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Lesezeit: 5 Minuten

Mélange KW 27/25 (Teil 1): 3 Prozesse und eine Anklage

Das OLG Wien erzwang einen Pro­zess gegen einen Mann, bei dem im Zuge einer Haus­durch­ung NS-Devo­tio­na­li­en und Waf­fen gefun­den wur­den. Im Pro­zess soll ein „ami­ka­ler” Ton geherrscht haben. Ein deut­scher Neo­na­zi muss für 3,5 Jah­re hin­ter Git­ter. Wie viel jenen Mann erwar­tet, der einen Brand­an­schlag am jüdi­schen Fried­hof in Wien ver­übt haben soll, ist noch nicht klar: Die Straf­an­dro­hung liegt bei min­des­tens zehn Jahren.

7. Juli 2025
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Inhalt

Togg­le
  • Korneuburg/NÖ: Ami­ka­ler Prozess
  • Feldkirch/Vbg: 3,5 Jah­re Haft für „geis­ti­gen Durchfall“
  • Wien: 18 Mona­te für „kin­di­sche“ Postings
  • Wien: Ankla­ge für mut­maß­li­chen Brand­stif­ter am jüdi­schen Friedhof

Korneuburg/NÖ: Amikaler Prozess

Ein 47-jäh­ri­ger Nie­der­ös­ter­rei­cher muss­te uner­war­tet in Kor­neu­burg vor Gericht. Zuvor hat­te er für ein „NS-Muse­um“ eine außer­ge­richt­li­che Eini­gung erzie­len kön­nen – Details dazu sind bedau­er­li­cher­wei­se nicht bekannt. Ein Ver­fah­ren wegen Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz (Besitz eines Sturm­ge­wehrs, eines Schlag­rings und eines Tele­skop­schlag­stocks) wur­de diver­sio­nell mit der Zah­lung einer Geld­bu­ße von 500 Euro abge­schlos­sen. Das Ober­lan­des­ge­richt (OLG) akzep­tier­te die­se diver­sio­nel­le Lösung jedoch nicht und ver­lang­te eine Verurteilung.

Für juris­ti­sche Ver­hält­nis­se fast schon ami­kal ging es bei einer Ver­hand­lung wegen drei­er Ver­stö­ße gegen das Waf­fen­ge­setz am Lan­des­ge­richt Kor­neu­burg zu. Das hat­te viel­leicht damit zu tun, dass sich Rich­ter Mar­tin Bod­ner und der 47-jäh­ri­ge Beschul­dig­te schon aus einem frü­he­ren Ver­fah­ren ken­nen. In die­sem ging es um eine Art „NS-Muse­um“, das Beam­te im Haus des Man­nes in Gän­sern­dorf bei einer Haus­durch­su­chung am 21. Febru­ar letz­ten Jah­res vor­fan­den. (noen.at, 1.7.25)

Trotz der Vor­ga­be des OLG beton­te Bod­ner die zahl­rei­chen Mil­de­rungs­grün­de: Der Beschul­dig­te hat­te die Poli­zei selbst auf das ver­steck­te Sturm­ge­wehr auf­merk­sam gemacht, die Waf­fen waren lan­ge nicht benutzt wor­den, und der Mann hat­te einen Schlag­ring und einen Tele­skop­schlag­stock fast vergessen.

Mit drei beding­ten Mona­ten blieb der Rich­ter in sei­nem Urteil unter der Aus­kunfts­pflicht, was Ver­ur­tei­lun­gen betrifft. „Ich nehm’s an, ich kann’s eh nicht ändern“, waren dann die tat­säch­lich letz­ten Wor­te des 47-Jäh­ri­gen im Gerichts­saal. (noen.at)

Der Besitz von NS-Devo­tio­na­li­en und Waf­fen wer­den in Öster­reich eben „ami­kal“ abge­han­delt. Wir können‘s eh nicht ändern …

Feldkirch/Vbg: 3,5 Jahre Haft für „geistigen Durchfall“

Ein mehr­fach in Deutsch­land und Öster­reich vor­be­straf­ter 38-jäh­ri­ger Deut­scher muss­te sich am 2. Juli vor einem Schwur­ge­richt in Feld­kirch wegen Ver­het­zung und natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ant­wor­ten. Der Neo­na­zi, der bereits in Unter­su­chungs­haft saß, hat­te zwi­schen Febru­ar 2023 und Febru­ar des Fol­ge­jah­res wie­der­holt natio­nal­so­zia­lis­ti­sche und anti­se­mi­ti­sche Inhal­te auf Social-Media-Platt­for­men wie X und Insta­gram gepos­tet und kommentiert.

So schrieb er unter die Abbil­dung einer Tora: „Gele­sen, drauf­ge­pisst und ver­brannt.“ Ein ande­res Foto zeigt ihn, wie er vor einer Syn­ago­ge in Det­mold ein Mett­bröt­chen isst. Eben­so pos­te­te er meh­re­re Auf­nah­men des isla­mi­schen Fried­hofs in Alt­ach. Dar­un­ter Grab­stei­ne, an denen her­un­ter­rin­nen­des Bier den Effekt des Dar­auf-Uri­nie­rens dar­stel­len soll. (krone.at, 3.7.25)

Vor Gericht bestritt der Ange­klag­te, Natio­nal­so­zia­list zu sein, und bezeich­ne­te sei­ne Pos­tings als „geis­ti­gen Durch­fall“, an den er sich teil­wei­se nicht mehr erin­nern kön­ne. Das Gericht folg­te die­ser Dar­stel­lung nicht und ver­ur­teil­te ihn zu einer Haft­stra­fe von drei­ein­halb Jah­ren. Ob das Urteil bereits rechts­kräf­tig ist, geht aus dem Bericht der „Kro­nen Zei­tung“ nicht hervor.

