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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 27/25 (Teil 1): 3 Prozesse und eine Anklage

Das OLG Wien erzwang einen Prozess gegen einen Mann, bei dem im Zuge einer Hausdurchung NS-Devotionalien und Waffen gefunden wurden. Im Prozess soll ein „amikaler“ Ton geherrscht haben. Ein deutscher Neonazi muss für 3,5 Jahre hinter Gitter. Wie viel jenen Mann erwartet, der einen Brandanschlag am jüdischen Friedhof in Wien verübt haben soll, ist noch nicht klar: Die Strafandrohung liegt bei mindestens zehn Jahren.

7. Juli 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

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  • Korneuburg/NÖ: Amikaler Prozess
  • Feldkirch/Vbg: 3,5 Jahre Haft für „geistigen Durchfall“
  • Wien: 18 Monate für „kindische“ Postings
  • Wien: Anklage für mutmaßlichen Brandstifter am jüdischen Friedhof

Korneuburg/NÖ: Amikaler Prozess

Ein 47-jähriger Niederösterreicher musste unerwartet in Korneuburg vor Gericht. Zuvor hatte er für ein „NS-Museum“ eine außergerichtliche Einigung erzielen können – Details dazu sind bedauerlicherweise nicht bekannt. Ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (Besitz eines Sturmgewehrs, eines Schlagrings und eines Teleskopschlagstocks) wurde diversionell mit der Zahlung einer Geldbuße von 500 Euro abgeschlossen. Das Oberlandesgericht (OLG) akzeptierte diese diversionelle Lösung jedoch nicht und verlangte eine Verurteilung.

Für juristische Verhältnisse fast schon amikal ging es bei einer Verhandlung wegen dreier Verstöße gegen das Waffengesetz am Landesgericht Korneuburg zu. Das hatte vielleicht damit zu tun, dass sich Richter Martin Bodner und der 47-jährige Beschuldigte schon aus einem früheren Verfahren kennen. In diesem ging es um eine Art „NS-Museum“, das Beamte im Haus des Mannes in Gänserndorf bei einer Hausdurchsuchung am 21. Februar letzten Jahres vorfanden. (noen.at, 1.7.25)

Trotz der Vorgabe des OLG betonte Bodner die zahlreichen Milderungsgründe: Der Beschuldigte hatte die Polizei selbst auf das versteckte Sturmgewehr aufmerksam gemacht, die Waffen waren lange nicht benutzt worden, und der Mann hatte einen Schlagring und einen Teleskopschlagstock fast vergessen.

Mit drei bedingten Monaten blieb der Richter in seinem Urteil unter der Auskunftspflicht, was Verurteilungen betrifft. „Ich nehm’s an, ich kann’s eh nicht ändern“, waren dann die tatsächlich letzten Worte des 47-Jährigen im Gerichtssaal. (noen.at)

Der Besitz von NS-Devotionalien und Waffen werden in Österreich eben „amikal“ abgehandelt. Wir können‘s eh nicht ändern …

Feldkirch/Vbg: 3,5 Jahre Haft für „geistigen Durchfall“

Ein mehrfach in Deutschland und Österreich vorbestrafter 38-jähriger Deutscher musste sich am 2. Juli vor einem Schwurgericht in Feldkirch wegen Verhetzung und nationalsozialistischer Wiederbetätigung verantworten. Der Neonazi, der bereits in Untersuchungshaft saß, hatte zwischen Februar 2023 und Februar des Folgejahres wiederholt nationalsozialistische und antisemitische Inhalte auf Social-Media-Plattformen wie X und Instagram gepostet und kommentiert.

So schrieb er unter die Abbildung einer Tora: „Gelesen, draufgepisst und verbrannt.“ Ein anderes Foto zeigt ihn, wie er vor einer Synagoge in Detmold ein Mettbrötchen isst. Ebenso postete er mehrere Aufnahmen des islamischen Friedhofs in Altach. Darunter Grabsteine, an denen herunterrinnendes Bier den Effekt des Darauf-Urinierens darstellen soll. (krone.at, 3.7.25)

Vor Gericht bestritt der Angeklagte, Nationalsozialist zu sein, und bezeichnete seine Postings als „geistigen Durchfall“, an den er sich teilweise nicht mehr erinnern könne. Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und verurteilte ihn zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Ob das Urteil bereits rechtskräftig ist, geht aus dem Bericht der „Kronen Zeitung“ nicht hervor.

