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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 19/25 (Teil 2): Und wieder ein Freispruch für ein NS-Museum

Es scheint zur Gewohn­heit zu wer­den, dass es Frei­sprü­che für den mas­sen­haf­ten Besitz von NS-Devo­tio­na­li­en gibt, wenn vor Gericht eine angeb­lich unpo­li­ti­sche Sam­mel­lei­den­schaft vor­ge­bracht wird. Dies­mal war das in Krems der Fall. Ein jun­ger Bur­gen­län­der muss­te sich dem Ver­bots­ge­setz und wegen kin­der­por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lun­gen verantworten.

16. Mai 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Inns­bruck: Pan­de­misch über­for­der­ter Bundesheer-Oberst
  • Eisen­stadt: NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und kin­der­por­no­gra­fi­sches Material
  • Zwettl-Krem­s/NÖ: NS-Muse­um und Waf­fen in Gara­ge und Wohnhaus
  • Bez. Waid­ho­fen-Krem­s/NÖ: Mord­dro­hung und Waffen
  • Salz­burg: Abge­hit­lert beim Elec­tric Love-Festival

Innsbruck: Pandemisch überforderter Bundesheer-Oberst

Ein Berufs­sol­dat soll­te eigent­lich dar­auf trai­niert sein, schwie­ri­ge Situa­tio­nen aus­zu­hal­ten, möch­te man anneh­men. Jener Oberst des Bun­des­heers (57), der sich am 5.5.25 als Ange­klag­ter vor dem Lan­des­ge­richt Inns­bruck ver­ant­wor­ten muss­te, weil er elf Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren nicht ord­nungs­ge­mäß abge­wi­ckelt hat­te, sah das anders.

Der Ange­klag­te bekann­te sich zwar zu Beginn des ganz­tä­gi­gen Pro­zes­ses gewis­ser­ma­ßen schul­dig. Tat­säch­lich sei­en die Ver­fah­ren nicht in ange­mes­se­ner Form erle­digt wor­den. „Ich war ein­fach über­for­dert und auch über­ar­bei­tet.“ Vie­les davon sei näm­lich „in der Covid-Zeit“ pas­siert, und somit habe er an einer Über­be­las­tung gelit­ten. Besag­te Fäl­le sei­en schlicht „nicht ganz oben auf sei­ner Prio­ri­tä­ten­lis­te gestan­den“ – ein Feh­ler. (krone.at, 6.5.25)

Unter den nicht abge­wi­ckel­ten Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren war neben Belei­di­gun­gen eben­falls ein Vor­fall zu einem mög­li­chen Hit­ler­gruß, den der Oberst nicht an die Staats­an­walt­schaft wei­ter­ge­mel­det hat­te. Zwei von der für sie unkla­ren Situa­ti­on betrof­fe­ne Sol­da­ten wur­den als Zeu­gen ein­ver­nom­men und spra­chen von einer sehr unan­ge­neh­men Situa­ti­on. „Die Ver­hand­lung wur­de schließ­lich ver­tagt. Für den 30. Juni wird unter ande­rem der Tiro­ler Mili­tär­kom­man­dant gela­den, um über die „Arbeits­be­las­tung wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie“ Aus­kunft zu geben.“ (krone.at)

Eisenstadt: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografisches Material

Am 7.5. muss­te sich am Lan­des­ge­richt Eisen­stadt ein heu­te 21-Jäh­ri­ger wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und des Besit­zes von por­no­gra­fi­schen Dar­stel­lun­gen Min­der­jäh­ri­ger ver­ant­wor­ten. Weil er die Delik­te zwi­schen 2020 und 2023, also teil­wei­se noch als Jugend­li­cher, began­gen hat, „waren auf­grund des jun­gen Alters des Ange­klag­ten Päd­ago­gin­nen und Päd­ago­gen gela­den wor­den, deren Auf­ga­be es war, über die Schuld des 21-Jäh­ri­gen zu ent­schei­den“ (bvz.at, 7.5.25).

Auf ihn gesto­ßen sind die Ermitt­ler 2023 wegen der Miss­brauchs­dar­stel­lun­gen (26 Stück). Bei der Haus­durch­su­chung wur­den auch NS-Devo­tio­na­li­en wie eine Haken­kreuz­fah­ne, NS- Ansteck­na­deln, SS-Arm­bin­den und ein­schlä­gi­ge Bil­der und Vide­os, die er auch ver­schickt hat­te, gefunden.

