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Lesezeit: 3 Minuten

Ahnungslose Bandidos, seltsame Verteidigung: SS-Runen oder nur Blitze?

Im Pro­zess in Wels wegen Wie­der­be­tä­ti­gung ging es um eine Kut­te mit SS-Runen. Die Akteu­re: zwei ahnungs­lo­se Ban­di­dos auf der Ankla­ge­bank und ein Ver­tei­di­ger, der gegen das Ver­bots­ge­setz ausritt.

17. Feb. 2026
Bandidos-Kutte
Bandidos-Kutte

2023 wur­den in Raz­zi­en im Inn- und im Wald­vier­tel vie­le Waf­fen, Muni­ti­on, Sucht­gift, Falsch­geld, Nazi-Kram und eine selt­sa­me Ver­bin­dung zwi­schen Ban­di­dos und den Res­ten der Neo­na­zis von „Objekt 21“ ent­deckt. Dar­auf folg­ten Ermitt­lun­gen, Pro­zes­se und eini­ge Haft­stra­fen – gemischt mit etli­chen Frei­sprü­chen. Jetzt stan­den in Wels wie­der zwei Ban­di­dos wegen des Ver­dachts der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht.

Vor­weg: Nicht alle Ban­di­dos sind rechts­extrem. Eini­ge sind nur kri­mi­nell. Es soll auch wel­che geben, die ein­fach nur ger­ne mit ihrer Har­ley oder ihren Tat­toos posen. Es war halt zufäl­lig eine bemer­kens­wer­te Kom­po­si­ti­on zwi­schen den Rest­be­stän­den der höchst kri­mi­nel­len Neo­na­zi-Trup­pe von „Objekt 21“ und eini­gen Ban­di­dos, die nach einem Waf­fen­fund an der Gren­ze zu Bay­ern von der Poli­zei heim­ge­sucht wurde.

Wir wie­der­ho­len jetzt nicht die gan­ze Lita­nei der Fun­de von Waf­fen, Muni­ti­on, Sucht­gift, Falsch­geld und Nazi-Devo­tio­na­li­en, die dann zu etli­chen Pro­zes­sen, eini­gen Ver­ur­tei­lun­gen und auch eini­gen Frei­sprü­chen geführt haben. Der Vor­wurf der kri­mi­nel­len Ver­ei­ni­gung, der nach den ers­ten Ermitt­lun­gen erho­ben wur­de, war wie von Zau­ber­hand schnell wie­der ver­schwun­den und nie Gegen­stand von Anklagen.

Die Ban­di­dos, die damals noch kein eige­nes Chap­ter (Stand­ort) in Öster­reich hat­ten, bemüh­ten sich sehr, ihre jung­fräu­li­che Unschuld her­vor­zu­he­ben. In den „OÖN“ erschien am 20.10.23 ein Bericht unter dem Titel „Wir sind kei­ne Nazi­ro­cker“. Dazu gab’s neben den Beteue­run­gen, dass man weder mit Waf­fen, Sucht­gift oder Neo­na­zis­mus etwas zu tun habe, noch ein Foto von den zwei lamm­fromm bli­cken­den Ban­di­dos, die sich auf Ver­mitt­lung ihres Anwalts für ein Gespräch mit der Zei­tung stellten.

War­um wir das berich­ten? Weil die bei­den Ban­di­dos, die damals so treu­her­zig in die Kame­ra des Foto­gra­fen der OÖN blick­ten und ihr rei­nes Herz beteu­er­ten, mitt­ler­wei­le abge­taucht sind. Das heißt, abge­taucht sind sie auf Face­book, einer von ihnen ist wie­der auf­ge­taucht in Wels beim Pro­zess wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung am 4. Febru­ar. „Ban­di­do Joe“, im rea­len Leben Mario G., war einer der zwei Ange­klag­ten. „Ban­di­do Mike“, der mit ihm fürs OÖN-Inter­view so unschul­dig in die Kame­ra gelinst hat­te, wur­de bereits im Febru­ar 2024 ver­ur­teilt – unter ande­rem wegen zahl­rei­cher SS-Runen, die er in sei­ner Kom­mu­ni­ka­ti­on ver­wen­det hat­te. Damals saß Mario G. noch als Zuschau­er im Gerichts­saal – und hät­te mit­be­kom­men müs­sen, dass SS-Runen unter das Ver­bots­ge­setz fallen.

Vor Gericht stand mit Mario G. am 5. Febru­ar ein zwei­ter Ban­di­do, Domi­nic G., der nach eige­nen Anga­ben gar kei­ner mehr ist. Das Delikt, das ihnen zur Last gelegt wur­de, war eine Kut­te mit SS-Runen, die aus Paki­stan bestellt wur­de und am 24. Dezem­ber 2024 von dem einen Ban­di­do dem ande­ren geschenkt wur­de. Inter­es­san­ter als die Beteue­run­gen der Ange­klag­ten, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Sig-Runen um ver­bo­te­ne Sym­bo­le hand­le, waren die Reden der Verteidiger.

Wäh­rend die bei­den Ange­klag­ten näm­lich anga­ben, vom NS-Regime fak­tisch nichts mit­be­kom­men, kei­ne Ahnung vom Ver­bots­ge­setz und über­dies nur „Blit­ze“ auf der Kut­te erkannt haben wol­len, ver­leg­te sich ein Ver­tei­di­ger dar­auf, gegen das Ver­bots­ge­setz Sturm zu lau­fen, das Ver­bot von NS-Pro­pa­gie­rung lächer­lich zu machen. Auf eine ziem­lich stu­pi­de Art übri­gens: Als Lin­zer dür­fe man ja nicht ein­mal auf die VOEST stolz sein, weil die ja aus den Her­mann-Göring-Wer­ken her­vor­ge­gan­gen sei. Somit wäre schon die Bezeich­nung „stol­zer Lin­zer“ indi­rekt Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz. Außer­dem sei die A1 (Auto­bahn) von den Nazis gebaut wor­den. Und im Übri­gen sei­en die Ban­di­dos in Ober­ös­ter­reich völ­lig harmlos.

Die Geschwo­re­nen muss­ten zu den zwei Ange­klag­ten jeweils nur eine Fra­ge bera­ten. Bei bei­den ging es um die Kut­te. Beim Schen­ker Domi­nic G. ent­schie­den sie mehr­heit­lich, bei „Ban­di­do Joe“ ein­stim­mig auf Frei­spruch. Das Cor­pus Delic­ti, die Kut­te, wird ein­ge­zo­gen. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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