Anders als der aus Berndorf stammende Angeklagte Andreas K. das am 30. April bei seinem Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt darzustellen versuchte, war es nicht ein einmaliger Ausrutscher unter der angeblichen Wirkung von 15 Spritzern, der ihn dazu gebracht hatte, am 4.6.24 Bundespräsident Van der Bellen nach Ausschwitz in die Gaskammer zu wünschen.
Der 51-jährige K. will sich zu dieser „Dummheit” hinreißen haben lassen, weil der Bundespräsident Herbert Kickl nicht den Regierungsauftrag erteilt habe: „Aber wenn der Herr van der Bellen sagt, er erteilt dem Herbert Kickl kan Regierungsauftrag, dann ghört er eigentlich sofort abgeführt“, zitiert ihn der „Kurier“ (1.5.25, S. 18) aus der Hauptverhandlung. Der Zorn auf den Bundespräsidenten über die Nichterteilung des Regierbildungsauftrags muss K. allerdings schon Monate im Voraus ereilt haben, denn das angeklagte Vernichtungsposting stammt aus dem Juni 24, also noch lange vor Nationalratswahl und Regierungsverhandlungen.

Im Wiener Neustädter Prozess war noch ein weiteres primitives Facebook-Posting von Andreas K. aus dem Jahr 2022 angeklagt: „Hab mir gerade eine Negerkusssemmel reingezogen und kleine Feder macht gleich Zigeunerschnitzel. Lasst euch nicht untergendern. Sieg Heil euer Winnetou.“ Dazu der Angeklagte:
„Ich weiß nicht, wer so etwas überhaupt rumschickt.“ Die Richterin: „Aber Sie haben es runtergeladen und auch weitergeleitet.“ Der Angeklagte: „Man darf so viele Sachen, wie Zigeunerschnitzel oder Negerkuss überhaupt nicht mehr sagen, nur weil Menschen ins Land kommen, die sich nicht anpassen wollen“ und das ärgere ihn sehr. Nachsatz: „Ich hab bis heute nicht kapiert, was gendern ist.“ (noen.at, 30.4.25)
Es scheint, als ob K. sehr viel nicht kapiert hätte oder einfach nicht kapieren will. Für den Auschwitz-Kommentar, der noch immer online zu finden ist, sprachen ihn die Geschworenen schuldig, schreiben die NÖN, für das Winnetou-Meme gab es hingegen einen Freispruch. Die nicht rechtskräftige Strafe beläuft sich auf ein Jahr bedingt.
Weil es bei Andreas K. nicht nur bei einer Dummheit geblieben ist und er seine Vernichtungsphantasien und KZ-Deportationswünsche nicht nur einmal, sondern in unterschiedlichen Varianten mehrfach auf Facebook ausgeführt hat, was den Ermittlern offenbar durchgerutscht ist, hat „Stoppt die Rechten“ nach der Verurteilung eine Sachverhaltsdarstellung eingebracht.