Der Ange­klag­te bekann­te sich schul­dig: „Das war für mich damals tie­fer Humor, ich habe es lus­tig gefun­den“, so der Ange­klag­te. „Mitt­ler­wei­le fin­de ich das auch nicht mehr in Ord­nung. Aus mei­ner Sicht war ich ein­fach nur dumm.“ (krone.at, 7.5.25)

Die BVZ zum Urteil:

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Ange­klag­ten schul­dig. Er wur­de zu sechs Mona­ten Frei­heits­stra­fe auf Bewäh­rung ver­ur­teilt, bekam Bewäh­rungs­hil­fe ange­ord­net und erhielt über­dies die Wei­sung an einem geführ­ten Rund­gang in der KZ-Gedenk­stät­te teil­zu­neh­men. Das Urteil ist rechts­kräf­tig. (bvz.at)

Zwettl-Krems/NÖ: NS-Museum und Waffen in Garage und Wohnhaus

Es scheint sich in der Sze­ne her­um­zu­spre­chen, dass es unter Umstän­den vor Gericht nütz­lich ist, ein­ge­la­ger­te Waf­fen und Nazi-Devo­tio­na­li­en als Muse­ums­ge­gen­stän­de zu dekla­rie­ren, eine Stra­te­gie, die sich zuletzt am Lan­des­ge­richt Ried und am Lan­des­ge­richt Graz bewährt hat­te. Kein öffent­lich zugäng­li­ches Muse­um, son­dern ein pri­va­tes, das, so ist es vor Gericht dann zu hören, aus rei­ner Sam­mel­lei­den­schaft und his­to­ri­schem Inter­es­se, aber ohne Fai­ble für den NS ein­ge­rich­tet wor­den sei. Der beim Lan­des­ge­richt Krems wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und ille­ga­lem Waf­fen­be­sitz Ange­klag­te, ein drei­fa­cher Fami­li­en­va­ter aus dem Bezirk Zwettl, argu­men­tier­te so.

In sei­nem Wohn­haus und der Gara­ge hat­te er nicht nur Nazi-Devo­tio­na­li­en, son­dern auch Kriegs­ma­te­ri­al ein­ge­la­gert und damit auch in Inter­net-Foren und auf Samm­ler­bör­sen gehan­delt. Lei­der geht aus dem Bericht von meinbezirk.at (10.5.25) nicht die Beschaf­fen­heit des Waf­fen­fun­des und sein Umfang hervor.

Der Beschul­dig­te selbst gab an, seit frü­hes­ter Kind­heit Inter­es­se an die­ser Epo­che gezeigt zu haben. Er samm­le jedoch auch Gegen­stän­de aus ande­ren Zeit­ab­schnit­ten. Er habe mit der Ideo­lo­gie der Nazis nichts am Hut. Er räum­te ein, nicht dar­auf geach­tet zu haben, wer die Samm­lung in der Gara­ge gese­hen habe. Das Zim­mer im ers­ten Stock des Hau­ses, das eben­falls voll mit NS-Gegen­stän­den war, sei immer ver­sperrt gewe­sen. (meinbezirk.at)

Das mutet selt­sam an, denn im Vor­jahr wur­de über den Ange­klag­ten und sein angeb­li­ches „Muse­um“ noch so berichtet:

15 Haus­durch­su­chun­gen hat es in die­sem Zusam­men­hang vor allem in Nie­der­ös­ter­reich, aber auch Ober­ös­ter­reich, Salz­burg, der Stei­er­mark und im Bur­gen­land gege­ben. Geklopft hat es Mitt­woch­mor­gen auch in St. Pöl­ten. Vor der Tür stan­den Staats­schüt­zer eben­so im Bezirk St. Pöl­ten, in Krems und der Regi­on sowie in den Bezir­ken Melk, Zwettl und Baden.

Die 15 in Zusam­men­hang ste­hen­den Per­so­nen wer­den laut Innen­mi­nis­te­ri­um ver­däch­tigt, einen ille­ga­len Han­del mit NS-Devo­tio­na­li­en über einen Mes­sen­ger-Dienst auf­ge­zo­gen zu haben. Sie sol­len so NS-Ideo­lo­gie ver­brei­tet und sich mit dem Ver­kauf und Aus­tausch im Sin­ne des Ver­bots­ge­set­zes wie­der­be­tä­tigt haben. Gefun­den wur­den bei den Haus­durch­su­chun­gen eine gro­ße Men­ge an Daten­trä­gern sowie hun­der­te NS-Devo­tio­na­li­en wie Abzei­chen, Uni­for­men, Mas­ken sowie auch Lang­waf­fen, Dol­che und Schlag­rin­ge. Eine sicher­ge­stell­te Samm­lung kön­ne man sogar durch­aus als „NS-Muse­um“ beschrei­ben, so das Minis­te­ri­um. (noen.at, 27.9.24)

