Wien-Feldkirch: Haft für Verhetzung gegen CSD
Eine homophobe Drohung eines Users aus Vorarlberg hat zuletzt das Höchstgericht beschäftigt. Ein 33-Jähriger hatte den Teilnehmenden der Christopher-Street-Day Parade in Bregenz online gedroht und wurde verurteilt. Der Angeklagte aber wollte das Urteil nicht annehmen. Jetzt ist er mit seiner Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) gescheitert. Aufrecht ist aber eine Berufung gegen die Strafhöhe, die beim Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck liegt.
Ausgangspunkt war ein Posting vom 16. Mai 2025. Unter ein öffentlich zugängliches Video auf dem Instagram-Account der „CSD Vorarlberg“ schrieb der in der Türkei geborene Österreicher, er müsse mit seinem Auto noch in die Waschstraße, werde aber warten, bevor er durch den Dreck fahre. (neue.at, 20.4.26)
Das Landesgericht Feldkirch hatte dies als „Aufstacheln zu Hass gegen nicht heterosexuelle Personen“ gewertet, also Verhetzung. Zudem habe der Angeklagte mit seinem Posting die Teilnehmer:innen des CSD in Furcht und Unruhe versetzt. Er gab vor Gericht an, sein Kommentar wäre nicht ernst gemeint gewesen. Vergangenen Herbst war dann der 13-fach vorbestrafte Mann wegen Verhetzung und versuchten Landzwangs verurteilt worden: 15 Monate Haft.
Mit dem Entscheid des OGH ist der Schuldspruch rechtskräftig, das OLG kann aber noch die Höhe der Strafe korrigieren.
Graz: Fünf Monate Haft für Verhetzung et al.
Ein Grazer wurde am 20. April am Straflandesgericht zu fünf Monaten Haft wegen Verhetzung und einem tätlichen Angriff verurteilt. Die eigentlich milde Strafe ergänzt die neun Monate, die der Alkoholkranke wegen früherer Straftaten ohnehin schon absitzen muss. Was war passiert?
Einmal beschimpfte er einen Mann auf der Straße rassistisch, seinen Begleiter als „Sch…-Ausländer“. Da es öffentlich passiert ist, war das Verhetzung. Ein andermal drehte er in einem Bus der Graz Linien durch und trat gegen eine Glasscheibe, bis sie zerbrach. Danach wollte er sich den Ausstieg aus dem Bus mit Gewalt gegen den Fahrer erzwingen: schwere Sachbeschädigung, tätlicher Angriff auf einen Bediensteten öffentlicher Verkehrsmittel, Nötigung. (kleinezeitung.at, 20.4.26)
Der 28-jährige Grazer ist nicht nur hafterfahren, sondern war auch geständig. Im betrunkenen Zustand gerate er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Inhalt der Gerichtsverhandlung waren insbesondere seine Erkrankungen, die viel mit der Straffälligkeit des Mannes zu tun haben: Alkoholsucht, Asperger-Syndrom und eine narzisstische und dissoziale Persönlichkeitsstörung. Der Angeklagte hat schon jetzt eine Erwachsenenvertretung durch seinen Anwalt Franz Unterasinger. Der sagte vor Gericht: „Die Zurechnungsfähigkeit steht außer Frage, ist aber eingeschränkt.“ Der Angeklagte, aktuell trocken, sei einsichtig und warte auf eine stationäre Entwöhnungstherapie.
Deshalb werden ihm die bedingten Strafen von anderen Straftaten vorerst zurückgestellt. „Wenn die Therapie nicht funktioniert und Sie wieder etwas anstellen, dann raschelt es ordentlich“, sagte der Richter und stellte eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug in Aussicht. Das Urteil ist rechtskräftig.
Linz: Drei Monate bedingt für „Benzin drauf und Feuerzeug“
„Bitte, ich will nicht ins Gefängnis“, soll der Angeklagte Stefan H. unter Tränen die Richterin angebettelt haben, schreibt die Kronen Zeitung. Am 21. April stand ein 37-jähriger Grazer vor dem Linzer Kadi, nachdem er online Hass verbreitet hatte. Die Vorgeschichte:
Der Anlass war ein freudiger: 21 Teilnehmerinnen hatten erfolgreich die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege absolviert. Einige tragen auf dem Foto ein Kopftuch. So postete der 37-Jährige: „Die mit Kopftuch Benzin drauf und Streichholz”.
Die Staatsanwaltschaft hatte einen Strafantrag wegen Verhetzung und Aufforderung zu Straftaten eingebracht. (nachrichten.at, 21.4.26)
Dazu kam noch eine Anklage wegen der Gutheißung von mit Strafe bedrohter Handlungen. Vor Gericht war der Mann geständig, zeigte Reue und beteuerte, weiterhin sich mit professioneller Hilfe um seine psychiatrische Erkrankung und Alkoholsucht zu kümmern. Auch versprach er sich „von allen Sozialen Medien abgemeldet“ zu haben.
