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Lesezeit: 6 Minuten

Mélange KW 24/25 (Teil 2): Sonderbare Sondengeher

Die einen fin­den mit ihren Metall­de­tek­to­ren Nazi-Devo­tio­na­li­en, die ande­ren gan­ze Waf­fen­ar­se­na­le. Allen ist gemein: Sie sam­meln angeb­lich nur aus his­to­ri­schem Inter­es­se. Zwei die­ser „Son­den­ge­her“ waren in der letz­ten Woche vor Gericht. Ein Bur­gen­län­der will, dass „die Aus­län­der“ ler­nen, „wie hier die Sit­ten sind“ – und stand selbst wegen Wie­der­be­tä­ti­gung, Ver­het­zung und nach dem Waf­fen­ge­setz vor Gericht.

20. Juni 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Spit­tal an der Drau-Kla­gen­furt: Der brau­ne Sohn
  • Lei­ben-St. Pöl­ten: Son­den­ge­her mit NS-Devotionalien
  • Eisen­stadt: Der brau­ne Hetzer
  • Bez. Zwettl-Krem­s/NÖ: Hit­ler im Fußballdress
  • Kind­berg-Leo­ben/Stmk: Son­den­ge­her mit Waffenarsenal

Spittal an der Drau-Klagenfurt: Der braune Sohn

Weil ihn sei­ne Mut­ter in der Nacht auf den 31. Jän­ner 2025 nicht mit­ten in der Nacht in ihr Haus rein­las­sen woll­te, das sie gemein­sam mit ihrem Lebens­ge­fähr­ten und zwei Kin­dern bewohnt, dreh­te der 35-jäh­ri­ge Sohn durch.

Warf Gegen­stän­de aus dem Gar­ten her­um oder gegen das Haus, tob­te und schrie. Schließ­lich drang er über eine Außen­stie­ge und eine Türe, die er auf­brach, ins Haus und droh­te dem Lebens­ge­fähr­ten der Mut­ter, den er dafür ver­ant­wort­lich mach­te, dass er nicht mehr ins Haus durf­te. „Das hat aber nichts mit ihm zu tun. Nur mit den Dro­gen “, sagt die Mut­ter. Er trat eine Türe ein und ging, nach­dem ihm sei­ne Mut­ter zuge­re­det hat­te, in den Kel­ler. „Natür­lich hat­te mei­ne Mama Angst vor mir.“ Dort wur­de er kur­ze Zeit spä­ter von der Poli­zei fest­ge­nom­men. (kleinezeitung.at, 11.6.25)

Die­ser Vor­fall wur­de den Ankla­ge­punk­ten Haus­frie­dens­bruch und Sach­be­schä­di­gung zuge­rech­net. Vor dem Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt muss­te er sich am 10. Juni aber auch wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Schon Wochen zuvor hat­te er in das Auto des Lebens­ge­fähr­ten der Mut­ter zahl­rei­che Sym­bo­le und Zei­chen, dar­un­ter auch natio­nal­so­zia­lis­ti­sche, geritzt, an die er sich zu Beginn der Ver­hand­lung nicht erin­nern woll­te, dann aber dafür doch die Ver­ant­wor­tung über­nahm: „Das wird schon zu mir pas­sen. Und natür­lich weiß ich, dass das ver­bo­ten ist.“ (kleinezeitung.at)

Zuvor war der Ange­klag­te bereits ein­mal wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt wor­den, was sich aufs Urteil aus­wirk­te. Die Geschwo­re­nen spra­chen ihn wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung und Sach­be­schä­di­gung (nicht aber beim Haus­frie­dens­bruch) schul­dig: 20 Mona­te unbe­dingt. Dazu kom­men noch 18 Mona­te Haft aus einer frü­he­ren Ver­ur­tei­lung. Der Ange­klag­te nahm das Urteil an, die Staats­an­walt­schaft erbat Bedenk­zeit – nicht rechtskräftig.

Leiben-St. Pölten: Sondengeher mit NS-Devotionalien

Der Lack- und Leder­ball in Lei­ben, einer klei­nen Gemein­de im Bezirk Melk, ist jedes Jahr ein High­light: „Es gibt kaum eine Ver­an­stal­tung in Öster­reich, die so schnell aus­ver­kauft ist, wie der Lack- & Leder­ball in Lei­ben im Bezirk Melk“, meint der. „Kurier“ (11.6.25). Auch die Foto­stre­cken vom Ball im Jän­ner sind legendär.