Wien: 18 Monate für „kindische“ Postings

Ein 33-jähriger, bisher unbescholtener Mann stand am 4. Juli in Wien vor Gericht, weil er auf Instagram am Account der „Zeit im Bild“ zwei Postings veröffentlichte, in denen er Adolf Hitler im Zusammenhang mit israelischen Luftangriffen erwähnte und dessen Eingreifen wünschte. Die Beiträge seien von der Moderation rechtzeitig verborgen worden und wurden deshalb nur wegen des Versuchs einer Holocaustgutheißung angeklagt.

Staatsanwältin Bettina Sommer wirft dem Unbescholtenen vor, am 20. Oktober unter einem Clip zu israelischen Luftangriffen in Syrien geschrieben zu haben: „Ah Israel hat aus der Vergangenheit nichts gelernt! Wo ist Hitler, wenn man ihn braucht.“ Nicht ganz zwei Monate später hatte der in Kroatien geborene Österreicher neuerlich ein Mitteilungsbedürfnis. In Reaktion auf ein Video zu israelischen Luftangriffen im Libanon schrieb er am 11. Dezember: „Schade das (sic) Onkel Adolf nicht mehr am Leben ist. Israel bräuchte jetzt einen Besuch von Onkel Adolf – er würde dort alles regeln.“ (derstandard.at, 5.7.25)

Der Angeklagte, der sich vor Gericht schuldig bekannte, bezeichnete seine Handlungen als unüberlegt, unreif und kindisch. Er betonte, keine nationalsozialistische Gesinnung zu haben, was er durch wiederholte Besuche in Mauthausen und seine Freundschaften in der LGBTIQ-Szene zu belegen versuchte.

Das Gericht stellte jedoch klar, dass für die Erfüllung des Straftatbestands keine NS-Gesinnung notwendig ist. Trotz mehrfacher Beteuerungen, im Affekt gehandelt zu haben, glaubte das Gericht dem Angeklagten diese Erklärung nicht, da die beiden Postings im Abstand von eineinhalb Monaten erfolgten. Der Angeklagte wurde einstimmig zu 18 Monaten bedingter Haft verurteilt – ob rechtskräftig oder nicht, ist im Prozessbericht des „Standard“ nicht zu lesen.

Wien: Anklage für mutmaßlichen Brandstifter am jüdischen Friedhof

In der Nacht auf den 1. November 2023 wurde ein Brandanschlag auf den jüdischen Teil des Wiener Zentralfriedhofs verübt. Der Vorraum der Zeremonienhalle beim Tor IV brannte aus, und die Außenmauern wurden mit Hakenkreuzen und rechtsextremen Schriftzügen beschmiert. Nun wurde ein 27-jähriger Österreicher türkischer Abstammung als Tatverdächtiger identifiziert und angeklagt. Der Mann, der bisher strafrechtlich nicht auffällig war und laut Behörden keinen bekannten Kontakt zu rechtsextremen oder antisemitischen Kreisen gehabt haben soll, bestreitet die Tat. Spuren am Tatort, ein DNA-Gutachten sowie eine Rufdatenauswertung würden den Mann jedoch belasten.

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen schwerer Straftaten als Mittel nationalsozialistischer Betätigung gemäß § 3f Verbotsgesetz erhoben. Dem Angeklagten drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis zwanzig Jahre Haft. Der Sachschaden beläuft sich laut Israelitischer Kultusgemeinde auf eine hohe sechsstellige Summe; unter anderem wurden wertvolle, teils sehr alte Bücher unwiederbringlich zerstört.

Der Angeklagte bestreitet, über die Friedhofsmauer geklettert oder an den Schmierereien beteiligt gewesen zu sein. Hinweise deuten auf einen möglichen Mittäter hin, da an einer am Tatort gefundenen Flasche die DNA einer weiteren Person festgestellt wurde.

Der 27-Jährige wird sich vor einem Geschworenengericht verantworten müssen. Ein Termin steht noch nicht fest.

(Quelle: wien.orf.at , 2.7.25)

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Schlagwörter: Antisemitismus | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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