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„Stoppt die Rechten“ ist eine unabhängige, antifaschistische Plattform, die Rechtsextremismus und Neonazismus in Österreich sichtbar macht, analysiert und dokumentiert – mit dem umfassendsten öffentlich zugänglichen Online-Archiv zu rechtsextremen Entwicklungen und Vorfällen in Österreich.

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Lesezeit: 8 Minuten

Mélange KW 27–33/24 (Teil 1): Verbotsgesetz-Prozesse

Viel Alko­hol ist in den Pro­zes­sen nach dem Ver­bots­ge­setz der letz­ten sechs Wochen geflos­sen, und dazu kamen jede Men­ge absur­der Erklä­run­gen. Und ein absur­des Urteil gegen einen Kärnt­ner, der frisch aus der Haft gekom­men, die er wegen Wie­der­be­tä­ti­gung absit­zen muss­te, sein „Schwar­ze Sonne“-Tattoo öffent­lich dar­ge­bo­ten hat­te, aber den­noch frei­ge­spro­chen wurde.

19. Aug. 2024
Collage Prozesse (Fotos SdR)
Rückblick Prozesse (Fotos SdR)

Graz: Schuldspruch für Homophobie und NS-Devotionalien
Innsbruck: „Unsinn“ mit drei Promille
Feldkirch/V: Von Hitlerbildern auf dem Handy nichts gewusst
Pongau-Salzburg: „Schöner Scheiß“
Wien: Kurzer Prozess für Adolf-Liebhaber
Feldkirchen-Klagenfurt: Freispruch für „Schwarze Sonne“
Salzburg: Pensionist mit Nazi-Chatnachrichten
Treffen-Klagenfurt: Sexualstraftäter auch ein Wiederbetätiger
Salzburg: 16-Jähriger nach Verbotsgesetz verurteilt

 

Graz: Schuldspruch für Homophobie und NS-Devotionalien

Am 4.7.24 stand ein 33-jäh­ri­ger Gra­zer wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht: Er soll am Tag der Gra­zer Regen­bo­gen­pa­ra­de 2023 meh­re­re que­e­re Per­so­nen bedrängt und geschrien haben, „Die­se Schwuch­teln gehö­ren alle ins KZ“. Bei einer Haus­durch­su­chung wur­den jede Men­ge NS-Devo­tio­na­li­en sichergestellt.

Bereits 2017 wur­de Micha­el Z. wegen des Besit­zes von NS-Devo­tio­na­li­en ver­ur­teilt. Im aktu­el­len Ver­fah­ren behaup­te­te er, er habe die­se Din­ge nur von Bekann­ten geschenkt bekom­men, da er ein „Samm­ler“ sei. Außer­dem habe er nichts gegen Schwu­le. Zu den gefun­de­nen Gegen­stän­den zäh­len unter ande­rem eine Reichs­kriegs­flag­ge, die er im Wohn­zim­mer dra­piert hat­te, Bier­fla­schen mit Hit­ler­bil­dern, meh­re­re mit Haken­kreu­zen ver­zier­te Gegen­stän­de und eine Aus­ga­be von „Mein Kampf“. Den­noch, so die Ver­tei­di­gungs­li­nie, habe Z. mit dem Natio­nal­so­zia­lis­mus nichts am Hut, auch wenn sei­ne Tat­toos – Mickey Maus mit Hit­ler­bart und ein Haken­kreuz – dies­be­züg­lich eine ande­re Spra­che spre­chen. Das Haken­kreuz-Tat­too aber habe er sich gesto­chen, da es ein bud­dhis­ti­sches Frie­dens­sym­bol sei.

Als wei­te­ren Grund für den Besitz die­ser Gegen­stän­de nann­te Z. die Finan­zie­rung sei­ner Dro­gen­sucht: Er woll­te die Devo­tio­na­li­en nur wei­ter­ver­kau­fen, um dadurch an Geld für Alko­hol zu kom­men. Auch der Ver­tei­di­ger sowie die Mut­ter des Ange­klag­ten führ­ten mehr­mals des­sen Alko­hol­sucht als ent­las­ten­des Argu­ment an. Er sei „ein „wan­dern­des Irr­licht zwi­schen Bil­la-Eck und Kep­ler­brü­cke“, brach­te der Ver­tei­di­ger vor.

Schluss­end­lich wur­de Z. in bei­den Haupt­fra­gen – es ging neben dem Vor­wurf der Wie­der­be­tä­ti­gung auch um ein gestoh­le­nes Smart­phone – ein­stim­mig schul­dig gespro­chen und zu einer Frei­heits­stra­fe von zwei Jah­ren, davon 16 Mona­te unbe­dingt, ver­ur­teilt. Als straf­mil­dernd wur­de sei­ne Sucht­krank­heit gewer­tet, als erschwe­rend die Vor­stra­fe und die offe­ne Pro­be­zeit aus der vor­an­ge­gan­ge­nen Ver­ur­tei­lung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Dan­ke an prozess.report für die Prozessbeobachtung!