Verurteilt wurde der vom Anwalt Richard Benda verteidigte Angeklagte trotzdem zu drei Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit – rechtskräftig.
Linz: StA bekämpft Diversion nach Aufschrei durch MKÖ und Antifa-Netzwerk
Über einen Zeitraum von viereinhalb Jahren hatte Florian S. aus dem Bezirk Rohrbach exakt 71 Nachrichten mit NS-Inhalten über WhatsApp verschickt. Dies hat ihn vergangenen Herbst vor das Landesgericht Linz gebracht. Sein Prozess verlief überraschend glimpflich, obwohl unter den inkriminierten Posts ein paar besonders widerliche waren. Eines davon ein Hitler-Bild mit dem Spruch „Es gibt keine N* [Abkürzung SdR], nur schlecht verbrannte Juden.“ Insofern war das Urteil am 28. November letzten Jahres überraschend: Verfahrenseinstellungen durch Diversion mit einer Zahlung von 3.500 Euro plus 500 Euro für die Verfahrenskosten.
Die Prozessberichterstattung von Stoppt die Rechten hat den Fall in die öffentliche Diskussion gebracht, was das schwer nachvollziehbare Urteil noch wenden könnte:
Das Mauthausen Komitee Österreich (MKÖ) und das OÖ. Netzwerk gegen Rassismus und Rechtsextremismus (Antifa-Netzwerk) übten scharfe Kritik an der Entscheidung. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft reagiert und die Diversion beim Oberlandesgericht Linz angefochten. (ots.at, 24.4.26)
K: Ermittlungen gegen Schüler wegen Gewaltandrohungen und Wiederbetätigung
Sein Rauswurf aus der Schule ist schon beantragt, jetzt liegt der Ball bei der Bildungsdirektion, die über die schulische Zukunft eines Schülers einer Höheren Schule in Kärnten zu entscheiden hat. Aber das ist noch nicht alles, denn besagtem Schüler stehen auch Strafverfahren bevor. Er soll Lehrpersonal und Mitschüler:innen mit Gewalt und Vergewaltigung gedroht haben.
Gegen ihn ermittelt die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, wie der Sprecher Markus Kitz bestätigt. Seit Ende März dieses Jahres gibt es ein Ermittlungsverfahren gegen den Jugendlichen wegen des Verdachts der Nationalsozialistischen Wiederbetätigung. Zudem wird gegen ihn wegen gefährlicher Drohung ermittelt. (kleinezeitung.at, 24.4.26)
Pöham/Sbg: 16 Beschuldigte nach Maskenball
Nachdem gleich zwei verstörende Vorfälle bei einem Maskenball am 31. Jänner in der Pongauer Gemeinde Pöham publik wurden, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg Ermittlungen in zwei getrennt geführten Verfahren aufgenommen wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Verbotsgesetz aufgenommen: einmal gegen zwölf Beschuldigte zwischen 15 und 26 Jahren, die mit Ku-Klux-Klan-Kutten erschienen waren, und dann gegen vier weitere Beschuldigte, die ihre Häftlingskostüme mit dem Code „SS88“ bestückt haben sollen.
Die Staatsanwaltschaft ließ auch „etliche Hausdurchsuchungen“ durchführen. Der Anwalt eines Beschuldigten Kuttenträgers beteuert, sein Mandant sei lediglich „als Geist“ verkleidet gewesen. „Er wollte gar nicht als Ku-Klux-Klan-Mitglied erscheinen, er wusste über diesen Bund gar nichts. (sn.at, 24.4.26)
Eiernockerl – jährlich grüßt das Murmeltier
Neonazis nutzen den 20. April alljährlich, um codiert Adolf Hitler zum Geburtstag zu gratulieren – als Mutprobe, Provokation oder aus reiner Menschenverachtung. Dass Eiernockerl mit grünem Salat das Lieblingsgericht des Massenmörders Hitler gewesen gewesen sei, ist zwar eine Erfindung seiner Fans, strafbar kann es aber trotzdem sein. Nicht alle, die diese Speise online posten oder auf die Speisekarte setzen, wollen den Tod von 6 Millionen Juden und Jüdinnen gutheißen. Deutet aber etwas auf ein Gutheißen des nationalsozialistischen Terrorregimes hin, so kann das Ganze vor Gericht enden, wie zuletzt wieder.
Deutlich anders als in den letzten Jahren war auf Facebook heuer ein deutlich geringeres Eiernockerl-Aufkommen zu bemerken, da der Konzern Meta einschlägige Eiernockerl-Postings weitgehend löschte. Damit haben es nur wenige geschafft, in den Genuss einer Anzeige durch Stoppt die Rechten zu kommen.
