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Lesezeit: 3 Minuten

Ahnungslose Bandidos, seltsame Verteidigung: SS-Runen oder nur Blitze?

Im Prozess in Wels wegen Wiederbetätigung ging es um eine Kutte mit SS-Runen. Die Akteure: zwei ahnungslose Bandidos auf der Anklagebank und ein Verteidiger, der gegen das Verbotsgesetz ausritt.

17. Feb. 2026
Bandidos-Kutte
Bandidos-Kutte

2023 wurden in Razzien im Inn- und im Waldviertel viele Waffen, Munition, Suchtgift, Falschgeld, Nazi-Kram und eine seltsame Verbindung zwischen Bandidos und den Resten der Neonazis von „Objekt 21“ entdeckt. Darauf folgten Ermittlungen, Prozesse und einige Haftstrafen – gemischt mit etlichen Freisprüchen. Jetzt standen in Wels wieder zwei Bandidos wegen des Verdachts der NS-Wiederbetätigung vor Gericht.

Vorweg: Nicht alle Bandidos sind rechtsextrem. Einige sind nur kriminell. Es soll auch welche geben, die einfach nur gerne mit ihrer Harley oder ihren Tattoos posen. Es war halt zufällig eine bemerkenswerte Komposition zwischen den Restbeständen der höchst kriminellen Neonazi-Truppe von „Objekt 21“ und einigen Bandidos, die nach einem Waffenfund an der Grenze zu Bayern von der Polizei heimgesucht wurde.

Wir wiederholen jetzt nicht die ganze Litanei der Funde von Waffen, Munition, Suchtgift, Falschgeld und Nazi-Devotionalien, die dann zu etlichen Prozessen, einigen Verurteilungen und auch einigen Freisprüchen geführt haben. Der Vorwurf der kriminellen Vereinigung, der nach den ersten Ermittlungen erhoben wurde, war wie von Zauberhand schnell wieder verschwunden und nie Gegenstand von Anklagen.

Die Bandidos, die damals noch kein eigenes Chapter (Standort) in Österreich hatten, bemühten sich sehr, ihre jungfräuliche Unschuld hervorzuheben. In den „OÖN“ erschien am 20.10.23 ein Bericht unter dem Titel „Wir sind keine Nazirocker“. Dazu gab’s neben den Beteuerungen, dass man weder mit Waffen, Suchtgift oder Neonazismus etwas zu tun habe, noch ein Foto von den zwei lammfromm blickenden Bandidos, die sich auf Vermittlung ihres Anwalts für ein Gespräch mit der Zeitung stellten.

Warum wir das berichten? Weil die beiden Bandidos, die damals so treuherzig in die Kamera des Fotografen der OÖN blickten und ihr reines Herz beteuerten, mittlerweile abgetaucht sind. Das heißt, abgetaucht sind sie auf Facebook, einer von ihnen ist wieder aufgetaucht in Wels beim Prozess wegen NS-Wiederbetätigung am 4. Februar. „Bandido Joe“, im realen Leben Mario G., war einer der zwei Angeklagten. „Bandido Mike“, der mit ihm fürs OÖN-Interview so unschuldig in die Kamera gelinst hatte, wurde bereits im Februar 2024 verurteilt – unter anderem wegen zahlreicher SS-Runen, die er in seiner Kommunikation verwendet hatte. Damals saß Mario G. noch als Zuschauer im Gerichtssaal – und hätte mitbekommen müssen, dass SS-Runen unter das Verbotsgesetz fallen.

Vor Gericht stand mit Mario G. am 5. Februar ein zweiter Bandido, Dominic G., der nach eigenen Angaben gar keiner mehr ist. Das Delikt, das ihnen zur Last gelegt wurde, war eine Kutte mit SS-Runen, die aus Pakistan bestellt wurde und am 24. Dezember 2024 von dem einen Bandido dem anderen geschenkt wurde. Interessanter als die Beteuerungen der Angeklagten, nicht gewusst zu haben, dass es sich bei den Sig-Runen um verbotene Symbole handle, waren die Reden der Verteidiger.

Während die beiden Angeklagten nämlich angaben, vom NS-Regime faktisch nichts mitbekommen, keine Ahnung vom Verbotsgesetz und überdies nur „Blitze“ auf der Kutte erkannt haben wollen, verlegte sich ein Verteidiger darauf, gegen das Verbotsgesetz Sturm zu laufen, das Verbot von NS-Propagierung lächerlich zu machen. Auf eine ziemlich stupide Art übrigens: Als Linzer dürfe man ja nicht einmal auf die VOEST stolz sein, weil die ja aus den Hermann-Göring-Werken hervorgegangen sei. Somit wäre schon die Bezeichnung „stolzer Linzer“ indirekt Wiederbetätigung nach § 3g Verbotsgesetz. Außerdem sei die A1 (Autobahn) von den Nazis gebaut worden. Und im Übrigen seien die Bandidos in Oberösterreich völlig harmlos.

Die Geschworenen mussten zu den zwei Angeklagten jeweils nur eine Frage beraten. Bei beiden ging es um die Kutte. Beim Schenker Dominic G. entschieden sie mehrheitlich, bei „Bandido Joe“ einstimmig auf Freispruch. Das Corpus Delicti, die Kutte, wird eingezogen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, daher ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Danke für die Prozessbeobachtung!

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Schlagwörter: Neonazismus/Neofaschismus | Oberösterreich | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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