Innsbruck: Pandemisch überforderter Bundesheer-Oberst
Ein Berufssoldat sollte eigentlich darauf trainiert sein, schwierige Situationen auszuhalten, möchte man annehmen. Jener Oberst des Bundesheers (57), der sich am 5.5.25 als Angeklagter vor dem Landesgericht Innsbruck verantworten musste, weil er elf Disziplinarverfahren nicht ordnungsgemäß abgewickelt hatte, sah das anders.
Der Angeklagte bekannte sich zwar zu Beginn des ganztägigen Prozesses gewissermaßen schuldig. Tatsächlich seien die Verfahren nicht in angemessener Form erledigt worden. „Ich war einfach überfordert und auch überarbeitet.“ Vieles davon sei nämlich „in der Covid-Zeit“ passiert, und somit habe er an einer Überbelastung gelitten. Besagte Fälle seien schlicht „nicht ganz oben auf seiner Prioritätenliste gestanden“ – ein Fehler. (krone.at, 6.5.25)
Unter den nicht abgewickelten Disziplinarverfahren war neben Beleidigungen ebenfalls ein Vorfall zu einem möglichen Hitlergruß, den der Oberst nicht an die Staatsanwaltschaft weitergemeldet hatte. Zwei von der für sie unklaren Situation betroffene Soldaten wurden als Zeugen einvernommen und sprachen von einer sehr unangenehmen Situation. „Die Verhandlung wurde schließlich vertagt. Für den 30. Juni wird unter anderem der Tiroler Militärkommandant geladen, um über die „Arbeitsbelastung während der Corona-Pandemie“ Auskunft zu geben.“ (krone.at)
Eisenstadt: NS-Wiederbetätigung und kinderpornografisches Material
Am 7.5. musste sich am Landesgericht Eisenstadt ein heute 21-Jähriger wegen NS-Wiederbetätigung und des Besitzes von pornografischen Darstellungen Minderjähriger verantworten. Weil er die Delikte zwischen 2020 und 2023, also teilweise noch als Jugendlicher, begangen hat, „waren aufgrund des jungen Alters des Angeklagten Pädagoginnen und Pädagogen geladen worden, deren Aufgabe es war, über die Schuld des 21-Jährigen zu entscheiden“ (bvz.at, 7.5.25).
Auf ihn gestoßen sind die Ermittler 2023 wegen der Missbrauchsdarstellungen (26 Stück). Bei der Hausdurchsuchung wurden auch NS-Devotionalien wie eine Hakenkreuzfahne, NS- Anstecknadeln, SS-Armbinden und einschlägige Bilder und Videos, die er auch verschickt hatte, gefunden.
Der Angeklagte bekannte sich schuldig: „Das war für mich damals tiefer Humor, ich habe es lustig gefunden“, so der Angeklagte. „Mittlerweile finde ich das auch nicht mehr in Ordnung. Aus meiner Sicht war ich einfach nur dumm.“ (krone.at, 7.5.25)
Die BVZ zum Urteil:
Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig. Er wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, bekam Bewährungshilfe angeordnet und erhielt überdies die Weisung an einem geführten Rundgang in der KZ-Gedenkstätte teilzunehmen. Das Urteil ist rechtskräftig. (bvz.at)
Zwettl-Krems/NÖ: NS-Museum und Waffen in Garage und Wohnhaus
Es scheint sich in der Szene herumzusprechen, dass es unter Umständen vor Gericht nützlich ist, eingelagerte Waffen und Nazi-Devotionalien als Museumsgegenstände zu deklarieren, eine Strategie, die sich zuletzt am Landesgericht Ried und am Landesgericht Graz bewährt hatte. Kein öffentlich zugängliches Museum, sondern ein privates, das, so ist es vor Gericht dann zu hören, aus reiner Sammelleidenschaft und historischem Interesse, aber ohne Faible für den NS eingerichtet worden sei. Der beim Landesgericht Krems wegen NS-Wiederbetätigung und illegalem Waffenbesitz Angeklagte, ein dreifacher Familienvater aus dem Bezirk Zwettl, argumentierte so.
In seinem Wohnhaus und der Garage hatte er nicht nur Nazi-Devotionalien, sondern auch Kriegsmaterial eingelagert und damit auch in Internet-Foren und auf Sammlerbörsen gehandelt. Leider geht aus dem Bericht von meinbezirk.at (10.5.25) nicht die Beschaffenheit des Waffenfundes und sein Umfang hervor.