Innsbruck: „Unsinn“ mit drei Promille

Der Alko­hol hat­te einen 37-jäh­ri­gen Tiro­ler der­ar­tig beein­flusst – es wur­den drei Pro­mil­le Alko­hol­ge­halt im Blut gemes­sen –, dass er ganz ent­ge­gen sei­ner Hal­tung im Zuge eines Ter­mins bei der Gesund­heits­kas­se „Heil Hit­ler“ geschrien, dabei den Füh­rer­gruß dar­ge­bo­ten und zudem auch noch „Scheiß Tschu­schen, scheiß Afgha­nen, alle Aus­län­der soll­te man ver­ga­sen“ (Ver­hand­lungs­ka­len­der) geru­fen haben soll. Beim Pro­zess am Lan­des­ge­richt Inns­bruck am 15. Juli gab er sich reumütig.

„Das ist nicht mei­ne Ein­stel­lung, ich habe damit über­haupt nichts zu tun“, strich der wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ange­klag­te 37-Jäh­ri­ge am Inns­bru­cker Lan­des­ge­richt mehr­fach her­aus. Es sei aber so, dass er, wenn er viel Alko­hol trin­ke, Unsinn rede. So auch im ver­gan­ge­nen Novem­ber: „Ich habe die gan­ze Nacht Wein und Schnaps kon­su­miert und aller­höchs­tens eine Stun­de geschla­fen.“ (krone.at, 16.7.24)

Mit nur vier Mona­ten beding­ter Haft, einer Geld­stra­fe über 720 Euro und der Auf­la­ge, einen psych­ia­trisch beglei­te­ten Alko­hol­ent­zug zu machen, kam der Ange­klag­te recht güns­tig davon. Über die Rechts­kraft des Urteils ist nichts bekannt.

Feldkirch/V: Von Hitlerbildern auf dem Handy nichts gewusst

Ein 31-jäh­ri­ger Mann aus dem Unter­land muss­te sich am 25.7. vor dem Schwur­ge­richt in Feld­kirch wegen Ver­stö­ßen gegen das Ver­bots­ge­setz ver­ant­wor­ten. Der Ange­klag­te, der als unbe­schol­te­ner, flei­ßi­ger und ehren­amt­lich täti­ger Fami­li­en­va­ter beschrie­ben wird, hat­te auf sei­nem X‑Account ein Kriegs­fo­to mit dem Schrift­zug „Free Paläs­ti­na“ und dem Zusatz „Er hat es geplant“ gepos­tet. Nach­dem er von sei­nem Feu­er­wehr­kom­man­dan­ten dar­auf hin­ge­wie­sen wur­de, lösch­te er den Post, doch ein auf­merk­sa­mer Bür­ger hat­te bereits einen Screen­shot gemacht und ihn bei der Poli­zei angezeigt.

Inhal­te von den im Zuge einer Haus­durch­su­chung sicher­ge­stell­ten Han­dys brach­ten Belas­ten­des zuta­ge: „Dort fin­det sich ein Bild, das Adolf Hit­ler zeigt – mit dem Text: ‚Ich wer­de dich erschie­ßen, Jude!‘ Unter einem ande­ren Hit­ler-Foto ist zu lesen: ‚Ich könn­te alle Juden töten…!‘“ (krone.at 26.7.24)

Der Ange­klag­te bestritt im Pro­zess, ein Ras­sist zu sein, und erklär­te, dass er die Inhal­te, die er zuge­schickt bekommt, oft nicht rich­tig lese. Von den Hit­ler­bil­dern auf sei­nem Han­dy habe er nichts gewusst. Der Vor­arl­ber­ger wur­de mit fünf zu drei Stim­men schul­dig gespro­chen und zu zehn Mona­ten beding­ter Haft sowie einer Geld­stra­fe von 7.800 Euro ver­ur­teilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Pongau-Salzburg: „Schöner Scheiß“

Ein 31-jäh­ri­ger im Pon­gau leben­der Deut­scher wur­de am 31.7. am Lan­des­ge­richt Salz­burg wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung (§ 3g Ver­bots­ge­setz) zu 15 Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt. Über sechs Jah­re hin­weg hat­te der Tech­ni­ker etwa 70 Nazi-bezo­ge­ne Bil­der und Vide­os via Whats­App ver­schickt und posi­tiv kommentiert.