Im Krem­ser Pro­zess gegen den Ange­klag­ten aus dem Bezirk Zwettl war von alle­dem anschei­nend kei­ne Rede: kei­ne Neo­na­zi-Con­nec­tions, kei­ne gemein­sa­me Ver­brei­tung von NS-Ideo­lo­gie. Das sahen dann auch die Geschwo­re­nen so und

spra­chen den Beschul­dig­ten nach stun­den­lan­ger inten­si­ver Bera­tung vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz frei, ver­ur­teil­ten ihn jedoch wegen Ver­stoß gegen das Waf­fen­ge­setz und Heh­le­rei zu sechs Mona­ten beding­ter Haft. Nicht rechts­kräf­tig. (meinbezirk.at)

Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Morddrohung und Waffen

Ein 37-jäh­ri­ger Mann aus dem Bezirk Waidhofen/Thaya wur­de am Lan­des­ge­richt Krems zu mil­den drei Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt, weil er gegen das Waf­fen­ge­setz ver­sto­ßen und Mord­dro­hun­gen über sozia­le Medi­en aus­ge­spro­chen hat­te. Bereits zuvor war er wegen ähn­li­cher Dro­hun­gen gegen­über Mit­schü­lern und Lehr­kräf­ten auf­fäl­lig gewor­den, damals jedoch mit einer Diver­si­on davongekommen.

Nach sei­ner Kün­di­gung im März 2025 rich­te­te er schwe­re Beschimp­fun­gen und Mord­dro­hun­gen gegen sei­nen Ex-Chef und frü­he­re Kol­le­gen, was er mit Wut über die Kün­di­gung und Mob­bing durch Kol­le­gen begrün­de­te. Der Ange­klag­te gab an, unter dem Ein­fluss von Alko­hol und Schmerz­ta­blet­ten gehan­delt zu haben und zeig­te sich vor Gericht gestän­dig und reumütig.

Bezüg­lich der, trotz eines bestehen­den Waf­fen­ver­bots gegen ihn, bei einer Haus­durch­su­chung gefun­de­nen Waf­fen, dar­un­ter Schwer­ter, Mes­ser, eine Mache­te und zwei selbst gebas­tel­te Schlag­rin­ge gab er an, die­se „zu Deko­ra­ti­ons­zwe­cken“ beses­sen zu haben. (meinbezirk.at, 8.5.25)

Schwer­ter und Mache­ten (auch Arm­brüs­te) sind sehr oft ein Hin­weis auf einen rechts­extre­men Hintergrund.

Salzburg: Abgehitlert beim Electric Love-Festival

Die Berich­te in „Kro­ne“ (9.5.2025) und „Salz­bur­ger Nach­rich­ten“ (9.5.25) über den Wie­der­be­tä­ti­gungs­pro­zess gegen einen Gas­tro-Mit­ar­bei­ter (39) beim Elec­tric-Love-Fes­ti­val 2024 sind sehr knapp gehalten:

Laut Ankla­ge hat­te der Mann im Juli 2024 wäh­rend des Elec­tric-Love-Fes­ti­vals, auf dem er in der Gas­tro arbei­te­te, vor zahl­rei­chen Per­so­nen den Hit­ler­gruß gezeigt und dazu zwei Fin­ger an die Ober­lip­pe gelegt — zur Imi­ta­ti­on des Hit­ler­bar­tes. Bereits ein paar Tage zuvor soll er einer Frau gegen­über geäu­ßert haben: „Ich ver­ste­he dich nicht, ich spre­che nur ari­sches Deutsch! (sn.at)

Bei dem Ange­klag­ten han­delt es sich um einen mehr­fach wegen Ver­mö­gens­de­lik­ten Vor­be­straf­ten, der in einem Vor­be­richt der „Kro­nen Zei­tung“ (18.3.25) als „lei­ten­der Mit­ar­bei­ter“ des Fes­ti­vals bezeich­net wur­de. Gegen die Ankla­ge der Staats­an­walt­schaft hat­te er Ein­spruch erho­ben und den Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung bestrit­ten, aber das Ober­lan­des­ge­richt sah den Tat­vor­wurf durch die Zeu­gen­aus­sa­gen erhär­tet und wies den Ein­spruch zurück. Die Geschwo­re­nen sahen das auch so: Das Urteil mit 18 Mona­ten bedingt und einer unbe­ding­ten Geld­stra­fe von 960 Euro ist bereits rechtskräftig.

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Schlagwörter: Bundesheer | Burgenland | Hitlergruß | Illegaler Waffenbesitz | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Nötigung/gefährliche Drohung | Salzburg | Tirol | Verbotsgesetz | Wiederbetätigung

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