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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 27/25 (Teil 2): Was ist in Krems los?

Man­che Urtei­le, die am Lan­des­ge­richt Krems gefällt wer­den, über­ra­schen: in fünf Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zes­sen fünf Frei­sprü­che. Ein Novum: Ein Ost­stei­rer ver­schick­te das Foto einer Piz­za mit als Haken­kreuz ange­ord­ne­te Oli­ven. In Kor­neu­burg ist ein ange­klag­ter Deut­scher nicht erschie­nen und ließ aus­rich­ten, dass er auch künf­tig nicht erschei­nen wer­de – aus Geld­man­gel für die Anrei­se nach Österreich.

1. Juli 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Krems/NÖ: Wie­der zwei Freisprüche
  • Wien: Wenig Ahnung über Hitler
  • Gnie­bing-Graz: Hit­ler-Par­ty und Piz­za mit Oli­ven in Hakenkreuzform
  • Korneuburg/NÖ: Ange­klag­ter nicht erschienen
  • Linz: Ver­het­zung als „blö­de Idee“

Krems/NÖ: Wieder zwei Freisprüche

NS-Devo­tio­na­li­en-Han­del

Was ist am Lan­des­ge­richt bzw. in der Staats­an­walt­schaft Krems los? 2025 wur­de bis­lang medi­al über fünf Pro­zes­se nach dem Ver­bots­ge­setz berich­tet, alle fünf ende­ten mit Frei­sprü­chen – letz­te Woche waren es zwei.

Ein aus Ost­deutsch­land stam­men­der Mann, den es 2008 nach Nie­der­ös­ter­reich ver­schla­gen hat, hat­te „in sei­nem Haus kar­ton­wei­se Schrif­ten, Hef­te und Bücher, die zum Teil den Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­li­chen, gehor­tet. (…) Zudem soll der Beschul­dig­te mit Devo­tio­na­li­en aus der NS-Zeit Han­del betrie­ben haben. Über­dies teil­te er über Social Media Bil­der mit NS-Hin­ter­grund.“ Der Ver­tei­di­ger des 54-Jäh­ri­gen aus dem Bezirk Krems-Land monier­te die Unwis­sen­heit des Kli­en­ten, da die „Vor­wür­fe der Staats­an­walt­schaft gegen sei­nen Man­dan­ten (…) in der BRD straf­frei“ sei­en“. Außer­dem habe sich der Mann noch in Deutsch­land lebend vom Rechts­extre­mis­mus los­ge­sagt, sei des­halb ange­fein­det wor­den und nach Öster­reich gezo­gen. „Er habe Gegen­stän­de sei­ner Samm­lung, die er um 50.000 bis 70.000 Euro erwor­ben habe, nur an Ein­zel­per­so­nen ver­kauft. Eben­so die Nach­rich­ten nur an Ein­zel­per­so­nen und nie in einer Grup­pe ver­schickt.“Am Ende der Ver­hand­lung am 24. Juni stand ein noch nicht rechts­kräf­ti­ger Freispruch.

(Alle Zita­te aus meinbezirk.at, 25.6.25)

„Humor­vol­le“ Nazi-Memes

Am 26. Juni muss­te ein 40-Jäh­ri­ger aus dem Bezirk Zwettl wegen des Vor­wurfs der Wie­der­be­tä­ti­gung vor ein Schwur­ge­richt in Krems. Der Nie­der­ös­ter­rei­cher habe Nazi-Bil­der via Whats­App in eine Grup­pe verschickt.

Der Ver­tei­di­ger hat­te ein krea­ti­ves Argu­ment parat – nicht, was den angeb­li­chen humor­vol­len Cha­rak­ter der ver­schick­ten Nazi-Memes betrifft, was vor Gericht sehr oft vor­ge­bracht wird –, son­dern: „Die­se Bil­der machen den Natio­nal­so­zia­lis­mus eher lächer­lich. Hät­te man so etwas zu Zei­ten der NS-Dik­ta­tur ver­schickt, hät­te man mit schwer­wie­gen­den Kon­se­quen­zen rech­nen müs­sen.“ (meinbezirk.at, 26.6.25) Es folg­te ein Frei­spruch durch die Geschworenen.

Bei einer Haus­durch­su­chung waren bei dem Mann auch ver­bo­te­ne Waf­fen gefun­den wor­den. „Die Pis­to­le hät­te sein Man­dant geschenkt bekom­men und sicher in einem Safe ver­wahrt. Bei der Lang­waf­fe hät­te sein Man­dant nicht gewusst, dass es sich um eine ver­bo­te­ne hand­le.“ (meinbezirk.at, 26.6.25) Anders liest sich das in den „Nie­der­ös­ter­rei­chi­schen Nach­rich­ten“ (30.6.25): „Er habe bei einer Haus­räu­mung die Waf­fen (eine Pis­to­le und zwei Lang­waf­fen) gefun­den und sei nicht mehr dazu gekom­men, die­se abzu­ge­ben, erklär­te der 40-Jäh­ri­ge die bei einer Haus­durch­su­chung gefun­de­nen Waf­fen und gab zu, damit gegen das Waf­fen­ge­setz ver­sto­ßen zu haben.“

Für den Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz erhielt der Mann eine Diver­si­on. Auch der Frei­spruch ist rechtskräftig.

