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Rückblick KW 47/23 (I): Prozesse

Im ers­ten Teil unse­res Rück­blicks dreht sich alles um Gerichts­pro­zes­se. Es geht u.a. um NS-Devo­­tio­na­­li­en, NS-Tat­­toos, Holo­caust­leug­nung per Video­link, Hit­­ler-Per­­for­­man­ces und einen Staats­ver­wei­ge­rer. Kla­gen­furt: Ver­ur­tei­lung nach Ver­bots- und Waf­fen­ge­setz Feldkirch/V: Video­links mit Holo­caust­leug­nern Salz­burg: Ein Wie­der­ho­lungs­tä­ter und sei­ne NS-Tat­toos Graz: Hit­ler als Spaß für die Fami­lie? St. Pöl­ten: Gefähr­li­che Dro­hung, Waf­fen und NS-Devo­tio­na­li­en Piel­ach-St. Pölten: […]

27. Nov 2023
Schwurgerichtssaal LG St. Pölten (© SdR)
Schwurgerichtssaal LG St. Pölten (© SdR)

Klagenfurt: Verurteilung nach Verbots- und Waffengesetz
Feldkirch/V: Videolinks mit Holocaustleugnern
Salzburg: Ein Wiederholungstäter und seine NS-Tattoos
Graz: Hitler als Spaß für die Familie?
St. Pölten: Gefährliche Drohung, Waffen und NS-Devotionalien
Pielach-St. Pölten: Rechtsextremer Mörder muss in Maßnahmenvollzug
St. Pölten: Drei Monate bedingt für Staatsverweigerer

Klagenfurt: Verurteilung nach Verbots- und Waffengesetz

Ein 37-jäh­ri­ger Kärnt­ner Unter­neh­mer stand in Kla­gen­furt wegen sei­ner NS-Devo­tio­na­li­en-Samm­lung sowie sei­ner NS-Tat­toos vor Gericht:

In sei­nem Haus sta­pel­ten sich NS-Devo­tio­na­li­en, die er am Floh­markt gekauft hat – von der Streich­holz­schach­tel mit dem Haken­kreuz über Gas­mas­ken, Hit­ler-Hef­ten bis zu Schlag­ring, Reichs­ad­ler und NS-Gür­tel­schnal­len ist alles zu finden.
Und sogar auf einem Kör­per stellt er sei­ne Gesin­nung eben­falls zur Schau. „Er hat am lin­ken Ober­schen­kel die schwar­ze Son­ne und am rech­ten das Eiser­ne Kreuz, samt Toten­kopf und SS-Wahl­spruch ‚Mei­ne Ehre heißt Treue‘“, so Staats­an­wäl­tin Doris Küg­ler.
(krone.at, 20.11.23)

Das Urteil lau­te­te zehn Mona­te beding­ter Haft sowie eine Geld­stra­fe von 4.500 Euro. Zudem muss der Mann beim Ver­ein Neu­start im Zuge des Pro­jekts „Dia­log statt Hass“ die Außen­stel­le des Kon­zen­tra­ti­ons­la­gers Maut­hau­sen am Loi­blpass besu­chen. (Quel­le: krone.at)

Feldkirch/V: Videolinks mit Holocaustleugnern

Sie­ben Mona­te beding­ter Haft und eine Geld­stra­fe von 1.200 Euro lau­te­te das nicht rechts­kräf­ti­ge Urteil gegen einen Mann in einem Geschwo­re­nen­pro­zess am Lan­des­ge­richt Feldkirch.

Der aus Deutsch­land stam­men­de 61-Jäh­ri­ge hat im März 2020 in Vor­arl­berg einem Freund per Whats­app zwei Nach­rich­ten mit Links zu Vide­os der bei­den in Deutsch­land wegen Volks­ver­het­zung ver­ur­teil­ten Holo­caust­leug­ner Ernst Zün­del und Richard Wil­liam­son geschickt. Damit hat sich der Ange­klag­te nach Ansicht von sie­ben der acht Geschwo­re­nen natio­nal­so­zia­lis­tisch wie­der­be­tä­tigt. (neue.at, 21.11.23)

Vor Gericht ver­trat sich der Aka­de­mi­ker selbst, er wei­ger­te sich auf der Ankla­ge­bank Platz zu neh­men und bean­trag­te einen Frei­spruch. Zudem stell­te er sich als poli­tisch ver­folgt dar.