Wien: 18 Monate für „kindische“ Postings

Ein 33-jäh­ri­ger, bis­her unbe­schol­te­ner Mann stand am 4. Juli in Wien vor Gericht, weil er auf Insta­gram am Account der „Zeit im Bild“ zwei Pos­tings ver­öf­fent­lich­te, in denen er Adolf Hit­ler im Zusam­men­hang mit israe­li­schen Luft­an­grif­fen erwähn­te und des­sen Ein­grei­fen wünsch­te. Die Bei­trä­ge sei­en von der Mode­ra­ti­on recht­zei­tig ver­bor­gen wor­den und wur­den des­halb nur wegen des Ver­suchs einer Holo­caust­gut­hei­ßung angeklagt.

Staats­an­wäl­tin Bet­ti­na Som­mer wirft dem Unbe­schol­te­nen vor, am 20. Okto­ber unter einem Clip zu israe­li­schen Luft­an­grif­fen in Syri­en geschrie­ben zu haben: „Ah Isra­el hat aus der Ver­gan­gen­heit nichts gelernt! Wo ist Hit­ler, wenn man ihn braucht.” Nicht ganz zwei Mona­te spä­ter hat­te der in Kroa­ti­en gebo­re­ne Öster­rei­cher neu­er­lich ein Mit­tei­lungs­be­dürf­nis. In Reak­ti­on auf ein Video zu israe­li­schen Luft­an­grif­fen im Liba­non schrieb er am 11. Dezem­ber: „Scha­de das (sic) Onkel Adolf nicht mehr am Leben ist. Isra­el bräuch­te jetzt einen Besuch von Onkel Adolf – er wür­de dort alles regeln.” (derstandard.at, 5.7.25)

Der Ange­klag­te, der sich vor Gericht schul­dig bekann­te, bezeich­ne­te sei­ne Hand­lun­gen als unüber­legt, unreif und kin­disch. Er beton­te, kei­ne natio­nal­so­zia­lis­ti­sche Gesin­nung zu haben, was er durch wie­der­hol­te Besu­che in Maut­hau­sen und sei­ne Freund­schaf­ten in der LGBTIQ-Sze­ne zu bele­gen versuchte.

Das Gericht stell­te jedoch klar, dass für die Erfül­lung des Straf­tat­be­stands kei­ne NS-Gesin­nung not­wen­dig ist. Trotz mehr­fa­cher Beteue­run­gen, im Affekt gehan­delt zu haben, glaub­te das Gericht dem Ange­klag­ten die­se Erklä­rung nicht, da die bei­den Pos­tings im Abstand von ein­ein­halb Mona­ten erfolg­ten. Der Ange­klag­te wur­de ein­stim­mig zu 18 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt – ob rechts­kräf­tig oder nicht, ist im Pro­zess­be­richt des „Stan­dard“ nicht zu lesen.

Wien: Anklage für mutmaßlichen Brandstifter am jüdischen Friedhof

In der Nacht auf den 1. Novem­ber 2023 wur­de ein Brand­an­schlag auf den jüdi­schen Teil des Wie­ner Zen­tral­fried­hofs ver­übt. Der Vor­raum der Zere­mo­nien­hal­le beim Tor IV brann­te aus, und die Außen­mau­ern wur­den mit Haken­kreu­zen und rechts­extre­men Schrift­zü­gen beschmiert. Nun wur­de ein 27-jäh­ri­ger Öster­rei­cher tür­ki­scher Abstam­mung als Tat­ver­däch­ti­ger iden­ti­fi­ziert und ange­klagt. Der Mann, der bis­her straf­recht­lich nicht auf­fäl­lig war und laut Behör­den kei­nen bekann­ten Kon­takt zu rechts­extre­men oder anti­se­mi­ti­schen Krei­sen gehabt haben soll, bestrei­tet die Tat. Spu­ren am Tat­ort, ein DNA-Gut­ach­ten sowie eine Ruf­da­ten­aus­wer­tung wür­den den Mann jedoch belasten.

Die Staats­an­walt­schaft hat Ankla­ge wegen schwe­rer Straf­ta­ten als Mit­tel natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Betä­ti­gung gemäß § 3f Ver­bots­ge­setz erho­ben. Dem Ange­klag­ten dro­hen im Fal­le einer Ver­ur­tei­lung zehn bis zwan­zig Jah­re Haft. Der Sach­scha­den beläuft sich laut Israe­li­ti­scher Kul­tus­ge­mein­de auf eine hohe sechs­stel­li­ge Sum­me; unter ande­rem wur­den wert­vol­le, teils sehr alte Bücher unwie­der­bring­lich zerstört.

Der Ange­klag­te bestrei­tet, über die Fried­hofs­mau­er geklet­tert oder an den Schmie­re­rei­en betei­ligt gewe­sen zu sein. Hin­wei­se deu­ten auf einen mög­li­chen Mit­tä­ter hin, da an einer am Tat­ort gefun­de­nen Fla­sche die DNA einer wei­te­ren Per­son fest­ge­stellt wurde.

Der 27-Jäh­ri­ge wird sich vor einem Geschwo­re­nen­ge­richt ver­ant­wor­ten müs­sen. Ein Ter­min steht noch nicht fest.

(Quel­le: wien.orf.at , 2.7.25)

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Schlagwörter: Antisemitismus | Neonazismus/Neofaschismus | Niederösterreich | Vandalismus/Sachbeschädigung/Schmierereien | Verbotsgesetz | Verhetzung | Vorarlberg | Wiederbetätigung | Wien

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