Bei der Nach­be­trach­tung fiel aber jeman­dem auf, dass ein Ball­gast „ein Toten­kopf-Abzei­chen der Waf­fen-SS auf sei­ner Wes­te befes­tigt hat­te. Die Fol­gen waren für den Har­ley-David­son-Fah­rer gra­vie­rend: Er bekam nicht nur Besuch vom Ver­fas­sungs­schutz, der Pin brach­te ihm auch eine Ankla­ge samt Pro­zess am Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten ein.“ (kurier.at)

Der Ange­klag­te, ein 49-jäh­ri­ger Most­viert­ler, ver­such­te es bei der Ver­hand­lung am 11.6. am Lan­des­ge­richt mit Unwis­sen­heit: „Es tut mir leid, aber ich habe nicht gewusst, dass es sich dabei um ein Abzei­chen der Schutz­staf­fel gehan­delt hat. Mir hat der Toten­kopf ein­fach nur gefal­len.“ (kurier.at)

Bei der Haus­durch­su­chung wur­de auch ein Schrank mit Nazi-Devo­tio­na­li­en gefun­den. Die Erklä­rung, die der Ange­klag­te dafür hat­te, war nicht nur etwas selt­sam, son­dern sprä­che auch nicht sehr für die Gegend, in der wohnt: Er sei Son­den­ge­her und sto­ße dabei immer wie­der auf sol­che Relik­te, die er dann in der Vitri­ne auf­be­wah­re. Für die Schwar­ze Son­ne, die er sich täto­wie­ren ließ, hat­te er hin­ge­gen eine ein­fa­che Erklä­rung: Er habe im Inter­net nach Sym­bo­len gesucht, und die Schwar­ze Son­ne habe ihm ein­fach gefallen.

Die Geschwo­re­nen lie­ßen sich mit sol­chen Aus­re­den nicht abspei­sen: Die zwölf Mona­te beding­ter Haft sind noch nicht rechtskräftig.

Eisenstadt: Der braune Hetzer

Die Pres­se­mit­tei­lung des Lan­des­ge­richts für die Ver­hand­lung am 11.6. in Eisen­stadt war sehr deut­lich. Dem Ange­klag­ten (58) wur­de das Ver­bre­chen der NS-Wie­der­be­tä­ti­gung, das Ver­ge­hen der Ver­het­zung und des uner­laub­ten Waf­fen­be­sit­zes über einen sehr lan­gen Zeit­raum (Mai 2016 bis März 2024) zur Last gelegt. Anti­se­mi­ti­sche, ras­sis­ti­sche und NS-Sprü­che habe er auf sei­nem Han­dy gespei­chert und über Face­book mit vie­len ande­ren geteilt. Außer­dem habe er trotz eines Waf­fen­ver­bots ein Kampf­mes­ser, einen Schlag­ring und ande­re Waf­fen besessen.

Vor Gericht woll­te der Ange­klag­te nicht so recht ein­se­hen, dass sei­ne Pos­tings dem Tat­be­stand der Wie­der­be­tä­ti­gung ent­spra­chen. Eine der Rich­te­rin­nen wies ihn dar­auf hin, dass mit der­ar­ti­gen Bil­dern und Bemer­kun­gen der Natio­nal­so­zia­lis­mus ver­herr­licht und ver­harm­lost wer­de. „Ich habe mir nicht groß etwas dabei gedacht“, sag­te der Angeklagte.
„Wie­so bezeich­nen Sie Aus­län­der als G’sindel?“, frag­te die Rich­te­rin, die bei die­sem Schwur­pro­zess den Vor­sitz führ­te. „Das hat damit zu tun, wie sie sich beneh­men“, ant­wor­te­te der Ange­klag­te und beschwer­te sich über die Regie­rung, die den Flücht­lin­gen nicht erklä­ren wür­de, „wie hier die Sit­ten sind“
. (bvz.at, 13.6.25)

Die Geschwo­re­nen spra­chen den Ange­klag­ten bei eini­gen der ihnen vor­ge­leg­ten Fra­gen schul­dig, bei ande­ren nicht. Im End­ergeb­nis bedeu­tet das ein Jahr Frei­heits­stra­fe (bedingt) und 1.440 Euro Geld­stra­fe (unbe­dingt). Das Urteil ist noch nicht rechts­kräf­tig, weil die Staats­an­walt­schaft kei­ne Erklä­rung abgab.