Bei einer Haus­durch­su­chung fan­den Ver­fas­sungs­schüt­zer eine Reichs­flag­ge, ein Schild mit der Auf­schrift „Blut und Ehre“ sowie zwei ille­gal beses­se­ne Waf­fen. Vor Gericht zeig­te sich der Ange­klag­te gestän­dig und bezeich­ne­te sein Ver­hal­ten als „schö­nen Scheiß“ – „schön“ hät­te er aller­dings weg­las­sen kön­nen! Das Urteil ist rechts­kräf­tig, und der Ver­ur­teil­te muss sich einer Bewäh­rungs­hil­fe unter­zie­hen. (Quel­len: Salz­bur­ger Nach­rich­ten, 1.8.24, S. L4 und krone.at, 31.7.24)

Wien: Kurzer Prozess für Adolf-Liebhaber

„Ich lie­be den Adolf“: Weil er letz­ten Novem­ber unter zwei Insta­gram-Pos­tings mit Bezug auf Isra­el eine Lie­bes­er­klä­rung an Hit­ler hin­ter­las­sen hat­te, wur­de ein 38-Jäh­ri­ger tür­ki­scher Staats­bür­ger am 2. August nach dem Ver­bots­ge­setz (§ 3h) in Wien verurteilt.

Der beschäf­ti­gungs­lo­se Ange­klag­te zeig­te sich gleich zu Beginn der Ver­hand­lung gestän­dig, behaup­te­te aber, dass er betrun­ken gewe­sen sei und mit den Kom­men­ta­ren nur pro­vo­zie­ren woll­te, weil ihn das Vor­ge­hen der israe­li­schen Armee im aktu­el­len Kon­flikt stö­re. Er wis­se, dass Hit­ler und die Nazis unschul­di­ge Men­schen getö­tet haben und fän­de das nicht gut. Dem Ver­tei­di­ger zufol­ge sei sein Man­dant kein Mit­glied der rechts­extre­men „Grau­en Wöl­fe“ oder ande­rer rechts­extre­mer Organisationen.

Am Ende des nur zwei­stün­di­gen Pro­zes­ses stand ein ein­stim­mi­ger Schuld­spruch durch die Geschwo­re­nen. Zusätz­lich zu der ein­jäh­ri­gen beding­ten Haft­stra­fe mit einer drei­jäh­ri­gen Pro­be­zeit ver­häng­te das Gericht einen Besuch in der KZ-Gedenk­stät­te Maut­hau­sen. Dass sich der Ange­klag­te als Elek­tri­ker selbst­stän­dig machen möch­te und unbe­schol­ten ist, sah das Gericht als straf­mil­dernd an. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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Feldkirchen-Klagenfurt: Freispruch für „Schwarze Sonne“

Ein Vil­la­cher, der wegen eines Nazi-Tat­toos ange­klagt war, wur­de am 6.8. am Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt über­ra­schen­der­wei­se frei­ge­spro­chen. Die „Schwar­ze Son­ne“, die als NS-Sym­bol gilt und in der Öffent­lich­keit ver­bo­ten ist, wur­de von dem 40-Jäh­ri­gen als Sym­bol für das „Rad des Schick­sals und die Tier­kreis­zei­chen“ ver­tei­digt. Der Mann war im Tie­bel­park von Feld­kir­chen betrun­ken und mit nack­tem Ober­kör­per auf­ge­fal­len, wobei das Tat­too sicht­bar war.

Obwohl er erst kürz­lich eine Haft­stra­fe wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­büßt hat­te, votier­ten die Geschwo­re­nen für einen Frei­spruch. Sein Anwalt argu­men­tier­te, der Ange­klag­te habe nicht viel über die Kon­se­quen­zen nach­ge­dacht. Dafür, dass er weni­ge Stun­den nach dem Auf­tritt im Tie­bel­park sei­ne Lebens­ge­fähr­tin bedroht und atta­ckiert hat­te, wur­de der Mann zu sechs Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt; das Urteil ist jedoch noch nicht rechts­kräf­tig. (Quel­le: krone.at, 6.8.24)

Update 26.9.24: Das OLG Graz trug nach einer Beschwer­de der Staats­an­walt­schaft dem Erst­ge­richt auf, die bedingt aus­ge­spro­che­ne Stra­fe in eine unbe­ding­te umzuwandeln.

