Klagenfurt: Verurteilung nach Verbots- und Waffengesetz
Feldkirch/V: Videolinks mit Holocaustleugnern
Salzburg: Ein Wiederholungstäter und seine NS-Tattoos
Graz: Hitler als Spaß für die Familie?
St. Pölten: Gefährliche Drohung, Waffen und NS-Devotionalien
Pielach-St. Pölten: Rechtsextremer Mörder muss in Maßnahmenvollzug
St. Pölten: Drei Monate bedingt für Staatsverweigerer
Klagenfurt: Verurteilung nach Verbots- und Waffengesetz
Ein 37-jähriger Kärntner Unternehmer stand in Klagenfurt wegen seiner NS-Devotionalien-Sammlung sowie seiner NS-Tattoos vor Gericht:
In seinem Haus stapelten sich NS-Devotionalien, die er am Flohmarkt gekauft hat – von der Streichholzschachtel mit dem Hakenkreuz über Gasmasken, Hitler-Heften bis zu Schlagring, Reichsadler und NS-Gürtelschnallen ist alles zu finden.
Und sogar auf einem Körper stellt er seine Gesinnung ebenfalls zur Schau. „Er hat am linken Oberschenkel die schwarze Sonne und am rechten das Eiserne Kreuz, samt Totenkopf und SS-Wahlspruch ‚Meine Ehre heißt Treue‘“, so Staatsanwältin Doris Kügler. (krone.at, 20.11.23)
Das Urteil lautete zehn Monate bedingter Haft sowie eine Geldstrafe von 4.500 Euro. Zudem muss der Mann beim Verein Neustart im Zuge des Projekts „Dialog statt Hass“ die Außenstelle des Konzentrationslagers Mauthausen am Loiblpass besuchen. (Quelle: krone.at)
Feldkirch/V: Videolinks mit Holocaustleugnern
Sieben Monate bedingter Haft und eine Geldstrafe von 1.200 Euro lautete das nicht rechtskräftige Urteil gegen einen Mann in einem Geschworenenprozess am Landesgericht Feldkirch.
Der aus Deutschland stammende 61-Jährige hat im März 2020 in Vorarlberg einem Freund per Whatsapp zwei Nachrichten mit Links zu Videos der beiden in Deutschland wegen Volksverhetzung verurteilten Holocaustleugner Ernst Zündel und Richard Williamson geschickt. Damit hat sich der Angeklagte nach Ansicht von sieben der acht Geschworenen nationalsozialistisch wiederbetätigt. (neue.at, 21.11.23)
Vor Gericht vertrat sich der Akademiker selbst, er weigerte sich auf der Anklagebank Platz zu nehmen und beantragte einen Freispruch. Zudem stellte er sich als „politisch verfolgt“ dar.
Der Empfänger der beiden Videolinks war ein britischer, in Vorarlberg wohnender Ex-Lehrer, der bereits im November 2021 zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt wurde, weil er auf Instagram den Holocaust verharmlost und teilweise geleugnet hatte.
In den Videos äußern die beiden verurteilten Holocaustleugner sinngemäß, dass „es keine Gaskammern gegeben habe und die enormen Verbrennungen im Zusammenhang mit den Gaskammern und Krematorien ein Wahnwitz und Hollywood-Propaganda seien.“ (krone.at, 21.11.23) Neben der Leugnung der Shoah wird hier eine für Neonazis typische antisemitische Verschwörungserzählung zumindest impliziert, wonach Hollywood bzw. auch die ganze USA von Juden beherrscht werden würden.
Salzburg: Ein Wiederholungstäter und seine NS-Tattoos
Ein 25-Jähriger wurde am Landesgericht Salzburg rechtskräftig zu 18 Monaten unbedingter Haft wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt. Er hatte sich eine „Schwarze Sonne“ und ein Hakenkreuz auf die Schulter tätowieren lassen, was er vor Gericht als „Rauschaktion“ (krone.at, 22.11.23) bezeichnete. Die relative Härte des Urteils ergibt sich daraus, dass der Salzburger bereits im Jahr 2017 wegen Wiederbetätigung vor Gericht stand:
Weil er mit einer Gruppe am Bahnhof „Sieg Heil“ geschrien hat. Die Richterin zitierte seine damaligen Aussagen im Prozess: Alkoholrausch, Gruppendynamik. Schon damals habe er Besserung gelobt: „Und seither hatten sie sieben Strafverhandlungen.“ Vor allem aufgrund von Körperverletzungen. Eine solche wird ihm auch diesmal vorgeworfen: Er soll einen Mann mit Faustschlägen bewusstlos geschlagen haben. Was der Angeklagte bestreitet. Das wird aber in einem anderen Prozess verhandelt. (krone.at)
Graz: Hitler als Spaß für die Familie?