Bez. Zwettl-Krems/NÖ: Hitler im Fußballdress

In dem Haus, das er mit sei­ner Mut­ter und zwei Schwes­tern bewohnt, fand man bei dem 24-jäh­ri­gen Ange­klag­ten bei der Haus­durch­su­chung zwei Vitri­nen mit Nazi-Devo­tio­na­li­en im Stie­gen­haus. Wei­te­re NS-Devo­tio­na­li­en waren in einer Kom­mo­de und in sei­nem Zim­mer depo­niert. Die Haus­durch­su­chung gab’s aber, weil er zwi­schen 2017 und 2019 „Nach­rich­ten und Bil­der mit natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Inhal­ten wie zum Bei­spiel eine Abbil­dung von Adolf Hit­ler im Fuß­ball­dress und mit den Wor­ten ‚end­lich ein Spie­ler, der Gas geben kann‘ ver­se­hen, mit­tels Whats­App an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­lei­tet“ haben soll, so „meinbezirk.at“ ( 13.6.25).

War­um das so spät ver­han­delt wur­de, erschließt sich aus dem Arti­kel nicht. Der Ver­tei­di­ger war des­we­gen auch der – aller­dings irri­gen – Ansicht, alle ange­klag­ten Fak­ten sei­en bereits verjährt.

Der 24-Jäh­ri­ge gab bei der Befra­gung durch die Vor­sit­zen­de Rich­te­rin gebets­müh­len­ar­tig von sich, dass er nicht mehr wis­se, was er sich beim Ver­sen­den der Nach­rich­ten gedacht habe. Es sei leicht­sin­nig und dumm gewe­sen. Zudem sei er geschicht­lich inter­es­siert. Des­halb habe er die Sachen, die er teils vom Groß­va­ter und Vater geerbt habe, auf­ge­ho­ben. Eine der Waf­fen habe er mit­tels Metall­de­tek­tor gefun­den und aus­ge­gra­ben. Sie sei­en Schrott. (meinbezirk.at)

War­um ihn die Geschwo­re­nen nach län­ge­rer Bera­tung vom Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung frei- und nur wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz schul­dig spra­chen, ist nicht nach­voll­zieh­bar. Die Geld­stra­fe von 180 Tag­sät­zen zu je 30 Euro (davon 90 Tag­sät­ze bedingt nach­ge­se­hen) ist rechts­kräf­tig. Die beschlag­nahm­ten Waf­fen wur­den ein­ge­zo­gen, die NS-Devo­tio­na­li­en jedoch nicht.

Kindberg-Leoben/Stmk: Sondengeher mit Waffenarsenal

Spreng- und Mör­ser­gra­na­ten, Waf­fen, Muni­ti­on und sogar Pan­zer­faust-Roh­re wur­den bei dem Ange­klag­ten Wer­ner S. (33) aus Kind­berg gefun­den und wur­den durch den Ent­mi­nungs­dienst der Cobra sicher­ge­stellt: Kriegs­ma­te­ri­al und natür­lich ver­bo­te­ne Waf­fen, die er seit dem Jahr 2020 in sei­nem Kel­ler zusam­men­ge­tra­gen hat­te. Er will alles mit­tels eines Metall­de­tek­tors auf­ge­spürt und zusam­men­ge­tra­gen haben.

Vor dem Lan­des­ge­richt Leo­ben, wo über S. am 10.6. ver­han­delt wur­de, bekann­te sich der Stei­rer schul­dig, ver­wies aber dar­auf, dass er nur ein „his­to­ri­sches Inter­es­se“ an den Waf­fen gehabt habe, sie aber nie­mals ver­wen­den hät­te wollen.

„Mein Man­dant lässt in Zukunft die Fin­ger von dem Zeug“, ver­sprach der Ver­tei­di­ger und bat um Mil­de. Der Schuld­spruch lau­te­te auf sie­ben Mona­te, bedingt auf drei Jah­re, die Waf­fen wer­den ver­nich­tet. „Ich will sie beruf­lich nie wie­der sehen“, mahn­te Krenn zum Abschluss der Ver­hand­lung. Die Staats­an­walt­schaft gab kei­ne Erklä­rung ab, das Urteil ist daher noch nicht rechts­kräf­tig.“ (kleinezeitung.at, 10.6.25)

Nach nur 15 Minu­ten war der Pro­zess vor­bei. Rich­ter Krenn leg­te der Ange­klag­te aber noch eines sei­ner Fund­stü­cke ans Herz: eine sel­te­ne Bord­ka­no­ne einer „Mes­ser­schmitt“, die unbe­dingt ins Hee­res­ge­schicht­li­che Muse­um sollte.

Dan­ke für die Prozessbeobachtung!

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