Alles Frei­sprü­che

Am 13. Juni wur­de ein Mann frei­ge­spro­chen, der NS-Devo­tio­na­li­en gehor­tet, Nazi-Nach­rich­ten ver­schickt hat­te, im Mai kam ein Zwett­ler eben­falls mit einem Frei­spruch davon, der bei sich zu Hau­se ein gan­zes Muse­um mit NS-Devo­tio­na­li­en ein­ge­rich­tet hat­te (bei­de wur­den wegen des ille­ga­len Besit­zes von Waf­fen zu einer gerin­gen Stra­fe ver­ur­teilt), und im Jän­ner ver­ließ ein Gobels­bur­ger, der beschul­digt wur­de, im Innen­hof einer Wohn­an­la­ge Nazi­lie­der dar­ge­bo­ten zu haben, sei­ne Ver­hand­lung straffrei.

Mag sein, dass die Frei­sprü­che gerecht­fer­tigt sind, nach­voll­zieh­bar sind sie nach den ver­füg­ba­ren Infor­ma­tio­nen jedoch kei­nes­wegs immer.

2023 und 2024 nur jeweils eine Verurteilung

Aus den Beant­wor­tun­gen von Anfra­gen der SPÖ-Natio­nal­rats­ab­ge­ord­ne­ten Sabi­ne Schatz an das Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um ist abzu­le­sen, dass es am Lan­des­ge­richt Krems in den Jah­ren 2024 und 2023 jeweils nur zu einer Ver­ur­tei­lung nach dem Ver­bots­ge­setz gekom­men ist, dafür aber hat die Staats­an­walt­schaft 2024 fünf Diver­sio­nen und 61 Ein­stel­lun­gen sowie 2023 drei Diver­sio­nen und 72 Ein­stel­lun­gen ver­fügt. Ist der Gerichts­be­zirk Krems eine Oase, was brau­ne Akti­vi­tä­ten betrifft, oder …?

Wien: Wenig Ahnung über Hitler

Ein Face­book-Pos­ting der ZiB mit einem Netan­ja­hu-Zitat zum Krieg in Gaza hat­te einen 35-Jäh­ri­gen in Hol­la­brunn leben­den Mann der­ma­ßen in Rage ver­setzt, dass er Hit­ler als „eure bes­te Medi­zin“ an die Adres­se an Netan­ja­hu kom­men­tier­te – ergänzt mit einer Beschimp­fung. Die Staats­an­walt­schaft leg­te dies als Gut­hei­ßung des Holo­caust aus und klag­te dem maze­do­ni­schen Staats­bür­ger nach § 3h des Ver­bots­ge­set­zes an. Sei­ne Her­kunft benütz­te der seit 14 Jah­ren in Öster­reich leben­de Mann dann auch, um zu erklä­ren, dass er ganz wenig über Hit­ler wis­se, was sich in einem absurd wir­ken­den Dia­log mit einem bei­sit­zen­den Rich­ter ausdrückte:

Rich­ter: „Dass sie da schrei­ben, bei Juden ist Mas­sen­mord die bes­te Medi­zin, sie wis­sen nicht genau, was Hit­ler gemacht hat?“
Ange­klag­ter: „Weiß ganz wenig.“
Rich­ter: „Sie wis­sen nicht, dass Hit­ler Juden ver­gast hat?“
Ange­klag­ter: „Ganz wenig, nein.“
Rich­ter: „War also ein Zufall, dass sie hier von Hit­ler und Juden geschrie­ben haben?“
A: „Ja.“

Der Kom­men­tar sei nur ein spon­ta­ner Aus­druck sei­ner Emo­tio­nen gewe­sen, weil er an die paläs­ti­nen­si­schen Kin­der und an sein eige­nes Kind, das er wegen eines Herz­feh­lers ver­lo­ren habe, gedacht hät­te. „Ich weiß, ich hab das geschrie­ben, ent­schul­di­ge mich von gan­zen Her­zen.“ Der Gefühl­aus­bruch sei ihm pein­lich, es gäbe kei­nen poli­ti­schen Hin­ter­grund, und es sei ihm nur um die Kin­der gegan­gen, die er in Vide­os gese­hen habe.