Ein 54-Jähriger musste in Graz vor Gericht, weil er vor seiner Familie Hitler-Performances abgehalten haben soll, inklusive entsprechendem Gruß und Bärtchen:
Der Angeklagte hat in den Jahren 2018 bis 2022 mehrmals vor Personen Reden von Adolf Hitler vorgetragen. Zudem hat er gegenüber seiner Ehefrau Österreicher als ‚minderwertige Deutsche‘ bezeichnet und gesagt, dass Polen zu Deutschland gehört“, führt Staatsanwältin Patricia Weber aus. „Es ist unmissverständlich, dass er mit dem Vorsatz handelte, Ziele des Nationalsozialismus wieder zu bewerben. (kleinezeitung.at, 24.11.23)
Die Verteidigung ging in eine völlig andere Richtung. Es habe sich um „eine Parodie fürs Familienalbum“ gehandelt und die Anzeige der mittlerweile Ex-Frau entstamme einem Rosenkrieg. Der Angeklagte selbst sieht sich gar als Schauspieler „in der Tradition von Charlie Chaplin“.
Der Prozess musste vertagt werden, weil die Belastungszeug*innen (die Ex-Frau und ein Kind) erkrankt waren. (Quelle: kleinezeitung.at)
St. Pölten: Gefährliche Drohung, Waffen und NS-Devotionalien
Ein mehrfach vorbestrafter 49-Jähriger aus dem Bezirk Tulln musste sich vor Gericht wegen gefährlicher Drohung gegen seine Partnerin und deren Sohn sowie eine Bekannte der Frau verantworten. Hinzu kamen weitere Vorwürfe, die sich aus einer Hausdurchsuchung Anfang Oktober ergaben, wo „neben NS-Devotionalien und Cannabis unter anderem auch ein Luftdruckgewehr, eine Gasdruckpistole, vier Luftdruckpistolen, Kampfmesser und Wurfsterne, eine Harpune und Munition“ (meinbezirk.at, 23.11.23) sichergestellt wurden.
Wegen der Drohungen wurde der Beschuldigte zu neun Monaten Haft, sechs davon bedingt, verurteilt. Zudem wurde eine umfassendes Kontaktverbot zu den beiden Frauen verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Ob noch eine weitere Anklage nach dem Verbotsgesetz erfolgen wird, geht aus der Berichterstattung nicht hervor. (Quelle: meinbezirk.at)
Pielach-St. Pölten: Rechtsextremer Mörder muss in Maßnahmenvollzug
Der 42-jährige René M. hatte im April in der Ortschaft Pielach seinen 61-jährigen Stiefvater mit einem Kopfschuss ermordet und sich anschließend einen Schusswechsel mit der Polizeieinheit Cobra geliefert, die ihn schließlich leicht verletzt verhaften konnte. Die Waffe hatte er von seinem Nachbarn erworben, der kurze Zeit später tot in seinem Auto aufgefunden wurde – er dürfte Suizid verübt haben. „Stoppt die Rechten“ hat in einer Recherche zu diesem Fall belegt, dass der Täter aufgrund seiner Social-Media-Posts dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen war, das gleiche galt Medienberichten zufolge für den Nachbarn.
Nun wurde René M. rechtskräftig zu einer Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt. Den Mord gestand er. Zum Tatzeitpunkt soll er nicht zurechnungsfähig gewesen sein. In einem Gutachten wurde eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. (krone.at, 21.11.23)
Nachdem der Nachbar tot ist, ist mit dem Prozessende auch die „Aufarbeitung” des doch spektakulären Falles abgeschlossen. Inwieweit eine politische Radikalisierung bei der Gewalttat eine Rolle gespielt und was der Anteil des Nachbarn war, wird wohl kaum noch aufgeklärt werden.
St. Pölten: Drei Monate bedingt für Staatsverweigerer
Mit einem Schuldspruch und einer bereits rechtskräftigen äußerst milden Strafe von drei Monaten bedingt endete ein Prozess am 20. Oktober im Landesgericht St. Pölten. Verhandelt wurde gegen einen 81-Jährigen wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer staatsfeindlichen Verbindung. Der Mann habe an einem Seminar des Phantasiegerichtshofs „Global Common Law Court“ (GCLC) teilgenommen. Dass der Niederösterreicher unbelehrbar ist, bewies er auch noch während der Verhandlung.
„Wir leben in einer Demokratie. Und diese Demokratie hält sich nicht an die biblischen Entscheidungen und Wahrheitsbilder“, erklärte der Angeklagte. (…) Außerdem erklärte er der Richterin und den Geschworenen, dass er ein staatliches Gericht nicht anerkenne, außer, es schwört auf die Bibel. (noen.at, 25.11.23)