Der Beschuldigte selbst gab an, seit frühester Kindheit Interesse an dieser Epoche gezeigt zu haben. Er sammle jedoch auch Gegenstände aus anderen Zeitabschnitten. Er habe mit der Ideologie der Nazis nichts am Hut. Er räumte ein, nicht darauf geachtet zu haben, wer die Sammlung in der Garage gesehen habe. Das Zimmer im ersten Stock des Hauses, das ebenfalls voll mit NS-Gegenständen war, sei immer versperrt gewesen. (meinbezirk.at)
Das mutet seltsam an, denn im Vorjahr wurde über den Angeklagten und sein angebliches „Museum“ noch so berichtet:
15 Hausdurchsuchungen hat es in diesem Zusammenhang vor allem in Niederösterreich, aber auch Oberösterreich, Salzburg, der Steiermark und im Burgenland gegeben. Geklopft hat es Mittwochmorgen auch in St. Pölten. Vor der Tür standen Staatsschützer ebenso im Bezirk St. Pölten, in Krems und der Region sowie in den Bezirken Melk, Zwettl und Baden.
Die 15 in Zusammenhang stehenden Personen werden laut Innenministerium verdächtigt, einen illegalen Handel mit NS-Devotionalien über einen Messenger-Dienst aufgezogen zu haben. Sie sollen so NS-Ideologie verbreitet und sich mit dem Verkauf und Austausch im Sinne des Verbotsgesetzes wiederbetätigt haben. Gefunden wurden bei den Hausdurchsuchungen eine große Menge an Datenträgern sowie hunderte NS-Devotionalien wie Abzeichen, Uniformen, Masken sowie auch Langwaffen, Dolche und Schlagringe. Eine sichergestellte Sammlung könne man sogar durchaus als „NS-Museum“ beschreiben, so das Ministerium. (noen.at, 27.9.24)
Im Kremser Prozess gegen den Angeklagten aus dem Bezirk Zwettl war von alledem anscheinend keine Rede: keine Neonazi-Connections, keine gemeinsame Verbreitung von NS-Ideologie. Das sahen dann auch die Geschworenen so und
sprachen den Beschuldigten nach stundenlanger intensiver Beratung vom Vorwurf der Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz frei, verurteilten ihn jedoch wegen Verstoß gegen das Waffengesetz und Hehlerei zu sechs Monaten bedingter Haft. Nicht rechtskräftig. (meinbezirk.at)
Bez. Waidhofen-Krems/NÖ: Morddrohung und Waffen
Ein 37-jähriger Mann aus dem Bezirk Waidhofen/Thaya wurde am Landesgericht Krems zu milden drei Monaten bedingter Haft verurteilt, weil er gegen das Waffengesetz verstoßen und Morddrohungen über soziale Medien ausgesprochen hatte. Bereits zuvor war er wegen ähnlicher Drohungen gegenüber Mitschülern und Lehrkräften auffällig geworden, damals jedoch mit einer Diversion davongekommen.
Nach seiner Kündigung im März 2025 richtete er schwere Beschimpfungen und Morddrohungen gegen seinen Ex-Chef und frühere Kollegen, was er mit Wut über die Kündigung und Mobbing durch Kollegen begründete. Der Angeklagte gab an, unter dem Einfluss von Alkohol und Schmerztabletten gehandelt zu haben und zeigte sich vor Gericht geständig und reumütig.
Bezüglich der, trotz eines bestehenden Waffenverbots gegen ihn, bei einer Hausdurchsuchung gefundenen Waffen, darunter Schwerter, Messer, eine Machete und zwei selbst gebastelte Schlagringe gab er an, diese „zu Dekorationszwecken“ besessen zu haben. (meinbezirk.at, 8.5.25)
Schwerter und Macheten (auch Armbrüste) sind sehr oft ein Hinweis auf einen rechtsextremen Hintergrund.
Salzburg: Abgehitlert beim Electric Love-Festival
Die Berichte in „Krone“ (9.5.2025) und „Salzburger Nachrichten“ (9.5.25) über den Wiederbetätigungsprozess gegen einen Gastro-Mitarbeiter (39) beim Electric-Love-Festival 2024 sind sehr knapp gehalten:
Laut Anklage hatte der Mann im Juli 2024 während des Electric-Love-Festivals, auf dem er in der Gastro arbeitete, vor zahlreichen Personen den Hitlergruß gezeigt und dazu zwei Finger an die Oberlippe gelegt — zur Imitation des Hitlerbartes. Bereits ein paar Tage zuvor soll er einer Frau gegenüber geäußert haben: „Ich verstehe dich nicht, ich spreche nur arisches Deutsch! (sn.at)
Bei dem Angeklagten handelt es sich um einen mehrfach wegen Vermögensdelikten Vorbestraften, der in einem Vorbericht der „Kronen Zeitung“ (18.3.25) als „leitender Mitarbeiter“ des Festivals bezeichnet wurde. Gegen die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte er Einspruch erhoben und den Vorwurf der Wiederbetätigung bestritten, aber das Oberlandesgericht sah den Tatvorwurf durch die Zeugenaussagen erhärtet und wies den Einspruch zurück. Die Geschworenen sahen das auch so: Das Urteil mit 18 Monaten bedingt und einer unbedingten Geldstrafe von 960 Euro ist bereits rechtskräftig.