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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 2 Minuten

Lukrative Geschäfte mit NS-Devotionalien

Die Geschäf­te mit NS-Devo­tio­na­li­en sind gut gelau­fen, Pech war, dass der 34-jäh­ri­ge Ost­stei­rer auch gefälsch­ten Nazi-Kram ver­kau­fen woll­te und sich dafür von einem ver­är­ger­ten Kun­den eine Betrugs­an­zei­ge ein­ge­han­delt hat­te. Das rief die Behör­den auf den Plan: Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den in der gesam­ten Woh­nung unzäh­li­ge Gegen­stän­de mit NS-Bezug sicher­ge­stellt – dazu eine Waf­fe und auch noch ein­schlä­gi­ge Chatnachrichten.

30. Aug. 2024
Landesgericht Graz
Landesgericht Graz

Mar­cel Z. war für die Jus­tiz kein Unbe­kann­ter, am 31.7. lie­fer­te er jedoch in Graz sei­ne Pre­mie­re vor Gericht. Die Vor­wür­fe: in gro­ßen Men­gen NS-Devo­tio­na­li­en bei sich zuhau­se aus­ge­stellt, zig brau­ne Chat­nach­rich­ten aus­ge­tauscht und ille­gal einen Revol­ver samt Muni­ti­on beses­sen zu haben. Auf­merk­sam wur­den die Behör­den auf­grund einer Betrugs­an­zei­ge, da er aus Polen impor­tier­te, gefälsch­te Nazi-Kram als Ori­gi­nal ver­scher­belt hat­te. Um den Ver­kauf, der bis in die USA lief, anzu­kur­beln, hat­te Z. für sei­ne Kund­schaft aller­lei Geschich­ten parat: etwa NS-Devo­tio­na­li­en, die von sei­nem Groß­va­ter, den er als KZ-Arzt aus­gab, stam­men wür­den – ganz nach dem Mot­to: Je grau­en­haf­ter die Her­kunfts­ge­schich­te, des­to bes­ser die Geschäf­te! In sei­nem Fun­dus zu Hau­se hat­te sich sogar eine nach­ge­mach­te Dose Zyklon B befun­den, also jenes Gas, mit dem KZ-Häft­lin­ge ermor­det wurden.

Blinde Ehefrau und Kleinkind mit SA-Kappe

Im Vor­zim­mer sei­ner Woh­nung habe eine Tafel aus der Nazi-Zeit mit „Kauft nicht bei Juden!“ gehan­gen, im Wohn­zim­mer stan­den Vitri­nen voll mit Devo­tio­na­li­en, und im Schlaf­zim­mer waren SS-Kap­pen auf einer Vor­hang­stan­ge dra­piert, die die als Zeu­gin gela­de­ne Ehe­frau aller­dings nicht gese­hen haben will. Sie habe die Haus­halts­ar­bei­ten – bis auf das Abstau­ben der NS-Devo­tio­na­li­en, das habe der Ehe­mann erle­digt – gemacht, auf die bei­den klei­nen Kin­der geschaut und sich um die dubio­sen Geschäf­te ihres Man­nes nicht gekümmert.

In den sicher­ge­stell­ten Chat­nach­rich­ten wur­de auch ein Foto gefun­den, auf dem der damals fünf­jäh­ri­ge Sohn mit einer SA-Kap­pe am Kopf abge­bil­det war. „Wieso machen sie ein Bild davon?“, frag­te der Rich­ter. „Das hat er selbst auf­ge­setzt, fand‘s wit­zig“, ant­wor­te­te der offen­bar mit selt­sa­mem Humor aus­ge­stat­te­te Angeklagte.

Dem Ex-Freund sei­ner Mut­ter hat­te Z. am 20. April, also an Hit­lers Geburts­tag, eine Gra­tu­la­ti­ons­nach­richt geschickt: „Ich wollt ein­fach, dass er mich mag. Der war wie mein Vater“, war die Begrün­dung wie auch dafür, dass er ihm „Scheiss Asy­lan­ten und Kana­ken“ geschrie­ben hat­te. Auch Arbeits­kol­le­gen, die teil­wei­se eben­falls zu sei­nen Kun­den zähl­ten, kamen in den Genuss von Z.s brau­nen Ausführungen.

NS-Devotionalien-Handel seit vielen Jahren

Für Z. war es nicht die ers­te Begeg­nung mit der Jus­tiz, bereits 2014 und 2019 wur­de gegen ihn wegen des Ver­kaufs von NS-Devo­tio­na­li­en ermit­telt. Die Ver­fah­ren waren aller­dings bei­de Male ein­ge­stellt wor­den, da kein Vor­satz zur Wie­der­be­tä­ti­gung nach­ge­wie­sen wer­den konn­te. Auch dies­mal woll­te Z. nichts mit der NS-Ideo­lo­gie zu tun haben. Ihm gehe es nur um das lukra­ti­ve Geschäft, womit er nach eige­nen Anga­ben sat­te 150.000 Euro ein­ge­nom­men hat­te – unver­steu­ert, was im Pro­zess aber nur ange­deu­tet und nicht ver­han­delt wurde.

Ganz so bil­lig wie bei den vor­her­ge­hen­den Ermitt­lun­gen kam Mar­cel Z. dies­mal nicht davon: Sechs Mona­te beding­ter Haft sowie eine Geld­stra­fe über 1.800 Euro ver­häng­te das Geschwo­re­nen­ge­richt. Außer­dem muss Z. inner­halb eines Jah­res die KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen besu­chen. Das bemer­kens­wert mil­de Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz/Waffenhandel | Neonazismus/Neofaschismus | Rechtsextremismus | Steiermark | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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