Für die Zurschaustellung dieses Tattoos ("Schwarze Sonne") setzte es bei einem Prozess im Februar 24 zwei Jahre bedingt (Foto auf einem antifaschistischen Portal im April 2022 veröffentlicht)
Für die Zur­schau­stel­lung die­ses Tat­toos einer „Schwar­zen Son­ne” setz­te es bei einem Pro­zess im Febru­ar 24 zwei Jah­re bedingt (Foto auf einem anti­fa­schis­ti­schen Por­tal im April 2022 veröffentlicht)

Salzburg: Pensionist mit Nazi-Chatnachrichten

Kurz fällt der Bericht der Salz­bur­ger Nach­rich­ten (8.8.24) zum Pro­zess eines 64-jäh­ri­gen Salz­bur­ger aus:

Zehn Mona­te beding­te Haft wegen natio­nal­so­zia­lis­ti­scher Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz: So lau­te­te am Don­ners­tag am Lan­des­ge­richt Salz­burg das bereits rechts­kräf­ti­ge Urteil eines Geschwo­re­nen­se­nats (Vor­sitz: Rich­te­rin Ilo­na Schal­wich-Mózes) für einen 64-jäh­ri­gen Salz­bur­ger Pen­sio­nis­ten. Laut Staats­an­walt Chris­toph Wan­ca­ta hat­te der unbe­schol­te­ne Ange­klag­te über drei Jah­re hin­durch via Whats­App eine Viel­zahl von Pos­tings ver­sen­det, in denen etwa Adolf Hit­ler glo­ri­fi­ziert und die Zie­le bzw. Greu­el­ta­ten des Natio­nal­so­zia­lis­mus posi­tiv dar­ge­stellt wur­den. Im Pro­zess bekann­te sich der 64-Jäh­ri­ge schul­dig zum Anklagevorwurf.

Treffen-Klagenfurt: Sexualstraftäter auch ein Wiederbetätiger

Rechts­extre­me nei­gen dazu, sich als die obers­ten Kin­der­schüt­zer zu gerie­ren, die Rea­li­tät dahin­ter sieht nicht sel­ten anders aus. Am 9. August stan­den getrennt von­ein­an­der zwei Ange­klag­te im Lan­des­ge­richt Kla­gen­furt vor Gericht und muss­ten sich wegen schwe­ren sexu­el­len Miss­brauchs einer Unmün­di­gen ver­ant­wor­ten. Bei­de waren ange­klagt, ein zwölf­jäh­ri­ges Mäd­chen via Chat­nach­rich­ten zu Miss­brauchs­hand­lun­gen auf­ge­for­dert zu haben. Der 40-jäh­ri­ge Täter zeig­te sich halb geständig.

Im Kel­ler des 40-Jäh­ri­gen wur­den bei einer Haus­durch­su­chung wegen der Chats Hit­ler-Devo­tio­na­li­en gefun­den, was ihm erst im April eine Ver­ur­tei­lung wegen eines Ver­sto­ßes gegen das Ver­bots­ge­setz (sechs Mona­te bedingt plus Geld­stra­fe) ein­ge­bracht hat­te. (kaernten.orf.at, 9.8.24)

Er habe laut Ver­hand­lungs­ka­len­der „von Okto­ber 2021 bis Sep­tem­ber 2023 in Stö­ckel­wein­gar­ten [sic!], sich im natio­nal­so­zia­lis­ti­schen Sin­ne wie­der­be­tä­tigt (…), indem er ein­schlä­gi­ge Gegen­stän­de für ande­re sicht­bar in sei­nem Kel­ler­raum aus­ge­stellt haben soll“.

Für sei­ne Miss­brauchstat erhielt der Kärnt­ner nun 18 Mona­te Haft, davon sechs unbedingt.

Salzburg: 16-Jähriger nach Verbotsgesetz verurteilt

Nur knap­pe Infor­ma­tio­nen gibt es zu einem Pro­zess, der am 14.8. am Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt abge­wi­ckelt wurde.

Vor den Geschwo­re­nen im Salz­bur­ger Lan­des­ge­richt hat sich am Mitt­woch ein 16-Jäh­ri­ger erklä­ren müs­sen: Der Jugend­li­che hat­te in 54 Chat-Nach­rich­ten das NS-Reich ver­herr­licht. Nicht nur: Auf dem Han­dy fan­den Ermitt­ler auch Vide­os, in denen der Jugend­li­che den Hit­ler-Gruß zeig­te. Wegen Wie­der­be­tä­ti­gung nach dem Ver­bots­ge­setz 3g wur­de der jun­ge Ein­hei­mi­sche zu sechs Mona­ten auf Bewäh­rung ver­ur­teilt. Zudem wur­de ihm sein Han­dy abge­nom­men und er muss per Wei­sung Maut­hau­sen besu­chen. (Kro­nen Zei­tung, 15.8.24, S. 30)

➡️ Rück­blick KW 27–33/24 (Teil 2): Pro­zes­se Verhetzung
➡️ Rück­blick KW 27–33/24 (Teil 3): Von Raz­zi­en, Bur­schen­schaf­tern, Iden­ti­tä­ren bis zum Bundesheer
il 1): Verbotsgesetz-Prozesse
➡️ Rück­blick KW 27–33/24 (Teil 4): Blick über die Grenzen
➡️ Rück­blick KW 27–33/24 (Teil 5): FPÖ

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