Der Emp­fän­ger der bei­den Video­links war ein bri­ti­scher, in Vor­arl­berg woh­nen­der Ex-Leh­rer, der bereits im Novem­ber 2021 zu neun Mona­ten beding­ter Haft ver­ur­teilt wur­de, weil er auf Insta­gram den Holo­caust ver­harm­lost und teil­wei­se geleug­net hatte.

In den Vide­os äußern die bei­den ver­ur­teil­ten Holo­caust­leug­ner sinn­ge­mäß, dass „es kei­ne Gas­kam­mern gege­ben habe und die enor­men Ver­bren­nun­gen im Zusam­men­hang mit den Gas­kam­mern und Kre­ma­to­ri­en ein Wahn­witz und Hol­ly­wood-Pro­pa­gan­da sei­en.“ (krone.at, 21.11.23) Neben der Leug­nung der Sho­ah wird hier eine für Neo­na­zis typi­sche anti­se­mi­ti­sche Ver­schwö­rungs­er­zäh­lung zumin­dest impli­ziert, wonach Hol­ly­wood bzw. auch die gan­ze USA von Juden beherrscht wer­den würden.

Salzburg: Ein Wiederholungstäter und seine NS-Tattoos

Ein 25-Jäh­ri­ger wur­de am Lan­des­ge­richt Salz­burg rechts­kräf­tig zu 18 Mona­ten unbe­ding­ter Haft wegen NS-Wie­der­be­tä­ti­gung ver­ur­teilt. Er hat­te sich eine „Schwar­ze Son­ne“ und ein Haken­kreuz auf die Schul­ter täto­wie­ren las­sen, was er vor Gericht als „Rausch­ak­ti­on“ (krone.at, 22.11.23) bezeich­ne­te. Die rela­ti­ve Här­te des Urteils ergibt sich dar­aus, dass der Salz­bur­ger bereits im Jahr 2017 wegen Wie­der­be­tä­ti­gung vor Gericht stand:

Weil er mit einer Grup­pe am Bahn­hof „Sieg Heil“ geschrien hat. Die Rich­te­rin zitier­te sei­ne dama­li­gen Aus­sa­gen im Pro­zess: Alko­hol­rausch, Grup­pen­dy­na­mik. Schon damals habe er Bes­se­rung gelobt: „Und seit­her hat­ten sie sie­ben Straf­ver­hand­lun­gen.“ Vor allem auf­grund von Kör­per­ver­let­zun­gen. Eine sol­che wird ihm auch dies­mal vor­ge­wor­fen: Er soll einen Mann mit Faust­schlä­gen bewusst­los geschla­gen haben. Was der Ange­klag­te bestrei­tet. Das wird aber in einem ande­ren Pro­zess ver­han­delt. (krone.at)

Graz: Hitler als Spaß für die Familie?

Ein 54-Jäh­ri­ger muss­te in Graz vor Gericht, weil er vor sei­ner Fami­lie Hit­ler-Per­for­man­ces abge­hal­ten haben soll, inklu­si­ve ent­spre­chen­dem Gruß und Bärtchen:

Der Ange­klag­te hat in den Jah­ren 2018 bis 2022 mehr­mals vor Per­so­nen Reden von Adolf Hit­ler vor­ge­tra­gen. Zudem hat er gegen­über sei­ner Ehe­frau Öster­rei­cher als ‚min­der­wer­ti­ge Deut­sche‘ bezeich­net und gesagt, dass Polen zu Deutsch­land gehört“, führt Staats­an­wäl­tin Patri­cia Weber aus. „Es ist unmiss­ver­ständ­lich, dass er mit dem Vor­satz han­del­te, Zie­le des Natio­nal­so­zia­lis­mus wie­der zu bewer­ben. (kleinezeitung.at, 24.11.23)

Die Ver­tei­di­gung ging in eine völ­lig ande­re Rich­tung. Es habe sich um „eine Par­odie fürs Fami­li­en­al­bum“ gehan­delt und die Anzei­ge der mitt­ler­wei­le Ex-Frau ent­stam­me einem Rosen­krieg. Der Ange­klag­te selbst sieht sich gar als Schau­spie­ler „in der Tra­di­ti­on von Char­lie Chap­lin“.

