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Ex-VAPO-Kameradschaftsführer vor Gericht

Die­se Woche stand ein Nie­der­ös­ter­rei­cher mit lan­ger Neo­na­zi-Geschich­te vor Gericht. Bei ihm wur­den 2023 NS-Devo­tio­na­li­en und ein Waf­fen­ar­se­nal (inklu­si­ve Hand­gra­na­ten) aus­ge­ho­ben. In den 1980-/90er-Jah­ren war er Kame­rad­schafts­füh­rer in Küs­sels VAPO.

17. Mai 2024
Prozess gegen Siegfried P. am Landesgericht St. Pölten 14.5.24 (© SdR)
Prozess gegen Siegfried P. am Landesgericht St. Pölten 14.5.24 (© SdR)

Wie wich­tig Pro­zess­be­ob­ach­tung ist, zeigt ein­mal mehr der Straf­pro­zess gegen Sigi P. aus dem Bezirk Melk. Im Febru­ar 2023 berich­te­ten noch vie­le Medi­en über die Haus­durch­su­chung bei ihm. Schuss­waf­fen, Schall­dämp­fer, Hand­gra­na­ten, viel Muni­ti­on und Nazi-Dreck wur­den damals sicher­ge­stellt. Nun bei der Ver­hand­lung war nur „prozess.report” vor Ort.

„Kameradschaftsführer” in der VAPO-Zeit

Bis zum Pro­zess wuss­ten auch wir nicht, dass sich am 24. Mai ein alter Nazi-Kame­rad, genau­er: „Kame­rad­schafts­füh­rer“ aus der „Volks­treu­en Außer­par­la­men­ta­ri­schen Oppo­si­ti­on“ (VAPO) des Gott­fried Küs­sel wegen des Ver­bre­chens der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Ver­ge­hens nach dem Waf­fen­ge­setz vor dem Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ver­ant­wor­ten muss­te. Die 1986 gegrün­de­te VAPO war eine Neo­na­zi-Trup­pe mit ter­ro­ris­ti­schem Ein­schlag (Brand­an­schlag Traun­kir­chen) und para­mi­li­tä­ri­schen Übun­gen („Wehr­sport“). Die Neo­na­zi-Grup­pe war vor allem in Wien, Nie­der­ös­ter­reich und auch in Ober­ös­ter­reich und Salz­burg aktiv. Mit­te der 1990er-Jah­re wur­de sie im Zuge der Brief­bom­ben-Atten­ta­te durch die Exe­ku­ti­ve aus­ge­ho­ben. Etli­che ihrer Akti­vis­ten lan­de­ten vor Gericht und wur­den verurteilt.

Kinder indoktriniert

Sieg­fried „Sigi“ P. ist 54 Jah­re alt. Sei­ne VAPO-Zeit liegt bereits 30 Jah­re zurück. Was hat er in der Zwi­schen­zeit – bis ihn sei­ne Ex-Frau im Vor­jahr anzeig­te – gemacht? Der Pro­zess bringt dies­be­züg­lich sehr wenig Auf­klä­rung. Der Ange­klag­te gibt vor, er habe nach der Zer­schla­gung der VAPO mit sei­nen Nazi-Kame­ra­den und der Ideo­lo­gie gebro­chen, habe dann um 2008 mit dem Sam­meln von Waf­fen begon­nen. Aus Inter­es­se habe er sich gemein­sam mit sei­ner Ex-Frau in die nor­di­sche Mytho­lo­gie und Runen­kun­de eingearbeitet.

Die Staats­an­wäl­tin sah das schon in ihren Aus­füh­run­gen zur Ankla­ge deut­lich anders: Es hand­le sich um NS-Wie­der­be­tä­ti­gung in so gro­ßem Umfang, wie sie das bis­her sel­ten erlebt habe. Im Haus­halt gab’s über­all Nazi-Sym­bo­le, Nazi-Musik qua­si am lau­fen­den Band. Der Umgang mit den drei Kin­dern stellt ein beson­ders ekel­haf­tes Kapi­tel dar: Denen sei bei­gebracht wor­den, sich zuhau­se mit „Heil Hit­ler“ zu grü­ßen. Ihnen wur­den Nazi-Lie­der und ‑Tex­te bei­gebracht, auch das Runen-Alpha­bet, und die Kleins­te der drei (5, 8, 12 Jah­re alt) habe ihren grö­ße­ren Bru­der als „Juden­sau“ beschimpft. Einen „Voll­blut-Nazi“ nann­te die Staats­an­wäl­tin den Ange­klag­ten deshalb.

Wie wur­de er zu einem? Auch die­ses Kapi­tel kam fast nicht zur Spra­che. Das Eltern­haus? Nach dem Besuch von Volks- und Haupt­schu­le absol­vier­te er das Mili­tär­gym­na­si­um in Wie­ner Neu­stadt (!), danach kam ein Stu­di­um der Publi­zis­tik und Geschich­te in Wien, das er ver­mut­lich auch des­we­gen nicht abge­schlos­sen hat­te, weil er zeit­gleich als Neo­na­zi bei der VAPO beschäf­tigt war. Aus die­ser Zeit stammt eine Rüge von Kapo Küs­sel für den „Kame­rad­schafts­füh­rer“ Sigi:

Der Kame­rad­schafts­füh­rer befin­det sich die meis­te Zeit in Wien, da er hier arbei­tet. Die kon­se­quen­te Betreu­ung der Kame­rad­schaft fin­det daher nicht statt. Beim letz­ten Zusam­men­tref­fen mit den (…) Kame­ra­den wur­den bereits leich­te Unmuts­äu­ße­run­gen über die­sen Zustand gehört. Hier muß schleu­nigst eine Ände­rung eintreten!