Wenn aber ein Magazin für Gastronomie, Hotellerie und Tourismus just am 20. April ein Rezept für Eiernockerl mit grünem Salat auf seiner Website und auf Facebook veröffentlicht, dann tauchen zumindest Fragezeichen auf, die Stoppt die Rechten zur weiteren Klärung an die NS-Meldestelle übergeben hat.
Unbedarft gab sich der Besitzer einer Villacher Fleischerei, der Eiernockerl am 20. April auf die Speisekarte setzte.
„Auf das Datum habe ich gar nicht geschaut. Wenn wir den Hintergrund gewusst hätten, hätten wir das natürlich nicht gemacht. Wir werden das in Zukunft auch zu diesem Datum nicht mehr servieren.“ (5min.at, 20.4.26)
Ebenfalls um einen Zufall soll es sich im Hotel Sonne des Unternehmens GEA/Waldviertler gehandelt haben. Heinrich Staudinger, der extrovertierte Geschäftsführer des Unternehmens und Ex-Kandidat zum Bundespräsidenten, war in der Vergangenheit bereits mit einer Nähe zu Verschwörungserzählungen aufgefallen.
Warum aber am 20. April „Eiernockerl mit Zwiebeln“ auf der Speisekarte landeten, wollte „Heute” von den Verantwortlichen des Hotel Sonne wissen.
„Wir haben den Menüplan für mehrere Wochen vorbereitet und haben dabei nicht auf das Datum geschaut”, sagt die Frau am Telefon. Und weiter: „Wir wissen, es ist Hitlers Geburtstag.“ Laut ihrer Erklärung habe man den Fehler bereits am Samstag erkannt, aber seitdem habe sich noch niemand gefunden, der die Karte korrigieren könne. Montagvormittag stand also das Eiernockerl-Angebot noch online. (heute.at, 20.4.26)
Dann ging es aber doch. Nach dem Gespräch mit der Zeitung dauerte es keine halbe Stunde und ein Gemüsestrudel ersetzte die Eiernockerl am Menü.
Ein Linzer Gasthaus bot ebenfalls Eiernockerl auf der Tageskarte an. Der Gastwirt wiegelte ab und sprach von „Versehen“.
Es sei ihm in 20 Jahren als Wirt nun „einmal passiert“, dass er dieses Essen an diesem Tag anbiete. „Der Koch hat nicht gewusst, was er getan hat. Es war ohne irgendeinen Hintergedanken. Es war ein blöder Zufall“, so der Lokalbetreiber im Gespräch mit den OÖN. „Der Menüplan wird jetzt geändert”, fügte er hinzu. (nachrichten.at, 21.4.26)
Den OÖN läge allerdings ein Schreiben vor, in welchem dem Gastronomen eine „Regelmäßigkeit dieses Verhaltens“ vorgeworfen wird, was der Angeschuldigte bestreitet. Die Staatsanwaltschaft Linz jedenfalls hat in dem Fall keine weiteren Schritte eingeleitet.
Wien: Antisemitismus-Meldestelle verzeichnet wieder ein Rekordhoch
1.532 antisemitische Vorfälle im Jahr 2025 und keine Besserung in Sicht: Die Antisemitismus-Meldestelle der IKG Wien präsentierte letzte Woche ihren Bericht über das vergangene Kalenderjahr, der zugleich einen neuen Höchststand markiert. Gegenüber 2024 sei die Anzahl der Meldungen wieder um ein Prozent gestiegen. Das sind im Schnitt 4,2 Vorfälle pro Tag.
Über die Hälfte der Hinweise fallen unter „verletzendes Verhalten“, 439 auf Massenzuschriften, also (online-)Publikationen, wie auch antisemitische Postings auf Social Media. 205 Meldungen betreffen Sachbeschädigungen, 27 Bedrohungen und 19 physische Angriffe. „Seit 2022 ist Antisemitismus mit Israelbezug die vorherrschende Erscheinungsform antisemitischer Vorfälle: 2025 entfielen 77,4 % aller dokumentierten Fälle darauf“, heißt es im Bericht. Die Antisemitismus-Meldestelle betont, dass die gemeldeten Fälle nur die Spitze des Eisbergs seien. Die Meldebereitschaft sinke, deswegen vermute man eine große Dunkelziffer.
Antisemitismus tritt heute nicht mehr nur in einzelnen, klar identifizierbaren Vorfällen in Erscheinung. Er hat sich zu einer Atmosphäre verdichtet, die für Betroffene dauerhaft spürbar ist, ohne notwendigerweise unter die IHRA-Arbeitsdefinition Antisemitismus zu fallen, oder sich gar in einem konkreten Vorfall zu manifestieren. Mittlerweile hat sich hierfür der Begriff “ambient antisemitism“ etabliert. (Bericht 2025, S. 8)
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