Der Pro­zess muss­te ver­tagt wer­den, weil die Belastungszeug*innen (die Ex-Frau und ein Kind) erkrankt waren. (Quel­le: kleinezeitung.at)

St. Pölten: Gefährliche Drohung, Waffen und NS-Devotionalien

Ein mehr­fach vor­be­straf­ter 49-Jäh­ri­ger aus dem Bezirk Tulln muss­te sich vor Gericht wegen gefähr­li­cher Dro­hung gegen sei­ne Part­ne­rin und deren Sohn sowie eine Bekann­te der Frau ver­ant­wor­ten. Hin­zu kamen wei­te­re Vor­wür­fe, die sich aus einer Haus­durch­su­chung Anfang Okto­ber erga­ben, wo „neben NS-Devo­tio­na­li­en und Can­na­bis unter ande­rem auch ein Luft­druck­ge­wehr, eine Gas­druck­pis­to­le, vier Luft­druck­pis­to­len, Kampf­mes­ser und Wurf­ster­ne, eine Har­pu­ne und Muni­ti­on“ (meinbezirk.at, 23.11.23) sicher­ge­stellt wurden.

Wegen der Dro­hun­gen wur­de der Beschul­dig­te zu neun Mona­ten Haft, sechs davon bedingt, ver­ur­teilt. Zudem wur­de eine umfas­sen­des Kon­takt­ver­bot zu den bei­den Frau­en ver­hängt. Das Urteil ist nicht rechts­kräf­tig. Ob noch eine wei­te­re Ankla­ge nach dem Ver­bots­ge­setz erfol­gen wird, geht aus der Bericht­erstat­tung nicht her­vor. (Quel­le: meinbezirk.at)

Pielach-St. Pölten: Rechtsextremer Mörder muss in Maßnahmenvollzug

Der 42-jäh­ri­ge René M. hat­te im April in der Ort­schaft Piel­ach sei­nen 61-jäh­ri­gen Stief­va­ter mit einem Kopf­schuss ermor­det und sich anschlie­ßend einen Schuss­wech­sel mit der Poli­zei­ein­heit Cobra gelie­fert, die ihn schließ­lich leicht ver­letzt ver­haf­ten konn­te. Die Waf­fe hat­te er von sei­nem Nach­barn erwor­ben, der kur­ze Zeit spä­ter tot in sei­nem Auto auf­ge­fun­den wur­de – er dürf­te Sui­zid ver­übt haben. „Stoppt die Rech­ten“ hat in einer Recher­che zu die­sem Fall belegt, dass der Täter auf­grund sei­ner Social-Media-Posts dem rechts­extre­men Milieu zuzu­ord­nen war, das glei­che galt Medi­en­be­rich­ten zufol­ge für den Nachbarn.

Nun wur­de René M. rechts­kräf­tig zu einer Unter­brin­gung in einem foren­sisch-the­ra­peu­ti­schen Zen­trum ver­ur­teilt. Den Mord gestand er. Zum Tat­zeit­punkt soll er nicht zurech­nungs­fä­hig gewe­sen sein. In einem Gut­ach­ten wur­de eine para­no­ide Schi­zo­phre­nie dia­gnos­ti­ziert. (krone.at, 21.11.23)

Nach­dem der Nach­bar tot ist, ist mit dem Pro­zess­ende auch die „Auf­ar­bei­tung” des doch spek­ta­ku­lä­ren Fal­les abge­schlos­sen. Inwie­weit eine poli­ti­sche Radi­ka­li­sie­rung bei der Gewalt­tat eine Rol­le gespielt und was der Anteil des Nach­barn war, wird wohl kaum noch auf­ge­klärt werden.

St. Pölten: Drei Monate bedingt für Staatsverweigerer

Mit einem Schuld­spruch und einer bereits rechts­kräf­ti­gen äußerst mil­den Stra­fe von drei Mona­ten bedingt ende­te ein Pro­zess am 20. Okto­ber im Lan­des­ge­richt St. Pöl­ten. Ver­han­delt wur­de gegen einen 81-Jäh­ri­gen wegen des Vor­wurfs der Mit­glied­schaft in einer staats­feind­li­chen Ver­bin­dung. Der Mann habe an einem Semi­nar des Phan­ta­sie­ge­richts­hofs „Glo­bal Com­mon Law Court“ (GCLC) teil­ge­nom­men. Dass der Nie­der­ös­ter­rei­cher unbe­lehr­bar ist, bewies er auch noch wäh­rend der Verhandlung.

„Wir leben in einer Demo­kra­tie. Und die­se Demo­kra­tie hält sich nicht an die bibli­schen Ent­schei­dun­gen und Wahr­heits­bil­der“, erklär­te der Ange­klag­te. (…) Außer­dem erklär­te er der Rich­te­rin und den Geschwo­re­nen, dass er ein staat­li­ches Gericht nicht aner­ken­ne, außer, es schwört auf die Bibel. (noen.at, 25.11.23)