt und stramm salu­tiert.

Beim Alter legt die „Kro­ne“ ein biss­chen drauf, aber sonst stimmt alles in der Auf­zäh­lung – und ist trotz­dem nicht aus­rei­chend. Dank Pro­zess­be­ob­ach­tung wis­sen wir etwas mehr. Als ihm der Rich­ter die Whats­App-Nach­richt „Des Sol­da­ten Ehre ist sei­ne Treue“ vor­hält, weiß der Herr Unter­of­fi­zier sofort, dass der Wahr­spruch der SS („Mei­ne Ehre heißt Treue“) damit nichts zu tun habe, ganz anders gehe. Dass sein Spruch mit des Sol­da­ten Ehre jener ist, der auf der Nazi-Pil­ger­stät­te Ulrichs­berg (Kärn­ten) zu fin­den ist, bleibt unerwähnt.

Keine Erinnerung

Der Rich­ter bohrt wei­ter: Von wem er den Spruch, „Ich ver­ges­se, ich ver­gaß, ich ver­gas­te“, erhal­ten habe? Das wis­se er nicht, sagt der Ange­klag­te, um dann rotz­frech zu ant­wor­ten: Das hät­ten die Sach­ver­stän­di­gen raus­fin­den sol­len. So geht es wei­ter: Von wem er sei­ne Nazi-Bil­der erhal­ten habe, an wen er sie wei­ter­ge­schickt habe, das ist ihm fast immer nicht mehr erinnerlich.

Das Pro­blem mit der feh­len­den Erin­ne­rung plagt nicht nur ihn, son­dern auch fast alle Zeu­gen. Die meis­ten sind wegen der Nazi-Devo­tio­na­li­en mit ihm in Kon­takt getre­ten. Woll­ten sie etwas kau­fen, haben sie etwas gekauft? Das wis­sen sie nicht mehr, ist ihnen nicht erin­ner­lich. Was sie aber wis­sen, ist, dass sie sich damit selbst belas­ten könn­ten? Unter den Zeu­gen fällt einer wegen sei­nes Nach­na­mens auf, der nicht nur der von der bekann­ten deut­schen Schau­spie­le­rin Anke E., son­dern auch der von dem alten NDP-Nazi Harald E. ist. Der alte Nazi ist es nicht, son­dern der jun­ge Niklas, der aber wegen plötz­li­cher Erkran­kung vor Gericht nicht erschei­nen kann. Sei­ne Aus­sa­ge wird ver­le­sen. Er wur­de auf den Ange­klag­ten über eine Han­dy-Num­mer auf­merk­sam, nahm Kon­takt auf und erhielt von ihm etli­ches Bild-Mate­ri­al mit NS-Bezug. Er habe sich dann kun­dig gemacht und von einem Kauf Abstand genom­men, weil er her­aus­ge­fun­den habe, dass es sich teil­wei­se um ille­ga­les Mate­ri­al gehan­delt habe. Der Zeu­ge konn­te nicht befragt wer­den, der Ange­klag­te aber schon. Es ging auch um einen Ring oder meh­re­re. Mit den Initia­len A.H..

Dazu ent­spann sich fol­gen­der Dia­log zwi­schen Rich­ter und Angeklagtem:

Rich­ter: Was bedeu­tet die Abkür­zung A.H.?
Ange­klag­ter: Ich weiß es nicht, dazu muss ich das Foto sehen.
Rich­ter: Adolf Hit­ler kann es nicht gewe­sen sein?
Ange­klag­ter: Ich weiß es nicht.

Dem Ange­klag­ten kann man die­se ange­sichts sei­ner zahl­rei­chen Hit­ler-Memo­ra­bi­lia absur­de Ant­wort nicht vor­wer­fen. Als Ange­klag­ter darf er auch lügen oder die Aus­sa­ge ver­wei­gern – von letz­te­rem mach­te übri­gens sei­ne Frau Gebrauch. Sie wird wis­sen, warum.

Neben den vie­len Zeu­gen, die mit ihrer Erin­ne­rung kämpf­ten, war einer, der sein Gedächt­nis nicht ver­lo­ren hat­te. Er ist ein Rom, der den Ange­klag­ten schon lan­ge kennt und ihm bestä­tigt, dass er „immer Freund“ und nie in rechts­extre­men Krei­sen unter­wegs war.

Freispruch für „NS-Museum”

Die Geschwo­re­nen, die die Fak­ten zu beur­tei­len hat­ten, erhiel­ten sie­ben Haupt­fra­gen, von denen sie nur die Fra­ge nach dem Waf­fen­be­sitz (der Schlag­ring, aber ohne die Bewer­tung vom Haken­kreuz) und die nach dem Ver­sand von NS-Bil­dern und ‑Tex­ten posi­tiv, also mit Schuld des Ange­klag­ten, beant­wor­ten. In drei Fra­gen zu den NS-Devo­tio­na­li­en stimm­ten die Geschwo­re­nen mit vier zu vier, was einen Frei­spruch bedeu­te­te, in der Fra­ge zur Lage­rung der Devo­tio­na­li­en war der Frei­spruch mit zwei zu sechs noch klarer.

Das ver­häng­te Straf­maß des noch nicht rechts­kräf­ti­gen Urteils fiel ent­spre­chend nied­rig aus: 180 Tages­sät­ze zu zehn Euro und drei Mona­te bedingt. „Aufgrund sei­nes Ver­fah­rens ist er aktu­ell nicht für das öster­rei­chi­sche Bun­des­heer tätig“, schreibt die „Kro­nen Zei­tung“. Das bleibt hof­fent­lich so!

Wir dan­ken prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Bundesheer | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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