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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Vernichtungswünsche: Mehr als nur eine Dummheit!

Ein Bern­dor­fer hat­te am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt ein Ren­dez­vous mit einem Geschwo­re­nen­ge­richt, weil er den Bun­des­prä­si­den­ten nach Ausch­witz schi­cken woll­te. Es sei eine Dumm­heit gewe­sen, erklär­te er sich. Doch es war nicht die einzige.

17. Mai 2025
Schwurgerichtssaal innen Landesgericht Wiener Neustadt (© SdR)
Schwurgerichtssaal innen Landesgericht Wiener Neustadt (© SdR)

Anders als der aus Bern­dorf stam­men­de Ange­klag­te Andre­as K. das am 30. April bei sei­nem Pro­zess am Lan­des­ge­richt Wie­ner Neu­stadt dar­zu­stel­len ver­such­te, war es nicht ein ein­ma­li­ger Aus­rut­scher unter der angeb­li­chen Wir­kung von 15 Sprit­zern, der ihn dazu gebracht hat­te, am 4.6.24 Bun­des­prä­si­dent Van der Bel­len nach Aus­schwitz in die Gas­kam­mer zu wünschen.

Der 51-jäh­ri­ge K. will sich zu die­ser „Dumm­heit” hin­rei­ßen haben las­sen, weil der Bun­des­prä­si­dent Her­bert Kickl nicht den Regie­rungs­auf­trag erteilt habe: „Aber wenn der Herr van der Bel­len sagt, er erteilt dem Her­bert Kickl kan Regie­rungs­auf­trag, dann ghört er eigent­lich sofort abge­führt“, zitiert ihn der „Kurier“ (1.5.25, S. 18) aus der Haupt­ver­hand­lung. Der Zorn auf den Bun­des­prä­si­den­ten über die Nicht­er­tei­lung des Regier­bil­dungs­auf­trags muss K. aller­dings schon Mona­te im Vor­aus ereilt haben, denn das ange­klag­te Ver­nich­tungs­pos­ting stammt aus dem Juni 24, also noch lan­ge vor Natio­nal­rats­wahl und Regierungsverhandlungen.

Andreas K. verurteilter Kommentar (Screenshot FB 4.6.24)
Andre­as K. ver­ur­teil­ter Kom­men­tar (Screen­shot FB 4.6.24)

Im Wie­ner Neu­städ­ter Pro­zess war noch ein wei­te­res pri­mi­ti­ves Face­book-Pos­ting von Andre­as K. aus dem Jahr 2022 ange­klagt: „Hab mir gera­de eine Neger­kuss­sem­mel rein­ge­zo­gen und klei­ne Feder macht gleich Zigeu­ner­schnit­zel. Lasst euch nicht unter­gen­dern. Sieg Heil euer Win­ne­tou.“ Dazu der Angeklagte:

„Ich weiß nicht, wer so etwas über­haupt rum­schickt.“ Die Rich­te­rin: „Aber Sie haben es run­ter­ge­la­den und auch wei­ter­ge­lei­tet.“ Der Ange­klag­te: „Man darf so vie­le Sachen, wie Zigeu­ner­schnit­zel oder Neger­kuss über­haupt nicht mehr sagen, nur weil Men­schen ins Land kom­men, die sich nicht anpas­sen wol­len“ und das ärge­re ihn sehr. Nach­satz: „Ich hab bis heu­te nicht kapiert, was gen­dern ist.“ (noen.at, 30.4.25)

Es scheint, als ob K. sehr viel nicht kapiert hät­te oder ein­fach nicht kapie­ren will. Für den Ausch­witz-Kom­men­tar, der noch immer online zu fin­den ist, spra­chen ihn die Geschwo­re­nen schul­dig, schrei­ben die NÖN, für das Win­ne­tou-Meme gab es hin­ge­gen einen Frei­spruch. Die nicht rechts­kräf­ti­ge Stra­fe beläuft sich auf ein Jahr bedingt.

Weil es bei Andre­as K. nicht nur bei einer Dumm­heit geblie­ben ist und er sei­ne Ver­nich­tungs­phan­ta­sien und KZ-Depor­ta­ti­ons­wün­sche nicht nur ein­mal, son­dern in unter­schied­li­chen Vari­an­ten mehr­fach auf Face­book aus­ge­führt hat, was den Ermitt­lern offen­bar durch­ge­rutscht ist, hat „Stoppt die Rech­ten“ nach der Ver­ur­tei­lung eine Sach­ver­halts­dar­stel­lung eingebracht.

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Schlagwörter: Anzeige | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Rassismus/Antimuslimischer Rassismus | Verbotsgesetz | Verhetzung | Wiederbetätigung

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