Die Geschwo­re­nen folg­ten mit einer Mehr­heit von sechs Stim­men der Argu­men­ta­ti­on des Ange­klag­ten und spra­chen ihn frei. Da die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab, war das Urteil zu Pro­zess­ende nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Gniebing-Graz: Hitler-Party und Pizza mit Oliven in Hakenkreuzform

Ein 23-jäh­ri­ger Ost­stei­rer stand am 25. Juni in Graz vor Gericht, weil er über einen Zeit­raum von drei Jah­ren in einer Whats­App-Grup­pe mehr als 70 ein­schlä­gi­ge Pos­tings mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schem Inhalt ver­brei­tet hat­te. Zu den Vor­fäl­len zähl­ten unter ande­rem eine Ein­la­dung zu einer „Hit­ler-Par­ty“, Fotos mit Hit­ler­gruß und Haken­kreuz-Arm­bin­de sowie das öffent­li­che Zur­schau­stel­len von Nazi-Devotionalien.

Auch sein Umfeld war über sei­ne Gesin­nung infor­miert, wie etwa ein von sei­nem Vater ver­schick­tes Bild einer Piz­za mit Haken­kreuz aus Oli­ven zeigt. Der Ange­klag­te bezeich­ne­te sei­ne Hand­lun­gen als Sati­re und „schwar­zen Humor“, was das Gericht jedoch als ein­deu­tig neo­na­zis­ti­sche Wie­der­be­tä­ti­gung ein­stuf­te. Die Geschwo­re­nen folg­ten die­ser Ein­schät­zung und ver­ur­teil­ten den gestän­di­gen, bis­lang unbe­schol­te­nen Mann zu einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 480 Euro, einer beding­ten Haft­stra­fe von acht Mona­ten, Bewäh­rungs­hil­fe sowie der Auf­la­ge, eine KZ-Gedenk­stät­te päd­ago­gisch beglei­tet zu besuchen.

(Quel­le: kleinezeitung.at, 26.6.25)

Korneuburg/NÖ: Angeklagter nicht erschienen

Bei einem Schwur­ge­richts­pro­zess am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung nach § 3g Ver­bots­ge­setz blieb der ange­klag­te 38-jäh­ri­ge Deut­sche, dem das öffent­li­che Zei­gen eines „SS-Divi­si­on Totenkopf“-Tattoos am Flug­ha­fen Schwe­chat und in einem Flug­zeug zur Last gelegt wird, der Ver­hand­lung fern. Wäh­rend alle Ver­fah­rens­be­tei­lig­ten anwe­send waren, teil­te sein Ver­tei­di­ger mit, dass kein Kon­takt zum Man­dan­ten bestehe.

Nach tele­fo­ni­scher Rück­spra­che erklär­te der Ange­klag­te, er arbei­te auf einer Bau­stel­le in Bay­ern und habe kein Geld für die Anrei­se nach Öster­reich; zudem habe er das Tat­too inzwi­schen ent­fer­nen las­sen. Die vor­sit­zen­de Rich­te­rin ver­tag­te dar­auf­hin die Ver­hand­lung auf Sep­tem­ber, um dem Ange­klag­ten Zeit zu geben, die Anrei­se zu orga­ni­sie­ren und dafür zu sparen.

(Quel­le: noen.at, 29.6.25)

Es ist kaum denk­bar, dass der Deut­sche der „Ein­la­dung“ des Gerichts im Sep­tem­ber Fol­ge leis­ten wird, da die Wahr­schein­lich­keit einer Aus­lie­fe­rung durch die deut­schen Behör­den erfah­rungs­ge­mäß gegen Null geht. Selbst bei Erschei­nen und einer Ver­ur­tei­lung zu einer unbe­ding­ten Stra­fe kann auch das kon­se­quenz­los blei­ben, wenn die ver­ur­teil­te Per­son die Haft­stra­fe ein­fach nicht antritt – so gesche­hen nach Ver­hän­gung einer drei­jäh­ri­gen Haft­stra­fe, die der bay­ri­sche Hit­ler-Ado­rant Peter M. nie ver­büßt hat.

Linz: Verhetzung als „blöde Idee“

Nach­dem der 34-jäh­ri­ge Mar­kus K. gleich fünf­mal auf der Face­book-Sei­te der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen anti­se­mi­ti­sche Kom­men­ta­re in der Preis­klas­se von „Juden­schwei­ne“ und „Drecks­ju­den“ plat­ziert hat­te, was ihm eine Ankla­ge der Lin­zer Staats­an­walt­schaft nach dem Ver­het­zungs­pa­ra­gra­fen ein­ge­tra­gen hat, muss­te er am 26. Juni am Lin­zer Lan­des­ge­richt vor­stel­lig wer­den. Dort bekann­te sich der Mann schul­dig – die Kom­men­ta­re sei­en eine „blö­de Idee“ gewe­sen – und kas­sier­te nach einer 20-minü­ti­gen Ver­hand­lung sechs Mona­te bedingt – nicht rechtskräftig.

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Schlagwörter: Antisemitismus | Holocaustleugnung/-verharmlosung | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Oberösterreich | Steiermark | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung | Wien

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