In den vie­len Jah­ren seit der VAPO-Zeit ist jeden­falls nie­man­dem etwas auf­ge­fal­len, obwohl das Haus voll war mit Nazi-Devo­tio­na­li­en und die Kin­der doch ziem­lich auf­fäl­lig gewe­sen sein müs­sen. Trotz Ermitt­lun­gen bzw. einer Straf­an­zei­ge ist P. anschei­nend nie ange­klagt worden.

In einer Straf­an­zei­ge von 1990 gegen VAPO-Akti­vis­ten, in der auch P. genannt wur­de, hieß es bezeichnenderweise:

Die Ver­samm­lungs­teil­neh­mer (…) haben sich ordent­lich ver­hal­ten und es gab (…) kei­nen Grund zu einem Ein­schrei­ten.“ Selbst die Nazi-Pro­pa­gan­da konn­te die ört­li­chen Poli­zis­ten nicht irri­tie­ren: „Rich­tig ist, daß von ein­zel­nen Teil­neh­mern Flug­blät­ter (…) mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt wahl­los an Pas­san­ten ver­teilt wur­den. Die Flug­blät­ter wur­den aber den ‚Inter­es­sier­ten‘ nicht auf­ge­drängt.

Auszug Strafanzeige gegen VAPO-Mitglieder (darunter "Kameradschaftsführer" Siegfried P.) Steyr 27.3.90
Aus­zug Straf­an­zei­ge gegen VAPO-Mit­glie­der (dar­un­ter „Kame­rad­schafts­füh­rer” Sieg­fried P.) Steyr 27.3.90

Die Lax­heit von damals hat sich wohl auch nach der VAPO-Zeit fort­ge­setzt. Selbst als Sigi P. 2008 nach eige­ner Dar­stel­lung mit dem „Schie­ßen“ (wie­der?) anfing und er sich in den Fol­ge­jah­ren aus „Sam­mel­lei­den­schaft“ ein Waf­fen­ar­se­nal zuleg­te, fiel nie­man­dem etwas auf.

Handgranaten und Keksausstecher mit Sig-Rune

Der vor­sit­zen­de Rich­ter zähl­te die Waf­fen (etwas zu schnell für eine genaue Mit­schrift) auf: „diver­se Pis­to­len teil­wei­se ohne Seri­en­num­mer, Pump­gun, Beret­ta mit Schall­dämp­fer, (…), Maschi­nen­pis­to­le, voll­au­to­ma­ti­sches Sturm­ge­wehr, 8 Hand­gra­na­ten.“ Was man halt so für einen ordent­li­chen Nazi-Haus­halt braucht, in dem es sogar Keks-Aus­ste­cher mit Sig-Rune, Wolfs­an­gel usw. gibt! Auch klei­dungs­mä­ßig war der Nazi deut­lich zu erken­nen: ein T‑Shirt mit dem Auf­druck „Enness“ (für NS), ein ande­res mit der Dro­hung „Wir kom­men wie­der & zwar so, dass man uns nicht ver­gisst“, auch eini­ge „Thor Steinar“-Leiberl. Und das alles ist nie­man­dem auf­ge­fal­len? Über Jah­re hin­weg? Nicht der Poli­zei, nicht dem Verfassungsschutz?

Uns ist auf­ge­fal­len, dass der Ange­klag­te neben sei­nem öffent­lich unauf­fäl­li­gen Face­book-Pro­fil eines bei vkon­tak­te unter­hält. Auch jetzt noch, nach sei­ner Ver­ur­tei­lung ist dort das Foto mit dem Hit­ler-Jun­gen sehen, das eben­falls ange­klagt war. Ihm bei­gefügt ist ein schwuls­ti­ger Text, der dem Alt­na­zi Gerd Hon­sik zuge­schrie­ben wird. In der Ankla­ge wird der vkon­tak­te-Account nicht erwähnt. Hat man das nicht gesehen?

Erwäh­nens­wert ist das Schluss­plä­doy­er der Staats­an­wäl­tin, weil der Satz fällt: „Da fol­gen noch meh­re­re Ver­fah­ren.“ Hier wer­den ver­mut­lich auch die im Gerichts­saal anwe­sen­den Freund*innen von Sigi P. auf­ge­horcht haben.

Das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil ist dann ein­deu­tig: schul­dig im Sin­ne der Ankla­ge in 25 von 38 Ankla­ge­punk­ten, 20 Mona­te bedingt auf drei Jah­re und eine Geld­stra­fe von ins­ge­samt 960 Euro.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Hitler-Junge mit Honsik-Text bei Siegfried P. (Screenshot vk.com 18.1.23)
Hit­ler-Jun­ge mit Hon­sik-Text bei Sieg­fried P. (Screen­shot vk.com 18.1.23)
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Schlagwörter: Illegaler Waffenbesitz | Kamerad-/Bruderschaften | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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